Betreuung kranker Kinder: 10 Tage kostenlos pro Jahr und pro Kind

Bei der CKK können Sie ein krankes Kind ab dem dritten Monat nach der Geburt und bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr zu Hause betreuen lassen. Diese Dienstleistung gewährt die Christliche Krankenkasse in Zusammenarbeit mit der Familienhilfe VoG.

Das Angebot ist für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zugänglich, als Mitglied der Christlichen Krankenkasse jedoch genießen Sie den Vorteil einer kostenlosen Betreuung kranker Kinder während 10 Tagen pro Jahr und pro Kind. Über diese 10 Tage hinaus haben CKK-Mitglieder Anspruch auf einen Vorzugspreis von 12 Euro pro Tag für einen unbegrenzten Zeitraum. Die Rückerstattung erfolgt auf Vorlage eines ärztlichen Attests.

Während der Betreuung gewährleisten die Mitarbeiterinnen der Familienhilfe die Aufsicht und Pflege des kranken Kindes. Sie beobachten seinen Gesundheitszustand und leiten, falls notwendig, Maßnahmen ein. Sie bereiten eine Mahlzeit zu, überwachen die durch den Arzt verordnete Medikamenteneinnahme und respektieren die erzieherischen Wertevorstellungen der Eltern.

Eine Voranmeldung bei der Familienhilfe ist möglich, aber nicht verpflichtend. Die Anlaufstelle der Familienhilfe ist wochentags von 8 bis 17 Uhr unter 087/59 07 80 erreichbar, die Betreuung kranker Kinder wird von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr während maximal 9 Stunden gewährleistet und erfolgt (je nach Personaldecke) innerhalb von maximal 24 Stunden. Andernfalls zahlt die CKK 25 Euro pro Tag während maximal zehn Tagen pro Jahr für einen Kinderbetreuungsdienst.

Die Dienstleistung der Familienhilfe kann während höchstens fünf aufeinanderfolgenden Tagen beansprucht werden und gilt für das gesamte Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kundenberater der CKK und die Mitarbeiter der Familienhilfe gerne zur Verfügung.

Mehr Infos unter: ckk-mc.be/betreuung-kranker-kinder