Die schrittweise Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen setzt die Unterbrechung der Covid-19-Ansteckungskette voraus. Das systematische Aufspüren von infizierten Personen und die Überwachung derjenigen, die in den vorangegangenen Tagen in engem Kontakt mit ihnen waren, sind die beiden Maßnahmen, die dazu beitragen sollen. Erläuterungen.

Auf Beschluss der öffentlichen Behörden wurden zunächst nur schwerkranke Patienten und später Bewohner und Personal von Pflegeheimen diagnostischen Tests unterzogen, bevor nun auch Personen getestet werden, die nicht wegen Corona im Krankenhaus vorstellig werden.

Bei der seit dem 4. Mai geltenden ersten Lockerungsphase der Ausgangsbeschränkungen wurden die Tests auf Personen mit Symptomen ausgeweitet, die auf Covid-19 hindeuten könnten: Fieber, Halsschmerzen, Rhinitis, Husten, Atembeschwerden, extreme Müdigkeit, Muskelschmerzen, Verlust von Geschmack und Geruch...

Personen, die Kontakt mit Covid-19-Patienten hatten, können in zwei bestimmten Fällen ebenfalls getestet werden:

Darüber hinaus werden in den Gemeinschaften weiterhin Erkennungstests durchgeführt. Dies gilt insbesondere für Behinderteneinrichtungen.

Was muss der Patient tun, wenn er Symptome aufweist, die auf eine Covid-19-Infektion hindeuteten?

Er muss seinen Hausarzt telefonisch benachrichtigen. Dieser entscheidet dann, ob die Durchführung eines Molekulartests erforderlich ist. Wenn der Arzt ausgerüstet ist, um die Probe selbst zu machen und sich ausreichend schützen kann, darf er den Test in seiner Praxis vornehmen. Er kann seinen Patienten auch an die nächstgelegene Triage -Einrichtung überweisen. Der untersuchende Arzt bittet den Patienten, seine Kontakte in den letzten Tagen in einen entsprechenden Vordruck einzutragen. Der Test wird in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen.

Worin besteht dieser Test?

Mit dem PCR-Test (Polymerase Chain Reaction) lässt sich das Virus bei einem Menschen aufspüren. Der Test besteht aus einem Abstrich, der mit einem Stieltupfer entnommen wird, d.h. einem Wattestäbchen mit einem langen Schaft. Dieser Tupfer wird tief in die Nasenhöhle eingeführt, um eine Sekretprobe zu entnehmen. Der Abstrich wird dann in ein Reagenzglas gegeben und zur Analyse an ein Labor geschickt. Das Ergebnis ist - im Prinzip - innerhalb von 24 Stunden bekannt und kann vom verschreibenden Arzt auf einem sicheren Server eingesehen werden. In allen Fällen erhält der Arzt, der die allgemeine medizinische Akte des Patienten verwaltet, innerhalb weniger Tage per E-Mail eine Benachrichtigung über das Testergebnis. Er setzt sich dann sofort mit dem Patienten in Verbindung, auch wenn er die Probenahme nicht selbst vorgenommen oder den Test nicht selbst verschrieben hat.

Was geschieht, wenn der Test positiv ausfällt?

Der positiv auf Covid-19 getestete Patient wird innerhalb kürzester Zeit von einem Callcenter kontaktiert und wird gefragt, mit wem er oder sie in den vergangenen Tagen in engem Kontakt gestanden hat. Das beim Test auszufüllende Formular kann bei diesem Anruf nützlich sein. Die genannten Personen erhalten ihrerseits einen Anruf, bei dem sie darüber informiert werden, dass sie selbst potenzielle Träger des Virus sind und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Der Hausarzt kann eine Quarantänebescheinigung für Personen ausstellen, mit denen der Patient in längerem und engem Kontakt stand (insbesondere bei Verwandten, die in der Wohnung des Patienten wohnen), auch wenn diese Personen (noch) keine Symptome haben und arbeitsfähig sind. Diese Quarantänebescheinigung bedeutet, dass der Patient 14 Tage lang zu Hause isoliert bleiben muss.

Der unter Quarantäne gestellte Mitarbeiter kann weiterhin seinen Lohn/sein Gehalt beziehen, solange er von zu Hause aus arbeiten kann. Ist dies nicht der Fall, erhält er vorübergehend Arbeitslosengeld auf der Grundlage des ärztlichen Quarantäneattests, das er seinem Arbeitgeber aushändigt.

Der unter Quarantäne gestellte Selbstständige, der seine Tätigkeit mindestens sieben Tage hintereinander einstellt, kann über seine Sozialversicherungskasse ein Überbrückungsgeld beantragen.

(c) Foto : Pixabay/Fernando Zhiminaicela

Endlich ist es soweit. Die erste Phase der Lockerung wurde am Montag, dem 4. Mai 2020, eingeleitet. Zu den strategischen Maßnahmen des nationalen Sicherheitsrates gehört das Tragen von Atemschutzmasken. Wir versuchen, auf Ihre Fragen zur Verwendung dieses neuen Alltags-Accessoires zu antworten.

Die Ansteckung mit dem Coronavirus erfolgt über die Luft. Wenn wir sprechen oder atmen, entweichen feine Partikel aus unserem Mund und unserer Nase. Durch diese Tröpfchen kann das Virus übertragen werden. „Das Tragen einer Stoff-Schutzmaske dient nicht in erster Linie dazu, sich selbst vor der Ansteckung zu bewahren, sondern um andere zu schützen“, heißt es auf der Website des FÖD Öffentliche Gesundheit.

Wer muss sie tragen und wann ist sie vorgeschrieben?

Im Allgemeinen wird dringend empfohlen, in öffentlichen Bereichen eine Maske zu tragen, insbesondere wenn es nicht möglich ist, den gebotenen physischen Sicherheitsabstand zu wahren. Das Tragen einer Maske wird jedoch von den Behörden unter verschiedenen Umständen zur Pflicht gemacht:

in öffentlichen Verkehrsmitteln, gleich bei der Ankunft an einem Bahnhof oder einer Haltestelle, für Personen über 12 Jahre,
in Schulen, für Personal und Studenten über 12 Jahre,
in Unternehmen, wenn der physische Abstand von 1,50 m zwischen Menschen nicht eingehalten werden kann.

Welche Art von Maske sollten wir tragen?

FFP2-Masken und chirurgische Masken (Einwegmasken) sollten den Gesundheitsfachkräften vorbehalten bleiben. Für die breite Öffentlichkeit ist eine Stoffmaske durchaus geeignet, wenn sie richtig getragen und sauber gehalten wird.

Anfang Mai organisieren die Gemeinden die kostenlose Verteilung dieser Schutzmaßnahmen (eine Maske und zwei Filter) an die Bürger nach verschiedenen Verfahren (fragen Sie Ihre Gemeindeverwaltung nach weiteren Informationen). Es ist jedoch möglich, in bestimmten Geschäften Stoff-Atemschutzmasken zu erhalten oder eigene herzustellen, indem Sie die vom FÖD Öffentliche Gesundheit freigegebenen Modelle und Anweisungen befolgen. Ein Ratschlag: verwenden Sie Stoffe, die bei 60°C gewaschen werden können, wie z.B. Baumwolle, und vermeiden Sie zu feste Stoffe oder solche die zu einem Wärmestau führen oder Juckreiz auslösen. Wenn Sie keine Maske haben, können Sie einen Schal oder ein Tuch verwenden, um Ihre Nase und Ihren Mund zu bedecken.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Waschen Sie sich unbedingt die Hände, bevor Sie Ihre Maske anziehen. Berühren Sie dann nur die Gummibänder, um sie im Gesicht zu fixieren. Nach dem Aufsetzen muss die Maske Nase, Mund und Kinn bedecken und gut fixiert sein, ohne das Gesicht zu sehr einzuengen. Die Atmung sollte bequem bleiben. Sobald die Maske angebracht ist, vermeiden Sie häufiges Berühren, Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske. Das Abnehmen der Maske sollte wieder mithilfe der Bänder (Gummibänder oder Tapes) erfolgen. Waschen Sie sich dann wieder gründlich die Hände.

Es wird empfohlen, die Maske alle 8 Stunden zu wechseln (oder 4 Stunden bei intensiver Nutzung). Die Maske muss nach jedem Gebrauch entweder in einer Waschmaschine bei 60°C gewaschen oder in einem dafür vorgesehenen Behälter abgekocht werden. Die Maske kann auch mit dem Rest der Wäsche bei niedriger Temperatur gewaschen, muss dann aber bei hoher Temperatur gebügelt werden. Vor der Wiederverwendung muss die Maske ganz trocken sein.

Wie viele Masken sind erforderlich?

Im Idealfall sollte jeder Bürger zwei bis drei Stoffmasken besitzen, damit er Zeit hat, sie zu waschen.

Weitere Informationen zur Mundschutzmaske

Foto (c): Pixabay/congerdesign

Das Erholungs- und Genesungshaus der CKK in Spa-Nivezé wurde von der Wallonischen Regierung neben dem Vincent-Van-Gogh-Krankenhaus in Charleroi als Übergangspflegeeinrichtung benannt. Es bietet 30 Betten für Covid-19-Patienten, die von der Erfahrung dieser CKK-Einrichtung profitieren können.

Das Erholungs- und Genesungshaus Spa-Nivezé nimmt jetzt zwei Arten von Covid-19-Patienten auf: diejenigen, die nicht mehr im Krankenhaus bleiben müssen, aber nicht an ihren gewöhnlichen Wohnort zurückkehren können, oder diejenigen, die laut Einschätzung (der sogenannten Triage) ihres Hausarztes oder der Notaufnahme eines Krankenhauses entsprechend eingestuft wurden, die zwar nicht stationär behandelt werden müssen, aber nicht an ihrem Wohnsitz unter Hausarrest gestellt werden können.

Die Dauer des Aufenthalts in dieser Einrichtung kann zwischen einer und drei Wochen schwanken. Die Kosten für den Aufenthalt werden von der Wallonischen Region übernommen, während der Pflegedienst und die Arztbesuche von der gesetzlichen Krankenversicherung (LIKIV) getragen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestimmte Krankenhausabteilungen früher zu leeren, um andere Eingriffe zu ermöglichen, die zuvor abgesagt oder verschoben wurden.

Wie Direktor Alain Langer erklärt, fiel die Wahl nicht zufällig auf Nivezé: „Die CKK hatte ihre Häuser von Beginn der Krise an angeboten: Wir haben das Know-how, weil wir das ganze Jahr über Patienten aufnehmen, die aus dem Krankenhaus kommen, um den Übergang zur häuslichen Pflege zu gewährleisten. Wir verfügen auch über die nötige Infrastruktur, da wir die Betten einbezogen haben, die normalerweise für Erholungsaufenthalte reserviert sind und sich in einem getrennten Flügel des Gebäudes befinden. Covid-19-Patienten sind daher physisch von anderen Patienten abgegrenzt, um jedes Risiko zu vermeiden“. Alle diese Zimmer verfügen über ein Badezimmer, eine Ruftaste für die Pflege und eigenes Fachpersonal."

Normale Genesungsaufenthalte auch weiterhin möglich

Seit der Ankündigung dieser Maßnahme gab es zahlreiche Anfragen, zusätzlich zu denjenigen, die bereits von Krankenhäusern für Genesungsaufenthalte ohne Bezug zum Coronavirus kamen. Diese Nicht-Covid-Anfragen sind jedoch zurückgegangen: „Seit Beginn der Krise haben wir einen Rückgang um 50% gegenüber unserer üblichen Belegung erlebt. Abgesehen von Covid-19-Patienten beherbergen wir derzeit etwa 60 Personen. Unsere Aktivitäten hängen also von denen der Krankenhäuser ab: Sobald es weniger klassische Eingriffe wie Hüft- und Kniegelenkersatz oder Herzoperationen gibt, sind wir direkt betroffen“.

Um mit dem Virus fertig zu werden, hat sich das Genesungszentrum angepasst: „Neue Patienten stellen wir für 14 Tage unter Quarantäne. Während dieser Zeit wurden im Übrigen die vier einzigen Fälle von Covid-19, die wir hatten, diagnostiziert. Von den Mitarbeitern und bereits anwesenden Patienten hat sich keiner mit dem Virus angesteckt. Es war kein Leichtes, die Ausrüstung zu finden, aber in der Woche nach Karneval waren wir schon startklar".

Fehlender Status

Im Gegensatz zu Flandern werden Genesungsheime in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel weder anerkannt noch subventioniert. Dies wird aber seit langem von der CKK gefordert, da diese Zentren zur Verkürzung der Krankenhausaufenthalte beitragen und den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. „Diese Krise zeigt deutlich die Nützlichkeit einer Struktur wie der unseren“, plädiert Alain Langer, dessen Zentrum jedes Jahr mehr als 2000 Patienten aufnimmt.

Weitere Informationen (in französischer Sprache)

Die Eiche ist eine Bewegung in Bewegung: Die Partnerorganisation der CKK ist als Erwachsenenbildungseinrichtung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft anerkannt und bietet ihrem Zielpublikum eine große Auswahl an Kursen, Weiterbildungen, Ausfahrten und Reisen. Um dieses Angebot aufrechterhalten und weiter ausbauen zu können, bezieht die Bewegung in diesen Tagen neue Räumlichkeiten in der Eupener Citypassage. Geschäftsführer Roger Rauw informiert im Interview zu den Entwicklungen bei Die Eiche VoG.

Herr Rauw, Die Eiche erweitert ihre Räumlichkeiten: Das Lern- und Begegnungszentrum am Josephine-Koch-Park in Eupen wird um die bisherigen „Oxfam“-Räume ergänzt. Weshalb diese Maßnahme?

Es gab verschiedene Beweggründe. Einerseits boten unsere Büros in der Klosterstraße zu wenig Platz, und andererseits war es unser Bestreben, mit dem Sekretariat möglichst nah an den Angeboten zu sein, damit die Wege in Zukunft einfach kürzer sind.

Wurde die Entscheidung kurzfristig getroffen oder besteht seit längerem der Wille, die Fläche zu erweitern?

Eigentlich hatten wir dieses Ziel schon vor Augen, bevor Oxfam die Räumlichkeiten angemietet hat. Doch damals fehlte uns der Mut und die Ausgangssituation war nicht so günstig für uns. Die Zeit war einfach noch nicht reif. Jetzt ergab sich erneut die Möglichkeit, die Räumlichkeiten übernehmen zu können. Im letzten Sommer dann haben sich unsere Überlegungen konkretisiert und wir sind die Verhandlungen angegangen.

Wie lange wurde in den bisherigen „Oxfam“-Räumen renoviert? Welche Arbeiten wurden vorgenommen?

Die Unterschrift unter den Mietvertrag wurde am 2. Dezember geleistet. Damit war uns klar, dass Herbstferien, Weihnachten, Silvester und Karneval für uns „ins Wasser fallen“ würden. Von diesem Tag an haben die Arbeiten an nur zwei Tagen stillgestanden. Wir haben alle Räume gleichzeitig angepackt, die alten und die neuen. Insgesamt sind vier verschiedene Säle von jeweils etwa 100 m2 entstanden: ein Fitnessraum, ein Aufenthalts- und Seminarraum, ein Bürotrakt und ein Ruheraum. Wir haben in zwei Bereichen Fußbodenheizung verlegt, eine neue Beleuchtung und Luftreiniger installiert, den Bodenbelag erneuert, Umkleidekabinen hergerichtet, neue Küchen installiert, Wände gezogen, Büros eingerichtet usw. Die Innenbereiche des Gebäudes wurden vollständig erneuert.

Die Verwaltung von Die Eiche zieht ebenfalls in die Citypassage in der Kirchstraße. Wann wird der Umzug vollzogen sein, welche Möglichkeiten bringt er mit sich und was geschieht mit den Räumen in der Klosterstraße, in denen die Eiche bislang untergebracht war?

Sobald es uns die Maßnahmen, die von der Regierung in Bezug auf die Coronakrise ergriffen wurden, erlauben, werden wir den Umzug in die Citypassage angehen. Unser Ziel war eine großangelegte Eröffnungsfeier am 27. und 28. März, darauf hatten wir hingearbeitet. Dann hat die Ausbreitung des Virus unsere Pläne durchkreuzt. Wir sind sehr enttäuscht, weil wir eine schier unbegrenzte Energie und jede Menge Herzblut im Wettlauf gegen die Zeit aufgebracht haben und dann so ausgebremst werden. Vom finanziellen Verlust ganz abgesehen. Die VoG Alteo wird unsere Nachfolge in der Klosterstraße antreten.

Das Angebot von Die Eiche ist breit aufgestellt. Kommen durch den zusätzlichen Platz auch zusätzliche Kurse und Weiterbildungen hinzu?

Bei der Eiche ist immer etwas los! Getreu unserem Leitsatz „aktiv, attraktiv, informativ“ sind wir ständig bedacht, am Puls der Zeit zu sein und für die Menschen Angebote zu schaffen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Neu im Programm sind Energy Dance, Seelensport, MamiSport, MamiYoga, Pound und Fatburn Mix. Weitere Angebote sollen folgen. Im Sommer wollen wir den ostfriesischen Freizeitsport „Boßeln“ und die „Spaziertreffs“ einführen. Zudem trägt die entstandene Infrastruktur dazu bei, unser Netzwerk und unsere Kontakte auszubauen. So hat beispielsweise seit dem 20. Januar der Mittagstisch des ÖSHZ in Partnerschaft mit der Josephine-Koch-Stiftung ein Zuhause bei uns gefunden. Jetzt müssen wir aber erstmal darauf vertrauen, dass bald wieder der Alltag einkehrt.

Ein wenig Hintergrundgeschichte: Wann wurde die Eiche VoG ins Leben gerufen und wie hat sich die Vereinigung im Laufe der Jahre verändert?

Als VoG gibt es unsere Vereinigung seit 1992. Der Grundstein wurde aber schon viele Jahre früher durch die Gründung von Seniorengruppen durch die Christliche Krankenkasse gelegt, „um Menschen nach der langen Arbeitslaufbahn einen verdienten Ausgleich zu bieten“. Mit der Schaffung der VoG wurden wir dann anerkannte Erwachsenenbildungsorganisation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Früher waren wir eine reine Seniorenbewegung. Obwohl wir weiterhin auf die Vertretung der Interessen von Senioren in Gesellschaft und Politik bedacht sind, richten sich unsere Angebote inzwischen auch an ein jüngeres, berufstätiges Publikum. Die Eiche ist heute eine große Familie, in der sich Jung und Alt respektvoll begegnen und bewegende Momente und Erfahrungen miteinander teilen.

Wie funktioniert die Eiche VoG? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem französischen Pendant Enéo und mit der Christlichen Krankenkasse?

Wir haben einen geschäftsführenden Ausschuss und einen übergeordneten Regionalvorstand. Für beide Gremien sind neue, motivierte Mitglieder herzlich willkommen! Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Leser, den diese Arbeit interessieren könnte und der sich in unseren Werten und Überlegungen wiederfindet. Mit Enéo pflegen wir einen punktuellen Austausch und arbeiten ab und an synergetisch zusammen, beispielsweise beim „Vorsorge-Leitfaden“, der auf Initiative der Eiche erstellt wurde. Mit der Christlichen Krankenkasse sind wir in ständigem Austausch und führen regelmäßig gemeinsame Projekte durch. Durch unsere gesundheitsfördernde und präventive Arbeit tragen wir zum allgemeinen Wohlbefinden bei – dies auch im Sinne der solidarischen Philosophie der Christlichen Krankenkasse.

Was sind die Zielsetzungen für die Zukunft?

Die Zukunft wird auf jeden Fall spannend. Schließlich sind in der Citypassage nicht nur neue Räumlichkeiten entstanden. Vielmehr ist das Eiche-Zentrum als breitgefächertes Projekt zu betrachten. Die Eiche VoG ist ein dynamischer und zuverlässiger Partner für viele Menschen und Vereinigungen. Hier ist immer viel los und hier ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für Synergien und Zusammenarbeit. Wir freuen uns darauf und sehen uns gut aufgestellt für die Zukunft.

Mehr Infos: die-eiche.be

1,15 Millionen Menschen vertrauen einer Krankenhausabsicherung, die niemanden ausschließt und keine Obergrenze kennt. Sie vertrauen auf die Hospi-Solidar der Christlichen Krankenkasse (CKK). 2019 wurden durch diesen Vorteil im Rahmen der Zusatzversicherung 72.000 Rechnungen beglichen, deren Gesamtbetrag sich auf 17,5 Millionen Euro belief. Die Hospi-Solidar wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und ist bis heute die einzige Krankenhausabsicherung, die finanziellen Rundum-Schutz im Zwei- oder Mehrbettzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes bietet.

Denn bis zum Alter von 18 Jahre werden alle Kosten erstattet – und volljährige Mitglieder der CKK haben die Gewissheit, dass sie niemals mehr als 275 Euro bei einmaligem und 550 Euro bei mehrmaligem Krankenhausaufenthalt jährlich aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die CKK fordert, dass ein solches System für alle Belgier zugänglich sein muss!

Die französisch- und deutschsprachigen Christlichen Krankenkassen treffen im September 1999 die gemeinsame Entscheidung, eine Absicherung zu schaffen, die alle Mitglieder gegen überhöhte Rechnungen für Krankenhausaufenthalte im Zwei- oder Mehrbettzimmer schützt. Damals ein ebenso ambitioniertes wie riskantes Projekt, das am 1. Januar 2000 Realität wird: „Ein relativ altes Konzept fand seine konkrete Umsetzung: indem alle Mitglieder einen vergleichsweise niedrigen Beitrag leisten, profitieren alle von einer Absicherung bei gesundheitsbedingten Risiken“, erklärt Jean Hermesse, Vize-Präsident der CKK und Gründervater der Hospi-Solidar. Er fährt fort: „Zusammen mit der Denta-Solidar zur Absicherung der Kosten bei zahnärztlichen Leistungen, die im Jahr 2014 eingeführt wurde und nach dem gleichen Prinzip funktioniert, steht die Hospi-Solidar zweifelsohne exemplarisch für das Prinzip der Solidarität, dem sich die CKK verpflichtet fühlt. Wir wehren uns gegen eine Zwei-Klassen-Medizin und setzen uns für Gesundheitsleistungen ein, die jedem zugänglich sind“.

Die Hospi-Solidar widersetzt sich einer kommerziellen Logik, die Rentabilität vor Verfügbarkeit und Finanzierbarkeit stellt und dies zum Nachteil vor allen Dingen der schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft: „Senioren, chronisch kranke Personen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung – auch sie sind dank der Hospi-Solidar auf Lebenszeit abgesichert. Weder gibt es eine ärztliche Untersuchung noch eine Wartezeit. Weder gibt es einen Ausschluss aufgrund bestehender Krankheiten noch wegen langem und/oder kostspieligem Krankenhausaufenthalt. Die CKK ist die einzige Krankenkasse, die eine solche Leistung anbietet – und das seit 20 Jahren“, betont Jean Hermesse.

Finanzielle Sicherheit im Zwei- und Mehrbettzimmer

In der Wallonie und in Brüssel sind 80 Prozent der klassischen Klinikaufenthalte und mehr als 90 Prozent der Tagesklinikaufenthalte Zwei- oder Mehrbettzimmeraufenthalte. Die Hospi-Solidar deckt die Krankenhauskosten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vollständig ab, Erwachsene haben die Gewissheit, dass sie niemals mehr als 275 Euro pro Krankenhausaufenthalt und 150 Euro pro Tagesklinikaufenthalt zahlen. Bei mehrfachen Krankenhausaufenthalten hingegen beläuft sich die Eigenbeteiligung für einen Erwachsenen auf maximal 550 Euro pro Jahr. Auch im Einzelzimmer übernimmt die Hospi-Solidar einen bestimmten Kostenanteil, kommt jedoch nicht für Zimmer- und Honorarzuschläge auf.

Erstattung von mehr als 72 000 Rechnungen

2019 wurden durch die Hospi-Solidar 72 372 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 17,5 Millionen Euro erstattet. 80 Prozent des Betrags wurde Senioren über 65 Jahre zuteil. Dieser Altersklasse wurde mit 273 Euro die durchschnittlich höchste Summe bei den klassischen Krankenhausaufenthalten erstattet. Es folgen 232 Euro bei den 18- bis 64-Jährigen und 137 Euro bei den unter 18-Jährigen. Schwere Krankheiten, Langzeit- und Mehrfachaufenthalte sind die Gründe dafür, dass die Hospi-Solidar häufig von Senioren über 65 in Anspruch genommen wird.

Eine Zusatzhilfe im Falle schwerer oder kostspieliger Krankheit

Krebs, Multiple Sklerose, Epilepsie, Diabetes, Morbus Crohn, Nierenversagen, polyarthritisches Rheuma, Parkinson-Krankheit… Schwere Krankheiten sind in der Regel mit langwierigen und kostspieligen Behandlungen verbunden. Nichterstattungsfähige Medikamente, paramedizinische Leistungen, Transportkosten, häusliche Pflege usw. Aus diesen Gründen zahlt die Hospi-Solidar seit 2011 bei Diagnose einer schweren oder kostspieligen Krankheit einen Festbetrag in Höhe von 150 Euro. Dieser Betrag kann im ersten Folgejahr erneuert werden. „Über die Kosterstattung bei Krankenhausaufenthalten hinaus haben 2019 etwa 12 000 Menschen von diesem Festbetrag profitiert“, betont Jean Hermesse.

Solidarität ist effizient

In den vergangenen 20 Jahren wurden durch die Hospi-Solidar etwa 305 Millionen Euro ausgezahlt. Dies auf Grundlage des moderaten Beitrags von etwa zwei Euro pro Mitglied, der Teil des CKK-Mitgliedsbeitrags zur Zusatzversicherung ist. „Mit der Hospi-Solidar beweist die CKK, dass eine auf dem Solidaritätsprinzip fußende Absicherung effizienter und gleichzeitig günstiger als ein rein kommerziell ausgerichteter Gegenentwurf sein kann“, erklärt Jean Hermesse. Und er betont: „An die politisch Verantwortlichen: 170 Millionen Euro jährlich reichen aus, um diese Absicherung allen Menschen im Land im Rahmen der Pflichtversicherung zugänglich zu machen. Verglichen mit den 27,7 Milliarden Euro, die das Budget der Pflichtversicherung beträgt, ist dies wahrlich nicht viel. Wir sollten nicht noch einmal 20 Jahre warten, um einen sozialen Fortschritt einzuläuten.“

Weitere Informationen unter www.ckk-mc.be.

 

Anhang (nur in französischer Sprache)

Annexe 1 CP Hospi solidaire données chiffrées

Annexe 2 CP Hospi solidaire exemples de factures

Annexe 3 CP Hospi solidaire interventions

Annexe 4 CP Hospi solidaire 3 niveaux de couverture

Ein Krankenhausaufenthalt in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer kostet im Durchschnitt sechsmal weniger als in einem Einzelzimmer. Manchmal kann die Krankenhausrechnung aber überall alarmierende Höhen erreichen. Für eine aufgrund von Funktionsstörungen durchgeführte Brustverkleinerung z.B. bezahlt eine Patientin im Krankenhaus A einen Preis von 3023 Euro und im Krankenhaus B nur 103 Euro. Das gleiche Verfahren, die gleiche Zimmerart, aber 29 Mal billiger! Es hängt alles von den nicht erstattungsfähigen, übertariflichen Arzthonoraren ab.

Leider ist das keine Überraschung: 2018 sind die Zusatzkosten in den Krankenhäusern zum x-ten Mal gestiegen. Das geht aus der 15. Ausgabe des Krankenhausbarometers der Christlichen Krankenkasse (CKK) hervor. Bei einer gewöhnlichen Aufnahme (mit Übernachtung) im Krankenhaus stiegen die übertariflichen Arzthonorare neben der Indexierung nochmals um 4,7%. In einem Einzelzimmer bezahlt ein Patient durchschnittlich 1619 Euro pro Aufnahme aus eigener Tasche. In einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer liegen die durchschnittlichen Zuzahlungen bei 278 Euro. In den zuletzt genannten Zimmern dürfen die Ärzte keine übertariflichen Gebühren erheben. Auch Zimmerzuschläge sind untersagt.

Zweibettzimmer: Vorsicht vor bösen Überraschungen

Im Durchschnitt bezahlt der Patient im Zweibett- oder Mehrbettzimmer fast sechsmal weniger als im Einzelzimmer. Aber diese Zimmer sind keine absolute Gewähr für Tarifsicherheit. Patienten, die sich entscheiden, das Zimmer mit anderen Patienten zu teilen, können für einige Eingriffe trotzdem noch kräftig zur Kasse gebeten werden. In einigen Krankenhäusern sind die Kosten für den Patienten für die gleiche Behandlung (fast) so hoch wie im Einzelzimmer, obwohl die Behandlung in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer stattgefunden hat.

Dies ist z.B. bei der „Brustverkleinerung aufgrund von Funktionsstörungen“ der Fall. Für diesen Eingriff erheben einige Krankenhäuser regelmäßig nicht erstattungsfähige Gebühren, die manchmal illegal sind. Diese Gebühren hat die Patientin in voller Höhe selbst zu tragen. Einige Krankenhäuser berechnen diese nur dann, wenn die Aufnahme in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer erfolgt. Auf diese Weise erreichen die Kosten fast die gleiche Höhe wie bei einer Aufnahme in einem Einzelzimmer, wenn die Leistungserbringer dort auf die Berechnung von nicht erstattungsfähigen Leistungen verzichten.

Andere Krankenhäuser gehen den umgekehrten Weg: Sie erheben nur im Einzelzimmer nicht erstattungsfähige Gebühren. Infolgedessen sind die mittleren Kosten für die Patientinnen in diesen Krankenhäusern in Einzelzimmern etwa 30 Mal höher als in Zweibett- oder Mehrbettzimmern. In anderen Krankenhäusern zahlen die Patientinnen niemals Gebühren für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind.

„Natürlich können einzelne Umstände einen unterschiedlichen Ansatz erfordern, aber solche Preisschwankungen für den gleichen Eingriff sind nicht vertretbar“, erklärt Jean Hermesse, Vizepräsident der CKK. „Realistisch lässt sich daraus nur schlussfolgern, dass Krankenhäuser und/oder Ärzte kreative Wege finden, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Die Erhebung von Gebühren für Leistungen, die nicht durch die Pflichtversicherung übernommen werden, ist eine solche Methode. Wir sehen auch, dass Komfortzuschläge, zum Beispiel für einen Fernseher oder einen Kühlschrank im Zimmer, ebenfalls weiter zunehmen, genau wie die übertariflichen Honorar- und Zimmerzuschläge“.

Unsicherheit, auch wenn der Patient eine Krankenhausversicherung hat.

Alle oben beschriebenen Kosten gehen zu Lasten des Patienten. Auch die Krankenhausversicherung sichert den Patienten nicht automatisch ab. So decken beispielsweise nicht alle Versicherungen Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.

„Wir befinden uns voll und ganz in einem System der zweigleisigen medizinischen Versorgung. Fakt ist, dass sich nur noch Menschen ein Einzelzimmer leisten können, die auch die nötigen Mittel haben. Dabei sollte ein Einzelzimmer kein Luxus sein. Die meisten Patienten möchten im Krankenhaus allein sein. Die Krankenhäuser bieten diese Zimmerart auch immer mehr an. Und internationale Untersuchungen belegen, dass eine Behandlung im Einzelzimmer mehr Vorteile als Nachteile bietet. Das Einzelzimmer sollte deshalb Standard für Behandlungen mit mindestens einer Übernachtung werden“, fordert Jean Hermesse.

Übertarifliche Honorare gänzlich verbieten

Wenn alle Menschen die Möglichkeit haben sollen, sich in einem Einzelzimmer behandeln zu lassen, geht das nur, wenn übertarifliche Arzthonorare untersagt werden. „Dann wären auch die Krankenhausversicherungen nicht mehr nötig“, gibt Jean Hermesse zu bedenken. „Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass ein wesentlicher Teil der Prämien, die Arbeitgeber und Versicherte für wahlfreie Krankenhausversicherungen aufbringen müssen, in das System der gesetzlichen Krankenversicherung einfließt. Das würde zu einer Verbesserung der Krankenhausfinanzierung führen, und die Ärzte könnten korrekt bezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass wir einen Einblick erhalten in die Art und Weise, wie Krankenhäuser und Ärzte sich die Einnahmen aufteilen, die sie aus den übertariflichen Gebühren erwirtschaften. Hier herrscht immer noch keine Transparenz. Auch alle anderen Kosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, müssen geregelt werden, wie zum Beispiel die Vergütung von Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, damit hier Klarheit und Transparenz herrschen“, schlussfolgert er.

Anhänge (in französischer Sprache):

Anhang_1_Durchschnittskostentabelle_FR Anhang_2_Krankenhauskartierung_FR Anhang_3_Prozentsätze_Honorarzuschläge_FR Anhang_4_Grafik Anhang_5_Tipps_Krankenhausrechnung_FR Anhang_6_Krankenhausbarometer_CKK

Praktisch, zügig, zeitsparend: Am Selfmut („Self“ eng. für „Selbst“; „Mut“ franz. Kurzform für „Mutualité“ (Krankenkasse)) können Sie sich die gängigsten Krankenkassen-Unterlagen beschaffen, ohne eine Wartezeit in Kauf nehmen zu müssen. Unter anderem druckt das Gerät gelbe Erkennungsaufkleber („Vignetten“) oder die Europäische Krankenversicherungskarte („EKVK“) unmittelbar und selbstverständlich  kostenfrei aus.

Im „MExpress“- Raum – links neben der Unterführung – der CKK-Geschäftsstelle an der Eupener Klosterstraße 66 steht Ihnen ein solcher Selfmut sofort und rund um die Uhr zur Verfügung.
Das Gerät funktioniert selbsterklärend, Sie benötigen zur Nutzung lediglich Ihren elektronischen Personalausweis.

An dieser Stelle zur Einführung eine Schritt-für-Schritt-Erklärung der Vorgehensweise:

1 . Treffen Sie Ihre Sprachwahl anhand der grünen Schaltfläche im oberen rechten Bereich des berührungsempfindlichen Bildschirms;
2. Wählen Sie in der Übersicht das Dokument, das Sie ausdrucken oder zu dem Sie weitere Informationen erhalten möchten;
3. Führen Sie Ihren Personalausweis in den dafür vorgesehenen Schacht ein;
4. Wählen Sie die Mitglieder Ihrer Familie aus, für die Sie die Dokumente drucken möchten (mindestens eines);
5. Bestätigen Sie Ihre Wahl, indem Sie auf „Dokumente drucken“ tippen;
6. Entfernen Sie Ihren Personalausweis und gedulden Sie sich bitte einen Augenblick;
7. Entnehmen Sie Ihre Dokumente;
8. Der Vorgang endet automatisch (Falls Sie weitere Dokumente benötigen, starten Sie den Vorgang erneut)

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich während der Öffnungszeiten an den Empfang, kontaktieren Sie die 087/32 43 33 oder bestellen Sie die Dokumente nach Anmeldung im Bereich „Meine CKK“ unter ckk-mc.be/online-dienste.

Gesundheit und Wohlbefinden, Entfaltung, Selbstvertrauen und soziale Teilhabe auf der einen Seite – seltene Besuche beim Arzt und niedriger Medikamentenkonsum auf der anderen Seite: Eine durch die CKK, ihre Bewegungen und die psychologische Fakultät der Katholischen Universität Löwen durchgeführte Studie belegt erstmals den signifikanten Zusammenhang zwischen ehrenamtlichem Engagement und subjektiver wie objektiver Gesundheit.

Die Studie beschäftigte sich mit der Frage, ob das gemeinnützige Engagement im Vereins- und Verbandswesen Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Sie hatte zum Ziel, Erfahrungsberichte aus dem Freiwilligensektor mit Hypothesen aus der Forschung abzugleichen.

Mehr als 7000 Teilnehmer

Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit den französisch- und flämischsprachigen Partnerbewegungen der CKK durchgeführt: Alteo und Samana (Bewegungen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung), Eneo, Eneosport und Okra (Bewegungen für Menschen ab 50 Jahre), die Jugendbewegung Ocarina (vormals Jugend&Gesundheit) bzw. das flämische Pendant Kazou sowie Intersoc (Feriendienst der CKK). 2053 in diesen Vereinigungen aktive Ehrenamtler nahmen an einer Online-Umfrage teil und gaben Ihr Einverständnis, die ermittelten Antworten mit den 2017 und 2018 erhobenen Angaben ihrer Krankenkassenakte abzugleichen. Auf die gleiche Weise wurden die Antworten von 5000 Mitgliedern der CKK deren Gesundheitsdaten gegenübergestellt. Die insgesamt 7021 Studienteilnehmer wurden in vier Testgruppen unterteilt: Ehrenamtliche, die in einer oder mehreren Bewegungen der CKK aktiv sind; CKK-Mitglieder, die aktive Mitglieder einer gemeinnützigen Vereinigung sind; CKK-Mitglieder, die passive Mitglieder einer gemeinnützigen Vereinigung sind und CKK-Mitglieder, die nicht in einer gemeinnützigen Vereinigung aktiv sind.

Ehrenamtliches Engagement erhöht das Wohlbefinden

Erste Erkenntnis der Studie: die aktive Teilnahme am gemeinnützigen Vereins- oder Verbandsleben hat einen positiven Einfluss auf das Wohlbefinden und fördert Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Möglichkeiten der Entfaltung und die soziale Teilhabe. Darüber hinaus ergab die Umfrage, dass sich die bei einer CKK-Bewegung ehrenamtlich Tätigen gesünder fühlen als die Teilnehmer der drei anderen Studiengruppen. Demgegenüber schätzen Personen, die keinerlei ehrenamtlicher Tätigkeit nachgehen, ihren Gesundheitszustand schlechter ein und leiden häufiger unter dem Gefühl der Einsamkeit.

„Das Ehrenamt trägt dazu bei, mit der Isolation zu brechen, soziale Bindungen einzugehen, sich nützlich gegenüber seinen Mitmenschen zu fühlen und die eigenen Überzeugungen nach vorne zu bringen. Als Mensch fühlt man sich wertgeschätzt und kann auf das Netzwerk, dem man angehört, zählen. Dies alles trägt dazu bei, dass man sich besser fühlt“, zeigt sich Jean Hermesse, Vizepräsident der CKK, begeistert. Er fährt fort: „Die Gesundheit ist immer mehr als nur der Spiegel der physischen Verfassung. Sie ist der Indikator für Lebensqualität und die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Das Ehrenamt ist seit jeher integraler Bestandteil der CKK und wird sowohl von unseren Werten wie Solidarität, Zwischenmenschlichkeit, Gerechtigkeit als auch von unseren Aktivitäten gleichermaßen getragen. Ob jung oder alt, krank oder gesund, sportlich oder nicht: bei uns findet jeder seinen Platz. Daher freut es mich außerordentlich, dass die Ehrenamtler in unseren Bewegungen sind besonders gesund fühlen.“

Weniger Medikamente

Wer sich gesund fühlt muss auch seltener auf Gesundheitsleistungen zurückgreifen - die Resultate der Umfrage bestätigen diese Annahme. Es gibt einen Zusammenhang zwischen der Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit und der Wahrscheinlichkeit eines Besuches beim Arzt. Dies unabhängig vom eigenen Alter, vom medizinischen Fachbereich, vom Zivilstand oder der sozialen Zugehörigkeit: Wer nicht am gemeinnützigen Leben teilnimmt, fühlt sich häufiger krank – und sucht dementsprechend schneller einen Arzt auf, als eine ehrenamtlich engagierte Person. Die Studie ergab, dass Personen, die in einer der Bewegungen der CKK aktiv sind, seltener auf die Dienste von Fachmedizinern zurückgreifen.

Die Ausübung eines Ehrenamtes hat auch bedeutende Auswirkungen auf den Konsum erstattungspflichtiger Medikamente. Unter den in den CKK-Bewegungen organisierten Ehrenamtlern befinden sich weitaus mehr Personen, die überhaupt keine erstattungspflichtigen Medikamente konsumieren, als in den anderen Studiengruppen. Demgegenüber konsumieren Personen, die nicht gemeinnützig organisiert sind, erheblich mehr erstattungspflichtige Medikamente als jene in den ehrenamtlich aktiven Studiengruppen. Besonders augenfällig ist dies für die Arzneimittelklasse N, die auf das Nervensystem wirkende Medikamente umfasst (Antiepileptika, Antidepressiva, Antipsychotika): In den CKK-Bewegungen aktive Ehrenamtler konsumieren zweimal weniger Medikamente dieser Klasse N als Personen, die sich überhaupt nicht ehrenamtlich engagieren.

Das Ehrenamt unterstützen

„Auch wenn sich keine hundertprozentige Verbindung zwischen Ursache und Konsequenz herstellen lässt, ist die Wechselwirkung zwischen einer gemeinnützigen Tätigkeit und der Gesundheit klar ersichtlich“, erklären Jessica Morton und Bernard Rimé, Wissenschaftler an der Katholischen Universität Löwen. „Die Feststellungen untermauern wissenschaftliche Strömungen, die aufzeigen, wie groß die Bedeutung der gesellschaftlichen Teilhabe für das Wohlbefinden ist. Das Ehrenamt ist nicht nur eine Bereicherung für die Gesellschaft, es ist ebenfalls bedeutsam für die Gesundheit und das Wohlbefinden jener, die es ausüben.

Für die CKK sind die Feststellungen Antrieb genug, das Ehrenamt weiter zu fördern: „Sicher, das neue Gesetz zum Ehrenamt hat Klarheit in Bezug auf verschiedene Ungereimtheiten (Geschenke, Spesen,…)geschaffen, doch gilt es weitere offene Fragen zu klären, beispielsweise bezüglich der ehrenamtlichen Tätigkeit für frühpensionierte oder arbeitssuchende Personen“, so Jean Hermesse. „Und die Anwendung oder eben die Nicht-Anwendung des Arbeitsrechts ist nicht eindeutig“, fährt er fort. Gleichzeitig werden dem Ehrenamtssektor durch erschwerte Bedingungen der Altersteilzeit viele Freiwillige vorenthalten. Dieser Aspekt wird häufig vernachlässigt.“

Die CKK möchte außerdem auf die Kommerzialisierung von Tätigkeiten hinweisen, die heute kostenlos oder ehrenamtlich ausgeführt werden und macht sich Sorgen, angesichts der Verbreitung von Plattformen, die eigentlich ehrenamtliche Aktivitäten gegen Entgelt anbieten. Jean Hermesse schlussfolgert: „Das Ehrenamt darf weder zur Verpflichtung werden, noch darf es instrumentalisiert werden. Es muss gefördert, anerkannt und aufgewertet werden. Denn eine Investition in das Ehrenamt ist eine Investition in die Gesundheit.“

Mehr Infos zur Studie finden Sie im Anhang.

Weitere Informationen unter www.ckk-mc.be

Das Diagnosezentrum Verviers (DZV) hat seit 2017 insgesamt 650 000 Euro in den Ausbau der Infrastruktur, in die Anschaffung von technischem Gerät und in die Erweiterung des Personalbestandes an den Standorten Verviers und Eupen investiert. Das im kommenden Jahr stattfindende 55-jährige Bestehen nahmen DZV-Direktor Patrick Marichal und Christian Maréchal, Direktor des medizinisch-sozialen Bereichs bei der Christliche Krankenkasse (CKK), Partner des DZV, zum Anlass, die Neuerungen im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch zu präsentieren.

Die aus Eigenmitteln finanzierten Investitionen kommen den Patienten in der Region Verviers wie auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugute. So bezog die Eupener Zweigstelle des Diagnosezentrums ein neues Gebäude in der Neustraße 49 und wurde um eine kieferorthopädische Abteilung erweitert, ein zusätzlicher Zahnbehandlungsstuhl wurde angeschafft und die Räumlichkeiten der Ernährungsberatung wurden renoviert. Im Hauptsitz in der Rue Laoureux 31 Verviers wurden die Abteilungen für medizinische Bildgebung und Senologie (Brustzentrum) sowie der HNO-Bereich vollständig renoviert und mit zusätzlichem, hochmodernem medizinischem Gerät ausgestattet. In erstgenannter Abteilung kommen fortan unter anderem ein digitales Röntgengerät, ein Mammografie- und ein Ultraschallgerät sowie in der Hals-Nasen-Ohren-Abteilung eine Audiometriekabine zum Einsatz; die Anwendung einer Dünnschichtzytologie ermöglicht künftig die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Für die Zukunft erwägen die Verantwortlichen einen weiteren Ausbau des Leistungsspektrums in Bezug auf die Anzahl der Leistungsplätze und der Fachbereiche und stellen außerdem die Möglichkeit der Eröffnung einer Zahnarztpraxis in St.Vith in Aussicht.

Das 1965 eröffnete Diagnosezentrum verfügt über insgesamt fünf angepasste medizinische Abteilungen: die Kieferorthopädie; die medizinische Bildgebung – dazu gehören beispielsweise die Röntgen- und Ultraschalltechniken – und die Senologie; das Labor; der paramedizinische Bereich inbegriffen unter anderem Kinesiotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung und Psychologie, sowie die medizinische Abteilung. Zu den hier angesiedelten medizinischen Fachbereichen gehören beispielsweise Augenheilkunde, HNO, Dermatologie, Orthopädie, Kardiologie und Neurologie. Insgesamt arbeiten 34 Gesundheitsdienstleister und 33 Verwaltungsmitarbeiter im Diagnosezentrum. Infolge einer Verrentungswelle wurde etwa ein Dutzend neuer Fachkräfte, Techniker und administrativer Mitarbeiter neu eingestellt.

Die Verantwortlichen unterstrichen im Rahmen der Pressekonferenz, dass sich das Diagnosezentrum als Anlaufstelle für alle Bevölkerungsschichten versteht, und fassten die Zielsetzung der Einrichtung anhand der Schlüsselwerte „Patientenzentrierung“, „Solidarität“ und „Nähe“ zusammen. Neben einer auf die Patientenbedürfnisse zugeschnittenen zeitlichen und geografischen Erreichbarkeit bedeute dies auch, dass Tarifsicherheit gewährleistet sei, da es sich bei den Ärzten und den weiteren medizinischen Fachkräften vorwiegend um vertraglich gebundene Gesundheitsdienstleister handele. Diese wenden demnach die offiziellen Tarife des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) an und bieten ihre Leistungen zu den gesetzlich festgelegten, moderaten Preisen an.

 

Kontakt:

Eupen:
Neustraße 49, 4700 Eupen
087/35 28 10
centredediagnostic-verviers-eupen.be

Verviers
Rue Laoureux 31, 4800 Verviers
087/30 86 00
centredediagnostic-verviers-eupen.be

Bei der Jobbörse Talentum 2019, die am Freitag, den 25. Oktober von 10 bis 17 Uhr und am Samstag, den 26. Oktober, von 12 bis 15 Uhr im Robert Schumann-Institut in Eupen stattfindet, präsentiert sich die CKK Berufseinsteigern und -umsteigern.

Interessenten werden erfahren, dass die Christliche Krankenkasse weit mehr ist als ein Rückerstattungsinstitut für Gesundheitsleistungen: Wir sind Teil der nationalen Familie MC/CM, die über 8000 Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen beschäftigt: Kundenberatung und -begleitung, Gesundheitsförderung, Sozialdienst, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Datenverwaltung, (politische) Interessenvertretung oder auch internationale Zusammenarbeit gehören zu unseren Tätigkeitsbereichen.

Die Gesundheit und das Wohlbefinden von über 4,5 Millionen Mitgliedern stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Zahlreiche Bewegungen wie Ocarina (vormals Jugend & Gesundheit), die Eiche und Alteo oder Dienste wie der Patientenrat & Treff oder die Familienhilfe sind Teil des CKK-Netzwerks.