Die in den Apotheken angebotenen aktiven Schnelltests zur Überprüfung von Cholesterin, Allergien, Gluten-Unverträglichkeit, Harnwegsinfektionen, Eisenmangel, AIDS, Darmkrebs, Lyme-Borreliose-Syndrom, Wundstarrkrampf, Prostata, Fruchtbarkeitsproblemen ... nehmen spürbar zu. Sind sie denn auch zuverlässig? Erhöhen sie unser Bewusstsein für die eigene Gesundheit? Wann sollten sie eingesetzt werden? Für wen sind sie bestimmt? Wie sollten sie durchgeführt werden? Wie sollte mit den Testergebnissen umgegangen werden? Wir haben Ratschläge für Sie.

Es ist doch heutzutage so, dass  landläufig die Ansicht vertreten wird, dass jede Frau anhand eines Schwangerschaftstests in der Lage ist, herauszufinden, ob sie schwanger ist.  Als diese Testverfahren vor mehr als 40 Jahren zum ersten Mal in Apotheken angeboten wurden, befürchtete man, dass sie bei Frauen Ängste verursachen und Ärzte in ihren Zuständigkeiten eingeschränkt würden ...

In jüngster Zeit bieten die Apotheker neue Gesundheitstests an: einige dienen dazu, gesundheitliche Probleme aufzudecken. Andere helfen ernsthafte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Und dann gibt es diejenigen, die beim Einschätzen und Bewerten hilfreich sind (Hormonspiegel).
Ohne ärztliche Verordnung lassen sich Blut, Urin, Sperma oder Stuhl problemlos eigenständig testen: ein Set beinhaltet alle für eine einmalige Probenahme erforderlichen Hilfsmittel. Die Gesamtkosten trägt der Patient selbst; je nach Testbestimmung kommen dafür zwischen 8 und 30 Euro zusammen.
Die Zulassung neuer Selbstüberprüfungsverfahren ist im Vergleich zu unseren Nachbarn (z.B. in den Niederlanden) noch recht neu und entspricht noch nicht einer tatsächlichen Nachfrage. "Das geschieht zwangsläufig nicht ohne Zwischenrufe; hier ist ja schon von einer Kommerzialisierung der Gesundheit die Rede. Und das innerhalb einer Gesellschaft, die stets ängstlicher und individualistischer wird“, sorgt sich Dr. Thomas Orban, Allgemeinmediziner und Vorsitzender der wissenschaftlichen Gesellschaft der Allgemeinmedizin. Wo ist der medizinische Nutzen von Selbsttests, wenn weder ihre Zuverlässigkeit noch ihre einfache Anwendung erwiesen sind? Sorgen sie tatsächlich dafür, dass sich die Patienten ihrer Gesundheitsprobleme annehmen?" Wir erläutern im Folgenden einige Einzelheiten…

Verantwortung für die Gesundheit tragen
"Schnelltests gibt es in Apotheken. Ihre Verfügbarkeit könnte ein Anreiz dafür sein, sich über seine Gesundheit Gedanken zu machen, was ja an sich eine gute Sache ist", sagte Dr. Alex Peltier, Verantwortlicher für die Gesundheitspolitik der CKK. „Schnelltests bieten Personen, die in normalen Zeiten wahrscheinlich keinen Arzt aufgesucht hätten, die Möglichkeit zur raschen Erkennung eines gesundheitlichen Problems. Ein positives Ergebnis könnte den Gang zum Arzt beschleunigen, damit gewisse Krankheiten frühzeitiger erkannt und rascher behandelt und die Genesungschancen verbessert würden".
Ein Schnelltest muss sinnvoll sein.  Das meint auch der Vize-Präsident der belgischen Apothekervereinigung, Alain Chaspierre: "Hier ist die beratende Rolle des Apothekers sehr wichtig. Ein Schnelltest kann einerseits interessant sein, andererseits ist er überflüssig. So ist beispielsweise ein Cholesterin-Test nutzlos, wenn kein Verdacht auf Herz- und Kreislauferkrankung besteht. Wenn eine Augenrötung trotz Behandlung mit Antihistamin nicht abnimmt, ist ein Allergietest sinnvoll. Ein Tetanus-Schnelltest kann im Fall einer Verletzung bei der Gartenarbeit ratsam sein, wenn man nicht mehr sicher ist, ob der Impfstoff noch aktiv ist. Beim AIDS-Schnelltest können Infektionen nachgewiesen werden, die älter als drei Monate sind. Eine am Vorabend eingefangene Infektion wäre hingegen nicht nachweisbar und der Test würde zu einem verfälschenden negativen Ergebnis führen".

Welchen Mehrwert ergibt ein Schnelltest?
Die Nationale Ärztekammer gibt zu bedenken, dass Schnelltests nur wenige, eigentlich überhaupt keine Erkenntnisse über eine bestimmte Krankheit zulassen. Zusätzlich besteht die Gefahr der Fehleinschätzung: ein negatives Testergebnis gibt dem Patienten ein sicheres Gefühl, sodass er keinen Arzt mehr aufsucht, obwohl dieser ihm anderweitige Gesundheitsprobleme bescheinigt hätte. Andererseits können individuelle Testergebnisse wie hohe Cholesterinwerte oder eine hohe Konzentration prostataspezifischer Antigene unruhig machen, wo sie doch im Grunde bedeutungslos sind. Lassen Sie den Arzt die Ergebnisse abgleichen, denn er kann sie anhand anderer Parameter oder Risikofaktoren beurteilen. "Der Patient sollte unbedingt einen Hausarzt haben, der seine allgemeine medizinische Akte verwaltet", sagt Dr. Peltier. "In dieser allgemeinen medizinischen Akte werden sämtliche gesundheitsbezogenen Ereignisse des Patienten eingetragen: Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Allergien, genetische Vorbelastungen, Ergebnisse aus Laboranalysen und unterschiedlichen Untersuchungen, fachärztliche Befunde und vieles mehr.".
"Selbstausgeführte Schnelltests, deren Ergebnisse im Nachhinein von einem Arzt noch bestätigt werden müssen, haben nur einen geringen medizinischen Wert", sagt Dr. Orban, "da der Arzt in den meisten Fällen eine neue und ähnliche Untersuchung durchführen muss".

Sind Schnelltests zuverlässig und leicht durchzuführen?
Ein Schnelltest gilt nicht als Arzneimittel, sondern als ein medizinisches Hilfsmittel zur Diagnosestellung. Die Vorschriften für das Inverkehrbringen sind daher entsprechend locker. Darüber hinaus werfen die nicht sehr transparenten Schnelltestverfahren Fragen über deren Qualität auf. Für die in den Labors für klinische Biologie durchgeführten Tests gelten nämlich sehr hohe Qualitätsstandards. Darüber hinaus ist das Verfahren zur Ergebnisübermittlung recht kompliziert und der sachgemäße Umgang mit einigen Test-Sets nicht einfach. Zu guter Letzt führt Missbrauch zu vielen falschen Erkenntnissen.
Im Interesse der Patientensicherheit sollten Selbsttests präziser geregelt und kontrolliert werden. Der kommerzielle Vertrieb sollte den Apothekern vorbehalten bleiben, damit sich die Patienten zum einen auf zuverlässige Produkte und zum anderen auf die Beratung von tatsächlichen Gesundheitsfachleuten verlassen können, meint Dr. Peltier, der damit klar die Relevanz einer neutralen und betreuenden Funktion des Apothekers hervorhebt. Die Zuverlässigkeit einer Schnelltest--Diagnose muss erst noch bewiesen werden. Die Verfügbarkeit derartiger Sets sollte nicht unnötigerweise Angst erzeugen oder sogar eine zwanghafte Einbildung, krank zu sein um in der Folge zur Selbstmedikation zu greifen. "Dies kann dazu führen, dass banale Beschwerden, die bisher nicht zum Bereich der Medizin gehörten nunmehr mit einer Krankheit in Verbindung gebracht werden. Desweiteren würde ein übertriebener Einsatz von Schnelltest-Diagnosen sowohl bei der Erkennung von Krankheiten als auch bei deren Behandlung" praktiziert, schlussfolgert Dr. Peltier.

Zoom auf einige Schnelltests

 

Redaktion: Joëlle Delvaux, 18. Januar 2018
Foto: En Marche, iStock

Mit dem Rauchen aufzuhören bleibt immer ein lobenswerter Vorsatz. Einige Raucher glauben, dass eine langsame Entwöhnung ausreicht, um Gesundheitsrisiken einzuschränken. Wir möchten an dieser Stelle einiges ins rechte Licht rücken.

Das Rauchen von bis zu zehn Zigaretten am Tag ist gesundheitsschädlich und ein ernstzunehmender Risikofaktor für verschiedene schlimme Krankheiten. Rauchen fördert viele Krebserkrankungen und beeinträchtigt das Herz-Kreislaufsystem. Einige Raucher sind der Ansicht, dass eine schrittweise Entwöhnung vor diesen Problemen bewahren kann. Diese Einschätzung ist falsch. Eine aktuelle Studie belegt, dass Rauchen schon in geringem Maße das Risiko auf einige ernsthafte Erkrankungen erhöht und die Lebenserwartung verringert. In den Vereinigten Staaten wurden mehr als 290.000 Menschen (Rentner, im Alter von etwa 70 Jahren) durchschnittlich sieben Jahre lang beobachtet. Bei den Teilnehmern, die regelmäßig bis zu zehn Zigaretten am Tag rauchten, war die Sterblichkeitsrate im Vergleich zu Nichtrauchern doppelt so hoch. Während sich die Lungenkrebserkrankungen mit Todesfolge um das Zwölffache erhöhten, versechsfachten sich die Erkrankungen der Atemwege (Lungenentzündung, Grippe) mit Todesfolge.

Tabakkonsum verkürzt die Lebenserwartung
Das Wissenschaftliche Institut für Volksgesundheit (ISP) hat im Jahr 2017 herausgefunden, dass die Lebenserwartung eines 15-jährigen Menschen, der täglich raucht, bei Männern um neun Jahre und bei Frauen um annähernd sechs Jahre verkürzt wird. Dieser Studie liegen Angaben von 30.000 Menschen (Rauchern und Nichtrauchern) in nationalen Gesundheitserhebungen aus den Jahren 1997, 2001 und 2004 zugrunde.
Nichtrauchende Männer und Frauen haben im Vergleich zu täglichen Rauchern nicht nur eine höhere Lebenserwartung, sondern genießen in erster Linie ein gesundes Leben. Denn Tabakkonsum setzt dem allgemeinen Gesundheitszustand durch ein erhöhtes Krankheits- und Beeinträchtigungsrisiko arg zu. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Rauchen zu Beeinträchtigungen führt, die einen direkten Einfluss auf die eigene Mobilität haben sowie auf die Fähigkeit, bestimmte Alltagssituationen zu meistern, wie das Ein- und Aussteigen aus dem Bett, Hinsetzen und Aufstehen, An- und Ausziehen, Hände und Gesicht waschen, Speisen zu sich nehmen, ...

Gesunde nichtrauchende Männern (ohne Einschränkungen) leben in der Regel 8,5 Jahre länger ist als  tägliche Raucher. Gesunde nichtrauchende Frauen leben durchschnittlich 4,3 Jahre länger. Woran liegt das? Bei nichtrauchenden Männern liegt es an der geringeren Erkrankungsrate des Bewegungsapparates (Arthrose, Rückenschmerzen, Osteoporose, ...). Bei Frauen liegt die Erklärung beim Rückgang der Atemwegserkrankungen (Bronchitis, Asthma, etc.). Diese Studie liefert also die wesentliche Erkenntnis, dass sich durch den Verzicht aufs Rauchen die Lebenserwartung deutlich erhöhen lässt. Und die so gewonnenen Lebensjahre sind in erster Linie gesunde Lebensjahre.

Das Rauchen einstellen
Viele Raucher schaffen es alleine! Deshalb sollten sich alle diejenigen, die es bereits versuchten und bald darauf wieder zum Glimmstängel gegriffen haben, nicht entmutigen lassen. Oft sind mehrere Versuche erforderlich, um aus der Rauchergewöhnung herauszukommen.  Da mit Unterstützung mehr Aussicht auf Erfolg besteht, kontaktieren Sie Ihren  Hausarzt und/oder einen Tabakologen. Hilfe bietet auch die Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) an. Hier gibt es eine Fülle an Informationen und Ratschlägen.

Quelle: mongeneraliste.be

Foto: Belpress

Sie sind arbeitsunfähig und möchten Ihre Arbeit nach und nach wieder aufnehmen? Wir empfehlen Ihnen, zuerst den Vertrauensarzt der CKK  zu kontaktieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer muss der Antrag vor der Wiederaufnahme der Arbeit eingereicht werden, auf die Gefahr hin, aufhören zu müssen, wenn der Vertrauensarzt seine Genehmigung verweigert.
Für Selbständige muss die Genehmigung vor jeder Wiederaufnahme schriftlich erfolgt sein.
In beiden Fällen besteht bei Nichtbeachtung die Gefahr, dass die erhaltenen Geldleistungen erstattet werden müssen, unabhängig von der Anzahl der seit der Wiederaufnahme geleisteten Arbeitsstunden. Hinzu kommt, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit für ungültig erklärt wird.
Eine mündliche Besprechung mit dem Vertrauensarzt über eine mögliche Wiederaufnahme der Arbeit ist ohne Rechtskraft. Auch eine Empfehlung Ihres Hausarztes ist für den Vertrauensarzt nicht verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vorsichtig zu sein und  alle Verwaltungsschritte bewusst zu machen. Stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz aller notwendigen Dokumente sind. Dies betrifft alle bezahlten oder ehrenamtlichen Aktivitäten, einschließlich Weiterbildungen und politische Mandate. Wir bitten Sie, wachsam zu sein!

Welche Unterstützung gibt es?

Eine Krankheit ist oft eine schwere Prüfung. Sie betrifft den jeweiligen Patienten, aber auch sein Umfeld in zahlreichen Aspekten ihres Lebens. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf eine Unterstützung zählen zu können. Krebs verursacht darüber hinaus häufig hohe Behandlungskosten.

Die Krankenkasse bietet Möglichkeiten zur Bewältigung der mit der Krankheit verbundenen finanziellen Schwierigkeiten. Sie erstattet beispielsweise Transportkosten und Krankenhauskosten. Auch die Stiftung gegen Krebs kann eine Lösung sein.

Erstattung von Transportkosten

Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Fahrtkosten im Rahmen einer Chemotherapie, einer Strahlentherapie oder der Kontrolluntersuchungen nach einer dieser Behandlungen. Die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden auf Vorlage der Fahrausweise in voller Höhe erstattet. Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug, dem Fahrzeug eines Angehörigen, einem Taxi oder einem auf nichtdringende Krankenhaustransporte spezialisierten Unternehmen zahlt die Krankenkasse 0,25 Euro pro Kilometer zwischen der Wohnsitzadresse und dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden. Für diese Rückerstattung müssen Sie ein Antragsformular bei der Krankenkasse einreichen, dass Sie vom behandelnden Krankenhausarzt ausfüllen lassen.
Die Möglichkeiten des Krankenhaustransports sind unterschiedlich je nachdem, wo Sie wohnen und wo Sie behandelt werden. Im Süden der DG bietet die VoG Hilfe für Krebskranke diesen Dienst an (info@krebshilfe.be) und im Norden den Josephine-Koch-Service VoG . Für weitere Infos hilft Ihnen auch gerne der Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse.

 Gut zu wissen

Das Krankenhaus verfügt ebenfalls über einen Sozialdienst sowie Psychologen, die Ihnen helfen können. Es gibt auch Gesprächskreise, in denen die Teilnehmer austauschen können. Die Stiftung gegen Krebs bietet Patienten und ihren Angehörigen eine telefonische psychologische Beratung an. Weitere Infos erteilt Ihnen das Krankenhaus oder die Stiftung gegen Krebs .

Erstattung von Krankenhauskosten

Die Christliche Krankenkasse bietet mehrere Krankenhausversicherungen ohne Fragebogen, ohne vorherige ärztliche Untersuchung, ohne Höchstgrenze und für gleich welche Behandlung, ohne Ausschluss und ohne Einschränkung im Falle einer vorher bestehenden Krankheit. Zudem verfügen alle Mitglieder automatisch über eine ausgezeichnete Absicherung, die bereits im Mitgliedbeitrag enthalten ist: die Hospi-Solidar. Sie haben zudem Anspruch auf einen Festbetrag von 150 Euro im Rahmen dieser solidarischen Krankenhausversicherung, wenn Sie auf Grund einer schweren und kostspieligen Krankheit ins Krankenhaus mussten.
Zusätzlich bietet Ihnen die CKK drei wahlfreie Krankenhausversicherungen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget angepasst sind:

Hier erfahren Sie mehr über unsere Krankenhausversicherungen

 

Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung gegen Krebs

Wenn Sie dennoch finanzielle Probleme wegen Ihrer Behandlung haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Stiftung gegen Krebs wenden. Die Unterstützung durch diese Stiftung hängt von Ihrem Antrag und von folgenden Bedingungen ab:

Den Antrag können Sie über den Sozialdienst Ihrer regionalen Krankenkasse, die medizinische Einrichtung, in der Sie behandelt werden oder das ÖSHZ Ihrer Gemeinde einreichen. Die Schuldenvermittlung, insbesondere der entsprechende Dienst des ÖSHZ, kann Ihnen auch eine große Hilfe bei Ihren Formalitäten sein.

 CKK-Infopunkt für chronische Patienten

Neuerungen seit Oktober

Wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind und Ihr Gesundheitszustand die Hilfe einer Drittperson für bestimmte Alltagsverrichtungen rechtfertigt, können die Geldleistungen der Krankenkasse um eine Ergänzungszahlung erhöht werden, den sogenannten Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson. Wenn Sie der Überzeugung sind, diese Voraussetzungen zu erfüllen, zögern Sie nicht mit Ihrem Vertrauensarzt oder mit dem Sozialdienst Ihrer Krankenkasse zu sprechen.

Ob der Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson gewährt wird, prüft das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) auf Vorschlag des Vertrauensarztes, der die Notwendigkeit der Hilfe einer Drittperson nach dem Verlust Ihrer Eigenständigkeit beurteilen muss, wenn es um bestimmte Alltagsverrichtungen geht.

Die Notwendigkeit der Hilfe einer Drittperson wird nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt:

Die Höhe de Leistung seit Oktober 2017

Arbeitnehmer und Selbstständige, ob Haushaltsvorstand, Zusammenwohnende oder Alleinstehende, erhalten ab dem 1. Oktober 2017 einen Pauschalbetrag von 21,85 Euro je Tag ab dem vierten Monat der Arbeitsunfähigkeit (dieser Betrag kann dem Index der Lebenshaltungskosten angepasst werden). Der Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson wird nicht besteuert.
Vom 1. Oktober 2017 an erhalten Arbeitnehmer eine einmalige Aufholprämie. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Mai 2017 und beträgt 1,02 Euro/Tag am 1. Mai 2017 und 1.04 Euro/Tag vom 1. Juni bis 30. September 2017 (diese zusätzlichen Geldleistungen sind nicht steuerbar). 

Gut zu wissen

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.

 

"Impulse" ist das Info-Magazin unserer soziopädagogischen Vereinigung "ALTEO VoG". Wir werfen mit Ihnen einen ersten Blick in die druckfrisch vorliegende Herbstausgabe 2017.

"Weserstrand": neue WG für Personen mit und ohne Beeinträchtigung

In der Eupener Unterstadt leben in einer kürzlich neugegründeten Wohngemeinschaft zurzeit zwei junge Männer mit Beeinträchtigung und drei Studenten (eine junge Frau und zwei junge Männer). Wir unterhielten uns mit Frau Gaby Haselbach von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Sie hat die Wohngemeinschaft von Beginn an mit einem Team begleitet.

Die weiteren Themen

Rückblick und Vorschau auf Aktivtäten runden die diesjährige Alteo-Herbstlektüre informativ und aufschlussreich ab.
Kurz: es lohnt sich, einen Blick in die neue "Impulse"-Ausgabe zu werfen....

Neue Regelungen.

Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhalten von Ihrer Krankenkasse Krankengeld? Ihr Gesundheitszustand erlaubt es Ihnen aber nicht, an dem ursprünglich auf dem ärztlichen Attest vorgesehenen Datum wieder zu arbeiten? Dann sollten Sie vorsichtig sein: Sie haben nur 48 Stunden Zeit, um Ihrer Krankenkasse eine Verlängerungsbescheinigung zukommen zu lassen. Bei verspäteter Meldung wird Ihr Krankengeld für die Dauer der Verspätung um 10 Prozent gekürzt.

Seit letztem Jahr müssen Sie für Krankmeldungen bei der Krankenkasse ein neues Formular verwenden. Auf dem alten Vordruck brauchte der Arzt nur das Anfangsdatum der Arbeitsunfähigkeit zu vermerken. Jetzt muss er aber auch angeben, wann die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich endet (1). Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen für Sie:

• Ohne Rückmeldung Ihrerseits (ärztliche Bescheinigung über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit oder Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit vor dem Ende des Anerkennungszeitraums) stellt die Krankenkasse ihre Zahlungen automatisch an dem Datum ein, das auf der Bescheinigung stand, die Sie ihr für die erste Krankmeldung zugesandt hatten (2).

• Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus fortbesteht, müssen Sie Ihrer Krankenkasse eigens für die Verlängerung ein neues Attest Ihres Arztes vorlegen. Diese Bescheinigung ist innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Zeitraums zu versenden, für welche die Arbeitsunfähigkeit anerkannt war. Auch hier muss der Arzt ein neues voraussichtliches Enddatum angeben und das Feld „Verlängerung“ ankreuzen (3). Wie Sie bereits erraten haben: für jede Verlängerung ist innerhalb von 48 Stunden eine neue Bescheinigung Ihres Arztes einzusenden. Halten Sie sich ganz strikt an diese kurze Frist, denn laut Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, jede verspätete Krankmeldung zu ahnden. Konkret bedeutet das eine Kürzung Ihrer Geldleistungen um 10 Prozent bis zum Eintreffen des neuen Attests (es gilt der Poststempel). Wenn Ihre Krankmeldung also ausläuft und Sie sich noch nicht so gut fühlen, dass Sie wieder arbeiten könnten, warten Sie nicht bis zur letzten Minute, bevor Sie zu Ihrem Arzt gehen. Wenn Sie beispielsweise bis sonntags krankgeschrieben sind, muss die Verlängerungsbescheinigung spätestens am Dienstagabend von der Post abgestempelt sein. Treffen Sie lieber alle Vorkehrungen in der Woche zuvor, vielleicht sogar noch früher.

• Wenn Sie am Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten gehen, brauchen Sie nichts gegenüber der Krankenkasse zu unternehmen. Wenn Sie aber bereits vor diesem Datum wieder arbeiten, müssen Sie der Krankenkasse Bescheid sagen und ihr so schnell wie möglich die vom Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit zuschicken. Wenn Sie hingegen einer Teilzeitbeschäftigung oder einer anderen als ihrer üblichen Beschäftigung nachgehen möchten, müssen Sie unbedingt vorher mit dem Vertrauensarzt reden. Um an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, brauchen Sie natürlich die Zustimmung Ihres Arbeitgebers und eventuell des Arbeitsmediziners. Als Selbstständiger benötigen Sie eine Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse.

• Bei einem Rückfall nach der Wiederaufnahme der Arbeit ist die Krankenkasse auch innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen. Hierzu ist eine neue ärztliche Bescheinigung (wie bei der ersten Krankmeldung) erforderlich.
(1) Dieses Datum ist der Tag vor der Wiederaufnahme der Arbeit. Zum Beispiel der Sonntag, wenn der Arzt der Meinung ist, dass Sie ab dem Montag erneut arbeiten können.
(2) Diese Bestimmung gilt nur für das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit.
(3) Dieses Verfahren ist ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht mehr erforderlich.

 

Liebe Leserinnen und Leser,

Offensichtlich müssen wir einigen in Erinnerung rufen, dass die Krankenkassen einen gemeinnützigen öffentlichen Auftrag erfüllen, bei dem es nicht um Profit geht. Der Föderalstaat stellt ihnen für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung finanzielle Mittel bereit. Die Verwaltung ist von herausragender Wirtschaftlichkeit geprägt: 3,2 Prozent des Gesamtbudgets für gesundheitliche Versorgungsleistungen. „Wer kann da behaupten, die Krankenkassen würden den Bürger viel Geld kosten? Wagen wir doch einfach den Vergleich: Bei den kommerziellen Anbietern von Krankenhausversicherungen verschlingt die Verwaltung 20 bis 22% ihres Budgets.

Und nebenbei bemerkt: bei den Krankenkassen sind die Verwaltungskosten seit 2011 nicht mehr gestiegen. Mehr noch: bis 2018 sollen wir auf weitere 100 Millionen Euro verzichten!“, erläuterte Jean Hermesse, Generalsekretär der Christlichen Krankenkassen in seiner Ansprache am 4. März.

Seit jeher haben wir unsere Verantwortung im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung des Gesundheitssystems getragen und werden dies auch weiterhin tun. Der CKK liegt die reiche Konzertierung mit den Gesundheitsfachleuten unter Achtung unserer gegenseitigen Interessen ganz besonders am Herzen: die Qualität der Versorgung, die Tarifsicherheit für den Patienten und eine korrekte Honorierung der Leistungserbringer. Der jüngste Vertrag zwischen Ärzten und Krankenkassen für 2016-2017 liefert wieder den Beweis dafür, dass dieses Modell gut funktioniert!

Die Krankenkassen sind Partner, nicht Gegner der Ärzte. Deshalb möchten wir diesen Weg weiter beschreiten, denn aus unserer Sicht, ist er der einzig konstruktive.

Ihre Präsidentin
Madeleine Grosch