Thalidomid, besser bekannt als Contergan oder Softenon,wurde in den 1950er und 1960er Jahren zur Bekämpfung der morgendlichen Übelkeit bei schwangeren Frauen eingesetzt. Dieses Medikament hat sich als äußerst toxisch erwiesen und bei Tausenden von Neugeborenen zu Missbildungen oder zum Tod geführt. Contergan-Opfer, die in Belgien geboren wurden (oder die belgische Staatsangehörigkeit besitzen), können nun finanzielle Unterstützung erhalten.

Wer durch den Einsatz von Thalidomid während der Schwangerschaft der Mutter an angeborenen Fehlbildungen leidet, hat Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 125 000Euro. Eltern eines inzwischen verstorbenen Contergan-Opfers haben Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 30 000 Euro. Es handelt sich um eine von der Einkommenssteuer befreite Vergütung.
Diese Entschädigung hat keinerlei Auswirkungen auf die Unterstützung oder die Rechte, die das Opfer oder seine Eltern im Rahmen anderer Rechtsvorschriften bereits haben  könnten.

Wie und wo kann ich einen Antrag auf Entschädigung stellen?

Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen die betroffenen Personen einen Antrag bei der Direktion des medizinischen Dienstes der HKIV (Hilfskrankenkasse für Kranken und Invalidenversicherung) einreichen. Die Adresse lautet: Troonstraat 30A in 1000 Brüssel.
Der medizinische Dienst der HKIV überprüft, ob alle Bedingungen erfüllt und die Akte vollständig ist. Nach Bestätigung der Akte leitet die HKIV Ihren Antrag an den Föderalen öffentlichen Dienst (FÖD) Politik und Unterstützung (BOSA) weiter. Dieser ist verantwortlich für die Auszahlung der Entschädigung.

Achtung!

Die Anträge können nur bis zum 16. Mai 2021 bei der HKIV eingereicht werden! Falls Sie es wünschen, unterstützt die CKK Sie bei allen Formalitäten. Sie können uns per E-Mail an eupen@mc.be oder telefonisch unter 087 32 43 33 kontaktieren.
Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare (nur in französischer oder niederländischer Sprache):
 www.caami-hziv.fgov.be

Ein Krankenhausaufenthalt in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer kostet im Durchschnitt sechsmal weniger als in einem Einzelzimmer. Manchmal kann die Krankenhausrechnung aber überall alarmierende Höhen erreichen. Für eine aufgrund von Funktionsstörungen durchgeführte Brustverkleinerung z.B. bezahlt eine Patientin im Krankenhaus A einen Preis von 3023 Euro und im Krankenhaus B nur 103 Euro. Das gleiche Verfahren, die gleiche Zimmerart, aber 29 Mal billiger! Es hängt alles von den nicht erstattungsfähigen, übertariflichen Arzthonoraren ab.

Leider ist das keine Überraschung: 2018 sind die Zusatzkosten in den Krankenhäusern zum x-ten Mal gestiegen. Das geht aus der 15. Ausgabe des Krankenhausbarometers der Christlichen Krankenkasse (CKK) hervor. Bei einer gewöhnlichen Aufnahme (mit Übernachtung) im Krankenhaus stiegen die übertariflichen Arzthonorare neben der Indexierung nochmals um 4,7%. In einem Einzelzimmer bezahlt ein Patient durchschnittlich 1619 Euro pro Aufnahme aus eigener Tasche. In einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer liegen die durchschnittlichen Zuzahlungen bei 278 Euro. In den zuletzt genannten Zimmern dürfen die Ärzte keine übertariflichen Gebühren erheben. Auch Zimmerzuschläge sind untersagt.

Zweibettzimmer: Vorsicht vor bösen Überraschungen

Im Durchschnitt bezahlt der Patient im Zweibett- oder Mehrbettzimmer fast sechsmal weniger als im Einzelzimmer. Aber diese Zimmer sind keine absolute Gewähr für Tarifsicherheit. Patienten, die sich entscheiden, das Zimmer mit anderen Patienten zu teilen, können für einige Eingriffe trotzdem noch kräftig zur Kasse gebeten werden. In einigen Krankenhäusern sind die Kosten für den Patienten für die gleiche Behandlung (fast) so hoch wie im Einzelzimmer, obwohl die Behandlung in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer stattgefunden hat.

Dies ist z.B. bei der „Brustverkleinerung aufgrund von Funktionsstörungen“ der Fall. Für diesen Eingriff erheben einige Krankenhäuser regelmäßig nicht erstattungsfähige Gebühren, die manchmal illegal sind. Diese Gebühren hat die Patientin in voller Höhe selbst zu tragen. Einige Krankenhäuser berechnen diese nur dann, wenn die Aufnahme in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer erfolgt. Auf diese Weise erreichen die Kosten fast die gleiche Höhe wie bei einer Aufnahme in einem Einzelzimmer, wenn die Leistungserbringer dort auf die Berechnung von nicht erstattungsfähigen Leistungen verzichten.

Andere Krankenhäuser gehen den umgekehrten Weg: Sie erheben nur im Einzelzimmer nicht erstattungsfähige Gebühren. Infolgedessen sind die mittleren Kosten für die Patientinnen in diesen Krankenhäusern in Einzelzimmern etwa 30 Mal höher als in Zweibett- oder Mehrbettzimmern. In anderen Krankenhäusern zahlen die Patientinnen niemals Gebühren für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind.

„Natürlich können einzelne Umstände einen unterschiedlichen Ansatz erfordern, aber solche Preisschwankungen für den gleichen Eingriff sind nicht vertretbar“, erklärt Jean Hermesse, Vizepräsident der CKK. „Realistisch lässt sich daraus nur schlussfolgern, dass Krankenhäuser und/oder Ärzte kreative Wege finden, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Die Erhebung von Gebühren für Leistungen, die nicht durch die Pflichtversicherung übernommen werden, ist eine solche Methode. Wir sehen auch, dass Komfortzuschläge, zum Beispiel für einen Fernseher oder einen Kühlschrank im Zimmer, ebenfalls weiter zunehmen, genau wie die übertariflichen Honorar- und Zimmerzuschläge“.

Unsicherheit, auch wenn der Patient eine Krankenhausversicherung hat.

Alle oben beschriebenen Kosten gehen zu Lasten des Patienten. Auch die Krankenhausversicherung sichert den Patienten nicht automatisch ab. So decken beispielsweise nicht alle Versicherungen Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.

„Wir befinden uns voll und ganz in einem System der zweigleisigen medizinischen Versorgung. Fakt ist, dass sich nur noch Menschen ein Einzelzimmer leisten können, die auch die nötigen Mittel haben. Dabei sollte ein Einzelzimmer kein Luxus sein. Die meisten Patienten möchten im Krankenhaus allein sein. Die Krankenhäuser bieten diese Zimmerart auch immer mehr an. Und internationale Untersuchungen belegen, dass eine Behandlung im Einzelzimmer mehr Vorteile als Nachteile bietet. Das Einzelzimmer sollte deshalb Standard für Behandlungen mit mindestens einer Übernachtung werden“, fordert Jean Hermesse.

Übertarifliche Honorare gänzlich verbieten

Wenn alle Menschen die Möglichkeit haben sollen, sich in einem Einzelzimmer behandeln zu lassen, geht das nur, wenn übertarifliche Arzthonorare untersagt werden. „Dann wären auch die Krankenhausversicherungen nicht mehr nötig“, gibt Jean Hermesse zu bedenken. „Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass ein wesentlicher Teil der Prämien, die Arbeitgeber und Versicherte für wahlfreie Krankenhausversicherungen aufbringen müssen, in das System der gesetzlichen Krankenversicherung einfließt. Das würde zu einer Verbesserung der Krankenhausfinanzierung führen, und die Ärzte könnten korrekt bezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass wir einen Einblick erhalten in die Art und Weise, wie Krankenhäuser und Ärzte sich die Einnahmen aufteilen, die sie aus den übertariflichen Gebühren erwirtschaften. Hier herrscht immer noch keine Transparenz. Auch alle anderen Kosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, müssen geregelt werden, wie zum Beispiel die Vergütung von Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, damit hier Klarheit und Transparenz herrschen“, schlussfolgert er.

Anhänge (in französischer Sprache):

Anhang_1_Durchschnittskostentabelle_FR Anhang_2_Krankenhauskartierung_FR Anhang_3_Prozentsätze_Honorarzuschläge_FR Anhang_4_Grafik Anhang_5_Tipps_Krankenhausrechnung_FR Anhang_6_Krankenhausbarometer_CKK

Es gibt zehn Medikamente, die 42% der gesamten Arzneimittelausgaben in Krankenhäusern ausmachen. Hochgerechnet auf die gesamte belgische Bevölkerung zeigen die Zahlen der Christlichen Krankenkasse (CKK), dass die Kostenerstattung der Krankenversicherung im Jahr 2018 für diese zehn Medikamente 720 Millionen Euro erreichte.

Im Durchschnitt kosten sie zwischen 3 200 und 49 500 Euro je Patient und Jahr. Die CKK schlägt vor, sich daher auf die Verwendung billigerer Alternativen auszurichten, deren Patentschutz abgelaufen ist.

In den letzten Jahren sind die Arzneimittelausgaben in unserem Land stark gestiegen. Die Gesamtkosten für die Krankenversicherung betrugen 2014 noch vier Milliarden Euro. Bis 2018 stieg diese Zahl auf mehr als viereinhalb Milliarden. Jedes Jahr wird das Budget für Arzneimittel überschritten. Dies ist auf die Markteinführung einer ganzen Reihe von Medikamenten - insbesondere zur Behandlung von Krebs – zurückzuführen, die oft mit hohen Kosten verbunden sind. Eines haben diese Produkte gemeinsam: Sie sind in Apotheken kaum erhältlich.

Zur Erstellung des Rankings konzentrierte sich die CKK daher auf jene Medikamente, die der Krankenhausapotheker ambulanten Patienten aushändigt, die diese im Krankenhaus abholen dürfen, ohne dort zu verweilen. Tatsächlich sind die Ausgaben in den letzten Jahren vor allem in dieser Arzneimittelkategorie enorm gestiegen, von einer Milliarde Euro im Jahr 2014 auf fast 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2018. Für alle CKK-Mitglieder erreichte der Betrag 2018 271 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor waren es 247 Millionen - ein Plus von 10 Prozent in einem Jahr. Paradoxerweise ist die Zahl der Patienten, die eine Erstattung für diese Medikamente erhalten, nur um 6 Prozent gestiegen. Hochgerechnet auf die gesamte belgische Bevölkerung übersteigt dieser Betrag 700 Millionen Euro.

Die Top-Drei

Auch die Kosten pro Patient sind hoch: 2018 erhielten beispielsweise 1244 CKK-Mitglieder das Krebsmedikament Nivolumab. Für jeden Patient zahlte die Krankenkasse 38 000 Euro, was einer Gesamtkostenbelastung von 47 Millionen Euro entspricht (nur für CKK-Mitglieder).

Für Lenalidomid, ein Produkt zur Bekämpfung bestimmter Krebsformen, die das Rückenmark und die Lymphknoten befallen, lagen die durchschnittlichen Ausgaben für jeden der 971 Patienten ebenfalls bei 38 000 Euro, was einer Bilanz von fast 37 Millionen Euro entspricht.

Vervollständigt werden die Top-Drei durch Infliximab, einem Mittel gegen Gelenkentzündungen, Psoriasis und chronische Darmentzündungen: 3635 Patienten erhielten zusammen fast 29 Millionen Euro oder jeder einzelne Patient durchschnittlich 7900 Euro.

Einige Arzneien sind, pro Patient gerechnet, noch teurer, aber sie gelangen nicht in diese Top-Ten-Liste, da es nur wenige Erstattungen gibt. Die CKK zahlt beispielsweise 590 000 Euro pro Jahr und Patient für Galsulfase, ein Medikament gegen eine seltene Stoffwechselerkrankung. Doch nur vier Mitglieder CKK sind von einer Erstattung betroffen.

Dabei handelt es sich jeweils um Bruttobeträge. Für mehrere dieser Mittel wurden mit der Ministerin für Soziales und Gesundheit, Maggie De Block, Verträge abgeschlossen, in denen die Hersteller einen Teil der Kosten zurücküberweisen. Dennoch bleiben die Beträge sehr hoch.

 

Bedauerlicher Transparenzmangel

Glücklicherweise gibt es diese Arzneimittel, und unser soziales Sicherungssystem macht sie für alle zugänglich“, sagt Jean Hermesse, Generalsekretär der CKK. „Viele innovative - und damit teure - Medikamente befinden sich jedoch noch in der Entwicklung. Andere sind bereits auf dem Markt, aber wir können sie nicht zurückzahlen, weil ihr Preis zu hoch ist. Wie können wir sicherstellen, dass Patienten weiterhin Zugang zu diesen neuen Therapien haben?“

Die CKK setzt sich weiterhin für mehr Transparenz in der Pharmaindustrie ein: „Heute können wir nicht sagen, ob die Kosten für diese Arzneimittel gerechtfertigt sind“, so Jean Hermesse. „Und je mehr wir für Medikamente ausgeben, desto weniger Ressourcen können wir für andere Bereiche des Gesundheitswesens einsetzen, in denen ebenfalls Bedarf besteht. Wir müssen die billigeren Alternativen, deren Patentschutz abgelaufen ist, voll ausschöpfen. Wir beobachten in unseren Zahlen auch, dass die Gesamtkosten eines Moleküls, für das ein Biosimilar auf den Markt kommt, sinken. Wir ermutigen die Ärzte, diese Moleküle zu verschreiben, damit die Hersteller es interessant finden, sie auf dem belgischen Markt einzuführen.“

Weitere Informationen unter www.ckk-mc.be.

Bei der CKK können Sie ein krankes Kind ab dem dritten Monat nach der Geburt und bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr zu Hause betreuen lassen. Diese Dienstleistung gewährt die Christliche Krankenkasse in Zusammenarbeit mit der Familienhilfe VoG.

Das Angebot ist für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zugänglich, als Mitglied der Christlichen Krankenkasse jedoch genießen Sie den Vorteil einer kostenlosen Betreuung kranker Kinder während 10 Tagen pro Jahr und pro Kind. Über diese 10 Tage hinaus haben CKK-Mitglieder Anspruch auf einen Vorzugspreis von 12 Euro pro Tag für einen unbegrenzten Zeitraum. Die Rückerstattung erfolgt auf Vorlage eines ärztlichen Attests.

Während der Betreuung gewährleisten die Mitarbeiterinnen der Familienhilfe die Aufsicht und Pflege des kranken Kindes. Sie beobachten seinen Gesundheitszustand und leiten, falls notwendig, Maßnahmen ein. Sie bereiten eine Mahlzeit zu, überwachen die durch den Arzt verordnete Medikamenteneinnahme und respektieren die erzieherischen Wertevorstellungen der Eltern.

Eine Voranmeldung bei der Familienhilfe ist möglich, aber nicht verpflichtend. Die Anlaufstelle der Familienhilfe ist wochentags von 8 bis 17 Uhr unter 087/59 07 80 erreichbar, die Betreuung kranker Kinder wird von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr während maximal 9 Stunden gewährleistet und erfolgt (je nach Personaldecke) innerhalb von maximal 24 Stunden. Andernfalls zahlt die CKK 25 Euro pro Tag während maximal zehn Tagen pro Jahr für einen Kinderbetreuungsdienst.

Die Dienstleistung der Familienhilfe kann während höchstens fünf aufeinanderfolgenden Tagen beansprucht werden und gilt für das gesamte Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kundenberater der CKK und die Mitarbeiter der Familienhilfe gerne zur Verfügung.

Mehr Infos unter: ckk-mc.be/betreuung-kranker-kinder

lnfoabend mit Naomi Prinsenberg

Anmeldung erwünscht unter gesundheitsinfo-ckk@mc.be

Wie können Sie lhre Emotionen positiv einsetzen? Wie können Sie mit den
Emotionen anderer Menschen umgehen, ohne die eigenen Gefühle zu unterdrücken?
Und welche Folgen kann es haben, wenn Sie lhre Emotionen gar
nicht erst zulassen?

Durch Anerkennung und Akzeptanz lhrer eigenen Emotionen erfahren Sie,
wer Sie sind und was Sie brauchen. Es wird lhnen leichter fallen, mit anderen
Menschen in Kontakt zu treten und bewusst im Leben zu stehen. Dies ist die
fundierte Grundlage für die Bewältigung von Verlust, Enttäuschung und Rückschlägen
-aber auch die ideale Basis für das Empfinden und die lntensivierung
von Freude oder Entspannung.

Dieser lnformationsabend ist ideal für Teilnehmer, die an lhrer Selbsterkenntnis
und lhrem persönlichen Wachstum arbeiten möchten und somit Stressbeschwerden
und Burnout-Symptomen vorbeugen können.
Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Vortrag, der durch interaktive
Elemente, Tipps und Beispiele aufgelockert wird. Für Menschen von 18 bis 88
Jahre.

Infoabend mit Naomi Prinsenberg

Anmeldung erwünscht unter gesundheitsinfo-ckk@mc.be

Fühlen Sie sich häufig müde und entkräftet, wenn die kältere Jahreszeit mit ihren langen Nächten, der Kälte und der wechselnden Witterung vor der Tür steht?  Ihnen fehlt ganz einfach die Energie für Sport, Hobbys, Sex oder die Motivation, eigene Ziele zu verfolgen?  Bei diesem Infoabend informiert Sie Naomi Prinsenberg darüber, wie Sie Arbeit, Familienleben und Zeit optimal in Einklang bringen und Ihre Energie besser verteilen. Sie erhalten konkrete Ratschläge und wertvolle Informationen darüber, wie Sie durch neue Gewohnheiten Ihr Energie-Niveau erhöhen können.

Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Vortrag, der durch interaktive Elemente, Tipps, und Beispiele aufgelockert wird.  Für Menschen von 18 bis 88 Jahre.

Immer häufiger sind Nahrungsmittelverpackungen mit der auffallenden Farbskala des Nutri-Score versehen. Doch wozu dient der Nutri-Score, welches sind seine Vor- und Nachteile? Wie sollte er genutzt werden? Erklärungen und Ratschläge.

Auf einen Blick zeigt der Nutri-Score, ob das verarbeitete Lebensmittel von guter Nährstoffqualität ist. Die Farbskala ist von grün nach rot in fünf Einheiten unterteilt; jeder dieser Einheiten ist zudem ein Kennbuchstabe (A bis E) zugewiesen. Der wissenschaftlich fundierten Berechnung der Nährwertqualität liegt ein Algorithmus zugrunde, der positive Parameter (Ballaststoffe, Eiweiße, Früchte, Gemüse, Nüsse), die bei der Nahrungswahl bevorzugt werden sollten, und negative Parameter (Kalorien, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz), die nur in begrenztem Maße konsumiert werden sollten, berücksichtigt. Abhängig vom Ergebnis erhält das zu kennzeichnende Produkt:

Einfach „zu verstehen“

„Der Nutri-Score ist klar und einfach verständlich. Verpflichtend auf der Vorderseite der Verpackung angebracht, ist er für den Verbraucher sofort erkennbar“, so Stéphanie Tylleman, Ernährungsberaterin des paramedizinischen Zentrums Dietconsult in Brüssel. „Der Nutri-Score ist wesentlich einfacher zu verstehen als eine Nährwerttabelle, bei der der Konsument häufig zwischen kleingedruckten Angaben zum Fettgehalt, zum Zuckeranteil und Ballaststoffen, die Übersicht verliert. Die Piktogramme, die zur empfohlenen Tagesmenge an unterschiedlichen Komponenten eines Nahrungsmittels oder eines Getränks informieren, sind ebenfalls nicht viel aussagekräftiger“.

Vergleichen, was vergleichbar ist.

Auch wenn der Nutri-Score ein praktisches Instrument ist, gilt es, ihn richtig interpretieren und nutzen zu können. „Er dient nicht dazu, gleich welche Produkte miteinander zu vergleichen“, mahnt Nicolas Guggenbühl, Professor für Ernährungsberatung am Institut Paul Lambin, in einem auf Foodinaction.com veröffentlichten Artikel. Vielmehr dient der Nutri-Score dazu, Nahrungsprodukte einer gleichen Kategorie, beispielsweise Müsli, Frühstücksflocken oder andere Trockenfruchterzeugnisse miteinander zu vergleichen. Zudem kann er selbstverständlich als Ratgeber für ähnliche Erzeugnisse (beispielsweise Cornflakes) unterschiedlicher Hersteller zu Rate gezogen werden. „Frühstücksflocken sollten nicht mit Sardinen und Olivenöl nicht mit einer Cola verglichen werden, da sie nicht den gleichen Zweck haben“, so der Wissenschafter in Entgegnung auf Argumente, die bereits von Gegnern des Nutri-Score ins Feld geführt wurden.

Vielfalt und Gleichgewichtung

„Generell ist es ratsam, den täglichen Verzehr von Lebensmitteln mit ungünstigen Werten zu begrenzen. Sie müssen aber deshalb nicht komplett vom Speiseplan verbannt werden“, so Stéphanie Tylleman. „Wegen seines hohen Gehaltes an gesättigten Fettsäuren und Salz wird Käse oft schlecht bewertet. Doch täglich zwei bis drei Portionen Milchprodukte (oder kalziumreiche, vegetarische Alternativen) werden aufgrund ihres Eiweiß-, Kalzium- und Vitamin D-Gehaltes empfohlen. Anhand des Nutri-Score kann man sich für einen weniger fetthaltigen Käse entscheiden.“

Auch die Quantität wird bei der Berechnung des Nutri-Score berücksichtigt, so die Ernährungsberaterin: „Der Nutri-Score wird auf eine Menge von 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angewendet, doch verzehrt man beispielsweise 100 Gramm Mozarella schneller als 100 Gramm Parmesankäse, da dieser ‚mächtiger‘ ist. Ein Produkt mit niedrigem Nutri-Score sollte daher verantwortungsbewusster konsumiert werden. Das bedeutet aber natürlich nicht, das Nahrungsmittel der Kategorie A und B maßlos verbraucht werden sollten. Es ist alles eine Frage der Gewichtung und der Balance.“

Wie der FÖD Volksgesundheit in seiner Informationskampagne zum Nutri-Score unterstreicht, ist es wichtig, die Prinzipien einer ausgeglichenen und vielfältigen Ernährung zu berücksichtigen, wie sie auch in der Nahrungsmittelpyramide dargestellt werden. Eine Ernährung, die reich an Gemüse und Obst, an Vollkornprodukten, an Hülsenfrüchten und an Ölen ist, trägt zu einer gesunden Lebensweise bei. Selbst kochen und der Verzicht auf Fertiggerichte sind weitere Tipps für Besseresser… und auch für Sparer.

Nutri-Score ist nicht Yuka

Die Hauptkritik am Nutri-Score ist, dass er Zusatzstoffe, Allergene oder unerwünschte Substanzen, wie beispielsweise Pestizid-Rückstände, nicht berücksichtigt.

„In der Tat beschränkt sich der Informationsgehalt des Nutriscore auf den Nährwertgehalt eines Produktes, was ja an sich schonmal nicht schlecht ist“, so Nicolas Guggenbühl. „Er hat nicht den Anspruch, ein allgemeiner Indikator für Gesundheitsrisiken zu sein. Das wäre in der Tat interessant, und mehrere Anwendungen erheben übrigens diesen Anspruch (A.d.R. beispielsweise Yuka), beruhen jedoch nicht auf belastbaren wissenschaftlichen Angaben. Es ist kein Zufall dass weltweit keine öffentliche Gesundheitsorganisation, kein unabhängiges Sachverständigenkomitee und nicht einmal die Weltgesundheitsorganisation einen solchen, umfassenden Indikator entwickeln konnten.“

Zur angesprochenen Anwendung Yuka, die bei Markteinführung vor einigen Monaten in Belgien stark beworben wurde: Diese nutzt drei Kriterien zur Bewertung von Nahrungsmitteln: die Nährwertqualität macht 60 Prozent des Wertes aus, der Gehalt von Zusatzstoffen 30 Prozent und der biologische Aspekt (über das französische Label AB und das Europäische Bio-Label 10 Prozent).

„Diese Gewichtung entbehrt jeglicher Grundalge, da sie Kriterien vergleicht, die man nicht miteinander vergleichen kann. Wir fragen uns zudem, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Gefahrenniveau von Zusatzstoffen bewertet wird“, so Julie Frère, Sprecherin von Test-Achats. Die Verbraucherschutzorganisation befürchtet, dass das Bewertungssystem von Yuka die Konsumenten verunsichern wird. Stéphanie Tylleman ergänzt: „Jene Verbraucher, die Zusatzstoffe vermeiden möchten, sollten sich für Produkte aus biologischer Landwirtschaft entscheiden, deren Vorteile für die Gesundheit mehr und mehr erwiesen sind. Darüber hinaus sind Zusatzstoffe nicht zwingend schädlich. So ist beispielsweise ein Kalziumzusatz in einer Sojamilch durchaus von Vorteil.“

Achtung vor Zusatzstoffen

Dem Nutri-Score wird zudem vorgeworfen, dass er etwaige Umwandlungen des Produktes unmittelbar vor dem Verbrauch nicht berücksichtigt (Art der Zubereitung, Beifügung von Zutraten…). „Die Nährwertinformationen beziehen sich auf das Produkt bei Verkauf“, so Nicolas Guggenbühl. „Im Falle von tiefgefrorenen Fritten beispielsweise ist es nicht möglich, den Nährwert nach der Zubereitung anzugeben, da es unterschiedliche Zubereitungsformen (Backen, fritieren, Wahl des Öles etc). gibt. Nicht vorgebackene Tiefkühlfritten – die nichts anderes als geschälte Kartoffeln sind – haben den Nutri-Score-Wert A; vorgebackene Tiefkühlfritten jedoch den Nutri-Score-Wert B. Der Wert B würde im Falle einer Zubereitung im Ofen erhalten bleiben; während die Zubereitung in Frittenfett den Score jedoch auf den Wert C herunterstufen würde.

„Wenn man demnach einmal verstanden hat, worüber das Label informiert und worüber nicht, vereinfacht es die Auswahl gesunder Nahrungsmittel durchaus“, fasst Stéphanie Tylleman zusammen.

Hintergrund

Den Nutri-Score verpflichtend machen

Seit 2016 von den französischen Behörden entwickelt und getestet, kann sich der Nutri-Scre auf eine solide wissenschaftliche Grundlage stützen, die den Ernährungsempfehlungen der meisten Gesundheitseinrichtungen gerecht wird. Mehrere Studien belegen zudem den Einfluss dieses Labels auf das Kaufverhalten der Verbraucher: „Der Konsument wählt systematisch kleinere Portionen von Produkten mit einem mittelmäßigen Nutri-Score-Wert“, versichert Test-Achats. Zudem kommt eine Umfrage, die unter 12 000 Konsumenten in zwölf unterschiedlichen Ländern durchgeführt wurde, zu dem Ergebnis, dass der Nutri-Score das bei weitem effizienteste Nährwertlabel ist.“

Diese Gründe haben die belgischen Behörden dazu bewogen, den Nutri-Score in Belgien einzuführen. Seine Anwendung ist jedoch nicht verpflichtend, sondern steht den Nahrungsmittelproduzenten frei. Jene Produzenten oder Großhändler, die den Nutri-Score nutzen, müssen ihn auf ihr gesamtes Nahrungsmittelangebot anwenden.

Aktuell sind in Belgien zwischen 15 und 20 Prozent der weiterverarbeiteten Nahrungsmittel mit dem Nutri-Score auf der Packung versehen. Zwar gibt es Großhändler, die mobile Anwendungen entwickelt haben, durch die man die Werte eines Produktes herausfinden kann, wenn man den entsprechenden Barcode auf der Verpackung scannt. Doch weist Julie Frère daraufhin, dass die Verlässlichkeit dieser Anwendungen nicht erwiesen ist. Und außerdem sollte sich der Verbraucher darüber im Klaren sein, dass er somit zahlreiche Informationen zu seinem Konsumverhalten preisgibt.

Produkte von besserer Qualität

Ein weiterer Vorteil des Nutri-Score ist, dass er die Hersteller dazu bringt, die Zutaten ihrer Produkte zu modifizieren, um somit eine bessere Nutri-Score-Bewertung zu erhalten. Test-Achats konnte eine solche Entwicklung bereits im Rahmen der Aktualisierung seines Frühstückszerealien-Vergleichs feststellen. Auch in Frankreich sind die Auswirkungen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit erkennbar: „Wir stellen eine spürbare Verbesserung der Nährwertqualität von Produkten fest. Dies ist die beste Konsequenz des Nutri-Score-Systems von dem wir hoffen, dass es in ganz Europa Anwendung finden wird“, freut sich Mili Spahic, Vorsitzender der Behörde „Santé publique France“, in der Tageszeitung Le Soir vom 2. April 2019.

Die Anwendung auf freiwilliger Basis begrenzt das Potenzial des Nutri-Score. Doch obliegt die verpflichtende Einführung nicht den Nationalstaaten, sondern der Europäischen Union. Sieben Verbraucherschutzorganisation aus sieben Staaten (darunter Test-Achats) haben unter www.pronutriscore.org eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen. Die darauf enthaltene Petition benötigt eine Million Unterschriften, um Gehör bei der europäischen Kommission zu finden.

(Quelle: En Marche/Joëlle Delvaux)

Der erste Lauf für das Leben in Eupen war ein voller Erfolg.  Wie das GrenzEcho informiert,  waren bei der durch die Stiftung gegen den Krebs durchgeführten Veranstaltung etwa 1.100 Teilnehmer am Start.

Ziel der Veranstaltung am Sportstadion im Eupener Ortsteil Schönefeld war es, während 24 Stunden (Samstag, 15 Uhr bis Sonntag, 15 Uhr) mindestens jeweils einen Läufer pro Team auf der Tartanbahn in Bewegung zu halten.  Dabei war es zweitrangig, ob gelaufen oder gegangen wurde - denn bei dieser Veranstaltung für den guten Zweck stand auch der Spaß im Vordergrund. Zehn Euro betrug die Teilnahmegebühr pro Läufer; die Erlöse kommen integral der Stiftung gegen den Krebs zu Gute.  Neben den sportlichen und karitativen Aspekten ergänzte ein vielseitiges Rahmenprogramm die Veranstaltung. Auch die Christliche Krankenkasse und die Eiche waren beim "Lauf für das Leben" dabei.

 

Am 29. und 30. Juni findet am Kmile-Gelände auf Schönefeld der Lauf für das Leben erstmals in Eupen statt. Die Erlöse dieser eindrucksvollen Veranstaltung kommen der Krebsforschung und damit den betroffenen Patienten zu Gute. Beim Lauf für das Leben steht nicht der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund. Vielmehr ist es das Ziel, den Krebskranken durch Teilnahme Solidarität zu bekunden. Die Christliche Krankenkasse ist mit ihren Partnern Die Eiche und Gesundheitsinfo vertreten.

Der Lauf für das Leben ist Teil der Kampagne „Relay For Life“ die ihre Ursprünge in den Vereinigten Staaten hat und inzwischen in über 30 Ländern durchgeführt wird. In Belgien wurde die Veranstaltung bereits in 32 unterschiedlichen Städten abgehalten.

Beim Lauf für das Leben kann jeder mitmachen: Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 10 Euro und geht direkt an die Stiftung gegen den Krebs. Ob eine, zwei, drei oder mehr Runden auf der Tartanbahn - ob Laufen, Marschieren oder Spazieren, spielt keine Rolle: Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind! Wer im Vorfeld der Veranstaltung spenden möchte kann sich bis Freitag, den 28. Juni im Büro der Eiche (Tel.: 087 59 61 31) melden. Die Spende wird entgegengenommen und auf der Webseite von „Lauf für das Leben“ veröffentlicht.

Ein tolles Rahmenprogramm, schöne Begegnungen, eine ergreifende Kerzenzeremonie und das „Eiche Morning Zumba" (So, 08.45 bis 10.15 Uhr) sind sicherlich Gründe, um an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Zudem können Sie sich auf dem „Obstmobil“ der CKK einen frischen Obstsaft „erstrampeln“.

Programmübersicht:

Sa, 29.06. - Bühnenprogramm

So, 30.06. - Bühnenprogramm

Praktische Informationen:

Zur Webseite des Veranstalters

850 Euro für ein Implantat, 660 Euro für eine Krone, 1 990 Euro für eine Brücke… Dies sind die Beträge, die von Zahnärzten durchschnittlich in Rechnung gestellt werden, wie eine Untersuchung der Christlichen Krankenkasse (CKK) ergeben hat. Die Statistiken ergeben sich aus den Ausgaben für Mitglieder, die bei der CKK die Zahnzusatzversicherung Denta + abgeschlossen haben. „Unser erstes Gesundheitsbarometer zur Zahngesundheit und zu festen Prothesen, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden, zeigt, wie die Preise explodieren - ohne, dass es dafür eine wirkliche Rechtfertigung gibt“, zeigt sich Jean Hermesse, Generalsekretär der CKK, besorgt. Und er fügt hinzu: „Um Zahnprothesen für alle zugänglich zu machen, braucht es Transparenz und ein Regelwerk“.

Im Jahr 2018 tätigte die Christliche Krankenkasse 72 000 Rückzahlungen an die 145 000 CKK-Mitglieder, die der Zahnzusatzversicherung Denta + beigetreten sind. Davon waren 3 843 Rechnungen für feste Zahnprothesen ausgestellt worden. Dabei handelt es sich um Leistungen und um Material, für die keinerlei Rückerstattungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind. Die Leistungserbringer legen ihr Honorar nach eigenem Ermessen fest - ob sie nun Vertragszahnärzte sind oder nicht. Im Vergleich mit Erhebungen aus den Jahren 2016 und 2017 lässt sich beobachten, wie ungünstig die Preisentwicklung für den Patienten ist.

Die Statistik zeigt Preise im drei- bis vierstelligen Bereich für die Behandlung eines einzelnen Zahnes und große Tarifunterschiede zwischen den einzelnen Leistungserbringern. So kann beispielsweise der Preis für eine Krone auf einem Implantat zwischen 1000 und 3000 Euro liegen, der höchste demnach das Dreifache des niedrigsten Tarifes betragen. Generell sind die Durchschnittspreise für Implantate, Kronen und Brücken zwischen 2016 und 2018 stabil geblieben. Dies gilt allerdings nicht für Inlays/Onlays (Einlagefüllung) und Attachments, bei denen die Durchschnittspreise – 526 und 538 Euro – um 16,5 bzw. 31 Prozent gestiegen sind.

Ein Mangel an Transparenz

„Die Wahl der genutzten Materialien kann sicherlich manchmal den Preisunterschied bei Prothesen oder Implantaten erklären – manche Erzeugnisse sind teurer als andere. Doch leider kennen wir weder den Wert der genutzten Materialien zur Herstellung von Zahnprothesen noch den Preis der Verarbeitung, den der Hersteller für maßgeschneiderte Kronen oder Inlays/Onlays verlangt“, so Jean Hermesse. In den Augen der CKK sollte dem deutschen Beispiel folgend die Zahnarztrechnung alle Eigenleistungen sowie die Materialkosten transparent wiedergeben. „Denn diese Praxis hat dazu geführt, die Kosten zu Lasten des Patienten zu senken und dessen Geldbeutel zu schonen“, so der CKK-Generalsekretär.

Preise und Honorare deckeln

Aus Sicht der CKK sollten die Kosten für Zahnprothesen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden – dadurch würden Preisstabilität und Zugänglichkeit für alle garantiert. Um einer Kostenexplosion vorzubeugen, sollten zudem die Preise für medizinisches Material gedeckelt und Maximalhonorare für Leistungserbringer festgelegt werden.

„Wir empfehlen das Modell ‚Reste à charge zéro‘ (dt. „Keine Eigenbeteiligung zu Lasten des Patienten“), eine wichtige Maßnahme, die kürzlich von der französischen Regierung getroffen wurde“, erklärt Jean Hermesse. „In Frankreich muss ein Zahnarzt seinem Patienten ab kommendem Jahr einen Kostenvoranschlag aushändigen, auf dem – neben weiteren Optionen – ein Angebot aufgeführt ist, das die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung ermöglicht. Dieses Angebot garantiert den Franzosen kostenlose Prothesen und Kronen für alle sichtbaren Zähne.“

Eine langfristige Politik der Zahngesundheit

Auf lange Sicht ist es die Vorbeugung und die Sensibilisierung für die tägliche Zahngesundheit, die die Kosten für Prothesen im Erwachsenenalter und für die teuersten Zahngesundheitsleistungen senken werden“, so Jean Hermesse. Eine gute Zahngesundheit muss schon im jüngsten Alter beginnen. Dazu gehören gesunde Ernährungsgewohnheiten ebenso wie die tägliche Zahnhygiene und der regelmäßige Kontrollbesuch beim Zahnarzt. Doch derzeit geht einer von vier Belgiern noch nicht einmal alle drei Jahre zum Zahnarzt.

Die CKK fordert die Politik auf, Verantwortung zu übernehmen und plädiert für eine langfristige, kohärente und die Gliedstaaten übergreifende Gesundheitspolitik - in den Regionen und Gemeinschaften ebenso wie auf Ebene des Föderalstaates. Die CKK fordert:

Weitere Informationen zur Zahngesundheit hier