Am 26. Juni 2017 hat sich der Hohe Gesundheitsrat für ein Verbot von Sonnenbänken ausgesprochen.

Sonnenbänke sind in Belgien sehr beliebt

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind Sonnenbänke in Belgien immer noch sehr beliebt. Einer Studie aus dem Jahr 2015 zufolge gingen 14 Prozent der Befragten auf die Sonnenbank, obwohl 94 Prozent wissen, dass sie das Krebsrisiko erhöhen.
Immerhin denken noch 40 Prozent der Benutzer fälschlicherweise, dass Solarien die Haut auf Sonneneinstrahlung vorbereiten und helfen könnten, Sonnenbrand zu vermeiden. Diese Vorstellungen sind falsch; Sonnenbänke können einen Sonnenbrand nicht verhindern und eignen sich nicht zur Vorbeugung eines Mangels an Vitamin D.

Für die Entstehung von Hautkrebs gibt es keine Schwellenwerte

Ein ungeschützter Aufenthalt in der Sonne ist wegen der aggressiven ultravioletten (UV) Strahlung nicht empfehlenswert. Auch in Solarien finden inzwischen UV-Strahlenemissionen statt, die Hautkrebs und Augenerkrankungen verursachen können.
Der Hohe Gesundheitsrat ist der Ansicht, dass es keinen Schwellenwert gibt und somit keine empfehlenswerte sichere Grenze für die Entstehung von Hautkrebs.

Sonnenbänke sollten ganz verschwinden

Die jüngsten Kontrollen in der Branche zeigen, dass nur 12 von 199 kontrollierte Zentren in Ordnung waren.
Verbraucherschutz-Minister Kris Peeters erinnerte daran, dass seit April alle Solarien einen für die Kunden sichtbaren Hinweis anbringen müssen, der auf die Krebsgefahr bei Nutzung einer Sonnenbank hinweist.

Angesichts dieser dramatischen Erkenntnisse befürwortet der Hohe Gesundheitsrat die vollständige Abschaffung von Solarien.

 

Neue Regelungen.

Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhalten von Ihrer Krankenkasse Krankengeld? Ihr Gesundheitszustand erlaubt es Ihnen aber nicht, an dem ursprünglich auf dem ärztlichen Attest vorgesehenen Datum wieder zu arbeiten? Dann sollten Sie vorsichtig sein: Sie haben nur 48 Stunden Zeit, um Ihrer Krankenkasse eine Verlängerungsbescheinigung zukommen zu lassen. Bei verspäteter Meldung wird Ihr Krankengeld für die Dauer der Verspätung um 10 Prozent gekürzt.

Seit letztem Jahr müssen Sie für Krankmeldungen bei der Krankenkasse ein neues Formular verwenden. Auf dem alten Vordruck brauchte der Arzt nur das Anfangsdatum der Arbeitsunfähigkeit zu vermerken. Jetzt muss er aber auch angeben, wann die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich endet (1). Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen für Sie:

• Ohne Rückmeldung Ihrerseits (ärztliche Bescheinigung über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit oder Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit vor dem Ende des Anerkennungszeitraums) stellt die Krankenkasse ihre Zahlungen automatisch an dem Datum ein, das auf der Bescheinigung stand, die Sie ihr für die erste Krankmeldung zugesandt hatten (2).

• Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus fortbesteht, müssen Sie Ihrer Krankenkasse eigens für die Verlängerung ein neues Attest Ihres Arztes vorlegen. Diese Bescheinigung ist innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Zeitraums zu versenden, für welche die Arbeitsunfähigkeit anerkannt war. Auch hier muss der Arzt ein neues voraussichtliches Enddatum angeben und das Feld „Verlängerung“ ankreuzen (3). Wie Sie bereits erraten haben: für jede Verlängerung ist innerhalb von 48 Stunden eine neue Bescheinigung Ihres Arztes einzusenden. Halten Sie sich ganz strikt an diese kurze Frist, denn laut Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, jede verspätete Krankmeldung zu ahnden. Konkret bedeutet das eine Kürzung Ihrer Geldleistungen um 10 Prozent bis zum Eintreffen des neuen Attests (es gilt der Poststempel). Wenn Ihre Krankmeldung also ausläuft und Sie sich noch nicht so gut fühlen, dass Sie wieder arbeiten könnten, warten Sie nicht bis zur letzten Minute, bevor Sie zu Ihrem Arzt gehen. Wenn Sie beispielsweise bis sonntags krankgeschrieben sind, muss die Verlängerungsbescheinigung spätestens am Dienstagabend von der Post abgestempelt sein. Treffen Sie lieber alle Vorkehrungen in der Woche zuvor, vielleicht sogar noch früher.

• Wenn Sie am Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten gehen, brauchen Sie nichts gegenüber der Krankenkasse zu unternehmen. Wenn Sie aber bereits vor diesem Datum wieder arbeiten, müssen Sie der Krankenkasse Bescheid sagen und ihr so schnell wie möglich die vom Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit zuschicken. Wenn Sie hingegen einer Teilzeitbeschäftigung oder einer anderen als ihrer üblichen Beschäftigung nachgehen möchten, müssen Sie unbedingt vorher mit dem Vertrauensarzt reden. Um an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, brauchen Sie natürlich die Zustimmung Ihres Arbeitgebers und eventuell des Arbeitsmediziners. Als Selbstständiger benötigen Sie eine Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse.

• Bei einem Rückfall nach der Wiederaufnahme der Arbeit ist die Krankenkasse auch innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen. Hierzu ist eine neue ärztliche Bescheinigung (wie bei der ersten Krankmeldung) erforderlich.
(1) Dieses Datum ist der Tag vor der Wiederaufnahme der Arbeit. Zum Beispiel der Sonntag, wenn der Arzt der Meinung ist, dass Sie ab dem Montag erneut arbeiten können.
(2) Diese Bestimmung gilt nur für das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit.
(3) Dieses Verfahren ist ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht mehr erforderlich.

In den vergangenen Monaten haben die Krankenkassen, die Regierung der DG und das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) an einer Lösung gearbeitet, um den Patienten im Grenzgebiet weiterhin eine grenzüberschreitende fachärztliche Behandlung in deutscher Sprache zu ermöglichen.

Wie bereits öffentlich bekannt, wird die IZOM-Karte ab dem 1. Juli 2017 der Vergangenheit angehören und durch eine neue Ostbelgien-Regelung ersetzt.

Die geografischen Geltungsbereiche der Ostbelgien-Regelung

> Für die Einwohner der folgenden belgischen Gemeinden gilt die Ostbelgien-Regelung: Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Raeren, Eupen, Kelmis, Lontzen, St.Vith, Weismes, Malmedy, Baelen, Plombières und Welkenraedt.

> Deutsche Fachärzte, die in folgenden deutschen Städten ihre Tätigkeit ausüben, dürfen aufgesucht werden : Stadt Aachen, Wegberg, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen, Übach-Palenberg, Jülich, Niederzier, Inden,  Langerwehe, Düren, Merzenich,  Nörvenich, Hürtgenwald, Kreuzau,  Vettweiss, Nideggen, Heimbach, Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf,  Würselen, Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath, Monschau, Zülpich, Weilerswist, Mechernich, Euskirchen, Schleiden, Kall, Nettersheim, Bad Münstereifel,  Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Bitburg, Daun, Prüm.

Zu den Bereichen, die ab dem 1. Juli direkt betroffen sind, gehören die ambulanten, fachärztlichen Behandlungen, die Krankenhausaufenthalte, die paramedizinischen Leistungen, die Medikamente und Hilfsmittel.

Ambulante Behandlungen

Sie begeben sich auf eigene Initiative für eine ambulante Behandlung zu einem deutschen Facharzt, der im deutschen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung seine Tätigkeit ausübt?
In diesem Fall müssen Sie als Patient das vom Facharzt geforderte Honorar vorstrecken. Anschließend können Sie eine Erstattung bei Ihrer belgischen Krankenkasse beantragen.

> Rechnungen bis zu 200 Euro werden zu 75 Prozent erstattet, vorausgesetzt, es handelt sich um in Belgien erstattungsfähige Leistungen. Die übrigen 25 Prozent tragen Sie als Patient selbst.
> Bei Rechnungen ab 200 Euro nimmt die belgische Krankenkasse die Erstattung nach belgischem Recht (Art. 294) vor.

Die prozentuale Erstattung betrifft nur die fachärztlichen Leistungen. Die verschiedenen paramedizinischen Leistungen, beziehungsweise Medikamente und/oder Hilfsmittel, werden separat nach den belgischen Abrechnungsvorschriften bearbeitet. Von der Kostenübernahme sind auch die Leistungen ausgeschlossen, die nicht im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, beispielsweise Akupunktur, Osteopathie und Psychologie.

Sollten Sie also derzeit die IZOM-Karte nutzen, raten wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Terminabsprachen unter: mailto:eupen@mc.be/ 087 32 43 33
Regelmäßige Infos unter: www.ckk-mc.be/grenzgaenger (Rubrik Deutschland)

Wann müssen Sie keine Honorarkosten vorstrecken?

Sie müssen keine Honorarkosten vorstrecken, wenn Sie einen Anspruchsschein „S2“ von Ihrer belgischen Krankenkasse erhalten haben. Dieser wird in folgenden Fällen erstellt:
> psychiatrische oder kinderpsychiatrische Behandlungen;
> Behandlungen bei einem Facharzt (außer Kinderfacharzt), wenn diese von einem in Belgien tätigen Facharzt schriftlich und vorab beantragt wurden;
> Behandlungen bei einem Kinderfacharzt, wenn diese von einem Kinderfacharzt, der im belgischen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung tätig ist, verschrieben wurden.
> Bildgebende Verfahren : CT Scan, Kernspintomographie, NMR, PET Scan, verordnet von einem deutschen Arzt, der im Rahmen der Ostbelgien-Regelung aufgesucht wird.
Die Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Anspruchsscheins S2 ist, dass die beantragten Leistungen im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung stehen.

Bei einem Krankenhausaufenthalt

In folgenden Fällen wird es möglich sein, einen Anspruchsschein „S2“ der belgischen Krankenkasse für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts zu erhalten:
> Wenn seitens der belgischen Krankenkasse bereits ein Anspruchsschein „S2“ für ambulante Leistungen ausgestellt wurde (siehe oben);
> bei der Überweisung eines Facharztes, der im belgischen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung praktiziert, vorausgesetzt, der Überweisungsschein wird VORHER bei der belgischen Krankenkasse hinterlegt;
> bei einem schriftlichen Antrag eines deutschen Facharztes für den das in der Ostbelgien-Regelung vorgesehene Erstattungsprinzip angewandt wurde. Auch in diesem Fall muss der deutsche Arzt einen Antrag an die belgische Krankenkasse stellen.
Voraussetzung ist auch hier, dass die beantragten Leistungen im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung stehen.

Medikamente und Hilfsmittel

Für Arzneimittel und andere Hilfsmittel (zum Beispiel orthopädisches Material), die in Deutschland gekauft werden, muss der Patient selbst zahlen. Anschließend kann er eine Rückerstattung bei seiner belgischen Krankenkasse beantragen. Die Erstattung erfolgt nach den belgischen Erstattungsregeln.

Sonderfälle

Im Falle eines Krankenhausaufenthalts, der vor dem 30. Juni begonnen hat und über den 1. Juli hinaus fortgeführt wird, kann die belgische Krankenkasse für die fortdauernde stationäre Behandlung eine Sondergenehmigung erteilen. Sonderregelungen gelten auch für Patienten, die seit langem von Fachärzten im deutschen Grenzgebiet behandelt werden und dort spezielle ambulante Therapien in Anspruch nehmen. Die Entscheidungsgewalt hierfür hat das Kollegium der Vertrauensärzte der örtlichen Krankenkassen. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. Allerdings müssen für diese Behandlungen bis zum 31. Dezember 2017 belgische Alternativen gefunden werden.

Das Leben ist voller Ereignisse, die uns aus der Bahn werfen können. Manchmal sind es Emotionen, Gedanken, extreme Gefühle, die uns überfluten, ohne dass wir wirklich wissen, warum. Es kommt auch vor, dass wir den Eindruck haben, das Wesentliche zu verpassen und das Bedürfnis verspüren, unser Leben erneut ins Gleichgewicht zu bringen. Eine psychologische Beratung kann in dieser Lage hilfreich sein. Die Christliche Krankenkasse unterstützt dieses Vorhaben durch eine erhebliche Kostenerstattung.

„Zum Psychologen? Ich? Ich brauche keinen Psychologen, ich bin doch nicht verrückt!“. Auch wenn die Mentalitäten sich langsam ändern, halten die Vorurteile und überlieferten Bilder der „Psychotherapie“ sich hartnäckig. Wer sich von einem Psychologen helfen lässt, muss aber nicht unbedingt psychisch krank sein. Vielleicht brauchen wir zu bestimmten Zeiten im Leben einfach jemanden, der uns zuhört, der uns begleitet oder uns eine Lösung vorschlägt für das, was wir gerade durchmachen. Eine Trennung, der Verlust der Arbeit, ein Trauerfall, eine schwere Krankheit, ein Trauma, Konflikte mit der Familie oder mit Kollegen, Ängste, übertriebene Eifersucht, Süchte, Burnout, … Manche Ereignisse oder persönliche Probleme geben uns das Gefühl, dass wir nicht mehr die nötige Kraft haben, diese allein zu bewältigen. Gewiss, sich einer nahestehenden Person anzuvertrauen oder ganz einfach anonym mit jemandem zu reden, kann schon hilfreich sein. Aber das ist weder mit der nötigen Distanz noch mit dem erforderlichen Tiefgang bei der persönlichen Betreuung verbunden. Demnach können die Beratungen eines Psychologen und eine therapeutische Arbeit durchaus sinnvoll sein. Das Alter, die Situation, die Schwierigkeiten spielen keine Rolle: Wir alle können irgendwann psychologische Hilfe brauchen. Ein solcher Schritt gehört ganz natürlich zu den Lösungsmöglichkeiten, die sich uns anbieten, um unser Wohlbefinden zu verbessern und ein ausgeglichenes Leben zu führen (siehe weiter unten: „Sich rundum wohlfühlen!“).
Bisher wurden psychotherapeutische Behandlungen nur von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn sie von Psychiatern, also Ärzten, durchgeführt wurden. Diese individuelle psychologische Begleitung erfolgt im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung des Patienten. Wird jedoch die Hilfe eines Psychologen in Anspruch genommen, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten. Um allen Menschen eine psychologische Betreuung zu ermöglichen, hat die Christliche Krankenkasse beschlossen, ihren Mitgliedern eine Finanzhilfe bis zu 180 Euro jährlich und je Leistungsberechtigten im Rahmen ihrer Zusatzversicherung zu gewähren. Diese neue gemeinsame Leistung aller deutsch- und französischsprachigen Christlichen Krankenkassen gilt seit dem 1. Januar 2017. Schauen wir uns diese Leistung im Einzelnen an.

Wer kann die Leistung „Psychotherapie“ in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der Christlichen Krankenkasse, die regelmäßig ihre Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen, unabhängig vom Alter, von ihrer Lage oder von den Gründen, weshalb sie einen Psychologen aufsuchen. Kinder sind genauso betroffen wie Erwachsene. Bei einer Paar- oder Familientherapie hat jeder Teilnehmer Anspruch auf eine Kostenerstattung, ganz ohne Einschränkung und ohne Vorbedingungen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Erstattungsbedingungen sind sehr flexibel. Für eine einzelne Sitzung zahlen wir bis zu 15 Euro (1) und jeder Leistungsberechtigte kann bis zu 180 Euro im Jahr erhalten. Die Zahl der Sitzungen ist nur durch die jährliche Obergrenze der Erstattungen begrenzt.

Welche Psychologen darf der Versicherte aufsuchen?
Um die Leistung zu erhalten, muss nur eine einzige Bedingung erfüllt sein: Der aufgesuchte Therapeut muss diplomierter Psychologe und von der Psychologenkommission (2) anerkannt sein. Das ist die beste Garantie für eine gute Betreuung, denn die Zulassung bedeutet, dass der Psychologe effektiv ein Masterdiplom (oder eine Lizenz) in Psychologie besitzt und somit offiziell als solcher anerkannt ist und sich an bestimmte berufsethische Vorschriften hält. Darüber hinaus spielt es keine Rolle, ob der Psychologe seine Dienste in einer privaten Praxis anbietet oder in einer Einrichtung, wie zum Beispiel einer Einrichtung für psychische Gesundheit, für Familienplanung, einem Gesundheitszentrum, einem Krankenhaus oder einem Ärztehaus… Auch die Art der Therapie spielt keine Rolle (kognitive Verhaltenstherapie, Hypnose, körperorientierte Psychotherapie, NLP, Psychoanalyse, …). Keine Therapieform ist ausgeschlossen.

Was muss der Versicherte tun, um eine Erstattung zu erhalten? 
Um die Leistung der Zusatzversicherung zu erhalten, braucht der Leistungsberechtigte seiner Krankenkasse lediglich einen Kostenerstattungsantrag vorzulegen, den sein Psychotherapeut ihm vorher ausgefüllt hat. Den erforderlichen Vordruck kann der Versicherte auf www.ckk-mc.be/psy finden und herunterladen. Er wird ihm aber auch auf einfache Anfrage von seinem Kundenberater ausgehändigt.

Sich rundum wohlfühlen
Stress, Schlaflosigkeit, Ängste, Emotionalität, Mangel an Selbstwertgefühl, Erschöpfung, Burnout, … Wenn Sie Ihr Wohlbefinden (oder das Ihres Kindes) verbessern oder Ihr tägliches Leben wieder ins Lot bringen möchten, finden Sie unter der eigens zum Thema „Psychotherapie“ eingerichteten Homepage auf der Webseite der CKK. Dort finden Sie unzählige Tipps von Gesundheitsfachleuten rund um das Wohlbefinden. Sie können auch einen Emotions-Test durchführen und eine Reihe von Lösungsansätzen für die Verbesserung Ihres Wohlbefindens im Alltag ausprobieren.

Besuchen Sie unsere Webseite: www.ckk-mc.be/psy

(1) In bestimmten subventionierten Einrichtungen, wie psychiatrischen Behandlungszentren, kosten die einzelnen Beratungen weniger als 15 Euro. Die CKK zahlt in diesem Fall nur das, was der Patient tatsächlich bezahlt hat.
(2) Die Liste der anerkannten Psychologen finden Sie unter www.compsy.be.

Von Krankenhaus zu Krankenhaus sehr unterschiedlich

Als Mitglied des Verwaltungsrates des Föderalen Wissenszentrums Gesundheitsversorgung (KCE) hat die Intermutualistische Agentur (IMA) den KCE-Bericht ‚Geplante Kaiserschnitte: welches sind die gesundheitlichen Folgen für Mutter und Kind?‘. Im Anschluss an diesen Bericht gibt die IMA die Anzahl Kaiserschnitte je Entbindungsstation bekannt. Aus den IMA-Statistiken ist ersichtlich, dass in Belgien rund 21% der Kinder per Kaiserschnitt zur Welt kommen. Das ist im europäischen Vergleich vertretbar. Allerdings gibt es wirklich erhebliche Unterschiede zwischen den belgischen Krankenhäusern.

Die Zahl schwankt zwischen 11,8% und 32,9%. Diese Schwankung ist zu groß, auch wenn die Geburten in Referenzzentren für komplizierte Fälle und die Unterschiede in der Bevölkerung ausgenommen werden. Wir brauchen unbedingt eine ausführliche Aufzeichnung der Gründe für die Durchführung eines Kaiserschnitts, um die Unterschiede zwischen den Entbindungskliniken zu verringern.

IMA-Zahlen belegen große Unterschiede zwischen Krankenhäusern

Von hundert Kindern kommen in Belgien etwa 21 per Kaiserschnitt zur Welt (2014: 20,6% in Flandern, 22,4% in der Wallonischen Region und 20% in der Region Brüssel).* Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte sich 1985 noch für eine Einschränkung der Kaiserschnitte auf 10 bis 15% ausgesprochen. Die Empfehlung wurde 2015 aktualisiert: künftig geht es weniger um die Anzahl als um die Beschränkung auf Fälle, in denen eine medizinische Indikation besteht.

Die belgischen Zahlen halten sich in einem annehmbaren Rahmen, auch wenn klar ist, dass diese Zahlen nicht weiter ansteigen dürfen. Auffallend sind die erheblichen Unterschiede zwischen den Krankenhäusern in allen Regionen Belgiens (von 11,8% bis 32,9%, vgl. Tabelle im Anhang). Diese Schwankungen zwischen den Entbindungskliniken sind zu stark. Manchmal ist die Erklärung hierfür einfach. So liegt die Zahl der Kaiserschnitte in den Referenzzentren für kompliziertere Fälle oder in Universitätskrankenhäusern höher. Aber auch nach einer Bereinigung dieser Zahlen bleibt der Unterschied zwischen bestimmten Entbindungskliniken zu groß.

Der Trend: Kaiserschnitt auf Anfrage

Der Kaiserschnitt ist ein chirurgischer Eingriff, der das Leben der Mutter und des Kindes retten kann, wenn der Eingriff aus eindeutigen medizinischen Gründen durchgeführt wird. Das Föderale Wissenszentrum Gesundheitsversorgung (KCE) hat in seiner Studie zu den geplanten Kaiserschnitten jedoch festgestellt, dass dieser Eingriff in den letzten 30 Jahren immer häufiger zu einer Routinemaßnahme wird und selbst auf Ersuchen der künftigen Eltern aus persönlichen Gründen ohne medizinische Notwendigkeit ausgeführt wird. Einige Frauenärzte schlagen sogar einen Kaiserschnitt vor, weil das ihrer Terminplanung entgegenkommt.

Ein Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation bringt keine gesund- heitlichen Vorteile. Im Gegenteil!

Dafür, dass medizinisch nicht angezeigte Kaiserschnitte einen gesundheitlichen Nutzen für Mutter und Kind darstellen, fehlt jeglicher Nachweis. In den einschlägigen Veröffentlichungen wird immer häufiger auf kurz- oder langfristige negative Folgen hingewiesen. Ein Großteil des durch Kaiserschnitte bedingten Risikos bezieht sich auf den Verlauf späterer Schwangerschaften.

Die Bedeutung von ausführlichen Aufzeichnungen und Informationen

Für die KCE ist Bewusstseinsbildung von grundlegender Bedeutung, sowohl für den Leistungserbringer als auch für (künftige) Eltern.

*In den Krankenhäusern Eupen und St. Vith kommt fast jedes fünfte Kind per Kaiserschnitt zur Welt. Das entspricht dem gesamtbelgischen Profil.

Zur Intermutualistischen Agentur (IMA)

In Belgien haben wir 7 Krankenkassen. Diese Krankenkassen tragen zahlreiche Verwaltungs- und Rechnungsdaten ihrer Versicherten zusammen. Die Intermutualistische Agentur (IMA) zentralisiert und wertet diese Daten aus.

Das geschieht auf eigene Initiative oder auf Anfrage der gesetzlichen Partner: Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV), Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) Volksgesundheit, FÖD Soziale Sicherheit, und Föderales Wissenszentrum Gesundheitsversorgung (KCE).

Die IMA setzt sich durch Aufzeichnungen, Analysen und Studien für eine ständige Verbesserung eines effizienten Gesundheitssystems und einer wirtschaftlichen Krankenversicherung ein.

Postanschrift:

AIM/IMA,
Avenue de Tervueren
188A bte 9 Tervurenlaan
B- 1150 Brüssel

KCE-Bericht unter kce.fgov.be

Wasser ist Leben – diesen klugen Satz hatte damals Antoine de Saint-Exupéry geschrieben. Und wie recht er doch hatte!   Wasser ist Hauptbestandteil jeder Körperzelle und für zahlreiche Körperfunktionen von enormer Bedeutung: Wärmeregulierung, Beseitigung von Giftstoffen, weitgehende Abdeckung unseres Bedarfs an Mineralstoffen wie Kalzium, Magnesium, Natrium. Das optimale Getränk für den Flüssigkeitshaushalt des Menschen ist Wasser. Was also sollen wir trinken: Hahn oder Flasche, Mineralwasser oder Leitungswasser?

Hahn oder Flasche? Ob in Flaschen abgefüllt oder aus dem Leitungsrohr, die Wasserqualität muss strengen Trinkbarkeitskriterien entsprechen. Alle Wasser sind in Ordnung, sie haben allerdings unterschiedliche Eigenschaften.

Leitungswasser

Leitungswasser gehört in Belgien zu den am meisten kontrollierten Nahrungsmitteln. Da seine Qualität ständigen Kontrollen unterzogen wird, kann davon ausgegangen werden, dass es gesund und von guter Qualität ist. Wasser kann aus Quellfassungen stammen, aus tiefen Grundwasservorkommen, aus Flüssen entnommen werden oder aus allen drei Ressourcen.

Wasser ist nicht besonders reich an Mineralien oder Spurenelementen  wie Kalzium, Natrium, Kalium, usw, aber es enthält geringe Mengen davon, die das ganze Jahr über von Region zu Region variieren können. Dieser Mineralgehalt , auch „hartes Wasser" genannt, beeinflusst Geschmack und Farbe. Zum Beispiel ist kalziumreiches Wasser „kalkhaltig" und leicht weißlich.

Häufig stört, dass Leitungswasser gelegentlich nach Chlor riecht und schmeckt. Dieser spezielle Geruch entsteht durch die Trinkwasseraufbereitung.  Durch die Beigabe von Chlor werden in der Tat die Mikroorganismen zerstört, die im aufgefangenen Rohwasser vorhanden sind, damit das Leitungswasser keimfrei in die Haushalte transportiert werden kann. Chlorgeruch und -geschmack neutralisieren sich, wenn eine offene Wasserkaraffe über Nacht im Kühlschrank abgestellt wird. Der Wassergeschmack lässt sich auch durch Hinzugabe von Zitronensaft oder Minze verbessern. Wenn es um die Kosten geht, bleibt das Leitungswasser Favorit!

Quellwasser

Quellwasser wird aus bakteriologisch und chemisch einwandfreien unterirdischen Quellen gewonnen. Die Abfüllung (mit oder ohne Kohlensäure) geschieht ohne vorherige Aufbereitung, da Quellwasser rein aus dem Boden kommt.

Mineralwasser

Der Ursprung von Mineralwasser ist in tief liegenden, unter-irdischen Wasservorkommen, die aus Regenwasser entstanden sind. Dort sind sie vor Verunreinigungen geschützt. Wertvolles Nass, dessen natürliche Reinheit es gilt, von der Abfüllung bis zum Öffnen der Mineralwasserflasche zu bewahren. Deshalb muss Mineralwasser direkt an der Quelle gefördert und abgefüllt werden. Da Mineralwasser von öffentlichem Interesse zur Wahrung der Gesundheit ist, unterliegt das Nass strikten Vorgaben. Mineralwasser enthält eine Vielzahl lebenswichtiger Mineralstoffe und Spurenelemente. Die Zusammensetzung variiert je nach Herkunft und Mineralwasserquelle.

Ein hoher Anteil an Mineralstoffen ist gut für die Gesundheit und kann für bestimmte Bedürfnisse empfohlen werden. Mineralwasser lässt sich auf Grundlage der Anteile an Mineralstoffen in Kategorien einteilen:

Zur Bestimmung des Mineralstoffanteils genügt es,  den „Trockenrückstand" auf dem Etikett zu beachten (dieser Indikator gibt den Mineraliengehalt nach dem Verdampfen von 1 Liter Wasser bei 180 ° C an). Mineralwasser sollte lichtgeschützt aufbewahrt werden; geöffnete Flaschen sollten nach zwei Tagen ausgegossen werden.

Sie möchten etwas für die Umwelt tun?

Weshalb nicht auch einmal eine Trinkflasche mit Wasser abfüllen, anstatt umweltfeindliche Plastikflaschen zu kaufen? Diese Lösung erbringt nicht nur erhebliche Einsparungen für Ihren Geldbeutel, sondern ermöglicht zudem vielfältige Geschmacksvariationen (aromatisiertes Leitungswasser, leichtes Teegetränk, …)!

Dass unser Körper Vitamine benötigt, um optimal zu funktionieren, ist bereits bekannt. Einige Vitamine werden von unserem Organismus produziert, andere sind in unseren Lebensmitteln enthalten. Vitamin D schöpfen wir aus zwei unterschiedlichen Quellen: einerseits entsteht es unter Sonnenlicht in den untersten Schichten der Haut, andererseits ist es in verschiedenen Lebensmitteln wie Fisch (Sardinen, Makrelen, Forellen oder Lachs) und Eigelb enthalten.

In letzter Zeit wird Vitamin-D-Mangel im Blut immer öfters mit gesundheitlichen Problemen in Verbindung gebracht : die Sturzneigung bei älteren Personen, ein größeres Risiko von Darmkrebs, kardiovaskulären Erkrankungen, Diabetes, Demenz, …

Die Ursachen von Krankheiten auf Grund von Vitamin-D-Mangel wurden niemals bewiesen . Zahlreiche Wissenschaftler glauben, dass eine niedrige Konzentration von Vitamin-D im Blut eher die Folge dieser Krankheiten ist und keine Ursache. Eine Vitamin-D-Zufuhr kann also nicht als eine Behandlung dieser chronischen Krankheiten angesehen werden.

Allerdings weiß man, dass Vitamin D mit Sicherheit eine wichtige Rolle bei der Verkalkung unseres Skeletts spielt und Osteoporose vorbeugt. Andere nützliche Eigenschaften von Vitamin-D werden in Zukunft erforscht werden…

Was tun?

Zurzeit geht man davon aus, dass eine ausgeglichene Ernährung sowie einige Minuten Sonnenlicht pro Tag ausreichen, um den Vitamin-D-Bedarf der meisten Erwachsenen zu decken. Das gilt selbst, wenn die Sonne hinter den Wolken versteckt ist. Es lohnt sich also im Winter oder bei bedecktem Himmel regelmäßig Licht zu tanken. Kindern, Jugendlichen und älteren Personen werden zusätzliche D-Vitamine angeraten. Das gleiche gilt beispielsweise für Menschen, die tagsüber nicht nach draußen gehen (und kein Licht tanken), vollständig von den Kleidern bedeckt sind (Tragen von Kopftuch u.a.), Schwangere oder Stillende, …

Achtung! Vitamin D ist schädlich, wenn es in zu großen Mengen konsumiert wird. Ziehen Sie stets Ihren Hausarzt zu Rate, bevor Sie ein Nahrungs-ergänzungsmittel einnehmen.

Artikel in Zusammenarbeit mit mongeneraliste.be

Test-Achats, die LUSS* und die Krankenkassen machen sich für erschwingliche Arzneimittel stark. Die von den Pharmaherstellern für Arzneimittel, insbesondere für Medikamente zur Behandlung von schweren Krankheiten wie Krebs oder seltenen Erkrankungen, geforderten Preise sind unbezahlbar geworden. Wenn dies so weiter geht, wird die Krankenversicherung auf Dauer gezwungen sein, die Kosten für verschiedene Behandlungen abzulehnen.

Die Pharmahersteller begründen die Preise mit den hohen Kosten für Forschung und Entwicklung. Aber sie weigern sich, offenzulegen, welche Kosten wirklich für die Entwicklung eines neuen Arzneimittels anfallen. Test-Achats, die LUSS und die Krankenkassen fordern die Behörden auf, Maßnahmen diese Zeitbombe zu entschärfen und die Preisspirale bei den Medikamenten einzudämmen, indem sie eine Petition auf www.medicamentstropchers.be gestartet haben.

Überzogene Preise

Die Arzneimittelpreise sprengen jeden Rahmen. Das trifft vor allem auf Medikamente zur Bekämpfung von Krebs, Auto-immunerkrankungen und seltenen Leiden zu, die immer schwerer zu Buche schlagen. Arzneimittelhersteller streben möglichst hohe Gewinne an und zögern nicht, mehrere zehntausend Euro für die Behandlung eines Patienten in Rechnung zu stellen. Der Preis für eine Arzneimitteltherapie bei einem Krebspatienten kann bis zu 100 000 Euro pro Jahr betragen. Für seltene Krankheiten kann das sich sogar auf 400 000 Euro summieren. Das Mittel Soliris der Firma Alexion zur Behandlung einer seltenen Nierenerkrankung hat den Sozialhaushalt 2011 etwa 9,2 Millionen Euro für 25 Patienten gekostet. Solche Preise gefährden das Überleben unseres Gesundheitssystems. 2015 hat das Landes-institut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) rund 1,5 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben, die in den Krankenhäusern verabreicht werden. Das sind 550 Millionen mehr als 2005, also ein Anstieg von 60 Prozent über einen Zeitraum von nicht einmal zehn Jahren.

Wenig überzeugende Argumente der Pharmaindustrie

Ihre Preise rechtfertigen die Hersteller mit hohen Forschungs- und Entwicklungskosten. Aber die Industrie weigert sich, offenzulegen, was die Einführung eines neuen Arzneimittels wirklich kostet. Ein wesentlicher Teil der Forschung findet nämlich an den Universitäten statt, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Außerdem geben die Hersteller für Marketing mehr Geld aus, als für Forschung. Die Gewinnspannen der Pharma-industrie gehören zu den höchsten verglichen mit allen anderen Branchen, nämlich bei rund 20 Prozent.

Therapeutischer Mehrwert zu gering

Das aktuelle Verfahren zur Entwicklung neuer Medikamente bietet zu wenig Mehrwert. Die Hersteller entwickeln praktisch keine neuen Mittel für bestimmte Krankheiten, obwohl hier dringender Bedarf besteht, wie zum Beispiel in die Einführung neuer Antibiotika zur Bekämpfung von Bakterien, die gegen alle bekannten Mittel resistent sind. Viele Arzneimittel hingegen bieten überhaupt keinen Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Produkten. Die unabhängige französische Revue „Prescire“ kommt in einer Analyse zu dem Ergebnis, dass nur zwei Prozent der Medikamente, die zwischen 2000 und 2013 auf den französischen Markt eingeführt wurden, wirklich Fortschritte gebracht haben, und nur 7 Prozent stellen im Vergleich zu ihren Vorgängerprodukten einen echten Mehrwert dar.

Unterschreiben Sie die Petition!

Test-Achats, die LUSS und die Krankenkassen fordern mehr Transparenz bei den Pharmaherstellern, nicht nur hinsichtlich der tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten für die einzelnen Medikamente, sondern auch eine klare Trennung der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Investitionen von solchen, die mit privaten Mitteln bestritten werden. Die Staaten der Europäischen Union müssen im Übrigen ihre Kräfte bündeln, um die Preise mit den Herstellern auszuhandeln und den Nutzen eines Arzneimittels zu beurteilen, beispielsweise bei der Frage, ob es Alternative gibt, ob das Mittel mehr Lebensqualität verspricht, ob es die Lebenserwartung erhöht. Das heutige System, wonach eine pharmazeutische Firma ein Patent - und somit das Monopol - auf das von ihr entwickelte Produkt erhält, funktioniert offensichtlich nicht. Zusätzliche Anreize, die den Firmen offenstehen, wie ergänzende Schutzzertifikate und Vertriebsexklusivität, verschärfen das Problem nur noch mehr. Aus diesem Grund ist alles an den Entwurf eines neuen Forschungs- und Entwicklungskonzepts zu setzen. Das Föderale Wissenszentrum für Gesundheitsversorgung (KCE) veröffentlicht heute einen Bericht, in dem Auswege aus der Sackgasse aufgezeigt werden. Wir fordern unsere politischen Entscheidungsträge rauf, diese Vorschläge gründlich zu analysieren und eine öffentliche Debatte unter Einbezug aller Betroffenengruppen anzuregen.

Test-Achats, die LUSS und die Krankenkassen starten eine Petition unter www.medicamentstropchers.be, in der die Behörden aufgefordert werden, die gefährliche Preisspirale bei den Arzneimitteln zu bremsen. Diese Organisationen rufen alle Verbraucher auf, denen der Zugang zur Gesundheitsvorsorge ein wichtiges Anliegen ist, diese Petition zu unterschreiben.

*Liga der Nutzer des Gesundheitswesens

Rückblick und Ausblick

2011 wurde nach 540 langen Tagen der Unterhandlung das sogenannte „Schmetterlings-Abkommen“ (accord papillon) unterzeichnet. Dieses Abkommen ist die Basis der 6. Staats-reform, welche auch einen großen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung hat.  2014 mündet dieses Abkommen in das Sondergesetz zur  6. Staatsreform und entsprechende Anpassungen im Finanzierungsgesetz der Gemeinschaften und Regionen folgen…

Durch verschiedene Übergangsprotokolle und das Ausbleiben von Veränderungen an der bestehenden Gesetzgebung ist im Alltag der Bürger bis heute von dieser 6.Staatsreform wenig zu spüren gewesen. Allerdings neigt sich diese Übergangsphase allmählich ihrem Ende zu, und die Teilstaaten beginnen damit, die neuen Kompetenzen zu übernehmen, welche ihnen durch die 6.Staatsreform übertragen werden (Übersicht auf Seite 7). In einer ersten Phase der Umsetzung liegt die Priorität bei der Kontinuität der Leistungen. Das bedeutet aber nicht, dass die Teilstaaten nicht bereits damit begonnen haben, neue Initiativen zu ergreifen.

Das Jahr 2016 ist für die DG eine wichtige Übergangsphase, welche dazu genutzt wurde, Konzepte auszuarbeiten und verschiedene Konsultationen und Verhandlungen durchzuführen. In den nächsten Wochen werden von der Regierung und dem Parlament wichtige Schlüsselentscheidungen gefällt werden.

Dienststelle für ein Selbstbestimmtes Leben (DSL)

Am 1. Januar 2017 soll die Dienststelle für ein Selbstbestimmtes Leben (DSL) an den Start gehen. Diese Dienststelle wird die Bereiche „Behinderung und Senioren“ verwalten. Als einzige Anlaufstelle konzipiert, soll die DSL Bürger mit Unterstützungsbedarf informieren, beraten und begleiten. Die DSL soll den Bürgern alle möglichen Mittel an die Hand geben, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Krankenkassen fordern eine stimmberechtigte Vertretung im Verwaltungsrat der DSL. Denn ein paritätisch verwaltetes Modell, das auch die Krankenkassen mit einbezieht, sichert ein Finanz- und Rentabilitäts-Monitoring und ermöglicht die Verteidigung der fundamentalen Werte der Solidarität.

Knowhow der Krankenkassen in der Gesundheitspolitik

Die Krankenkassen machen sich weiterhin dafür stark, dass die neuen Kompetenzen paritätisch verwaltet werden, in einer Struktur, die alle Partner einbezieht, die bereits jetzt die Bereiche der sozialen Sicherheit mitverwalten und gerade deswegen ein solides Fachwissen und jede Menge Knowhow einbringen können. Bis heute haben die Krankenkassen die Gesundheitspolitik mitgestaltet; und dies immer mit Blick auf eine nachhaltige Politik und eine effiziente Verwaltung, welche jedem Bürger den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in der Gesundheit ermöglichen.

Gerade wegen ihrer geringen Größe ist es wichtig, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft eine transversale, effiziente, finanzierbare und bürgernahe Gesundheitspolitik erschafft, die sich nach den Bedürfnissen der Bürger ausrichtet. Um dies zu erreichen ist die Zusammenarbeit mit den Akteuren unerlässlich. In diesem Sinne setzt sich die CKK tagtäglich auf verschiedenen Eben für die Interessen ihrer Mitglieder ein.

2017 wird für die DG und ihre Gesundheitsakteure ein wichtiges und ausschlaggebendes Jahr. Die Auswirkungen und Herausforderungen der 6. Staatsreform im Bereich der Gesundheit werden sich bemerkbar machen. In verschiedenen Bereichen sind die Krankenkassen konsultiert worden, beziehungsweise werden in die Ausarbeitung von Konzepten mit einbezogen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Gesundheitsförderung und die Prävention oder die Überlegungen zu den Mobilitätshilfen, die ab 2017 durc h die DSL verwaltet werden sollen.

Verschiedene Systeme der sozialen Absicherung

Durch die 6. Staatsreform entwickeln sich die Teilstaaten unterschiedlich. Diese mittlerweile deutlich erkennbaren Unterschiede sind offensichtlich zurzeit unabwendbar. Konkret bedeutet dies, dass ein Flame, Wallone, Brüsseler oder Deutschsprachiger nicht mehr die gleichen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Nutzung von Größenvorteilen, die Vereinfachung der Verwaltung,.. stehen in unerreichbarer Ferne angesichts einer immer komplizierter werdenden Struktur: heute zählen wir in Belgien 6 verschiedene Verwaltungsstrukturen und nicht weniger als 8 Gesundheitsminister…

Die Krankenkassen befürchten, dass durch die 6.Staatsreform eine soziale Fragmentierung unseres Landes stattfindet. In den verschiedenen Landesteilen entstehen vermehrt verschiedene Systeme der sozialen Sicherung.   Die 6.Staatsreform und die zukünftigen Entwicklungen in den Teilstaaten stellen die Krankenkassen, aber auch die übrigen Akteure, vor enorme organisatorische Herausforderungen. Die Krankenkassen sind bereit, auch in Zukunft diese Herausforderungen anzugehen, um ihre Werte, ihre Vision der Gesundheit, ihr Gesellschaftsbild und die Interessen ihrer Mitglieder im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Gesundheitspolitik zu verteidigen und weiterzuentwickeln.

Folgende Zuständigkeiten im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Unterstützung von Perronen sind am 1. Juli 2014 an die Gemeinschaften übertragen worden:

Zum zwölften Mal hintereinander hat die Christliche Krankenkasse (CKK) sämtliche Krankenhausrechnungen ihrer Mitglieder über den Zeitraum eines Jahres unter die Lupe genommen(1). 2015 hat fast einer von vier Patienten sich für ein Einzelzimmer entschieden und für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt im Schnitt 1460 Euro ausgeben müssen, das heißt fünf Mal mehr als in einem Zweibettzimmer. Der konstante Anstieg der Nachfrage nach Einzelzimmern, gepaart mit der ebenfalls konstanten Anhebung der Zimmerzuschläge und der übertarif-lichen Honorarforderungen der Ärzte beunruhigt die Christ-liche Krankenkasse. Die Gefahr besteht, dass wir letztlich eine zweigleisige medizinische Versorgung haben werden.

In Belgien hängt die Höhe der Krankenhausrechnung im Wesentlichen von der vom Patienten getroffenen Zimmerwahl ab. Für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt zahlt der Patient, der sich für ein Einzelzimmer entscheidet, fünf Mal mehr (durchschnittlich 1463 Euro), als der Patient, der sich in einem Mehrbett- oder Zweibettzimmer behandeln lässt (durchschnittlich 278 Euro).

Dieser Unterschied lässt sich leicht erklären: Im Mehrbett- oder Zweibettzimmer hat der Gesetzgeber den Zimmer- und Honorarzuschlägen einen Riegel vorgeschoben. Im Einzelzimmer ist beides erlaubt. Das Einzelzimmer wird trotzdem immer beliebter. Im Jahr 2015 hat sich knapp einer von vier Patienten (23%) im Rahmen einer gewöhnlichen Krankenhausbehandlung für ein Einzelzimmer entschieden (ausgenommen sind die Behandlungen im Einzelzimmer auf ärztliche Anordnung).

Die Zahlen schwanken sehr stark je nach Station: 68,5% der Einzelzimmerbehandlungen betreffen Entbindungsstationen, 38% Kinderstationen und 10,5% Geriatrie bzw. Reha. „Die meisten Patienten möchten ein Zimmer für sich haben. Das entspricht im Übrigen ihrem Lebensstandard“, so Frau Muriel Wantier und Frau Fabienne Van Slotten, die beiden Autorinnen des Krankenhausbarometers der CKK. „Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Zahl der Einzelzimmer, die den Patienten zur Verfügung gestellt werden, steigt und künftig im Zuge des Neu- und Umbaus von Krankenhäusern noch weiter steigen wird“.

Freie Fahrt für Ärzte

Dass das Einzelzimmerangebot sich im Sinne eines besseren Komforts für die Patienten entwickelt, ist an sich eine gute Nachricht. Aber in Belgien - und das gibt es nirgendwo sonst in Europa - erhält der Leistungserbringer durch die Zimmerwahl die Erlaubnis, dem Patienten übertarifliche Honorare in Rechnung zu stellen. 2015 lagen diese Forderungen im Durchschnitt 66% über dem amtlichen Honorar. Die Gesamtrechnung von 1463 Euro (für eine gewöhnliche stationäre Behandlung) enthält Zusatz-honorare von 900 Euro. Dieser Durchschnittswert verdeckt aber auch große Unterschiede zwischen den Fachbereichen und den Krankenhäusern. Das gilt in diesem Jahr für die Gegend um Namur, wo die Höchstwerte in den meisten Krankenhäusern von 150 auf 200% angestiegen sind.

Die tatsächlich in Rechnung gestellten übertariflichen Honorarforderungen sind letztes Jahr um 1 Prozent angestiegen. Dieser Anstieg hebt sich wohltuend von den 3,4% in den letzten vierzehn Jahren ab, aber wenn wir uns den Anstieg der letzten zehn Jahre anschauen, kommen wir auf einen Wert von 4,3%.

Aufgrund der steigenden Anzahl der stationären Behandlungen im Einzelzimmer ist die Masse der Honorarzuschläge 2015 um 4% angestiegen. „Der Anstieg liegt hauptsächlich an der systematischen Abrechnung von zusätzlichen Honoraren für technische Leistungen“, empört sich Jean Hermesse, Generalsekretär der CKK. „Mit der Ausführung von technischen Leistungen ist jedoch keine Arztwahl verbunden. Der Patient kommt mit diesen Ärzten überhaupt nicht in Kontakt, wie zum Beispiel dem Laborarzt für die Blutuntersuchungen, dem Radiologen. Die Abrechnung zusätzlicher Honorare für technische Leistungen und die Intensivmedizin müsste einfach unterbunden werden“.

Auch die Tagesklinik teurer

Fast die Hälfte (47%) der Krankenhausbehandlungen sind Tagesaufenthalte, und deren Anteil wächst weiter (+2% im Vergleich zu 2014). In der Tagesklinik werden im Verhältnis zur gewöhnlichen stationären Behandlung wesentlich weniger Einzelzimmer gebucht: 7,7% für chirurgische und 3,9% für nichtchirurgische Eingriffe.

Aber auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Krankenhäusern. Für Behandlungen im Mehrbett- oder Zweibett-zimmer werden dem Patienten im Schnitt 122 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten liegen sechs Mal höher (735 Euro) im Einzelzimmer und sind 2015 um 1-2% angestiegen. Umgekehrt ist die durchschnittliche Rechnung im Mehrbett- und Zweibettzimmer um einige Prozentpunkte gesunken. (1) 1,4 Millionen Rechnungen in 101 Krankenhäusern des Landes.