Die CKK hilft Ihnen, Ihre Gesundheitskosten zu senken. Hier ist eine Erinnerung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Gesundheitsversorgung zu einem angemessenen Preis erhalten.

Vertragsleistungserbringer (Leistungserbringer, die sich an den Vertrag mit den Krankenkassen halten) Die Höhe des zu zahlenden Honorars kann variieren, je nachdem, ob der Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Krankenkassen hält oder nicht. Ein Vertragsarzt oder dienstleister verpflichtet sich, die vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) festgelegten offiziellen Tarife einzuhalten. Ein Leistungserbringer, der sich nicht an den Vertrag hält, darf übertarifliche Honorare verlangen. Der Betrag, den Sie erstattet bekommen, hängt nicht vom Vertragsstatus des Leistungserbringers ab. Das bedeutet, dass Sie für alle übertariflichen Honorarforderungen eines Leistungserbringers, der sich nicht an den Vertrag hält, selbst aufkommen müssen.

Allgemeine medizinische Akte (AMA)

Indem Sie Ihren Hausarzt mit der Verwaltung Ihrer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) beauftragen, sichern Sie sich eine bessere gesundheitliche Betreuung und einen finanziellen Vorteil, wenn Sie Ihren Hausarzt aufsuchen und/oder Ihr Hausarzt Sie besucht (unter bestimmten Voraussetzungen): 30% Ermäßigung auf den gesetzlichen Eigenanteil (1), den Sie bei jeder Beratung zahlen müssen.
Für die Eröffnung einer AMA brauchen Sie nur Ihren Arzt zu fragen. Sie müssen nichts bezahlen, um ein AMA zu eröffnen. Ihr Arzt benachrichtigt Ihre Krankenkasse auf elektronischem Weg und erhält seine Gebühr direkt von der Krankenkasse. Ihre AMA wird jedes Jahr automatisch verlängert. Die einzige Bedingung ist, dass Sie Ihren Arzt (in der Sprechstunde oder bei einem Besuch) mindestens einmal alle zwei Jahre sehen.

MAGER

Die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) ist eine finanzielle Härteregelung zur Abmilderung der gesetzlichen Eigenanteile, die dem Patienten automatisch erstattet werden. Jedes Jahr, sobald Ihre Gesundheitskosten einen bestimmten Betrag erreichen, wird ein Teil dieser Kosten vollständig von der Krankenversicherung übernommen.

Die erhöhte Kostenerstattung (EKE)

Versicherte mit geringem Einkommen erhalten eine höhere Rückvergütung für ihre Gesundheitsversorgung: Beratungen, Arzneimittel, Krankenhauskosten usw.
Diese Regelung eröffnet auch noch andere Vorteile: Ermäßigung auf öffentliche Verkehrsmittel, Heizung, Telefon usw.
Die Krankenkasse gewährt die erhöhte Kostenerstattung (EKE) auf der Grundlage des Status der Begünstigten (Empfänger der Einkommensgarantie für Betagte (EGB), eines Eingliederungseinkommens, einer Beihilfe für Menschen mit Behinderung oder eines erhöhten Kindergeldes) oder auf der Grundlage einer Einkommenserhebung bei bestimmten Personengruppen (Alleinerziehende, Pensionsempfänger, Witwen, Invaliden, Behinderte, Langzeitarbeitslose usw.). Auch Waisenkinder und unbegleitete ausländische Minderjährige haben Anspruch auf diese erhöhte Leistung.

Drittzahlerregelung (oder Drittzahler-System)

Das Drittzahler-System bedeutet, dass Sie bei einer Beratung nicht den vollen Betrag der Leistung bezahlen müssen: Die Krankenkasse bezahlt den Leistungserbringer direkt, und Sie müssen nur Ihren persönlichen Anteil bezahlen, den sogenannten gesetzlichen Eigenanteil (1).

Verringerung des gesetzlichen Eigenanteils

Dank des Überweisungsscheins erhalten Patienten, die nach Überweisung durch den Hausarzt bestimmte Fachärzte aufsuchen, eine Ermäßigung ihrer gesetzlichen Eigenanteile, die zwischen 2 Euro (für Begünstigte der erhöhten Kostenerstattung - EKE) und 5 Euro (für gewöhnliche Versicherte) liegt.
Dieses (vom Hausarzt ausgefüllte) Schreiben muss zusammen mit der vom Facharzt ausgefüllten Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Ermäßigung wird einmal pro Jahr und Fachgebiet für Patienten mit einer AMA (2) gewährt. Diese verminderten Eigenanteile gelten auch für die Erstattungen im Rahmen der Drittzahlerregelung ab 1. Januar 2021.

Tarifpraxis der Krankenhäuser

Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt hängen natürlich von der Dauer Ihres Aufenthalts und der Behandlung ab, und folglich auch von den eingesetzten Mitteln und der Pflege, die Sie erhalten. Diese Kosten werden aber auch von verschiedenen Ausgaben und Zuschlägen (für das Zimmer oder Honorare) bestimmt, die je nach Zimmerart und/oder Krankenhaus stark variieren können. Wenn ein Krankenhausaufenthalt geplant ist, raten wir Ihnen, sich vorher zu erkundigen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Billigere Arzneimittel

Jedes neue Medikament, das von einem pharmazeutischen Unternehmen auf den Markt gebracht wird, ist für einen Zeitraum von 20 Jahren durch ein Patent geschützt.
Nach dieser Schutzfrist können andere pharmazeutische Unternehmen dieses Medikament unter einem anderen Namen in den Verkauf bringen. Diese sogenannten „Generika“ haben den gleichen Wirkstoff, die gleiche Dosierung, die gleiche Bioverfügbarkeit (gleiche Wirkung auf den Körper), sind aber mindestens 30% billiger!

Zahnärztliche Versorgung

Einige Leistungen (Füllung von Karies, Extraktionen usw.) werden besser erstattet, wenn Sie im Jahr zuvor beim Zahnarzt waren. Zur Erinnerung: dies gilt nicht für die zahnärztliche Versorgung von Kindern unter 18 Jahren, die vollständig erstattet wird.

Ärztehäuser

Das Ärztehaus ist eine Struktur, die mehrere Leistungserbringer verschiedener Disziplinen (Allgemeinmediziner, Krankenpfleger(innen), Kinesiotherapeuten, aber manchmal auch Zahnärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und Diätassistenten) zusammenführt. Für einen monatlichen Festbetrag, den die Krankenkasse an Ihr Ärztehaus zahlt, werden Sie von den Leistungserbringern kostenlos behandelt.
Um sich anzumelden, müssen Sie im geografischen Bereich des Ärztehauses wohnen und sich verpflichten, nur die Anbieter des Hauses aufzusuchen.

Weitere Infos

Wenden Sie sich an Ihren CKK-Kundenberater unter der Nummer 087 32 43 33 oder besuchen Sie unsere Website: ckk-mc.be

 

(1) Restbetrag zu Ihren Lasten gemäß dem offiziellen Erstattungstarif.
(2) Die Vorschriften des LIKIV erlauben keine Reduzierung der gesetzlichen Eigenanteile für Erstattungen im Drittzahler-System.

Die Hochphase der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus waren auch bei der Familienhilfe mit Einschnitten in das Leistungsangebot verbunden. Die Zeitspanne, in der ausschließlich dringenden Anfragen nachgegangen werden durfte, war jedoch nur kurz, und schrittweise nahmen die Dienstleisterinnen, ihre Arbeit vollständig wieder auf.

Aktuell können die Nutznießer wieder auf das vollständige Dienstleistungsangebot der Familienhilfe zurückgreifen, lediglich das Seniorendorfhaus in Schönberg bleibt weiterhin geschlossen. Folgende Leistungen werden fortan wieder von der Familienhilfe angeboten:

Die Familien- und Seniorenhelferinnen bieten Unterstützung bei den Aufgaben des täglichen Lebens und sind in der Regel von montags bis freitags, bei Bedarf auch abends und am Wochenende im Einsatz. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem hauswirtschaftliche Hilfe, Aufsicht und Begleitung, Hilfestellung bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfestellung bei der Körperpflege, Unterstützung bei administrativen Aufgaben und beim Einkaufen, Förderung der sozialen Kontakte und Erhalt der Mobilität.

Die Haushaltshelferinnen erledigen den Unterhalt der Wohnung und die Pflege der Wäsche. Die Dauer der Einsätze liegt bei drei bis vier Stunden pro Woche oder 14-tägig.

Die Aufgabe der Krankenwache besteht in der Beaufsichtigung und Betreuung von Menschen, die nicht mehr alleine bleiben können, mit dem Ziel, die Person so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung lassen zu können und vor allem die Angehörigen zu entlasten. Die Krankenwache kann tagsüber oder nachts beansprucht werden.

Ihr ständiger Ansprechpartner

Die Sozialassistentin ist Ihr ständiger Ansprechpartner. Sie trifft die Absprachen mit Ihnen und Ihren Angehörigen und teilt die Mitarbeiterin ein, die zu Ihnen nach Hause kommt. Wenn Ihre Lebenssituation sich verändert, wird die Hilfe schnell und unbürokratisch angepasst. Das Bestreben der Familienhilfe ist es, dass Sie ein so weit wie möglich selbstbestimmtes Leben führen und Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten können.

Kontakt:

Familienhilfe VoG, Aachener Straße 11-13, 4700 Eupen
Tel.: 087/59 07 80, info@familienhilfe.be, www.familienhilfe.be
Öffnungszeigen: Mo.-Fr.: 8-12.30 & 13-17 Uhr

Bezieher von Invalidengeld erhalten jedes Jahr im Mai von ihrer Krankenkasse einen Zuschlag zu ihren gewöhnlichen Geldleistungen. Beim Abschluss des letzten branchenübergreifenden Abkommens hatten die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen, diese Prämie im Rahmen der Bindung der Sozialleistungen an die Lebenshaltungskosten 2019 und 2020 anzuheben.

Allgemeines System (Arbeitnehmer und Arbeitslose)

Es gelten folgende Erhöhungen der Aufholprämie:

System der Selbstständigen

 

Die Zahlung erfolgt automatisch. Der Versicherte braucht nichts zu unternehmen. Die Prämie unterliegt der Einkommenssteuer für natürliche Personen. Allerdings kommt der sogenannte Berufssteuervorabzug nicht zur Anwendung (das bedeutet, dass die Krankenkasse die Steuern nicht automatisch an das Steueramt abführt).

Der Zuschlag wird automatisch überwiesen. Als Versicherter brauchen Sie nichts zu unternehmen.

 

Joëlle Delvaux

 

(c) Pixabay

Das Auskunftsblatt für das Krankengeld online ausfüllen: ein schnelles und sicheres Verfahren.Zur Berechnung und Auszahlung Ihres Krankengeldes erhalten Sie von der Christlichen Krankenkasse ein Auskunftsblatt, das so schnell wie möglich auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzusenden ist. Eine gute Nachricht: dieses Dokument kann auch auf der Website der CKK ausgefüllt werden. Ein schnelles und sicheres Verfahren.

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsunfähigkeit vom Vertrauensarzt seiner Krankenkasse anerkannt wird, erhält ein entsprechendes Schreiben, in dem das Anfangs- und Enddatum seiner Arbeitsunfähigkeit angegeben ist. Gleichzeitig wird ihm ein Auskunftsblatt zugestellt, das so schnell wie möglich auszufüllen und zurückzuschicken ist, damit die Krankenkasse die Geldleistungen berechnen und auszahlen kann.
CKK-Mitglieder, denen gewöhnlich alle Unterlagen per E-Mail (1) oder Doccle zugestellt werden, erhalten das Auskunftsblatt für das Krankengeld künftig ebenfalls auf diesem Weg. Sobald dieses Dokument ausgefüllt und unterzeichnet ist, muss es so schnell wie möglich an die Krankenkasse zurückgeschickt werden. Da die Geschäftsstellen der CKK während dieser Zeit der Ausgangsbeschränkungen geschlossen sind, kann das ausgefüllte Auskunftsblatt ausnahmsweise eingescannt (oder in guter Qualität fotografiert) und per E-Mail an die Krankenkasse gesandt werden.

Die gute Nachricht: das Dokument kann jetzt auch direkt auf der CKK-Website (www.ckk-mc.be/online-dienste) online ausgefüllt werden, indem Sie sich in Ihr Konto einloggen („Meine CKK“). Auf der ersten Seite müssen Sie Ihr Aktenzeichen, bestehend aus maximal 6 Ziffern, eingeben. Dieses Aktenzeichen ist in den CKK-Briefen oben links neben der Referenz der Krankenkasse ("unser Zeichen") zu finden. Nach dem Ausfüllen und Übermitteln des Auskunftsblattes erhalten Sie das entsprechende Dokument informationshalber als PDF-Datei zugeschickt.
Versicherte, die noch kein gesichertes persönliches Konto besitzen, können ganz einfach auf www.ckk-mc.be ein Profil erstellen, indem sie sich mithilfe ihres elektronischen Personalausweises anmelden (das ist nur ein einziges Mal erforderlich). Auf diese Weise erhalten Sie Zugriff auf alle persönlichen Informationen (Beitragszahlungen, Erstattungen, Überweisung von Krankengeld usw.) und eine ganze Reihe von nützlichen Funktionen.
Dieses Verfahren gilt auch für die Geldleistungen bei Mutterschaft, Geburt, Adoption oder Pflegeelternschaft.

Ihr CKK-Kundenberater berät Sie gerne unter der Rufnummer 087 32 43 33 oder per E-Mail unter eupen@mc.be.Sie können Ihr persönliches Profil auf ckk-mc.be ganz einfach mit Ihrem elektronischen Personalausweis erstellen. Danach haben Sie Zugriff auf alle ihre persönlichen Daten.

(1) Diese Wahlmöglichkeit erhalten Sie, wenn Sie der Krankenkasse Ihre E-Mail-Adresse mitteilen (entweder über die Rufnummer 087 32 43 33 oder über www.ckk-mc.be/kontakt).

 

 

Joëlle Delvaux - 24. April 2020

(bild: (c) Pixabay)

Die Eiche ist eine Bewegung in Bewegung: Die Partnerorganisation der CKK ist als Erwachsenenbildungseinrichtung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft anerkannt und bietet ihrem Zielpublikum eine große Auswahl an Kursen, Weiterbildungen, Ausfahrten und Reisen. Um dieses Angebot aufrechterhalten und weiter ausbauen zu können, bezieht die Bewegung in diesen Tagen neue Räumlichkeiten in der Eupener Citypassage. Geschäftsführer Roger Rauw informiert im Interview zu den Entwicklungen bei Die Eiche VoG.

Herr Rauw, Die Eiche erweitert ihre Räumlichkeiten: Das Lern- und Begegnungszentrum am Josephine-Koch-Park in Eupen wird um die bisherigen „Oxfam“-Räume ergänzt. Weshalb diese Maßnahme?

Es gab verschiedene Beweggründe. Einerseits boten unsere Büros in der Klosterstraße zu wenig Platz, und andererseits war es unser Bestreben, mit dem Sekretariat möglichst nah an den Angeboten zu sein, damit die Wege in Zukunft einfach kürzer sind.

Wurde die Entscheidung kurzfristig getroffen oder besteht seit längerem der Wille, die Fläche zu erweitern?

Eigentlich hatten wir dieses Ziel schon vor Augen, bevor Oxfam die Räumlichkeiten angemietet hat. Doch damals fehlte uns der Mut und die Ausgangssituation war nicht so günstig für uns. Die Zeit war einfach noch nicht reif. Jetzt ergab sich erneut die Möglichkeit, die Räumlichkeiten übernehmen zu können. Im letzten Sommer dann haben sich unsere Überlegungen konkretisiert und wir sind die Verhandlungen angegangen.

Wie lange wurde in den bisherigen „Oxfam“-Räumen renoviert? Welche Arbeiten wurden vorgenommen?

Die Unterschrift unter den Mietvertrag wurde am 2. Dezember geleistet. Damit war uns klar, dass Herbstferien, Weihnachten, Silvester und Karneval für uns „ins Wasser fallen“ würden. Von diesem Tag an haben die Arbeiten an nur zwei Tagen stillgestanden. Wir haben alle Räume gleichzeitig angepackt, die alten und die neuen. Insgesamt sind vier verschiedene Säle von jeweils etwa 100 m2 entstanden: ein Fitnessraum, ein Aufenthalts- und Seminarraum, ein Bürotrakt und ein Ruheraum. Wir haben in zwei Bereichen Fußbodenheizung verlegt, eine neue Beleuchtung und Luftreiniger installiert, den Bodenbelag erneuert, Umkleidekabinen hergerichtet, neue Küchen installiert, Wände gezogen, Büros eingerichtet usw. Die Innenbereiche des Gebäudes wurden vollständig erneuert.

Die Verwaltung von Die Eiche zieht ebenfalls in die Citypassage in der Kirchstraße. Wann wird der Umzug vollzogen sein, welche Möglichkeiten bringt er mit sich und was geschieht mit den Räumen in der Klosterstraße, in denen die Eiche bislang untergebracht war?

Sobald es uns die Maßnahmen, die von der Regierung in Bezug auf die Coronakrise ergriffen wurden, erlauben, werden wir den Umzug in die Citypassage angehen. Unser Ziel war eine großangelegte Eröffnungsfeier am 27. und 28. März, darauf hatten wir hingearbeitet. Dann hat die Ausbreitung des Virus unsere Pläne durchkreuzt. Wir sind sehr enttäuscht, weil wir eine schier unbegrenzte Energie und jede Menge Herzblut im Wettlauf gegen die Zeit aufgebracht haben und dann so ausgebremst werden. Vom finanziellen Verlust ganz abgesehen. Die VoG Alteo wird unsere Nachfolge in der Klosterstraße antreten.

Das Angebot von Die Eiche ist breit aufgestellt. Kommen durch den zusätzlichen Platz auch zusätzliche Kurse und Weiterbildungen hinzu?

Bei der Eiche ist immer etwas los! Getreu unserem Leitsatz „aktiv, attraktiv, informativ“ sind wir ständig bedacht, am Puls der Zeit zu sein und für die Menschen Angebote zu schaffen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Neu im Programm sind Energy Dance, Seelensport, MamiSport, MamiYoga, Pound und Fatburn Mix. Weitere Angebote sollen folgen. Im Sommer wollen wir den ostfriesischen Freizeitsport „Boßeln“ und die „Spaziertreffs“ einführen. Zudem trägt die entstandene Infrastruktur dazu bei, unser Netzwerk und unsere Kontakte auszubauen. So hat beispielsweise seit dem 20. Januar der Mittagstisch des ÖSHZ in Partnerschaft mit der Josephine-Koch-Stiftung ein Zuhause bei uns gefunden. Jetzt müssen wir aber erstmal darauf vertrauen, dass bald wieder der Alltag einkehrt.

Ein wenig Hintergrundgeschichte: Wann wurde die Eiche VoG ins Leben gerufen und wie hat sich die Vereinigung im Laufe der Jahre verändert?

Als VoG gibt es unsere Vereinigung seit 1992. Der Grundstein wurde aber schon viele Jahre früher durch die Gründung von Seniorengruppen durch die Christliche Krankenkasse gelegt, „um Menschen nach der langen Arbeitslaufbahn einen verdienten Ausgleich zu bieten“. Mit der Schaffung der VoG wurden wir dann anerkannte Erwachsenenbildungsorganisation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Früher waren wir eine reine Seniorenbewegung. Obwohl wir weiterhin auf die Vertretung der Interessen von Senioren in Gesellschaft und Politik bedacht sind, richten sich unsere Angebote inzwischen auch an ein jüngeres, berufstätiges Publikum. Die Eiche ist heute eine große Familie, in der sich Jung und Alt respektvoll begegnen und bewegende Momente und Erfahrungen miteinander teilen.

Wie funktioniert die Eiche VoG? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem französischen Pendant Enéo und mit der Christlichen Krankenkasse?

Wir haben einen geschäftsführenden Ausschuss und einen übergeordneten Regionalvorstand. Für beide Gremien sind neue, motivierte Mitglieder herzlich willkommen! Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Leser, den diese Arbeit interessieren könnte und der sich in unseren Werten und Überlegungen wiederfindet. Mit Enéo pflegen wir einen punktuellen Austausch und arbeiten ab und an synergetisch zusammen, beispielsweise beim „Vorsorge-Leitfaden“, der auf Initiative der Eiche erstellt wurde. Mit der Christlichen Krankenkasse sind wir in ständigem Austausch und führen regelmäßig gemeinsame Projekte durch. Durch unsere gesundheitsfördernde und präventive Arbeit tragen wir zum allgemeinen Wohlbefinden bei – dies auch im Sinne der solidarischen Philosophie der Christlichen Krankenkasse.

Was sind die Zielsetzungen für die Zukunft?

Die Zukunft wird auf jeden Fall spannend. Schließlich sind in der Citypassage nicht nur neue Räumlichkeiten entstanden. Vielmehr ist das Eiche-Zentrum als breitgefächertes Projekt zu betrachten. Die Eiche VoG ist ein dynamischer und zuverlässiger Partner für viele Menschen und Vereinigungen. Hier ist immer viel los und hier ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für Synergien und Zusammenarbeit. Wir freuen uns darauf und sehen uns gut aufgestellt für die Zukunft.

Mehr Infos: die-eiche.be

1,15 Millionen Menschen vertrauen einer Krankenhausabsicherung, die niemanden ausschließt und keine Obergrenze kennt. Sie vertrauen auf die Hospi-Solidar der Christlichen Krankenkasse (CKK). 2019 wurden durch diesen Vorteil im Rahmen der Zusatzversicherung 72.000 Rechnungen beglichen, deren Gesamtbetrag sich auf 17,5 Millionen Euro belief. Die Hospi-Solidar wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und ist bis heute die einzige Krankenhausabsicherung, die finanziellen Rundum-Schutz im Zwei- oder Mehrbettzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes bietet.

Denn bis zum Alter von 18 Jahre werden alle Kosten erstattet – und volljährige Mitglieder der CKK haben die Gewissheit, dass sie niemals mehr als 275 Euro bei einmaligem und 550 Euro bei mehrmaligem Krankenhausaufenthalt jährlich aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die CKK fordert, dass ein solches System für alle Belgier zugänglich sein muss!

Die französisch- und deutschsprachigen Christlichen Krankenkassen treffen im September 1999 die gemeinsame Entscheidung, eine Absicherung zu schaffen, die alle Mitglieder gegen überhöhte Rechnungen für Krankenhausaufenthalte im Zwei- oder Mehrbettzimmer schützt. Damals ein ebenso ambitioniertes wie riskantes Projekt, das am 1. Januar 2000 Realität wird: „Ein relativ altes Konzept fand seine konkrete Umsetzung: indem alle Mitglieder einen vergleichsweise niedrigen Beitrag leisten, profitieren alle von einer Absicherung bei gesundheitsbedingten Risiken“, erklärt Jean Hermesse, Vize-Präsident der CKK und Gründervater der Hospi-Solidar. Er fährt fort: „Zusammen mit der Denta-Solidar zur Absicherung der Kosten bei zahnärztlichen Leistungen, die im Jahr 2014 eingeführt wurde und nach dem gleichen Prinzip funktioniert, steht die Hospi-Solidar zweifelsohne exemplarisch für das Prinzip der Solidarität, dem sich die CKK verpflichtet fühlt. Wir wehren uns gegen eine Zwei-Klassen-Medizin und setzen uns für Gesundheitsleistungen ein, die jedem zugänglich sind“.

Die Hospi-Solidar widersetzt sich einer kommerziellen Logik, die Rentabilität vor Verfügbarkeit und Finanzierbarkeit stellt und dies zum Nachteil vor allen Dingen der schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft: „Senioren, chronisch kranke Personen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung – auch sie sind dank der Hospi-Solidar auf Lebenszeit abgesichert. Weder gibt es eine ärztliche Untersuchung noch eine Wartezeit. Weder gibt es einen Ausschluss aufgrund bestehender Krankheiten noch wegen langem und/oder kostspieligem Krankenhausaufenthalt. Die CKK ist die einzige Krankenkasse, die eine solche Leistung anbietet – und das seit 20 Jahren“, betont Jean Hermesse.

Finanzielle Sicherheit im Zwei- und Mehrbettzimmer

In der Wallonie und in Brüssel sind 80 Prozent der klassischen Klinikaufenthalte und mehr als 90 Prozent der Tagesklinikaufenthalte Zwei- oder Mehrbettzimmeraufenthalte. Die Hospi-Solidar deckt die Krankenhauskosten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vollständig ab, Erwachsene haben die Gewissheit, dass sie niemals mehr als 275 Euro pro Krankenhausaufenthalt und 150 Euro pro Tagesklinikaufenthalt zahlen. Bei mehrfachen Krankenhausaufenthalten hingegen beläuft sich die Eigenbeteiligung für einen Erwachsenen auf maximal 550 Euro pro Jahr. Auch im Einzelzimmer übernimmt die Hospi-Solidar einen bestimmten Kostenanteil, kommt jedoch nicht für Zimmer- und Honorarzuschläge auf.

Erstattung von mehr als 72 000 Rechnungen

2019 wurden durch die Hospi-Solidar 72 372 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 17,5 Millionen Euro erstattet. 80 Prozent des Betrags wurde Senioren über 65 Jahre zuteil. Dieser Altersklasse wurde mit 273 Euro die durchschnittlich höchste Summe bei den klassischen Krankenhausaufenthalten erstattet. Es folgen 232 Euro bei den 18- bis 64-Jährigen und 137 Euro bei den unter 18-Jährigen. Schwere Krankheiten, Langzeit- und Mehrfachaufenthalte sind die Gründe dafür, dass die Hospi-Solidar häufig von Senioren über 65 in Anspruch genommen wird.

Eine Zusatzhilfe im Falle schwerer oder kostspieliger Krankheit

Krebs, Multiple Sklerose, Epilepsie, Diabetes, Morbus Crohn, Nierenversagen, polyarthritisches Rheuma, Parkinson-Krankheit… Schwere Krankheiten sind in der Regel mit langwierigen und kostspieligen Behandlungen verbunden. Nichterstattungsfähige Medikamente, paramedizinische Leistungen, Transportkosten, häusliche Pflege usw. Aus diesen Gründen zahlt die Hospi-Solidar seit 2011 bei Diagnose einer schweren oder kostspieligen Krankheit einen Festbetrag in Höhe von 150 Euro. Dieser Betrag kann im ersten Folgejahr erneuert werden. „Über die Kosterstattung bei Krankenhausaufenthalten hinaus haben 2019 etwa 12 000 Menschen von diesem Festbetrag profitiert“, betont Jean Hermesse.

Solidarität ist effizient

In den vergangenen 20 Jahren wurden durch die Hospi-Solidar etwa 305 Millionen Euro ausgezahlt. Dies auf Grundlage des moderaten Beitrags von etwa zwei Euro pro Mitglied, der Teil des CKK-Mitgliedsbeitrags zur Zusatzversicherung ist. „Mit der Hospi-Solidar beweist die CKK, dass eine auf dem Solidaritätsprinzip fußende Absicherung effizienter und gleichzeitig günstiger als ein rein kommerziell ausgerichteter Gegenentwurf sein kann“, erklärt Jean Hermesse. Und er betont: „An die politisch Verantwortlichen: 170 Millionen Euro jährlich reichen aus, um diese Absicherung allen Menschen im Land im Rahmen der Pflichtversicherung zugänglich zu machen. Verglichen mit den 27,7 Milliarden Euro, die das Budget der Pflichtversicherung beträgt, ist dies wahrlich nicht viel. Wir sollten nicht noch einmal 20 Jahre warten, um einen sozialen Fortschritt einzuläuten.“

Weitere Informationen unter www.ckk-mc.be.

 

Anhang (nur in französischer Sprache)

Annexe 1 CP Hospi solidaire données chiffrées

Annexe 2 CP Hospi solidaire exemples de factures

Annexe 3 CP Hospi solidaire interventions

Annexe 4 CP Hospi solidaire 3 niveaux de couverture

Praktisch, zügig, zeitsparend: Am Selfmut („Self“ eng. für „Selbst“; „Mut“ franz. Kurzform für „Mutualité“ (Krankenkasse)) können Sie sich die gängigsten Krankenkassen-Unterlagen beschaffen, ohne eine Wartezeit in Kauf nehmen zu müssen. Unter anderem druckt das Gerät gelbe Erkennungsaufkleber („Vignetten“) oder die Europäische Krankenversicherungskarte („EKVK“) unmittelbar und selbstverständlich  kostenfrei aus.

Im „MExpress“- Raum – links neben der Unterführung – der CKK-Geschäftsstelle an der Eupener Klosterstraße 66 steht Ihnen ein solcher Selfmut sofort und rund um die Uhr zur Verfügung.
Das Gerät funktioniert selbsterklärend, Sie benötigen zur Nutzung lediglich Ihren elektronischen Personalausweis.

An dieser Stelle zur Einführung eine Schritt-für-Schritt-Erklärung der Vorgehensweise:

1 . Treffen Sie Ihre Sprachwahl anhand der grünen Schaltfläche im oberen rechten Bereich des berührungsempfindlichen Bildschirms;
2. Wählen Sie in der Übersicht das Dokument, das Sie ausdrucken oder zu dem Sie weitere Informationen erhalten möchten;
3. Führen Sie Ihren Personalausweis in den dafür vorgesehenen Schacht ein;
4. Wählen Sie die Mitglieder Ihrer Familie aus, für die Sie die Dokumente drucken möchten (mindestens eines);
5. Bestätigen Sie Ihre Wahl, indem Sie auf „Dokumente drucken“ tippen;
6. Entfernen Sie Ihren Personalausweis und gedulden Sie sich bitte einen Augenblick;
7. Entnehmen Sie Ihre Dokumente;
8. Der Vorgang endet automatisch (Falls Sie weitere Dokumente benötigen, starten Sie den Vorgang erneut)

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich während der Öffnungszeiten an den Empfang, kontaktieren Sie die 087/32 43 33 oder bestellen Sie die Dokumente nach Anmeldung im Bereich „Meine CKK“ unter ckk-mc.be/online-dienste.

Aufgrund des CKK-Vorteils „Verschnaufpause“ erhalten von Autonomieverlust betroffene Personen und pflegende Angehörige jährlich einen Kostenzuschuss in Höhe von maximal 250 Euro. Dies gilt nun auch für den Besuch des Seniorendorfhauses in Schönberg.

Krankenwache, Kurzzeitaufenthalt, Aufenthalt in einer Tagespflegestätte oder aber in einer Tagesbetreuungsstätte sind die vier Betreuungs- und Aufenthaltsformen, für die Sie im Rahmen der Verschnaufpause finanzielle Beihilfen erhalten können. Die Leistung kann dabei stunden- oder tageweise erfolgen, die Bezuschussung ist unabhängig vom Alter und vom Grad des Autonomieverlustes.

Sie haben Fragen dazu oder möchten diese Leistung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Autonomie-Beraterin unter 087/32 43 38 oder per E-Mail an autonoME@mc.be .

Mehr Infos unter: Genesungsaufenthalte und Verschnaufpausen

In den letzten drei Jahren ist mehr als jeder Vierte nicht zum Zahnarzt gegangen. Das geht aus der Erhebung der Kostenerstattungsdaten aller Krankenkassen unseres Landes hervor. Es wird jedoch empfohlen, den Zahnarzt mindestens einmal im Jahr zu konsultieren, um mögliche Probleme an Zähnen und Zahnfleisch zu erkennen.... Bei Erwachsenen bedeutet der jährliche Besuch auch eine höhere Erstattung für zahlreiche Zahnbehandlungen.

Sobald bei Kleinkindern die ersten Zähne auftreten, sollte ein Zahnarztbesuch vereinbart werden (1). Leider muss festgestellt werden, dass 56 Prozent der Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren noch nie beim Zahnarzt waren. Andererseits waren von den über 75-Jährigen 44 Prozent drei Jahre lang nicht beim Zahnarzt. Regelmäßige Kontrollen sind jedoch in jedem Alter ratsam, auch bei Gebissträgern. Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren schneiden besser ab: Nur jedes sechste Kind wurde seit drei Jahren vom Zahnarzt nicht mehr gesehen. Diese Altersgruppe wird am häufigsten durch Kieferorthopäden betreut.

Die von der Intermutualistischen Agentur (AIM) (2) durchgeführte Studie liefert weitere interessante Ergebnisse: Die Wallonen gehen seltener zum Zahnarzt als die Flamen, mit Ausnahme der Einwohner von Wallonisch-Brabant und der Region Lüttich. Die Region Brüssel schneidet schlechter ab als die Wallonie. Personen mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) besuchen im Vergleich zu anderen Versicherten den Zahnarzt nur halb so häufig.

Vorbeugen ist besser als Heilen
Wir stellen beunruhigt fest, dass so viele Menschen wenig oder gar nicht zum Zahnarzt gehen, obwohl regelmäßig darauf aufmerksam gemacht wird, wie wichtig es ist, jedes Jahr zum Zahnarzt zu gehen; in allerster Linie wegen der Gesundheit. Bei einer jährlichen Kontrolle (der so genannten Munduntersuchung) werden Mund und Zähne überprüft, eine Routineversorgung durchgeführt und eventuelle Fehlfunktionen erkannt. Wohl demjenigen, bei dem es am Ende der Untersuchung nichts zu beanstanden gibt!

Andererseits kann die Entwicklung einer Karies erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Nur der Zahnarzt ist imstande, einen Schaden frühzeitig zu erkennen, manchmal sogar ein bis zwei Jahre vor dem spürbaren Auftreten erster Warnzeichen.

Darüber hinaus kann der Zahnarzt während der Kontrolluntersuchung plaqueartigen und klebrigen Zahnbelag feststellen, der für die Entstehung von Karies verantwortlich ist. Wenn sie nicht entfernt wird, entsteht aus der Plaque im Laufe der Zeit Zahnstein. Die Zahnsteinentfernung garantiert die Gesundheit von Kieferknochen und Zahnfleisch.

Auch mögliche Störungen, die eine Behandlung erfordern, wie Fehlstellungen, Zahnfleischentzündung..., können erkannt werden.

Schließlich kann das Beratungsgespräch eine Gelegenheit sein, um Fragen zu stellen und vom zahnärztlichen Fachwissen über Zahnbürste, Zahnseide, gute Essgewohnheiten, usw. zu profitieren.

Regelmäßigkeit zahlt sich aus
Der jährliche Zahnarztbesuch wird der Gesundheit zuliebe auch für Erwachsene empfohlen und zudem seit der Einführung des zahnärztlichen Versorgungsverlaufs seit 2016 von finanziellen Anreizen begleitet (siehe oben). Man hätte sich demzufolge wünschen können, dass diese Maßnahme die Zahl der Zahnarztbesuche deutlich verbessert hätte. Leider ist dies nicht der Fall, denn der Zuwachs beträgt nur wenige Prozentpunkte. Nur 23,4 Prozent in der Wallonie und 25,6 Prozent in der Region Brüssel (gegenüber 38,4 Prozent in Flandern) ließen zwischen 2015 und 2017 mindestens zweimal (in zwei getrennten Jahreszeitspannen) vorbeugende Maßnahmen durchführen. Zwischen 2012 und 2015 lagen diese Zahlen noch bei 19,7 Prozent, 22,3 Prozent bzw. 33,3 Prozent.

(1) Gehen Sie mit Ihrem Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt, wenn es 2 Jahre alt geworden ist, damit es sich an den Zahnarzt gewöhnt.
(2) (2) Die AIM-Analyse bezieht sich auf die Nutznießer, die in zwei unterschiedlichen Jahren zwischen 2015 und 2017 (3 Jahre) eine präventive zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen haben.


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Der CKK-Gesundheitsförderungsdienst „Gesundheitsinfo“ hat verschiedene Spiele, Broschüren und Faltblätter erstellt, um Zahngesundheit auf unterhaltsame Weise zu erlernen.

Entdecke die Zahnarztpraxis mit Phil!
Phil ist ein kleiner Junge, der Kinder ab 7 in die Welt des Zahnarztes einführt. Hierzu stehen mehrere Hilfsmittel bereit: Das Kind entdeckt von A bis Z alle Begriffe, mit denen es die Zahnarztpraxis betritt. Mit den einzelnen Begriffen werden ihm Spiele, Rätsel, Bastel- und Malaktivitäten vorgeschlagen. Das Heft kann in der Schule und zu Hause von der ganzen Familie genutzt werden. Das Kind taucht immer wieder in die Welt des Zahnarztes ein, so wie es gerade Lust hat, liest die Informationen gemeinsam mit seinen Eltern und spielt die Szenen mit der Familie nach. Und weshalb sollte es das Heft nicht einfach als hilfreichen Zeitvertreib im Wartezimmer mit zum Zahnarzt nehmen?. Das Heft darf gerne auch dem Zahnarzt gezeigt werden…

Phil beim Zahnarzt – Das Gänsespiel
Zusätzlich zu diesem Heft mit den Spielen hat sich Gesundheitsinfo (Infor Santé) ein Gänsespiel ausgedacht, bei dem es um dasselbe Thema, d.h. die Zahnarztpraxis, geht. Durch dieses Spiel werden Informationen über ein Frage- und Antwortspiel vermittelt, die das Kind in dem entsprechenden Heft mit den Spielen findet. Das Kind kann auf diese Weise sein Wissen spielend vertiefen. Gespielt wird in der Familie oder in der Schule, mit Freunden. Ein Würfel, einige Spielsteine, und schon geht’s los!
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Wie wird die zahnärztliche Versorgung erstattet?

Für Kinder bis 18
Die Zahnbehandlung - mit Ausnahme der Kieferorthopädie - wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 Prozent erstattet. Sie ist also nur dann kostenlos, wenn der Zahnarzt die vertraglich vereinbarten Honorarsätze anwendet. Unter diesem Link finden Sie einen vertraglich gebundenen Zahnarzt.

Für Erwachsene
Die Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich je nachdem, ob Sie im Vorjahr Zahnbehandlungen erhalten haben oder nicht.

Wenn Sie 2018 nicht beim Zahnarzt waren und er in diesem Jahr 2019 Ihre Karies behandelt oder einen Zahn zieht, fällt die Kostenerstattung niedriger aus. Wenn Sie den EKE-Status haben (Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung), fällt der Unterschied sehr gering aus.

Um im Jahr 2020 eine höhere Kostenerstattung zu erhalten, sollten Sie in diesem Jahr 2019 zum Zahnarzt gehen. Warten Sie dafür nicht unbedingt bis Dezember!

Wichtiger Hinweis: Die verminderte Kostenerstattung gilt nicht für Konsultationen, Vorsorgeuntersuchungen, Kieferorthopädie oder Parodontologie.

Darüber hinaus gilt sie für EKE-Versicherte auch nicht für Röntgenaufnahmen der Zähne oder bestimmte Zusatzkosten.


Was bedeutet Drittzahlersystem?

Dieses System erlaubt es, nur den persönlichen Honoraranteil zu bezahlen. Die Krankenkasse erstattet dem Zahnarzt den fälligen Betrag. Ein Zahnarzt kann sich für die Anwendung des Drittzahlersystems entscheiden, insofern dies möglich ist. In diesem Fall darf er keine Honorarzuschläge für die betreffenden Gesundheitsleistungen in Rechnung stellen.

Einige Ziffern

Für die Ostertage gelten die folgenden Öffnungszeiten:

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein frohes Osterfest!