Mit dem Frühlingserwachen tauchen auch gewisse eher lästige Wesen aus der Insektenwelt wieder auf. Zu ihnen gehören die Zecken! Sie sind nicht nur im Sommer aktiv: schon wenn die Temperaturen draußen über 8°C liegen, werden die kleinen Blutsauger aktiv. Zecken sind in Belgien weitverbreitet und können mehrere Krankheitserreger übertragen, wie Borreliose oder Zeckenzephalitis (FSME).

Das Portal "TiquesNet.be" gibt einen Überblick über Zeckenbisse in Belgien. Dadurch ist es möglich, in Belgien Risikogebiete zu identifizieren, um gezielt Vorbeugungsmaßnahmen durchzuführen.

Je mehr Auflistungen es gibt, desto besser ist die Darstellung der tatsächlichen Situation. Wenn Sie einen Zeckenstich mitteilen möchten, besuchen Sie einfach die Website und beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Dies geschieht völlig anonym und dauert weniger als zwei Minuten. Außerdem ist eine Teilnahme an einer dauerhaften Überwachung möglich. Jeden Monat wird dann eine E-Mail verschickt, die Sie daran erinnert, Bisse oder das Auftreten eines Migranten-Erythems aufzuzeichnen. Eine regelmäßige Teilnahme ist daher wichtig, um eine korrekte Analyse der Ergebnisse zu gewährleisten.

Weitere Infos

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Die allgemeine medizinische Akte (auch AMA) beinhaltet alle Ihre medizinischen Informationen. Sie ist sozusagen Ihre persönliche Gesundheitsgeschichte. Ihr Hausarzt erstellt und verwaltet diese sowohl für Ihre Gesundheit, als auch für Ihre Brieftasche interessanten Aufzeichnungen: Sprechen Sie bei Gelegenheit mal mit Ihrem Arzt darüber…

Die AMA schont Ihre Brieftasche
Dank der AMA werden die Gesundheitsleistungen eines vertraglich gebundenen Leistungserbringers Ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr zu 100 Prozent erstattet, insofern sie CKK-versichert sind.

Die AMA fördert Ihre Gesundheit
Allergien, Impfungen, Krankenhausaufenthalte, Röntgenaufnahmen, Bluttests, ganz gleich wo Sie Ihre medizinischen Untersuchungen durchführen lassen, alle Informationen werden in Ihrer AMA eingetragen. Sie ermöglicht Ihrem Hausarzt eine globale Sicht auf alles, was mit Ihrer Gesundheit zusammenhängt. Die AMA ist von großem Nutzen - vor allem dann, wenn regelmäßige Nachsorge erforderlich ist, wie beispielsweise bei Kindern oder chronisch Erkrankten.

Eine AMA anlegen: Einfach und kostenlos!
Bitten Sie Ihren Hausarzt beim nächsten Hausbesuch oder bei der nächsten Beratung, eine AMA anzulegen.

Es gibt drei Erstattungsverfahren:

Weitere Infos

gibt es bei Ihrem örtlichen CKK-Kundenberater unter der Rufnummer +32 87 32 43 33 oder unter diesem Link.

Als erster Schritt zur Anerkennung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wurde im Jahr 2013 der Status „Chronische Erkrankung“ ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die gesetzlichen Ansprüche, die Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen helfen sollen, ihre Gesundheitskosten zu verringern.

Den Status einer chronischen Erkrankung wird automatisch den Personen zuerkannt, die während acht aufeinanderfolgenden Quartalen (d.h. während zwei vollen Kalenderjahren) mindestens 325,35 Euro pro Quartal für ihre Gesundheitsversorgung ausgegeben haben. Zu den berücksichtigten Gesundheitsausgaben gehören die vom Patienten getragenen Selbstbehalte (gesetzliche Eigenanteile) und die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Beträge, nicht betroffen sind die Zusatzhonorare der nicht vertraglich gebundenen Ärzte. (1). Der Status einer chronischen Erkrankung wird auch Personen zugesprochen, die in den Genuss der Pflegepauschale (2) kommen, und zwar automatisch ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Anspruchsbeginn.

Laufzeit des Status
Im Allgemeinen wird der Status einer chronischen Erkrankung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt; bei unveränderten Ausgaben kann von Jahr zu Jahr (automatisch) verlängert werden. Die Krankenkasse informiert die anspruchsberechtigten Personen schriftlich. Sobald eine Person an einer seltenen Krankheit leidet (3) und das erste Bezuschussungskriterium erfüllt (Mindestausgaben in Höhe von 325,35 Euro pro Quartal), erhält sie den Status für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Anerkennung kann ebenfalls verlängert werden. Konkret sieht das folgendermaßen aus: wenn eine von einer seltenen Krankheit betroffene Person von ihrer Krankenkasse ein Schreiben erhält, worin sie über die Statuszulassung informiert wird, erhält sie gleichzeitig die Aufforderung, eine fachärztliche Bescheinigung über ihre Krankheit an den Vertrauensarzt zu schicken, damit eine Anerkennung für fünf Jahre gewährt werden kann. Bei gleichbleibenden Ausgaben ist der Anspruch auf den Status verlängerbar, sofern ein aktuelles ärztliches Attest vorliegt. Wenn eine Person nicht mehr dafür in Frage kommt, wird sie schriftlich durch die Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt.

Die mit dem Status verbundenen Leistungen
Der Anspruch umfasst zwei Vorteile und Leistungen :

 

Wenn Sie das Anerkennungsschreiben der Krankenkasse nicht mehr finden
Sollten Sie die Anerkennung nicht mehr finden, kontaktieren Sie die örtliche CKK-Geschäftsstelle. Die meisten Leistungserbringer können online überprüfen, ob eine Anerkennung vorliegt.

(1) www.ckk-mc.be/VertraglicheVereinbarungen
(2) Der Status einer chronischen Erkrankung sollte nicht mit der Pflegepauschale verwechselt werden. Die Pflegepauschale (auch Festbetrag für Pflege) ist eine jährliche Beihilfe, die chronisch kranken Patienten gezahlt wird, die in hohe Maße pflegebedürftig sind und sehr hohe Gesundheitsausgaben zu bestreiten haben. Weiterführende Infos unter diesem Link.

Weitere Infos
Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf den Status einer chronischen Erkrankung finden Sie unter diesem Link.

Der Infopunkt für chronische Patienten
Den Infopunkt für chronische Patienten darf jeder Patient, der unter einer chronischen Erkrankung leidet, ob Mitglied der CKK oder nicht, anrufen. Weitere Infos unter diesem Link.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Lage? Dann kontaktieren Sie den Infopunkt für chronische Patienten über das Kontaktformular oder per E-Mail unter diesem Link. Hinter dem Bildschirm arbeitet ein erfahrenes Team, das die geltenden Gesetze sehr gut kennt und Ihnen innerhalb von drei Werktagen antwortet. Falls erforderlich, werden Sie an die zuständige Dienststelle verwiesen, die Sie bei allen Formalitäten begleitet.

 

Eine Information des Infopunkt für chronische Patienten vom 21. März 2019

Foto: @iStock

Nah am Mitglied: Mit der Anfang März eröffneten Zweigstelle in der Rue Crapaurue 177 verfügt die Christliche Krankenkasse  (CKK) über eine zentrale Anlaufstelle in Verviers.  Die neue Geschäftsstelle befindet sich gegenüber des Supermarktes Grand Bazar, in den Räumlichkeiten der ehemaligen Fintro-Filiale.

Im letzten Jahr wurde der Hauptsitz der CKK Verviers-Eupen von der Rue Laoureux an die Rue Lucien Defays 77 verlegt.  Um unsere Mitglieder im Herzen von Verviers weiterhin kunden- und zeitnah bedienen zu können, wurde nun ergänzend die Zweigstelle in der Rue Crapaurue bezogen.  Dabei handelt es sich um eine Express-Zweigstelle, in der ausschließlich Schnellvorgänge bearbeitet werden.

Express-Zweigstelle

Ein Kundenberater wird montags von 9 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr sowie mittwochs- und donnerstagsmorgens (von 9 bis 12.30 Uhr) vor Ort sein. Er empfängt Sie beispielsweise bei Fragen zur europäischen Krankenversicherungskarte und anderen Dokumenten, zum Ausdruck von Vignetten oder nimmt Krankmeldungen entgegen.

Bei umfangreicheren Angelegenheiten, wie beispielsweise zu Ihrer persönlichen Akte, zu Ihrer Krankenhausrechnung, zur Krankenhausversicherung oder im Fall einer Geburtsmeldung hingegen stehen Ihnen die Kundenberater in unseren Hauptgeschäftsstellen zur Verfügung. Hier wird Ihre persönliche Situation eingehend analysiert, unsere Mitarbeiter informieren Sie  zu allen Formalitäten und bearbeiten Ihr Anliegen.  Zur optimalen Abwicklung bitten wir Sie, unter eupen@mc.be oder 087/32 43 33 einen Termin mit Ihrem Kundenberater zu vereinbaren.

Selfmut: Schlange stehen wird überflüssig

"Selfmut" versorgt Sie mit den wichtigsten Dokumenten: Wie auch im Hauptzsitz der CKK Verviers-Eupen in der Rue Lucien Defays 77 in Verviers ist am Eingang der Zweigstelle in der Rue Crapaurue ein "Selfmut"-Automat angebracht.  Ein Exemplar für die Geschäftsstelle in Eupen ist angedacht.

An diesen Automaten können Sie die wichtigsten Dokumente, wie beispielsweise Ihre Erkennungsaufkleber oder die europäische Krankenversicherungskarte, für sich oder Ihre Familienmitglieder selbst ausdrucken.  Einfach Ihren Personalausweis einführen und innerhalb kürzester Zeit werden die angeforderten Dokumente fertiggestellt.  Schlange stehen wird überflüssig, denn die Selfmut-Automaten sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Zudem ist an der neuen Zweigstelle in grüner CKK-Briefkasten angebracht, in dem Sie Dokumente hinterlegen können (Achtung! Krankmeldungen sind dem Kundenberater persönlich zu übergeben bzw. mit der Post zu versenden).

Wir freuen uns, Sie in unseren Geschäftsstellen begrüßen zu dürfen.

Die neue Zweigstelle im Überblick

Rue Crapaurue 177 , 4800 Verviers
Öffnungszeiten: Mo 9 - 12.30 & 14-16.30; Mi & Do 9-12.30
087/30 51 11 - verviers@mc.be

 

 

 

Witwer und Witwen haben nach dem Tod des Ehepartners im Rahmen der gesetzlichen belgischen Sozialversicherung Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder Übergangsbeihilfe. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die Zulassungsbedingungen für diese monatlichen Leistungen und beschäftigen uns besonders mit der Verknüpfung mit anderen Einkünften.

In Belgien erhalten rund 460.000 Menschen – unter ihnen hauptsächlich Frauen - diese Beihilfen oder Renten. Diese Ziffern sind weiterhin beachtlich, auch wenn sie im Laufe der Jahre leicht rückläufig waren. Es folgen einige Richtlinien zum Verständnis dieser umfangreichen Gesetzgebung (1).

Personen über 47 Jahre
Die Hinterbliebenenrente ist ein Geldbetrag, der monatlich bis zum Tod an den überlebenden Ehepartner eines verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt wird. Die Nutznießung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:

Personen bis 47 Jahre
Die Übergangsbeihilfe (sie wurde im Jahr 2016 parallel zur Erhöhung der Altersschwelle für die Hinterbliebenenrente eingeführt) ist ein Betrag, der dem überlebenden Ehepartner gewährt wird, wenn er die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente nicht erfüllt. Sie ist zeitlich begrenzt und gilt zwölf Monate nach dem Tod des Ehepartners (24 Monate, wenn ein Kind vorhanden ist). Es gelten die gleichen Heirats-Bedingungen wie bei der Hinterbliebenenrente (siehe oben).
Diese Beihilfe kann unbegrenzt mit Berufs- oder Ersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Zeitkredit, usw…) verknüpft werden.

Beachten Sie: Wenn der Leistungsempfänger nach Ablauf der Bezugsdauer keinen Arbeitsplatz gefunden hat, bezieht er Arbeitslosengeld ohne Wartezeit.
(1) Wir sprechen hier nur über das Arbeitnehmersystem. Für die Selbständigen sind die Rahmenbedingungen mehr oder weniger gleich. Demgegenüber unterstehen die Beamten im öffentlichen Dienst einem gesonderten Regelwerk.
(2) Das bedeutet, dass bei der Verwaltung des Wohnortes eine Erklärung über das rechtliche Zusammenleben hinterlegt wurde.

Kurz gesagt
• Für die Gewährung einer Hinterbliebenenrente oder einer Übergangsbeihilfe ist das Alter des überlebenden Ehepartners entscheidend.
• Für die Gewährung der Hinterbliebenenrente und Übergangsbeihilfe müssen die Ehebedingungen erfüllt sein.
• Sie können mit anderen Einkünften verknüpft werden. Aber die Beträge schwanken je nach persönlicher Situation.

Zoom

Hinterbliebenenrente und Alterspension
Auch wenn der überlebende Ehepartner eine Altersrente bezieht (entsprechend seiner beruflichen Laufbahn), hat er Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese Anhäufung ist bis zu einem Maximalbetrag von 110 Prozent des auf der Grundlage einer vollständigen Karriere des verstorbenen Ehepartners berechneten Betrags der Hinterbliebenenrente zulässig.

Hinterbliebenenrente und Arbeitslosenunterstützung
Die Hinterbliebenenrente kann für die Dauer von zwölf Monaten mit einem Ersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Invalidengeld usw.) verknüpft werden. Sie wird dann auf der Grundlage eines Betrages ermittelt, der dem Sozial-MAGER (Einkommensgarantie für ältere Personen) entspricht, d.h. 745,57 Euro auf der Grundlage von 2019.
Hinterbliebenenrente und berufliche Tätigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Hinterbliebenenrente mit einer beruflichen Tätigkeit zu verknüpfen. Allerdings gilt es, einige Regeln zu beachten. Hier gilt besonders: Das mit einer beruflichen Tätigkeit verbundene Einkommen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Obergrenze hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Jahr der Ausübung der Berufstätigkeit, Art der Tätigkeit, Alter, Rentenkategorie, etwaige Kinder zu Lasten und Renteneintrittsdatum. Die CKK-Rentenberatung kann Sie je nach Ihrer persönlichen Situation umfassend beraten.

CKK-Rentenbratung
Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der CKK-Rentenberatung. Um die Beratungszeiten zu erfahren, rufen Sie uns unter 087/32 43 33 an, senden Sie uns eine E-Mail an pensionsdienst@mc.be oder surfen Sie unter www.ckk-mc.be.

Anne Bemelmans, seit 2017 Regionaldirektorin der Christlichen Krankenkasse (CKK) Verviers-Eupen, übernahm am 1. Februar die medizinische Direktion des Landesbundes der Christlichen Krankenkassen in Brüssel. Der Verwaltungsrat der CKK Verviers-Eupen bedankt sich für die hervorragende Arbeit, die Anne Bemelmans während der vergangenen zwei Jahre geleistet hat; die Direktion und die Mitarbeiter wünschen ihr alles Gute für die berufliche und die private Zukunft.

An ihre Stelle tritt mit Valérie Notelaers ein bekanntes Gesicht: Die 47-jährige aus Waremme war bereits in den Jahren 2010 bis 2017 Regionaldirektorin der CKK Verviers-Eupen und wird diese Position künftig im Rahmen einer Doppelfunktion, in der sie auch ihre bisherige Arbeit als Direktorin der CKK Lüttich weiterführt, erneut übernehmen und Synergien freischalten.

Die Lenkungsgruppe, die sich aus französisch- und deutschsprachigen Vertretern zusammensetzt und der Valérie Notelaers künftig vorstehen wird, hat den Auftrag - auf Grundlage der Solidarität zwischen nunmehr allen CKK-Mitgliedern der gesamten Provinz und einer verstärkten Zusammenarbeit der Belegschaften - die Vorteile und die Leistungen der CKK einheitlich, kundenorientiert und ortsnah aufzustellen.

Dies gilt sowohl für die physische Zugänglichkeit der Geschäftsstellen und für die Erreichbarkeit der Online- und Telefondienste als auch für die Veranstaltungspräsenz. Die CKK Verviers-Eupen nimmt somit im Verbund mit der CKK Lüttich eine Vorreiterrolle innerhalb des Modernisierungsprozesses der Christlichen Krankenkasse ein.

Die Anforderungen an das Gesundheitswesen befinden sich im Wandel – die CKK möchte ihren Mitgliedern daher nicht nur im Bedarfsfall als Krankenkasse, sondern als Gesundheitspartner in allen Lebenslagen zur Seite stehen: Ob Kundenberatung, Gesundheitsinfo, Sozialdienst oder Bewegungen - unsere Instrumente, die dem Grundgedanken der Solidarität allesamt Rechnung tragen - existieren bereits und haben sich bewährt. Nun gilt es, diese Leistungen auf künftige Herausforderungen einzustellen und unsere Dienste weiter zeitgerecht und verstärkt proaktiv aufzustellen.

Als mit den besonderen Herausforderungen des zweisprachigen Gebietes vertraut legt die „neue alte“ Direktorin besonderen Wert darauf, den sprachlichen und kulturellen Besonderheiten der deutschsprachigen Mitglieder nicht nur im Tagesgeschäft besondere Bedeutung beizumessen, sondern die Belange der Deutschsprachigen auch auf provinzialer sowie auf nationaler Ebene zu vertreten.

Studie zum Thema Eltern-Burnout wurde mit der KU Löwen durchgeführt

Burnout als Stresskrankheit hat die Mitte der Gesellschaft erreicht. Häufig wird dieses mentale Leiden auf eine Überlastung im Beruf zurückgeführt, doch auch im Privatleben kann Burnout entstehen. Eine der Varianten ist der sogenannte Eltern-Burnout, der im Rahmen einer von der Christlichen Krankenkasse (CKK) und der Katholischen Universität Löwen durchgeführten Studie erforscht wurde.

Ziel der zwischen Februar und Juni 2018 durchgeführten Studie war es, anhand von Test- und Kontrollgruppen zu ermitteln, inwieweit die Symptome des Eltern-Burnout im Falle professioneller Begleitung gelindert werden können bzw. sich bei nicht betreuten Probanden weiter verstärken. Auch aus dem Burnout resultierendes Verhalten den Kindern gegenüber, wie Vernachlässigung oder die Bereitschaft zur Gewaltanwendung, wurde im Rahmen dieser Studie analysiert.

Von Eltern-Burnout betroffen sind all jene Personen, die sich im Rahmen ihrer Mutter- oder Vaterschaft in besonderem Maße anhaltendem, also chronischem Stress und Überbelastung ausgesetzt sehen. Anzeichen für diese Form des Burnouts sind Erschöpfung, Entfremdung, Minderung des Leistungsvermögens und der Selbstwertschätzung – betroffene Personen stellen fest, dass ihre Vorstellung einer idealen Elternschaft und die Wirklichkeit immer stärker auseinanderdriften. Schätzungen zufolge sind in Belgien etwa fünf bis acht Prozent der Mütter und Väter vom Eltern-Burnout betroffen, in absoluten Zahlen käme dies 150.000 bis 210.000 Personen, demnach mindestens 100.000 Frauen und 50.000 Männern, gleich. Eltern-Burnout kann massive Konsequenzen auf die betroffene Person selbst (gesundheitliche Probleme, Abhängigkeit, Suizidtendenz), auf die Beziehung zum Partner (Reizbarkeit, Konfliktbereitschaft) und auf die Beziehung zum Kind (Vernachlässigung und/oder Gewaltanwendung dem Kind gegenüber sind bei betroffenen Personen ungleich stärker ausgeprägt) haben. Generell wird der betroffene Elternteil von starken Schuldgefühlen überwältigt.

Die Studie verfolgte zwei Ansätze

Im Rahmen der Studie wurden 150 vom Eltern-Burnout betroffene Elternteile aus der Wallonie und Brüssel 14 von den Wissenschaftlern betreuten Gruppen zugewiesen, die während acht Sitzungen observiert wurden. Dabei wurden zwei Ansätze verfolgt: Der „strukturierte Ansatz“ mit dem Ziel, das Gleichgewicht zwischen dem erlebten Stress und den persönlichen Ressourcen der Betroffenen wieder herzustellen, indem Stressfaktoren eliminiert und Ressourcen optimiert wurden. Der „freie Ansatz“ hingegen setzte weniger auf Betreuung und Begleitung, sondern konfrontierte die Eltern mit einem Katalog offener Fragen, anhand derer Beantwortung sie ihre Probleme besser einzuschätzen vermochten und ihre persönliche Situation im Rahmen des Gruppengefüges aufarbeiten konnten. Ziel war es demnach, dass die betroffenen Personen eigene Lösungsansätze erarbeiteten.
Zum Vergleich wurde eine Kontrollgruppe gebildet, der 40 Elternteile angehörten. Ohne jegliche Zuwendung seitens der Studienverantwortlichen wurde diese Gruppe observiert und somit geprüft, ob sich ein Rückgang der Symptome des Eltern-Burnouts auch ohne externe Hilfestellung kurz- bis mittelfristig einstellen würde.

Vielversprechende Resultate

Die Resultate der Kontrollgruppe ergaben, dass ohne externe Betreuung keine Verbesserung der Situation herbeizuführen war. Im Gegenzug konnte bei den Experimentalgruppen sofort eine positive Entwicklung festgestellt werden, die Grundlage auch einer langfristigen Verbesserung der Situation war. Bei jener Gruppe, die dem „freien Ansatz“ folgte, gingen die Symptome des Eltern-Burnout um 22 Prozent zurück, bei den Teilnehmern der Gruppe „strukturierter Ansatz“ gar um 32 Prozent. Bei der erstgenannten Testgruppe waren Verhaltensformen wie Vernachlässigung des Kindes um 21 Prozent und Gewaltanwendung um 23 Prozent rückläufig, bei der zweiten gar um 25 bzw. 28 Prozent.

Um die Nachhaltigkeit der beiden experimentellen Ansätze zu überprüfen, füllten die Probanden drei Monate nach Ablauf der Studie ein Bewertungsprotokoll aus. Bei beiden Testgruppen konnte bezüglich des Auftretens der Burnout-Symptome sowie der Verhaltensweisen „Vernachlässigung“ und „Gewaltanwendung“ eine Minderung von 30 Prozent festgestellt werden. Zudem wurde ein Rückgang der Stresshormone um etwa 52 Prozent beobachtet.

Die CKK als Gesundheitspartner

„Diese Resultate motivieren uns dazu, einerseits unsere Bemühungen in den Bereichen der Begleitung und Aufklärung von Eltern weiter zu intensivieren und andererseits die wissenschaftliche Zusammenarbeit fortzusetzen. Die CKK ist ein verlässlicher Partner sowohl für ihre Mitglieder als auch für die Leistungserbringer“, so Elisabeth Degryse, Nationalsekretärin der CKK. „Als Gesundheitspartner haben wir bereits eine Reihe von Vorteilen zur Entlastung der Eltern entwickelt, darunter beispielsweise Rückerstattungen für psychologische Begleitung, die Betreuung kranken Kinder zu Hause, Verschnaufpausen, Ferienaufenthalte und Spielanimationen für Kinder oder die 100 prozentige Erstattung der Leistungen für Kinder bis 18 Jahre. Im Vorfeld der Wahlen wird sich die Christliche Krankenkasse für eine bessere Erstattung psychologischer Dienstleistungen im Rahmen der Pflichtversicherung und ein Zusatzbudget für mentale Pflegeleistungen einsetzen“, so Degryse.

Weitere Informationen unter www.ckk-mc.be und auf Facebook.

Jugend & Gesundheit, der Jugenddienst der Christlichen Krankenkasse, hat sich auch in diesem Jahr 2019 ein spannendes und abwechslungsreiches Ferienprogramm für Kinder von 5 - 21 Jahren ausgedacht: Orte und Themen sind den Altersklassen angepasst, alle Angebote offen für Kinder mit einer Beeinträchtigung, Ferienlager sind alle in deutscher Sprache.

Eine Bewegung für junge Leute, von jungen Leuten!
Hier machen vor allem junge Menschen mit, die sich für andere junge Menschen investieren möchten. Mit überregional 91 angebotenen Reisen, über 2000 Ehrenamtlichen pro Jahr und vielen Projekten ist der Jugenddienst mehr als nur ein Urlaubsanbieter. Dank der freiwilligen Jugendleitern, die ihre Zeit, ihre Motivation und ihre Kreativität einbringen, können jedes Jahr Kinder und Jugendliche in Belgien und im Ausland unvergessliche Abenteuer erleben. „Zusammenarbeit, Verantwortung, Begleitung und Inklusion“ sind für uns nicht bloß Worte, wir setzten sie täglich in die Tat um. Wir begleiten unsere Jugendlichen und bestärken sie verantwortungsbewusste Bürger zu werden, die sich aktiv, kritisch und solidarisch in unserer Bewegung und in ihrem persönlichen Alltag einbringen. Sie beteiligen sich somit positiv am Rythmus unserer Gesellschaft. Das ist unser Weg, auch deine Ferien zu bereichern!"

Das komplette Jahresprogramm 2019 auf 12 Seiten. Sofort erhältlich!

In jeder Lebensphase steht Ihnen die CKK zur Seite, um Sie zu informieren und Ihnen Vorteile zu bieten, die auf Ihre Bedürfnisse und diejenigen Ihrer Familie zugeschnitten sind. Druckfrisch bieten wir Ihnen ab sofort die aktuelle Infobroschüre mit allen Vorteilen und Leistungen an.

Anhand von Symbolen erkennen Sie was allen Krankenkassen gemeinsam ist und was die CKK darüber hinaus für Sie entwickelt hat. All diese Versorgungsleistungen, Vorteile und Dienstleistungen stehen allen CKK-Mitgliedern ohne Unterschied zur Verfügung!

Mit anderen Worten, die einfache Anmeldung bei der CKK und die regelmäßige Zahlung der Zusatzversicherungsbeiträge eröffnet Ihnen automatisch den Anspruch auf die CKK-Leistungen:

Alle unsere aktuellen Vorteile und Leistungen auf 56 Seiten. Sofort verfügbar!

Wenn Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls (hier geht es nicht um Berufskrankheit oder Arbeitsunfall) arbeitsunfähig sind, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf ein Ersatzeinkommen. Zuvor müssen aber gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Wir stellen Ihnen im Folgenden die Einzelheiten nach Berufsstand vor.

Ein anerkannter arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat ab dem ersten Tag nach Ablauf des durch den Arbeitgeber gezahlten garantierten Entgelts (in der Regel 30 Tage für Angestellte und 14 Tage für Arbeitnehmer) im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Geldleistungen. Ein entschädigter Arbeitssuchender hat ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld.
Um diesen Anspruch zu eröffnen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie waren 30 Tage vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmer (oder entschädigter Arbeitsuchender).
  2. Sie erfüllen eine Wartezeit von 180 Arbeitstagen (oder gleichgestellte Tagen) - oder 800 Stunden bei Teilzeitbeschäftigung - über einen Zeitraum von 12 Monaten. Dieser Anspruch wird aufrechterhalten, solange der Arbeitnehmer mindestens 120 Arbeitstage pro Jahr nachweisen kann und Sozialbeiträge für zwei aufeinanderfolgende Quartale einzahlt.
  3. Sie haben jede berufliche Tätigkeit eingestellt und werden vom Vertrauensarzt der Krankenkasse als arbeitsunfähig anerkannt. Diese Anerkennung erfolgt aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arbeitnehmer (oder Arbeitslose) unter Einhaltung strenger Regeln an ihn übermitteln muss. Der Betreffende muss seine Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankenkasse zunächst einmal auf einem vorgegebenen Vordruck melden: der "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ", besser bekannt als " Vertraulich "(2). Dieses Dokument ist nicht zu verwechseln mit dem ärztlichen Attest, das an den Arbeitgeber (oder die Zahlstelle für Arbeitslosengeld) zu senden ist, um über die Abwesenheit vom Arbeitsplatz (oder Nichtverfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt) aus gesundheitlichen Gründen zu informieren. Das eine ersetzt nicht das andere. Der Hausarzt oder Facharzt muss daher zwei getrennte Vordrucke ausfüllen. Er muss auf jedem das voraussichtliche Enddatum der Arbeitsunfähigkeit angeben.
  4. Nachdem das für die Krankenkasse bestimmte Attest ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet wurde, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen (3) unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen (4) per Post an den Vertrauensarzt der Krankenkasse geschickt werden. Im Zweifelsfall ist es am besten, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am zweiten Kalendertag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. In allen Fällen teilt der Arzt seine Entscheidung schriftlich mit und informiert bei Anerkennung über das Enddatum der Arbeitsunfähigkeit. Im folgenden muss ein Auskunftsblatt ausgefüllt und so schnell wie möglich an die Krankenkasse zurückgeschickt werden, damit Geldleistungen berechnet und ausgezahlt werden können.

(1) Diese Bestimmungen gelten auch für Zeitarbeitskräfte des öffentlichen Dienstes, Vertragsarbeitnehmer, bezuschusste Vertragsangestellte (BVA) und zeitweilig angestellte Lehrkräfte.
(2) Den Meldevordruck erhalten Sie bei den Kundenberatern der Krankenkasse bzw. kann unter www.ckk-mc.be. heruntergeladen werden.
(3) Für Vertragsangestellte innerhalb von 28 Tagen ab dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung, für Vertragsarbeiter innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Arbeitsunterbrechung und für Arbeitssuchende, Tagesmütter, bei Krankenhausaufenthalt, Rückfall und Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwei Tagen ab dem Beginndatum der Arbeitsunfähigkeit.
(4) Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, verspätete Erklärungen zu sanktionieren, indem sie die Geldleistungen um 10 Prozent kürzt, bis die Bescheinigung vorliegt. Es gilt das Datum des Poststempels.

Selbständige und helfende Ehepartner
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat der als arbeitsunfähig anerkannte Selbständige ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit (die Wartezeit beträgt zwei Wochen) Anspruch auf Geldleistungen.

Der Anspruch auf Leistungen ist an mehrere Bedingungen gebunden:

  1. Bei einer Sozialversicherungskasse angeschlossen sein und sämtliche Beiträge als Selbständiger für die beiden Quartale vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingezahlt haben. Auch in dem Quartal, in dem die Arbeitsunfähigkeit begann, muss die Selbständigkeit weitergeführt werden. Nebenberuflich Selbständige können bei Erwerbsunfähigkeit nur dann Leistungen beanspruchen, wenn die Höhe ihrer Beiträge zur Sozialversicherung denjenigen für Selbständige entspricht bzw. überschreitet. Trifft dies zu, werden die Geldleistungen denen der Arbeitnehmer angeglichen.
  2. Die beruflichen Tätigkeiten müssen vollständig eingestellt werden. Wenn das Unternehmen weitergeführt wird, darf der Selbständige weiterhin Einkünfte beziehen.
  3. Vom Vertrauensarzt der Krankenkasse arbeitsunfähig anerkannt sein. Diesem Anrecht wird nach Erhalt der Erklärung über die Arbeitsunfähigkeit ("Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit für Selbständige" (1)) zugestimmt. Diese Bescheinigung ist vom Arzt auszufüllen und zu unterzeichnen und innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Poststempel zählt) auf dem Postweg zu übermitteln. Nach Erhalt schickt die Krankenkasse dem Betreffenden einen Fragebogen zu seiner beruflichen Tätigkeit als Selbständiger sowie ein Auskunftssblatt zu. Diese Dokumente sollten rasch ausgefüllt und zurückgeschickt werden.

(1) Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Selbständige kann bei Ihrem Kundenberater beantragt oder unter www.ckk-mc.be (Online-Dienste) heruntergeladen werden.

Weitere Informationen...
... erhalten Sie bei Ihrem CKK-Kundenberater oder unter Tel. 087 32 43 33 oder über www.ckk-mc.be/arbeitsunfaehigkeit

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Text: Joëlle Delvaux