Zum zwölften Mal hintereinander hat die Christliche Krankenkasse (CKK) sämtliche Krankenhausrechnungen ihrer Mitglieder über den Zeitraum eines Jahres unter die Lupe genommen(1). 2015 hat fast einer von vier Patienten sich für ein Einzelzimmer entschieden und für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt im Schnitt 1460 Euro ausgeben müssen, das heißt fünf Mal mehr als in einem Zweibettzimmer. Der konstante Anstieg der Nachfrage nach Einzelzimmern, gepaart mit der ebenfalls konstanten Anhebung der Zimmerzuschläge und der übertarif-lichen Honorarforderungen der Ärzte beunruhigt die Christ-liche Krankenkasse. Die Gefahr besteht, dass wir letztlich eine zweigleisige medizinische Versorgung haben werden.

In Belgien hängt die Höhe der Krankenhausrechnung im Wesentlichen von der vom Patienten getroffenen Zimmerwahl ab. Für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt zahlt der Patient, der sich für ein Einzelzimmer entscheidet, fünf Mal mehr (durchschnittlich 1463 Euro), als der Patient, der sich in einem Mehrbett- oder Zweibettzimmer behandeln lässt (durchschnittlich 278 Euro).

Dieser Unterschied lässt sich leicht erklären: Im Mehrbett- oder Zweibettzimmer hat der Gesetzgeber den Zimmer- und Honorarzuschlägen einen Riegel vorgeschoben. Im Einzelzimmer ist beides erlaubt. Das Einzelzimmer wird trotzdem immer beliebter. Im Jahr 2015 hat sich knapp einer von vier Patienten (23%) im Rahmen einer gewöhnlichen Krankenhausbehandlung für ein Einzelzimmer entschieden (ausgenommen sind die Behandlungen im Einzelzimmer auf ärztliche Anordnung).

Die Zahlen schwanken sehr stark je nach Station: 68,5% der Einzelzimmerbehandlungen betreffen Entbindungsstationen, 38% Kinderstationen und 10,5% Geriatrie bzw. Reha. „Die meisten Patienten möchten ein Zimmer für sich haben. Das entspricht im Übrigen ihrem Lebensstandard“, so Frau Muriel Wantier und Frau Fabienne Van Slotten, die beiden Autorinnen des Krankenhausbarometers der CKK. „Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Zahl der Einzelzimmer, die den Patienten zur Verfügung gestellt werden, steigt und künftig im Zuge des Neu- und Umbaus von Krankenhäusern noch weiter steigen wird“.

Freie Fahrt für Ärzte

Dass das Einzelzimmerangebot sich im Sinne eines besseren Komforts für die Patienten entwickelt, ist an sich eine gute Nachricht. Aber in Belgien - und das gibt es nirgendwo sonst in Europa - erhält der Leistungserbringer durch die Zimmerwahl die Erlaubnis, dem Patienten übertarifliche Honorare in Rechnung zu stellen. 2015 lagen diese Forderungen im Durchschnitt 66% über dem amtlichen Honorar. Die Gesamtrechnung von 1463 Euro (für eine gewöhnliche stationäre Behandlung) enthält Zusatz-honorare von 900 Euro. Dieser Durchschnittswert verdeckt aber auch große Unterschiede zwischen den Fachbereichen und den Krankenhäusern. Das gilt in diesem Jahr für die Gegend um Namur, wo die Höchstwerte in den meisten Krankenhäusern von 150 auf 200% angestiegen sind.

Die tatsächlich in Rechnung gestellten übertariflichen Honorarforderungen sind letztes Jahr um 1 Prozent angestiegen. Dieser Anstieg hebt sich wohltuend von den 3,4% in den letzten vierzehn Jahren ab, aber wenn wir uns den Anstieg der letzten zehn Jahre anschauen, kommen wir auf einen Wert von 4,3%.

Aufgrund der steigenden Anzahl der stationären Behandlungen im Einzelzimmer ist die Masse der Honorarzuschläge 2015 um 4% angestiegen. „Der Anstieg liegt hauptsächlich an der systematischen Abrechnung von zusätzlichen Honoraren für technische Leistungen“, empört sich Jean Hermesse, Generalsekretär der CKK. „Mit der Ausführung von technischen Leistungen ist jedoch keine Arztwahl verbunden. Der Patient kommt mit diesen Ärzten überhaupt nicht in Kontakt, wie zum Beispiel dem Laborarzt für die Blutuntersuchungen, dem Radiologen. Die Abrechnung zusätzlicher Honorare für technische Leistungen und die Intensivmedizin müsste einfach unterbunden werden“.

Auch die Tagesklinik teurer

Fast die Hälfte (47%) der Krankenhausbehandlungen sind Tagesaufenthalte, und deren Anteil wächst weiter (+2% im Vergleich zu 2014). In der Tagesklinik werden im Verhältnis zur gewöhnlichen stationären Behandlung wesentlich weniger Einzelzimmer gebucht: 7,7% für chirurgische und 3,9% für nichtchirurgische Eingriffe.

Aber auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Krankenhäusern. Für Behandlungen im Mehrbett- oder Zweibett-zimmer werden dem Patienten im Schnitt 122 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten liegen sechs Mal höher (735 Euro) im Einzelzimmer und sind 2015 um 1-2% angestiegen. Umgekehrt ist die durchschnittliche Rechnung im Mehrbett- und Zweibettzimmer um einige Prozentpunkte gesunken. (1) 1,4 Millionen Rechnungen in 101 Krankenhäusern des Landes.

Medizinische Hilfe im Ausland

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Die Stärken von Mutas

Was Sie vor der Abreise wissen müssen

CKK-Geschäftsstellen

Wie jedes Jahr möchten wir Sie zeitig über die Öffnungszeiten der CKK-Geschäftsstellen zum Jahresende informieren. Am 26. Dezember bleiben alle Geschäftsstellen der CKK geschlossen.

In der Woche vom 27. bis zum 30. Dezember werden in der Region Verviers-Eupen folgende Geschäftsstellen geschlossen sein: Kelmis, Raeren, Büllingen, Stavelot, Dison, Harmonie, Heusy, Pepinster, Aubel, Nivezé.

Der Pensionsdienst Verviers ist am 27. Dezember geschlossen.

Der Sozialdienst schließt am 27. Dezember in Raeren und Büllingen, am 28. Dezember in Stavelot und am 29. Dezember in Aubel und Kelmis.

Folgende Geschäftsstellen sind vom 27. bis zum 30. Dezember wie gewohnt für Sie geöffnet: Eupen, St. Vith, Malmedy, Spa, Verviers, Welkenraedt, Herve.

Genaue Öffnungszeiten sowie weitere Infos zu den Geschäftsstellen, Briefkästen und zum Sozialdienst finden Sie unter: www.ckk-mc.be/kontaktpunkte

Das Berechnungsverfahren des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit soll angepasst werden. Die CKK hat die wichtigsten Punkte zum Verständnis für Sie zusammengefasst.

Gilt die Maßnahme für alle Geldleistungen der Krankenversicherung?

Nein. Das neue Bemessungsverfahren, das am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, betrifft nur die Krankmeldungen ab diesem Datum. Versicherte, die seit langem Geldleistungen aus der Krankenversicherung beziehen, sind nicht betroffen.

Wie wird die Höhe des Krankengeldes künftig berechnet?

Bisher war die Bemessungsgrundlage eine Momentaufnahme (d.h. das Entgelt vom letzten Tag vor der Einstellung der Arbeit). Durch die von Gesundheitsministerin Maggie De Block vorgeschlagene Maßnahme soll dieser Bezugszeitraum auf ein ganzes Quartal ausgeweitet werden. Die Bemessungsgrundlage ändert sich also nicht grundlegend.

Dieses neue Berechnungsverfahren bedeutet also nicht, dass die Geldleistungen systematisch geringer ausfallen werden?

Keineswegs. Diese Maßnahme wird nur in ganz wenigen Fällen zu einer Senkung des Krankengeldes führen.

Nach dem neuen Verfahren werden bestimmte Prämien, Überstunden usw. nicht mehr berücksichtigt?

Das neue Verfahren ist eine Vereinheitlichung der Berechnung der Geldleistungen. Es wird vom Arbeitsentgelt ausgegangen, und die zu berücksichtigenden Prämien und Überstunden werden genau festgelegt, während das bisherige Berechnungsverfahren nicht für alle gleich ist. Einige Arbeitgeber berücksichtigen die Prämien, andere nicht.

Gilt dieses Berechnungsverfahren auch für das Mutterschaftsgeld?

Dieses neue Berechnungsverfahren betrifft sämtliche Geldleistungen, also auch das Mutterschaftsgeld.

Die CKK informiert über die europäische Gesetzgebung und über die soziale Sicherheit für Grenzgänger. Nach Luxemburg und Frankreich ist jetzt auch eine vollständige Rubrik über Deutschland verfügbar!

Die neuen Grenzgänger-Seiten richten sich sowohl an Arbeitnehmer (Angestellte und Selbstständige), Studenten, als auch an Rentenempfänger, die entweder in Belgien wohnen und in Deutschland arbeiten oder umgekehrt. Sie bieten einfache Erklärungen zur sozialen Sicherheit, Formalitäten und Abkommen zwischen den belgischen und deutschen Krankenkassen. Wie können Sie die Gesundheitsleistungen beider Länder genießen? Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie zeitweise im Ausland leben? Auch für die ehemaligen Grenzgänger gibt es hier die passenden Antworten. Bei weiteren Fragen steht außerdem ein praktisches Kontaktformular zur Verfügung.

Gut zu wissen

Für alle Grenzgänger, die bei der AOK Rheinland/Hamburg in Deutschland versichert sind und bei der CKK in Belgien, ist die Situation ganz einfach geregelt. Die beiden Kassen tauschen alle wichtigen Informationen direkt untereinander aus. Das erspart Ihnen zusätzliche Verwaltungsschritte!

Fokus auf den elektronischen Datenaustausch.

In diesem Jahr organisiert die CKK erneut eine Sensibilisierungsaktion am Tag der Patientenrechte! Am achtzehnten April 2016 steht ein ganz bestimmtes Thema im Vordergrund : die elektronische Patientenakte (im Rahmen der « Einwilligung nach erfolgter Aufklärung » bei elektronischem Datenaustausch). Die Einwilligung nach erfolgter Aufklärung erlaubt den gesicherten Austausch von Gesundheitsinformationen und ermöglicht eine bessere Kommunikation zwischen den verschiedenen Leistungserbringern zum Vorteil Ihrer Gesundheit.

Zum Beispiel :

Sie müssen während des Urlaubs, an gleich welchem Ort in Belgien, in die Notaufnahme? Dank der Einwilligung stehen allen Leistungserbringern, die Sie behandeln, die nötigen Infos über Ihren gesamten Gesundheitszustand zur Verfügung.

Aktionen :

Die CKK organisiert am zweiundzwanzigsten April von 9 bis 12 Uhr 30 Informationsveranstaltungen in den Geschäftsstellen Verviers, Welkenraedt, Eupen, Sankt Vith und Malmedy. Hier haben Sie die Möglichkeit ihre Einwilligung zu geben und sich beim « Réseau de Santé Wallon » einzutragen.
Außerdem wird am Vorabend, das heißt am einundzwanzigsten April um 20 Uhr, eine Konferenz über die elektronische Patientenakte und das « Réseau de Santé Wallon » mit Doktor Vandenberghe (C.H.U. Charleroi) im ARC (Place Général 16, 4800 Verviers) angeboten. Diese Konferenz findet in französischer Sprache statt.

Alle, die Fragen zu diesem Thema haben, aber nicht an den jeweiligen Veranstaltungen teilnehmen können, laden wir ein, eine E-Mail an folgende Adresse zu richten: rechtsberatung@mc.be.

Sie müssen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls der Arbeit fernbleiben? Seit dem ersten Januar 2016 gilt für Krankmeldungen gegenüber der Krankenkasse (1) ein neues Formular, ob für Arbeitnehmer, Selbstständige oder Arbeitsuchende. Auf diesem Vordruck muss der behandelnde Facharzt oder Hausarzt jeweils das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit vermerken.

Welches sind die Fristen für die Krankmeldung gegenüber der Krankenkasse?

Die Antwort auf diese Frage bleibt unverändert: Alles hängt von der jeweiligen Lage und dem beruflichen Status ab (siehe Übersicht weiter unten).

Sie können Ihre Lage oder Ihren Status nicht genau einschätzen?

Dann übersenden Sie der Krankenkasse vorsichtshalber innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung.

Eine neue Bescheinigung

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Sie für die Krankmeldung eine neue (vertrauliche) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verwenden (2). Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von Ihrem Kundenberater oder können Sie über die CKK-Website www.ckk-mc.be herunterladen (Rubrik Self-Service). Denken Sie daran, einen Blankovordruck mitzunehmen, wenn Sie den Arzt aufsuchen. Der Vordruck für Arbeitnehmer ist ein anderer als der für Selbstständige. Der Arzt muss jetzt nicht nur das Datum eintragen, an dem die Arbeitsunfähigkeit beginnt, sondern auch das Datum, an dem sie voraussichtlich endet. Das Enddatum ist der Tag vor der Wiederaufnahme der Arbeit. Zum Beispiel der Sonntag, wenn der Arzt meint, Sie könnten ab montags wieder arbeiten. Wenn es sich um den Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit handelt, muss das Feld „der Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit“ angekreuzt werden. Wenn es sich um eine Verlängerung einer bestehenden Arbeits­unfähigkeit handelt, ist das Feld „die Verlängerung dieser Arbeitsunfähigkeit“ anzukreuzen. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass die Art der ausgeübten Erwerbstätigkeit möglichst genau beschrieben werden muss, damit der Vertrauensarzt der Krankenkasse die mit Ihren beruflichen Aufgaben verbundenen Anstrengungen einschätzen kann (zum Beispiel schwere körperliche Arbeit, Verwaltungsarbeit im Büro, …).

Mit der Post

Sobald der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgefüllt hat, ist diese mit der Post an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse zu schicken (der Poststempel ist ausschlaggebend). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehört nicht in den grünen Briefkasten der Christlichen Krankenkasse.

Die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit

Anhand der ihm zugesandten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entscheidet der Vertrauensarzt über die Anerkennung oder die Ablehnung der Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Post. Wenn die Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird, steht auf dem Bescheid auch die Dauer der Anerkennung (was bisher nicht der Fall war).

Sie nehmen die Arbeit erneut auf?

Wenn Sie am Tag nach dem Enddatum der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit erneut aufnehmen oder sich erneut als Arbeitsuchender melden, brauchen Sie Ihre Krankenkasse nicht zu benachrichtigen. Wenn Sie jedoch die Arbeit vor diesem Enddatum erneut aufnehmen, müssen Sie der Krankenkasse innerhalb kürzester Frist die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit zustellen. Wenn Sie während der Zeit der Anerkennung die Arbeit teilzeitig wieder aufnehmen oder eine andere Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie die Krankenkasse hierüber in Kenntnis setzen, bevor Sie eine Tätigkeit ausüben. Die Selbstständigen müssen sogar warten, bis die Genehmigung zur Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung tatsächlich vorliegt, bevor sie erneut arbeiten. Bei einem Rückfall ist der Vertrauensarzt innerhalb von 48 Stunden anhand einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung (Erst-bescheinigung) zu benachrichtigen.

Ihre Arbeitsunfähigkeit wird verlängert?

Wenn der Arzt der Meinung ist, dass Sie an dem Tag, den er als Enddatum auf die ursprüngliche Bescheinigung eingetragen hat, noch nicht fähig sind, Ihre Arbeit erneut aufzunehmen, darf er eine Verlängerung beantragen. Achtung: solche Verlängerungsanträge sind lediglich im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. In diesem Fall ist also eine neue Bescheinigung mit einem neuen Enddatum für die Arbeitsunfähigkeit auszufüllen. Diese Bescheinigung ist dem Vertrauensarzt innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Arbeitsunfähigkeit zu übermitteln. Es spricht nichts gegen eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des ursprünglichen Enddatums.

Wann ist die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse zu melden?

STATUS DES VERSICHERTEN MELDEFRIST
Angestellte 28 Kalendertage (1)
Arbeiter 14 Kalendertage (1)
Arbeitsuchende oder andere Versicherte, die bei Risikoeintritt nicht (mehr) erwerbstätig sind (z.B. Interimsbeschäftigte, deren Vertrag ausläuft) 48 Stunden
Selbständige 28 Kalendertage (2)
Tageseltern, die Kinder im Rahmen einer anerkannten Einrichtung betreuen 48 Stunden
Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus 48 Stunden
Bei einem Rückfall nach Wiederaufnahme der Arbeit:

• innerhalb von 14 Kalendertagen (im ersten Jahr der AU)

• innerhalb von drei Monaten (ab dem zweiten Jahr der AU)

48 Stunden
Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit 48 Stunden

 

 

(1) Nach der vom Arbeitgeber gewährten Lohn- oder Gehaltsfortzahlung.

(2) Nach dem Karenzmonat.

NEU! Lebensrettende erste Hilfe.

Jährlicher Kostenzuschuss von 20 € für die Teilnahme an einem vom Belgischen Roten Kreuz durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs.

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Zuschuss von bis zu 170 € jährlich bei einer Teilnahme an einem Aufenthalt mit Jugend & Gesundheit.

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Spezielle Beratung von (werdenden) Eltern mit jeder Menge praktischen Tipps rund um das Thema Kind.

Und natürlich unsere zahlreichen anderen Vorteile.

Als Mitglied der CKK genießen Sie sämtliche Leistungen der Zusatzversicherung für 11,25 € im Monat. Darüber hinaus begleiten wir Sie auch gerne in allen Gesundheitsfragen.

Denta und Hospi-Solidar:
Für die gesamte Familie:
Sich wohlfühlen in Kopf und Körper:

Wann wird das Drittzahler-System angewandt?

Wenn das Drittzahler-System angewandt wird, überweist die Krankenkasse dem Leistungserbringer den Kassenanteil direkt. Der Patient zahlt dann nur noch den Anteil, den er ohnehin selbst tragen muss. Diese unmittelbare Kostenabrechnung sorgt dafür, dass der Patient den Kassenanteil nicht mehr vorstrecken muss, sondern nur noch den Betrag, für den er selbst aufkommen muss. Eventuelle übertarifliche Honorare (die von Ärzten in Rechnung gestellt werden dürfen, die den Vertrag mit den Kassen ganz oder teilweise ablehnen) zahlt der Patient in jedem Fall aus seiner Tasche.

Es gibt zwei Arten der unmittelbaren Kostenabrechnung:

Wichtig: Bei jeder Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen legen Sie immer Ihren elektronischen Personalausweis (eID), die ISI+ Karte Ihres Kindes (unter 12 Jahren) oder einen gelben Aufkleber der Krankenkasse jüngeren Datums vor. Auf diese Weise kann Ihr Arzt oder Apotheker prüfen, ob er den Kassenanteil direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann.

Auf Basis von erhöhter Kostenerstattung.

Seit dem ersten Oktober 2015 sind alle Hausärzte verpflichtet, das Drittzahler-System (das auch das sozialbedingte Drittzahler-System genannt wird) anzuwenden, wenn Sie zur Beratung in die Sprechstunde kommen und Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen (EKE) haben. In diesem Fall zahlen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil. Den Kassenanteil stellt der Arzt Ihrer Krankenkasse direkt in Rechnung. Da Sie jetzt keine Kosten mehr vorstrecken müssen, entfällt für Sie auch die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Diese Verpflichtung gilt für alle Hausärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin), ob sie sich an den Vertrag halten oder nicht. Das Drittzahler-System wird angewandt für Beratungen und technische Leistungen, die während dieser Beratungen erbracht werden (z.B. Wundnaht). Vorsicht: Ärzte, die nicht vertraglich gebunden sind, dürfen auch übertarifliche Honorare fordern. Diese übertariflichen Forderungen trägt der Patient. Bei Hausbesuchen kann der Hausarzt auch unmittelbar mit der Krankenkasse abrechnen, wenn der Patient Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) hat, aber er ist hierzu nicht verpflichtet.

In folgenden Fällen dürfen die Hausärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin) das Drittzahler-System anwenden, müssen dies jedoch nicht:

Wichtig: Zweck des Drittzahler-Systems ist es, dem Patienten hohe Kostenvorschüsse zu ersparen. Dank dieser Regelung stellen die Kosten für eine Behandlung keine Hemmschwelle mehr für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar. Allerdings hängt die Zugänglichkeit zu den Leistungen auch davon ab, ob diese wirklich gerechtfertigt sind.

Für alle.

In der Apotheke und im Krankenhaus.

Das Drittzahler-System gilt unabhängig vom Versicherungsstatus in der Apotheke und im Krankenhaus für alle Patienten. Wenn Sie Arzneimittel in der Apotheke abholen, die Ihr Arzt angeordnet hat und die sich in der Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel befinden, rechnet der Apotheker den Kassenanteil automatisch mit der Krankenkasse ab. Sie zahlen also nur die gesetzlichen Eigenanteile. Hierzu genügt es, sich auszuweisen (z.B. mit Ihrem Personalausweis). Der Apotheker benötigt Ihre Nationalnummer, damit der sich in das gesicherte Netzwerk MyCareNet einloggen und Ihre Versicherungslage online prüfen kann. Weitere Formalitäten sind nicht erforderlich.

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, erhalten Sie nach Ihrer Entlassung eine Rechnung (für sämtliche Leistungen, die Sie erhalten haben). Die Krankenkasse überweist dem Krankenhaus den Kassenanteil direkt. Allerdings müssen Sie ganz genau prüfen, welche Zimmerzuschläge und welche übertariflichen Arzthonorare das Krankenhaus Ihnen in Rechnung stellt. Um Zuzahlungen zu vermeiden, wählen Sie ein Mehrbett- oder Zweibettzimmer und bestehen Sie darauf, dass der Arzt, der Sie behandelt, ein Vertragsarzt ist. Während eines Krankenhausaufenthalts werden keine ambulanten Leistungen erstattet (z.B. Hausarztbesuche).

Bei den anderen Leistungserbringern und im Fachhandel für medizinische Hilfsmittel:

www.ckk-mc.be/krankenhausaufenthalt

Die neue Mini-Website rund um Ihren Aufenthalt im Krankenhaus ist ab sofort auch in deutscher Sprache verfügbar! Hier finden Sie alle wissenswerten Informationen auf einen Blick. Diese kundenfreundliche Plattform stellt die solidarische sowie alle wahlfreien Krankenhausversicherungen vor und führt Sie anhand einer praktischen Zeitleiste durch alle Etappen: vor, während und nach dem Krankenhausaufenthalt.

Solidarische Krankenhausversicherung
Ein gesundheitliches Problem sollte niemals zu einem finanziellen Problem werden. Aus diesem Grund genießen die Mitglieder der CKK automatisch die solidarische Krankenhausversicherung, eine Absicherung im Krankenhaus, die bereits in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Erfahren Sie mehr über diesen Vorteil. Die neue Mini-Website beantwortet alle Fragen von A-Z.

Hospi+, Hospi +100 und Hospi+200
Sie haben noch keine wahlfreie Krankenhausversicherung und möchten sich auf schnellstem Wege einschreiben? Das ist ab sofort auch online möglich! Außerdem stellt Ihnen die neue Plattform alle Produkte im Detail vor. Für jede Situation empfiehlt die CKK eine passende Lösung. Entdecken Sie die Absicherungen nach Maß!