Neben den Regional-, Föderal- und Europawahlen stehen am 26.Mai vor allen Dingen die Gemeinschaftswahlen vor der Tür. Und von deren Ausgang hängt auch die künftige Ausrichtung der Gesundheitsversorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab. Im Zuge der Veröffentlichung des Memorandums zu den Wahlen 2019 befragt Miteinander Madeleine Grosch, Verwaltungsratsvorsitzende der COK, und Christian Maréchal, Direktor der sozio-pädagogischen und der medizinisch-sozialen Abteilung der CKK, zu den Herausforderungen im Gesundheitswesen.

Frau Grosch, Herr Maréchal: im Zuge der 6. Staatsreform wurden die Kompetenzen im Gesundheitssektor in der DG umverteilt. Politik und Verwaltung üben seit dem 1. Januar 2019 einen größeren Einfluss als bislang aus. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Madeleine Grosch (MG): Bis zur 6. Staatsreform hatten die Krankenkassen den Auftrag seitens des Föderalstaates, die Gesundheitsversorgung zu garantieren. Dies hat bis dato gut geklappt, und in den anderen belgischen Gliedstaaten sind die Krankenkassen weiterhin mit der Verwaltung der übertragenen Kompetenzen betraut. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft jedoch haben die politisch Verantwortlichen und dasMinisterium beschlossen, die Reform eigenhändig zu managen und sind für verschiedene Bereiche nun selbst zuständig. Diese Entscheidung bereitet mir große Sorgen, weil die Deutschsprachige Gemeinschaft auf Erfahrungswerte sowie auf nationale und internationale Netzwerke der Krankenkassen verzichtet. Das kann auf Dauer zum Nachteil für die hiesige Bevölkerung werden. Zudem werden Parallelstrukturen geschaffen - ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem der Mensch im Mittelpunktsteht, geht verloren. Da Teile der Patientendaten nun an verschiedene Stellen ausgelagert werden, ist es für Sachverständige schwierig, den Gesundheitszustand eines Patienten in seiner Gesamtheit zu erfassen. Ein Qualitätsabfall ist wahrscheinlich und kann zu Problemen in der Entschädigung führen.

Was schlägt die Christliche Krankenkasse vor, um dieser Fragmentierung entgegenzuwirken?

Christian Maréchal (CM): Als Experten im Bereich der Gesundheitsversorgung müssen die Krankenkassen, wie in den anderen belgischen Teilstaaten auch, in der DG mitgestalten und mitverwalten dürfen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Aus der Bevölkerung häufen sich die Rückmeldungen, dass die Gesundheitsversorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu komplex ist und die Wege zu lang sind. Für den Bereich Gesundheit fordern wir eine paritätische Konzertierung, demnach gleichmäßiges Stimmenverhältnis und regelmäßigen Dialog auf Augenhöhe. Im Verwaltungsrat der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben (DSL) beispielsweise stellen die Krankenkassen nur zwei von neun Vertretern. Das ist keine Gleichberechtigung. Wir plädieren für eine Konzertierung auf allen Ebenen: zwischen den Gliedstaaten und mit der Föderalregierung, aber auch zwischen Einrichtungen, Behörden oder Kabinetten. Denn Gesundheit ist eine transversale Angelegenheit und betrifft alle Lebensbereiche.

Eine ganzheitliche Begleitung möchte die Christliche Krankenkasse künftig auch dadurch gewährleisten, dass verstärkt in die Prävention und Gesundheitsförderung investiert wird. Doch auch in diesem Bereich ist das Ministerium der DG aktiv. Eine Pattsituation?

MG: In diesem Zusammenhang würden wir uns wünschen, dass die Verantwortlichen mit den Krankenkassen kooperieren. Doch statt auch hier auf vorhandene Expertise zurückzugreifen, setzt man auf Stellenausbau in der Verwaltung und rekrutiert Angestellte, die nicht zwangsläufig mit dem belgischen Gesundheitswesen vertraut sind. Dabei ist die 6. Staatsreform eindeutig auf Prävention und Gesundheitsförderung ausgelegt – eine enge Zusammenarbeit bietet sich demnach an und wird in den anderen Teilstaaten auch praktiziert. Wir fordern die DG auf,die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu intensivieren.
CM: Wir sind der Ansicht, dass die im Rahmen der 6. Staatsreform übertragenen Mittel nicht ausreichen werden, um den föderalen Verpflichtungen in ausreichendem Maße nachzukommen. Wir stellen fest, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung für den Bürger weder einfacher geworden ist, noch bezweifeln wir, dass er kostengünstiger geworden ist.

Worin sehen Sie die Schlüsselkompetenzen der ChristlichenKrankenkasse?

MG: Wir garantieren eine angepasste Dienstleistung für die Bürger ab der Geburt bis ins hohe Alter, wobei Solidarität erste Priorität bleibt. Die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich erfassen wir täglich, bedingt durch die Nähe zur Bevölkerung durch unsere geographische und digitale Präsenz. Wir sind sowohl in Bezug auf unsere Geschäftsstellen als auch im Internet gut aufgestellt. Wir sind zudem das Sprachrohr der Patienten, die Verteidigung der Rechte unserer Mitglieder ist eine unserer Hauptaufgaben.Unsere Experten erheben zuverlässige Statistiken, wir verfügen über ein nationales Netzwerk, dem in der DG auch Bewegungen wie Alteo, Jugend & Gesundheit und die Eiche, oder auch Dienstleister wie die Familienhilfe VoG oder der Patientenrat & Treff angehören. Unser Angebot ist breit aufgestellt und jedem Bürger zugänglich. Wir sind Vorreiter und Initiativgeber, beispielsweise im Bereich des Eltern-Burnout oder der wertschätzenden Kommunikation, und Orientierungsgeber in der Gesundheitspolitik.

CM: Und ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass wir auf dem Gebiet der DG intensiver denn je investieren, beispielsweise durch den Einsatz der Autonomieberaterin, die angepasste Lösungen für Personen, die vom Verlust der Eigenständigkeit betroffen sind, und deren Angehörige erarbeiten wird.

Neben der Gesundheitsförderung, einer engeren Konzertierung zwischen Akteuren und dem Ausbau des Pflege- und Betreuungsangebotes: Vor welchen weiteren Herausforderungen steht der Gesundheitssektor in der DG?

CM: Da ist natürlich die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Wir müssen alles daran setzen, das Netz der Grundversorgung, das unter anderem aus Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern besteht, aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Christliche Krankenkasse weiterhin Kooperationen mit Anbietern aus den Nachbarländern verfolgen und entwickeln, wie es beispielsweise aktuell imBereich der seltenen Erkrankungen im Rahmen des Interreg-Projektes EMRaDi geschieht.

Was sind Ihre Erwartungen an die nächste Regierung derDeutschsprachigen Gemeinschaft?

MG: Dass die Zusammenarbeit zwischen Politik und Krankenkassen auf Grundlage eines klaren Kooperationsabkommens mit einem öffentlichen Auftrag wieder intensiviert wird. Wir plädieren für einen Geschäftsführungsvertrag, der unabhängig von der aktuellen Regierung Bestand hat. Wir wünschen uns eine fachliche, sachliche und dynamische Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen und möchten als privilegierter Partner dazu beitragen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Weitere Informationen: Memorandum der CKK zu den Wahlen 2019

 

 

Die allgemeine medizinische Akte (auch AMA) beinhaltet alle Ihre medizinischen Informationen. Sie ist sozusagen Ihre persönliche Gesundheitsgeschichte. Ihr Hausarzt erstellt und verwaltet diese sowohl für Ihre Gesundheit, als auch für Ihre Brieftasche interessanten Aufzeichnungen: Sprechen Sie bei Gelegenheit mal mit Ihrem Arzt darüber…

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gibt es bei Ihrem örtlichen CKK-Kundenberater unter der Rufnummer +32 87 32 43 33 oder unter diesem Link.

Als erster Schritt zur Anerkennung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wurde im Jahr 2013 der Status „Chronische Erkrankung“ ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die gesetzlichen Ansprüche, die Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen helfen sollen, ihre Gesundheitskosten zu verringern.

Den Status einer chronischen Erkrankung wird automatisch den Personen zuerkannt, die während acht aufeinanderfolgenden Quartalen (d.h. während zwei vollen Kalenderjahren) mindestens 325,35 Euro pro Quartal für ihre Gesundheitsversorgung ausgegeben haben. Zu den berücksichtigten Gesundheitsausgaben gehören die vom Patienten getragenen Selbstbehalte (gesetzliche Eigenanteile) und die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Beträge, nicht betroffen sind die Zusatzhonorare der nicht vertraglich gebundenen Ärzte. (1). Der Status einer chronischen Erkrankung wird auch Personen zugesprochen, die in den Genuss der Pflegepauschale (2) kommen, und zwar automatisch ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Anspruchsbeginn.

Laufzeit des Status
Im Allgemeinen wird der Status einer chronischen Erkrankung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt; bei unveränderten Ausgaben kann von Jahr zu Jahr (automatisch) verlängert werden. Die Krankenkasse informiert die anspruchsberechtigten Personen schriftlich. Sobald eine Person an einer seltenen Krankheit leidet (3) und das erste Bezuschussungskriterium erfüllt (Mindestausgaben in Höhe von 325,35 Euro pro Quartal), erhält sie den Status für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Anerkennung kann ebenfalls verlängert werden. Konkret sieht das folgendermaßen aus: wenn eine von einer seltenen Krankheit betroffene Person von ihrer Krankenkasse ein Schreiben erhält, worin sie über die Statuszulassung informiert wird, erhält sie gleichzeitig die Aufforderung, eine fachärztliche Bescheinigung über ihre Krankheit an den Vertrauensarzt zu schicken, damit eine Anerkennung für fünf Jahre gewährt werden kann. Bei gleichbleibenden Ausgaben ist der Anspruch auf den Status verlängerbar, sofern ein aktuelles ärztliches Attest vorliegt. Wenn eine Person nicht mehr dafür in Frage kommt, wird sie schriftlich durch die Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt.

Die mit dem Status verbundenen Leistungen
Der Anspruch umfasst zwei Vorteile und Leistungen :

 

Wenn Sie das Anerkennungsschreiben der Krankenkasse nicht mehr finden
Sollten Sie die Anerkennung nicht mehr finden, kontaktieren Sie die örtliche CKK-Geschäftsstelle. Die meisten Leistungserbringer können online überprüfen, ob eine Anerkennung vorliegt.

(1) www.ckk-mc.be/VertraglicheVereinbarungen
(2) Der Status einer chronischen Erkrankung sollte nicht mit der Pflegepauschale verwechselt werden. Die Pflegepauschale (auch Festbetrag für Pflege) ist eine jährliche Beihilfe, die chronisch kranken Patienten gezahlt wird, die in hohe Maße pflegebedürftig sind und sehr hohe Gesundheitsausgaben zu bestreiten haben. Weiterführende Infos unter diesem Link.

Weitere Infos
Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf den Status einer chronischen Erkrankung finden Sie unter diesem Link.

Der Infopunkt für chronische Patienten
Den Infopunkt für chronische Patienten darf jeder Patient, der unter einer chronischen Erkrankung leidet, ob Mitglied der CKK oder nicht, anrufen. Weitere Infos unter diesem Link.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Lage? Dann kontaktieren Sie den Infopunkt für chronische Patienten über das Kontaktformular oder per E-Mail unter diesem Link. Hinter dem Bildschirm arbeitet ein erfahrenes Team, das die geltenden Gesetze sehr gut kennt und Ihnen innerhalb von drei Werktagen antwortet. Falls erforderlich, werden Sie an die zuständige Dienststelle verwiesen, die Sie bei allen Formalitäten begleitet.

 

Eine Information des Infopunkt für chronische Patienten vom 21. März 2019

Foto: @iStock

Im Herzen der Ardennen, in einer der waldreichsten Gegenden unseres Landes und einen Steinwurf von der DG entfernt befindet sich das Urlaubs- und Genesungszentrum von Spa-Nivezé: eine Oase der Ruhe für Erholungsbedürftige, Einzelurlauber und Gruppenreisende.

Das geräumige und sehr naturnahe Anwesen besteht aus einem Hauptgebäude und einem herrlichen sieben Hektar großen Park mit einem „historischen“ Baumbestand. Die gesamte Infrastruktur ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität uneingeschränkt begehbar. Die Hausgäste wohnen in komfortablen Ein- bez. Zweibettzimmern mit Bad, Telefon, TV. Im frisch umgestalteten Restaurant werden leckere Gerichte serviert. Ernährungsberatung und Kinesiotherapeuten stehen sowohl den Patienten wie auch den Urlaubsgästen zur Verfügung. Im großen Aufenthaltsraum können sich Reisegruppen bei Bedarf zurückziehen.

Das Urlaubs- und Genesungszentrum von Spa-Nivezé liegt nicht nur im Grünen, auch weitere Trümpfe verdienen besondere Beachtung: Geselligkeit, Spaziergänge, Besuch der Thermen von Spa. Ganz in der Nähe das Sportzentrum, die Rennstrecke von Spa-Francorchamps, der Wallfahrtsort Banneux, die Abteistadt Stavelot, die Stauseen von Bütgenbach und Robertville, die Gileppe-Talsperre, das Dreiländereck mit der Kaiserstadt Aachen und der Couven-Stadt Maastricht.

Weitere Infos
www.niveze.beinfo@niveze.be • 087 79 00 00

In den Mund gelegt: Gäste blicken zurück...
Gefallen haben mir die grundsätzliche Freundlichkeit und die gute Stimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Auf Komfort und Sicherheit wird großen Wert gelegt - Gratulation zum abwechslungsreichen und sehr schmackhaften Speisenangebot - Top-Betreuung - Perfekt organisierter Aufenthalt - Es ist alles sehr gut verlaufen, tadelloser Rundum-Service - Top-Lage - Keine Frage, es war total angenehm - Hier stimmt alles: ich hoffe, bald wiederkommen zu können - Ich bin zum vierten Mal hier: wenn das kein Hinweis auf meine Zufriedenheit ist!"


Auf ein Wort: Genesungsaufenthalt
Eine Rehabilitation oder ein Erholungsaufenthalt in einem Genesungszentrum kann bei einer chronischen Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt erforderlich sein. Dort erhalten Sie die erforderliche medizinische und paramedizinische Betreuung, eine angepasste Diät und die erforderliche Aufmerksamkeit für einen entspannten und erholsamen Aufenthalt.

Welches sind die Zulassungsbedingungen?

Die Christliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für einen Genesungsaufenthalt, wenn Sie:

Wie lange darf der Aufenthalt dauern?

Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern. Mit Zustimmung des Arztes, der Sie im Genesungshaus betreut, ist eine Verlängerung bis zu 60 Tagen möglich.

Wie ist der Antrag einzureichen?

Der Sozialdienst des Krankenhauses, in dem Sie behandelt werden, oder der Sozialdienst der Krankenkasse, den Sie unter der Rufnummer 087 32 43 33 erreichen, kann Ihnen den Antrag auf einen Genesungsaufenthalt aushändigen. Der Vordruck ist auch im Internet unter www.ckk-mc.be oder www.niveze.be zu finden.
Lassen Sie diesen Vordruck von Ihrem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) ausfüllen und übermitteln Sie ihn dem Haus, in dem Sie den Aufenthalt verbringen möchten. Das von Ihnen gewünschte Haus wird Sie am Tag nach Erhalt Ihres Antrags kontaktieren.

Welches sind die Partnerzentren?

Die Christliche Krankenkasse arbeitet mit drei Partnerhäusern zusammen, in denen Mitglieder der CKK Vorzugstarife erhalten: Ter Duinen in Nieuwpoort, Spa-Nivezé und Hooidonk Zandhoven.

Witwer und Witwen haben nach dem Tod des Ehepartners im Rahmen der gesetzlichen belgischen Sozialversicherung Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder Übergangsbeihilfe. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die Zulassungsbedingungen für diese monatlichen Leistungen und beschäftigen uns besonders mit der Verknüpfung mit anderen Einkünften.

In Belgien erhalten rund 460.000 Menschen – unter ihnen hauptsächlich Frauen - diese Beihilfen oder Renten. Diese Ziffern sind weiterhin beachtlich, auch wenn sie im Laufe der Jahre leicht rückläufig waren. Es folgen einige Richtlinien zum Verständnis dieser umfangreichen Gesetzgebung (1).

Personen über 47 Jahre
Die Hinterbliebenenrente ist ein Geldbetrag, der monatlich bis zum Tod an den überlebenden Ehepartner eines verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt wird. Die Nutznießung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:

Personen bis 47 Jahre
Die Übergangsbeihilfe (sie wurde im Jahr 2016 parallel zur Erhöhung der Altersschwelle für die Hinterbliebenenrente eingeführt) ist ein Betrag, der dem überlebenden Ehepartner gewährt wird, wenn er die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente nicht erfüllt. Sie ist zeitlich begrenzt und gilt zwölf Monate nach dem Tod des Ehepartners (24 Monate, wenn ein Kind vorhanden ist). Es gelten die gleichen Heirats-Bedingungen wie bei der Hinterbliebenenrente (siehe oben).
Diese Beihilfe kann unbegrenzt mit Berufs- oder Ersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Zeitkredit, usw…) verknüpft werden.

Beachten Sie: Wenn der Leistungsempfänger nach Ablauf der Bezugsdauer keinen Arbeitsplatz gefunden hat, bezieht er Arbeitslosengeld ohne Wartezeit.
(1) Wir sprechen hier nur über das Arbeitnehmersystem. Für die Selbständigen sind die Rahmenbedingungen mehr oder weniger gleich. Demgegenüber unterstehen die Beamten im öffentlichen Dienst einem gesonderten Regelwerk.
(2) Das bedeutet, dass bei der Verwaltung des Wohnortes eine Erklärung über das rechtliche Zusammenleben hinterlegt wurde.

Kurz gesagt
• Für die Gewährung einer Hinterbliebenenrente oder einer Übergangsbeihilfe ist das Alter des überlebenden Ehepartners entscheidend.
• Für die Gewährung der Hinterbliebenenrente und Übergangsbeihilfe müssen die Ehebedingungen erfüllt sein.
• Sie können mit anderen Einkünften verknüpft werden. Aber die Beträge schwanken je nach persönlicher Situation.

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Hinterbliebenenrente und Alterspension
Auch wenn der überlebende Ehepartner eine Altersrente bezieht (entsprechend seiner beruflichen Laufbahn), hat er Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese Anhäufung ist bis zu einem Maximalbetrag von 110 Prozent des auf der Grundlage einer vollständigen Karriere des verstorbenen Ehepartners berechneten Betrags der Hinterbliebenenrente zulässig.

Hinterbliebenenrente und Arbeitslosenunterstützung
Die Hinterbliebenenrente kann für die Dauer von zwölf Monaten mit einem Ersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Invalidengeld usw.) verknüpft werden. Sie wird dann auf der Grundlage eines Betrages ermittelt, der dem Sozial-MAGER (Einkommensgarantie für ältere Personen) entspricht, d.h. 745,57 Euro auf der Grundlage von 2019.
Hinterbliebenenrente und berufliche Tätigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Hinterbliebenenrente mit einer beruflichen Tätigkeit zu verknüpfen. Allerdings gilt es, einige Regeln zu beachten. Hier gilt besonders: Das mit einer beruflichen Tätigkeit verbundene Einkommen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Obergrenze hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Jahr der Ausübung der Berufstätigkeit, Art der Tätigkeit, Alter, Rentenkategorie, etwaige Kinder zu Lasten und Renteneintrittsdatum. Die CKK-Rentenberatung kann Sie je nach Ihrer persönlichen Situation umfassend beraten.

CKK-Rentenbratung
Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der CKK-Rentenberatung. Um die Beratungszeiten zu erfahren, rufen Sie uns unter 087/32 43 33 an, senden Sie uns eine E-Mail an pensionsdienst@mc.be oder surfen Sie unter www.ckk-mc.be.

Helfer, Unterstützer und Teams gesucht!

Vom 29. bis 30. Juni organisiert die Stiftung gegen Krebs den „Lauf für das Leben“, ein festliches Event auf dem Kmile- Gelände (Schönefeld) in Eupen. Ziel ist es, Spendengelder zugunsten des Kampfes gegen den Krebs zu sammeln. Erfahren Sie hier mehr über das 24- Stunden-Projekt und wie auch Sie sich einbringen können!

Ursprung

Die belgische Stiftung gegen Krebs richtet dieses Jahr zum 1. Mal den „Lauf für das Leben“ („le relais pour la vie“) in Eupen aus. Belgienweit findet der Lauf bereits in über 32 Städten statt und weltweit findet er ebenfalls zunehmend mehr Anhänger.

Im Jahre 1985 organisierte Dr. Gordy Klatt, ein Darmchirurg, den ersten „Relay for Life“ in Tacoma (Washington, USA). Während 24 Stunden lief er Runde um Runde auf der Piste mit dem Ziel, Geld für die American Cancer Society zu sammeln.

Mehr als 30 Jahre später findet „Relais pour la vie“ in mehr als 20 Ländern außerhalb der USA (Frankreich, Niederlande, Irland, Luxemburg, Südafrika, Neuseeland…) statt. Auf diese Art bringen sich weltweit Millionen Ehrenamtliche für den Kampf gegen Krebs ein.

Wie kann ich helfen?

Gesucht werden:

Was passiert mit den Spendengeldern?

Die Einschreibegebühr pro Person, (ob Einzelperson, als Mitglied eines Teams oder als Unternehmen) beträgt 10,00€.

Die eingenommenen Gelder fließen integral in die Verfolgung der Ziele der Stiftung gegen Krebs:

Kontaktpersonen:

Weitere Infos:

Der 1. Januar ist ein traditionelles Stichdatum, an dem Maßnahmen in Kraft treten oder Referenzbeträge neu berechnet werden. Seitdem wir eine geschäftsführende Föderalregierung haben, verzögert sich die Umsetzung mehrerer Maßnahmen. Dies betrifft die Verlängerung der Dauer des Adoptionsurlaubs, der Einführung des Elternurlaubs für Pflegeeltern und der Möglichkeit für einen Arbeitnehmer ab 65 Jahren (der sich nicht im Ruhestand befindet) eine Entschädigung für maximal 6 Monate bei Arbeitsunfähigkeit zu erhalten (1).

Honorare der Leistungserbringer
Bei vertraglich gebundenen Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten, Logopäden, Hebammen und Krankenschwestern ist die Tarifsicherheit für die Patienten im Jahr 2019 gewährleistet. Das wurde zwischen den verschiedenen Leistungserbringern und den Krankenkassen vereinbart. Bei der Indexierung der Honorare (zum Teil auf 50 Cent auf- bzw. abgerundet) werden bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Hausbesuche des Allgemeinmediziners) auch die gesetzlich vorgeschriebenen Kostenerstattungen erfasst. Im Allgemeinen zahlt der Patient daher nicht mehr als im Vorjahr, wenn er einen Arzt konsultiert, der die vertraglichen Honorarvereinbarungen respektiert.

Dringender Krankentransport im Rahmen des einheitlichen Notrufs 112
Für dringende Rettungseinsätze nach einem Notruf tritt ein neues Abrechnungssystem in Kraft. Der Patient erhält eine Rechnung in Höhe von 60 Euro, unabhängig davon, wohin und wie weit der Krankenwagen fährt. Es dürfen daher keine zusätzlichen Kosten berechnet werden. Erreicht der Krankenwagen den Einsatzort, werden die 60 Euro berechnet, unabhängig davon, ob der Patient zum Krankenhaus transportiert wird oder nicht.

Keine Änderung, wenn der Notruf zum Einsatz des Notarztes führte: Die Kosten, die durch diesen Dienst entstehen, können unter keinen Umständen dem Patienten in Rechnung gestellt werden.

Versicherte mit erhöhter Kostenbeteiligung (EKE)
Menschen mit bescheidenem Einkommen und ihre Familien haben Anspruch auf eine höhere Erstattung ihrer Gesundheitskosten sowie auf eine Reihe von sozialen und finanziellen Leistungen. Als Lösung könnte die erhöhte Kostenerstattung (EKE) in Betracht kommen, ein Versicherungsstatus, der von der Krankenkasse automatisch oder nach einer Überprüfung der steuerbaren Einkommensverhältnisse gewährt wird. Für Personen, die sich in einer besonderen Situation befinden (Witwenstand, Invalidität, Rente, Einschränkung, Vollarbeitslosigkeit seit mehr als einem Jahr...), darf das steuerbare Einkommen 19.105,58 Euro brutto pro Jahr nicht überschreiten, erhöht um 3.536,95 Euro pro unterhaltsberechtigter Person. Für Menschen in einer anderen Situation gilt: Die Einkommensgrenze wird auf 18.855,63 Euro brutto pro Jahr festgelegt, erhöht um 3.490,68 Euro unterhaltsberechtigter Person (EKE-Antrag im Jahr 2019 gestellt mit den Referenzeinkünften des Jahres 2018).

Mutterschaftsruhe für Selbständige
Für Selbständige, deren Mutterschaftsurlaub frühestens am 1. Januar 2019 beginnt, werden die Zahlungen des wöchentlichen Mutterschaftsgeldes angepasst. Die erste Zahlung erfolgt spätestens 30 Tage ab dem ersten Tag des Mutterschaftsurlaubs. Sie bezieht sich auf jede vollendete Ruhewoche. Danach zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld monatlich.
(1) Wir werden Ihnen diese Maßnahmen vorstellen, sobald sie in Kraft treten.
Weitere Informationen
Kontaktieren Sie für weitere Fragen unsere Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33 oder surfen Sie auf www.ckk-c.be

Arbeitswelt

Zeitkredit am Ende der Berufslaufbahn: nicht vor dem 60. Lebensjahr
Über einen Zeitkredit am Ende der Berufslaufbahn lässt sich die Arbeitszeit um ein Fünftel oder um die Hälfte bis zum Eintritt in das Rentenalter reduzieren. Seit 2012 befindet sich die Nachfrage nach Zeitkrediten im Privatsektor im freien Fall. Und das hat seinen Grund: Um die Beschäftigungsquote der "älteren" Beschäftigten zu erhöhen, wurden das Alter, in dem ein Zeitkredit am Ende der Berufslaufbahn gewährt werden kann und die vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) gewährten Unterbrechungsgelder schrittweise von 50 auf 55 und schließlich auf 60 Jahre erhöht.

In den letzten vier Jahren haben es Ausnahmen ermöglicht, dass bestimmte Kategorien von Beschäftigten im Alter zwischen 55 und 59 Jahren (mindestens 35 bezahlte Beschäftigungsjahre, Ausübung eines schweren Berufs, usw.) weiterhin Unterbrechungszulagen erhalten (1). Diese Ausnahmen fallen weg für alle Zeitkredite am Ende der Berufslaufbahn, welche ab dem 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind. Das bedeutet, dass alle Beschäftigten des Privatsektors nun 60 Jahre alt sein müssen, um einen Zeitkredit am Ende der Berufslaufbahn beantragen zu können und vom LfA eine einmalige Unterbrechungszulage zu erhalten.

Weitere Infos
gibt es beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) unter der Rufnummer 02/515 44 44 oder auf der Website des LfA.
(1) Die Regierung Michel hatte beschlossen, das Eintrittsalter für diese Kategorien von Beschäftigten jährlich um ein Jahr anzuheben. Derzeit liegt dieses Einstiegsalter bei 60 Jahren.

Wenn Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls (hier geht es nicht um Berufskrankheit oder Arbeitsunfall) arbeitsunfähig sind, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf ein Ersatzeinkommen. Zuvor müssen aber gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Wir stellen Ihnen im Folgenden die Einzelheiten nach Berufsstand vor.

Ein anerkannter arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat ab dem ersten Tag nach Ablauf des durch den Arbeitgeber gezahlten garantierten Entgelts (in der Regel 30 Tage für Angestellte und 14 Tage für Arbeitnehmer) im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Geldleistungen. Ein entschädigter Arbeitssuchender hat ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld.
Um diesen Anspruch zu eröffnen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie waren 30 Tage vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmer (oder entschädigter Arbeitsuchender).
  2. Sie erfüllen eine Wartezeit von 180 Arbeitstagen (oder gleichgestellte Tagen) - oder 800 Stunden bei Teilzeitbeschäftigung - über einen Zeitraum von 12 Monaten. Dieser Anspruch wird aufrechterhalten, solange der Arbeitnehmer mindestens 120 Arbeitstage pro Jahr nachweisen kann und Sozialbeiträge für zwei aufeinanderfolgende Quartale einzahlt.
  3. Sie haben jede berufliche Tätigkeit eingestellt und werden vom Vertrauensarzt der Krankenkasse als arbeitsunfähig anerkannt. Diese Anerkennung erfolgt aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arbeitnehmer (oder Arbeitslose) unter Einhaltung strenger Regeln an ihn übermitteln muss. Der Betreffende muss seine Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankenkasse zunächst einmal auf einem vorgegebenen Vordruck melden: der "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ", besser bekannt als " Vertraulich "(2). Dieses Dokument ist nicht zu verwechseln mit dem ärztlichen Attest, das an den Arbeitgeber (oder die Zahlstelle für Arbeitslosengeld) zu senden ist, um über die Abwesenheit vom Arbeitsplatz (oder Nichtverfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt) aus gesundheitlichen Gründen zu informieren. Das eine ersetzt nicht das andere. Der Hausarzt oder Facharzt muss daher zwei getrennte Vordrucke ausfüllen. Er muss auf jedem das voraussichtliche Enddatum der Arbeitsunfähigkeit angeben.
  4. Nachdem das für die Krankenkasse bestimmte Attest ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet wurde, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen (3) unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen (4) per Post an den Vertrauensarzt der Krankenkasse geschickt werden. Im Zweifelsfall ist es am besten, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am zweiten Kalendertag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. In allen Fällen teilt der Arzt seine Entscheidung schriftlich mit und informiert bei Anerkennung über das Enddatum der Arbeitsunfähigkeit. Im folgenden muss ein Auskunftsblatt ausgefüllt und so schnell wie möglich an die Krankenkasse zurückgeschickt werden, damit Geldleistungen berechnet und ausgezahlt werden können.

(1) Diese Bestimmungen gelten auch für Zeitarbeitskräfte des öffentlichen Dienstes, Vertragsarbeitnehmer, bezuschusste Vertragsangestellte (BVA) und zeitweilig angestellte Lehrkräfte.
(2) Den Meldevordruck erhalten Sie bei den Kundenberatern der Krankenkasse bzw. kann unter www.ckk-mc.be. heruntergeladen werden.
(3) Für Vertragsangestellte innerhalb von 28 Tagen ab dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung, für Vertragsarbeiter innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Arbeitsunterbrechung und für Arbeitssuchende, Tagesmütter, bei Krankenhausaufenthalt, Rückfall und Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwei Tagen ab dem Beginndatum der Arbeitsunfähigkeit.
(4) Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, verspätete Erklärungen zu sanktionieren, indem sie die Geldleistungen um 10 Prozent kürzt, bis die Bescheinigung vorliegt. Es gilt das Datum des Poststempels.

Selbständige und helfende Ehepartner
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat der als arbeitsunfähig anerkannte Selbständige ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit (die Wartezeit beträgt zwei Wochen) Anspruch auf Geldleistungen.

Der Anspruch auf Leistungen ist an mehrere Bedingungen gebunden:

  1. Bei einer Sozialversicherungskasse angeschlossen sein und sämtliche Beiträge als Selbständiger für die beiden Quartale vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingezahlt haben. Auch in dem Quartal, in dem die Arbeitsunfähigkeit begann, muss die Selbständigkeit weitergeführt werden. Nebenberuflich Selbständige können bei Erwerbsunfähigkeit nur dann Leistungen beanspruchen, wenn die Höhe ihrer Beiträge zur Sozialversicherung denjenigen für Selbständige entspricht bzw. überschreitet. Trifft dies zu, werden die Geldleistungen denen der Arbeitnehmer angeglichen.
  2. Die beruflichen Tätigkeiten müssen vollständig eingestellt werden. Wenn das Unternehmen weitergeführt wird, darf der Selbständige weiterhin Einkünfte beziehen.
  3. Vom Vertrauensarzt der Krankenkasse arbeitsunfähig anerkannt sein. Diesem Anrecht wird nach Erhalt der Erklärung über die Arbeitsunfähigkeit ("Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit für Selbständige" (1)) zugestimmt. Diese Bescheinigung ist vom Arzt auszufüllen und zu unterzeichnen und innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Poststempel zählt) auf dem Postweg zu übermitteln. Nach Erhalt schickt die Krankenkasse dem Betreffenden einen Fragebogen zu seiner beruflichen Tätigkeit als Selbständiger sowie ein Auskunftssblatt zu. Diese Dokumente sollten rasch ausgefüllt und zurückgeschickt werden.

(1) Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Selbständige kann bei Ihrem Kundenberater beantragt oder unter www.ckk-mc.be (Online-Dienste) heruntergeladen werden.

Weitere Informationen...
... erhalten Sie bei Ihrem CKK-Kundenberater oder unter Tel. 087 32 43 33 oder über www.ckk-mc.be/arbeitsunfaehigkeit

Welche Geldleistungen erhalten Sie im ersten Jahr?

Foto: © Pixabay

Text: Joëlle Delvaux

Die Risiken des Lebens können schwere Auswirkungen auf Ihre Eigenständigkeit, Ihre Lebensgewohnheiten und Ihre Mobilität haben.

In einigen Fällen wird es sogar schwierig sein, allein zurechtzukommen, auch wenn Sie fest entschlossen sind, weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden mit Ihrer Familie zu leben. Da jeder Mensch einzigartig ist, setzt die Christliche Krankenkasse (CKK) sich für eine individuelle, allen zugängliche häusliche Versorgung nach Maß ein. Sie hat sich von kompetenten und erfahrenen Fachleuten umgeben, um Ihnen die Rückkehr oder den Verbleib in Ihrem eigenen Heim unter optimalen Voraussetzungen zu ermöglichen.

Häusliche Hilfe und Pflege
Erfahrene Fachleute wie Babysitter, Krankenpfleger, Familien- oder Haushaltshilfe stehen für die häusliche Hilfe und Pflege zur Verfügung. Dazu gibt es Vorteile und Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherung.

Ausleihe und Verkauf von Hilfsmitteln
Mit unserem Partner Qualias Verviers-Eupen decken wir Ihren Bedarf an Ausleihe und Ankauf aller medizinischen Geräte (Krücken, Inhaliergerät, Rollstuhl, Krankenbett...) zu überaus günstigen Preisen ab.
Die Niederlassung in Lontzen (Eupen) garantiert Anlieferung, Erneuerung und Modernisierung der Ausrüstung.

Umgestaltung der Wohnung
Ergotherapeuten unseres Partners Solival kommen zu Ihnen, um Hindernisse auszuwerten und einen Antrag auszuarbeiten.

CKK-Sozialdienst: Ganz in Ihrer Nähe!
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie auf Wunsch gerne in allen sozialen Fragen und leiten Sie, falls erforderlich, an die zuständigen Stellen weiter. Sie sorgen für eine wohnortnahe Betreuung und arbeiten eng mit den anderen Abteilungen der Krankenkasse, aber auch mit den sozialen und medizinischen Einrichtungen Ihrer Gegend zusammen.
Die Fachkenntnisse unserer Sozialarbeiter(innen) sind vielseitig und umfassend. Sie kennen sich natürlich bestens im Krankenversicherungsrecht aus, aber auch im übrigen Sozialrecht, insbesondere im Behindertenrecht.

E-Mail: sozialdienst@mc.be
Tel.: 087 32 43 33

Die Christliche Krankenkasse (CKK) Verviers-Eupen stellt in den kommenden Monaten Papierlosen, also Menschen ohne Aufenthaltsstatus, ihre ehemalige Geschäftsstelle in der Rue Laoureux in Verviers als Notunterkunft zur Verfügung.

Im November des vergangen Jahres trat die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) „Belle diversité“ mit der Bitte an die Christliche Krankenkasse heran, die Räumlichkeiten ihrer ehemaligen, langjährigen Geschäftsstelle in der Rue Laoureux in Verviers einer Gruppe von Papierlosen als Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Anfrage, in Absprache mit dem Antragsteller und der Stadt Verviers, hat der Hauseigentümer - eine von der Christlichen Krankenkasse geführte Vereinigung - im Rahmen einer Hauptversammlung dem Antrag am 8. Januar stattgegeben. Etwa 20 papierlose Menschen werden während der Wintermonate und bis zum Mai in dem Gebäude untergebracht werden.

Häufig erhalten Papierlose Unterkunft von Freunden oder Bekannten, doch dies meist nur für wenige Tage. Leerstehende Unterkünfte in Städten bieten den Betroffenen ein Dach über dem Kopf; gleichzeitig werden die Bürgerinnen und Bürger für die Belange der Betroffenen und die Notwendigkeit der Legalisierung der Papierlosen sensibilisiert. Aus diesen Gründen war die VoG Belle diversité an die Christliche Krankenkasse herangetreten, mit der Bitte, das seit dem Umzug in den neuen Hauptsitz an der Rue Lucien Defays 77 in Verviers leerstehende Gebäude in der Rue Laoureux im Zentrum der Stadt für einige Monate als Unterkunft anbieten zu können.

„Es handelt sich um eine außergewöhnliche Situation, da die Bereitstellung von Notunterkünften nicht zum Auftrag einer Krankenkasse gehört, sondern normalerweise öffentlichen und im besonderen kommunalen Einrichtungen obliegt“, so Anne Bemelmans, Direktorin der Christlichen Krankenkasse Verviers-Eupen. „Da diese Anfrage jedoch an die Werte der Christlichen Krankenkasse und insbesondere die Solidarität appelliert, haben wir diese Bitte nach einer Unterkunft für Menschen in prekärer Lage von Beginn an mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt und sind in Gespräche mit der Stadt Verviers und einer Vertreterin der Betroffenen eingetreten, um schnellstmöglich zu einem positiven Ergebnis zu kommen“, so Anne Bemelmans.

In Abstimmung mit der Stadt Verviers hat die Christliche Krankenkasse unterschiedliche Maßnahmen zur Begleitung und Unterstützung getroffen: Ein Vertrag zur zeitlich befristeten Aufnahme von Menschen in prekärer Lage wurde abgeschlossen, Garantien zur Wahrung der Unversehrtheit der Immobilie sowie Versicherungs- und Begleitmaßnahmen wurden getroffen. Die Bewohner des Viertels Laoureux sind im Vorfeld über die Unterbringung zu informieren.

Da die zur gewerblichen Nutzung gestalteten Räumlichkeiten in der Rue Laoureux nicht für die dauerhafte Unterbringung von Menschen ausgelegt sind, handelt es sich um eine bis zum Mai befristete Übergangsmaßnahme. Da das Gebäude zudem zum Verkauf steht, muss die Immobilie im Falle eines Erwerbs geräumt werden.