2019 wird ein Superwahljahr: Auf Ebene der Gemeinschaften, der Regionen, des Föderalstaates und der Europäischen Union finden Wahlen statt.  Die Christliche Krankenkasse (CKK) legt den Politikern zwölf Schwerpunkte ans Herz, die aus ihrer Sicht für eine hochwertige und erschwingliche Versorgung wichtig sind. Diese zwölf Schwerpunkte sind ein Auszug aus "Gesundheit und Wohlbefinden sichern!", dem Memorandum der CKK zu den Wahlen 2019.  Beide Dokumente sind auch als PDF-Dateien abrufbar.

1. Keine Honorarzuschläge mehr im Krankenhaus

Zuzahlungen im Krankenhaus fließen zu 62 Prozent den Ärzten zu, die aber einen Einzelzimmerpatienten nicht anders behandeln als alle anderen Patienten.  Seit Jahren fordert die CKK deshalb auch eine Abschaffung der Zweiklassenmedizin.

2. Bedarfsorientierte Neuausrichtung der Versorgung

Wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist, sollte eine Verlegung in andere Einrichtungen oder eine Entlassung nach Hause durch einen entsprechenden Ausbau der häuslichen Pflege und der Mobilitätsförderung ermöglicht werden.

3. Substitutionsrecht der Apotheker

Mit der Zustimmung des Patienten darf der Apotheker für bestimmte Arzneimittel die billigste gleichwertige Alternative auswählen. Dieses sogenannte Substitutionsrecht sollte für alle Verschreibungen gelten.

4. Übertragung von Aufgaben und neue Gesundheitsberufe

Der Ärztemangel wird dazu führen, dass andere Gesundheitsberufe bestimmte Aufgaben übernehmen müssen, wie zum Beispiel Dentalhygieniker oder Optiker.  Die CKK empfiehlt eine langfristige operative Planung auf allen Kompetenzebenen.

5. Für eine bessere Lebensqualität

Ein Drittel der mehr als 400.000 Langzeitpatienten leidet unter psychischen Problemen. Privatleben und Beruf sind besser in Einklang zu bringen durch flexiblere Arbeitszeiten, Verlängerung des Mutterschutzes, mehr Heimarbeit und bessere Kinderbetreuung.

6. Stärkung und Aufwertung ehrenamtlicher Arbeit

Das Ehrenamt ist ein wichtiger Pfeiler des sozialen Zusammenhaltes und deshalb besonders zu fördern, zum Beispiel durch einen eigenen Status.

7. Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung

Unser Gesundheitswesen darf nicht länger auschließlich auf Heilung von Krankheiten ausgerichtet bleiben. Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung sind mindestens genauso wichtig.  Das Prinzip "Gesundheit in allen Politikbereichen" ist daher umgehend in die Praxis umzusetzen.

8. Optimale gemeinsame Datennutzung fûr eine bessere Versorgung

Kommunikation ist wesentlicher Bestandteil eines integrierten Gesundheitsmodells.  Wir brauchen eine leistungsfähige und interoperable digitale Plattform, auf der alle nützlichen Informationen zusammenfließen und geteilt werden.

9. Bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Nicht weniger als neun Minister sind für unser Gesundheitswesen zuständig.  Um diese Zersplitterung zu überwinden, benötigen wir ein föderales strategisches Beratungs- und Ausrichtungsorgan.

10. Case-Management-Gesundheitskoordinator

Ein Case-Manager koordiniert das gesamte Versorgungsangebot für Patienten. Die CKK plädiert für die Weiterentwicklung der Funktion des Case-Managers.

11. Besserer Krankentransport

Um den Zugang zu den medizinischen Leistungen in einer sich verändernden Versorgungslandschaft zu gewährleisten, sind die Möglichkeiten eines adäquaten Transports auszubauen, auch im Hinblick auf die Teilnahme am sozialen Leben der Patienten.

12. Selbstbestimmtes Leben

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird mit der demographischen Entwicklung drastisch zunehmen. Hier muss die Politik durch die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur und gegebenenfalls einer leistungsfähigen Pflegeversicherung eingreifen.

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Die Begleitung und Unterstützung durch einen geliebten Menschen während einer medizinischen Beratung ist gesetzlich erlaubt und entspricht zudem dem Wunsch vieler Patienten. In ganz besonderen Situationen kann es vorkommen, dass ein Außenstehender sogar Entscheidungen treffen muss. Werfen wir einen Blick auf wesentliche Funktionen dieser Vertrauensperson.
Es gibt viele Gründe, sich von Ihrem Partner, eines Ihrer Kinder oder einem Freund in einem medizinischen Umfeld begleiten zu lassen. Dank dieser Begleitung stellen Sie sicher, dass Sie die Erklärungen des Arztes verstanden haben, dass Sie bei der Bekanntgabe einer Diagnose aufgefangen werden und dass Sie sich bei allen anstehenden Entscheidungen auf eine Person verlassen können. Als Patient haben Sie Anspruch auf Beistand, wenn Sie zum Arzt gehen; Sie haben auch das Recht, jemanden mit Entscheidungen zu beauftragen, wenn Sie es nicht mehr selbst tun können.

Alltagssituationen anhand einiger Beispiele

Étienne und Frédéric traten in diesen Fällen als die Vertreter ihrer Angehörigen auf.

In der Regel wenden Sie sich an eine "Vertrauensperson".

Anerkannte Funktionen
Die Gesetzgebung zum Schutz des Patienten fördert die Beziehung zwischen Patienten und Leistungserbringern und berücksichtigt die Leitbegriffe "Vertrauensperson" und "Vertreter". Was bedeutet das im Einzelnen?

Die Vertrauensperson
Jeder Patient kann eine oder mehrere Vertrauenspersonen berufen. Die Begleitperson begleitet den Patienten und hilft ihm bei der Wahrnehmung seiner Rechte. Die ihn betreffenden Entscheidungen trifft aber nur der Patient allein. Die Berufung einer Vertrauensperson erfolgt formlos, wobei auf eine Unterzeichnung schriftlicher Dokumente verzichtet wird, obwohl sie in der Praxis eigentlich sogar sinnvoll wäre.

Der Vertreter
Der Vertreter greift nur dann ein, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern. Von diesem Moment an macht er die Ansprüche an der Stelle des Patienten geltend. Seine Funktion ist deshalb nicht bloß eine rein unterstützende. Der Vertreter versetzt sich in die Lage des Patienten.
Um die Rolle dieser Menschen und deren Bedeutung zu unterstreichen, bittet die CKK um Aussagen.


Was wir von Ihnen erfahren möchten...
Erfahrungsberichte gesucht

Die CKK interessiert sich für Ihre positiven oder negativen Erfahrungen. Wie sind Sie mit diesen Situationen umgegangen? Wie sind sie abgelaufen? Wie haben Sie das erlebt?
Die CKK ist offen für Ihre Vorschläge. Was wäre Ihnen als Begleiter bzw als Begleiteter eine Hilfe gewesen? Was empfehlen Sie zu tun, damit diese Aufgaben besser funktionieren?

Die CKK bündelt alle Berichte und Meinungen.
Anlässlich des Tages der Patientenrechte am kommenden 18. April 2019 sollen diese anonym verfassten Empfehlungen an die Politiker gerichtet werden.
Gibt es ähnliche Erfahrungen, die Sie mit anderen teilen möchten?

Foto: © Istock

In diesem Monat Dezember widmet sich der "Infopunkt für chronische Krankheiten" interaktiv den Themen rund um die Paarbeziehung bei einer chronischen Erkrankung.

Teilen Sie uns Ihre Meinung und Ihre Erfahrungen mit

Chatten Sie am Donnerstag, 13. Dezember zwischen 13.30 und 14.30 Uhr mit unserem Berater Alain Gilles, Sozialarbeiter in der Belgischen Multiple Sklerose Liga.
Oder kontaktieren Sie den Infopunkt für chronische Erkrankungen.

Foto: © iStock

Wir wollen uns nicht auf die aktuelle milde Wetterlage verlassen, denn die Winterzeit naht. In Kürze werden wir erneut unsere Wohnräume wieder beheizen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Familien und Einzelpersonen einen Heizkostenzuschuss beanspruchen.

Durch den gemeinnützigen Heizölsozialfonds kann Haushalten bei der Regelung ihrer Heizkosten geholfen werden. Je Haushalt und je Kalenderjahr können maximal 1.500 Liter Brennstoff für die Gewährung der Heizölbeihilfe berücksichtigt werden. So können Haushalte, die 2018 noch keinen Heizkostenzuschuss beantragt haben oder das Maximum von 1.500 Litern nicht erreichten, bis zum 31. Dezember, innerhalb von 60 Kalendertagen nach Lieferung, einen Zuschuss beantragen. Ein neuer Antrag kann bereits im Januar 2019 gestellt werden. Die Zugangsbedingungen werden wahrscheinlich dieselben bleiben, wobei jedoch eine mögliche Indexierung des Betrags des Maximaleinkommens, das für den Erhalt der Vergütung zulässig ist, zu berücksichtigen sein wird.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Für welchen Brennstoff?

Bei anderen Heizquellen (Strom, Erd- oder Stadtgas, Flaschengas, Holz, Kohle, Pellets usw.) besteht kein Anspruch auf diesen Zuschuss. Andererseits wird bestimmten Personengruppen in schwierigen finanziellen Situationen, die mit Erdgas oder Strom heizen, automatisch ein Sozialtarif gewährt (2).

Wie hoch ist die Beihilfe?
Bei Brennstoffen, die in größeren Mengen geliefert werden, wird der Zuschlag pro Liter berechnet. Er darf bis zu einer Höhe von 210 Euro pro Jahr betragen. Für kleine Mengen Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C) aus der Zapfsäule wird eine pauschale Heizkostenzulage von 210 Euro auf Vorlage einer einzigen Quittung gewährt.

Was müssen Sie tun?
Der Zuschussantrag sollte innerhalb von 60 Kalendertagen nach Lieferung des Brennstoffs beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden. Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen: Personalausweis, Kopie der Rechnung/des Lieferscheins, Einkommensnachweis....
Falls Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, fragen Sie den Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes nach einer Kopie der Rechnung. Bei Zusage wird der Betrag auf ein Bankkonto überwiesen oder bar ausgezahlt. In bestimmten Fällen wird direkt an den Kraftstofflieferanten gezahlt.

Bezahlen Sie in mehreren Teilbeträgen
Einige Lieferanten bieten Haushalten, die große Mengen an Heizöl erhalten, die Möglichkeit, in monatlichen Raten zu bezahlen. Der Kunde, der seine Rechnung staffeln möchte, muss einen Vertrag mit seinem Kraftstofflieferanten abschließen. Die Bedingungen und die Liste der betroffenen Lieferanten sind beim FÖD Wirtschaft (2) erhältlich.

(1) Als unterhaltsberechtigt gilt, wer über ein Jahresnettoeinkommen von weniger als 3.200 Euro verfügt (ohne Kinderzulagen und Unterhaltszahlungen für Kinder).
(2) FÖD Wirtschaft: 0800/12033 (kostenlos) oder unter https://economie.fgov.be/fr/themes/energie/prix-de-lenergie/tarif-social). Weitere Informationen beim Heizölsozialfonds unter 0800 90 92 9 (kostenlos), auf https://www.heizoelfonds.be/oder beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde.

Foto: © Yasin Hoşgör on Unsplash

Eric spricht von der Stärke seiner Entschlossenheit, als er mit dem plötzlichen Ausbruch einer seltenen Krankheit konfrontiert wurde, die ihn schwer einschränkte. Er hat sich außerdem mit unterstützenden Familienmitgliedern und Gesundheitsexperten umgeben können, die ihn bei der Wiederherstellung seines Körpers und seines veränderten Lebensalltags unterstützen. Nachstehend einige Tipps für Menschen, die von der Diagnose einer seltenen Krankheit betroffen sind.

Zur Geschichte
"Es war im Januar. In einer Nacht fand ich mich in einer Tetraplegie wieder. Es war noch kein Zeichen zu erkennen. Sehr schnell erfolgte die Diagnose: Es handelte sich um das Guillain-Barré-Syndrom (1). Ich hatte noch nie zuvor von dieser Krankheit gehört. Ich lag mehrere Wochen im Koma. Dann war ich in einem Revalidierungszentrum in Deutschland. Zu dieser Zeit erhielt ich wenig Informationen. Ich wusste einfach, dass es sich um eine völlig reversible neurologische Krankheit handelte. Ich glaubte, dass ich in ein paar Monaten wieder bei der Arbeit sein würde. Ich wusste noch nicht, dass ich eine schwere Form der Krankheit hatte. Im Juli traf mich die Diagnose wie ein Schlag. Und meine gesundheitliche Verfassung hatte sich nicht wesentlich verbessert. Zurück aus Deutschland, war ich in einem Zentrum in Verviers.

Zu dieser Zeit gaben mir die Mitarbeiter einen Tablet-Computer und ich begann, die Krankheit zu erforschen. Eines Tages schenkte mir meine Schwester, die im Pflegeberuf arbeitet das Buch "Le syndrome du bocal" von Claude Pinault. Eine Hilfspflegekraft, hatte ein System mit Wäscheklammern und einem Pflanzstock gebastelt, damit ich mit dem Mund die Seiten umblättern konnte. Dieses Buch hat mir sehr geholfen. Dort konnte ich meine Erfahrungen wiederfinden. Es schenkte mir Entschlossenheit, Tatkraft und Selbstvertrauen. Ich habe mich selbst in Frage gestellt. Ich erkannte, dass ich nicht in der Lage sein würde, meine Arbeit wieder aufzunehmen, und dass die Fortschritte sich nur langsam entwickeln würden. Jeder Muskel muss aus seiner Trägheit herauskommen und es gibt viele willkürliche Einflussfaktoren. Also habe ich die Herausforderung angenommen zusammen mit meinem Kinesiotherapeuten und Ergotherapeuten. Sie sind beide bewundernswerte Menschen.

Wir haben zusammen gekämpft und wussten nicht immer, wo wir hinwollten. Unsere Entschlossenheit hatte Erfolg, und nach und nach erholte ich mich und kam wieder auf die Beine. Heute mache ich noch fünf Krankengymnastikstunden pro Woche. Ich durfte auch die Unterstützung meiner Partnerin genießen, die jetzt meine Frau ist. Nach der Krankheit wurden uns zwei Söhne geschenkt, die mir außerordentliche Energien geben, um den Kampf fortzusetzen."

"Ich hatte noch nie zuvor von dieser Krankheit erfahren", sagt Eric. Im Falle einer seltenen Krankheit ist es nicht immer einfach, die Merkmale der Erkrankung und ihre Symptome nachzuvollziehen. Eine zuverlässige Quelle für Recherchen ist das europäische Orphanet-Portal: www.orpha.net. Es ist ebenfalls interessant, Kontakt mit RaDiOrg (2) aufzunehmen, dem belgischen Verband für Menschen mit einer seltenen Krankheit. Er ist die Dachorganisation für Patientenverbände, die an einer seltenen Krankheit leiden und kann Sie zu der Sie betreffenden Organisation durchleiten.

Ärztliche Unterstützung
Bei der Betreuung können Sie durch Fachärzte begleitet und an spezialisierte Zentren verwiesen werden, die Ihnen spezifische Pflege- und Arzneimittel für seltene Erkrankungen anbieten.... Die Zustimmung des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse ist in vielen Fällen unerlässlich, um eine angemessene Betreuung zu erhalten. In der Regel kümmert sich der Leistungserbringer um die notwendigen Formalitäten.

Soziale Betreuung
Beachten Sie abschließend, dass Rechtsansprüche und Unterstützungsleistungen gewährt werden können (immer unter der Voraussetzung, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind): Anerkennung als chronisch Kranker, Festbetrag für schwere oder kostspielige Krankheit, Solidaritäts-Sonderfonds usw. Die CKK lädt Sie ein, die nächstgelegene Sprechstunde Ihres Sozialdienstes aufzusuchen, um eine eingehende Prüfung der Sachlage durchzuführen und in den Genuss einer individuellen Betreuung und einer auf Sie zugeschnittenen Begleitung zu kommen. Kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer 087 32 43 33 und machen Sie einen Termin mit einer unserer Sozialarbeiterinnen ab.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Website.

(1) Das Guillain-Barré-Syndrom ist eine Autoimmunerkrankung, die zu einer Schädigung und Lähmung der peripheren Nerven führt.
(2) RaDiOrg: 0478 72 77 03 - info@radiorg.be

 

Quelle: Infopunkt für chronische Patienten - 1. November 2018| Foto: Pixabay

Mit dem Umzug in ein Altersheim vollzieht sich ein wichtiger Schritt, der sogleich mehrere praktische Fragen aufwirft. Wie ist das mit dem Wohnsitzwechsel: kann eine Person, die in ein Altersheim übersiedelt, ihren bisherigen Hauptwohnsitz beibehalten oder ist sie zu einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde verpflichtet?  Darf sie bei ihren Kindern einziehen, vorausgesetzt, dass sie damit einverstanden sind?

Normalerweise muss jeder dort amtlich gemeldet sein, wo er auch tatsächlich wohnt. Jedoch hat auch diese Regel ihre Ausnahme: wer in ein Heim umzieht, aber in Belgien noch einen anderen Wohnsitz hat, muss sich nicht (um-)melden.

Zwei Möglichkeiten
Eine Person, die ein Altersheim einzieht, darf ihren beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde angegebenen Wohnsitz behalten, unter der Voraussetzung, dass sie dort ihr „Zuhause“ beibehält. Das bedeutet konkret, dass die Wohnung weiter von anderen Haushaltsmitgliedern (z. B. dem Ehepartner) bewohnt wird bzw (bei Leerstand) weiter zu ihrer Verfügung steht. In diesem zweiten Fall muss sich die Person, die in einem Altersheim wohnt, beispielsweise um die Weiterleitung der Post kümmern. Es ist nämlich so, dass amtliche Schreiben wie Steuererklärung, Krankenkassen- oder Rentenkorrespondenzen weiter an den Hauptwohnsitz adressiert werden.
Wenn die Person, die in ein Altersheim umzieht, kein "Zuhause" mehr hat oder wenn sie es bequemer findet, darf sie das Altersheim zum offiziellen amtlichen Hauptwohnsitz machen. Die Heimverwaltung muss diese Wahl akzeptieren.  Es sei denn, es handelt sich um einen Aufenthalt auf Zeit.
Erklärung beim Einwohnermeldeamt
Wenn sich die Person für die Beibehaltung ihres Wohnsitzes entscheidet, muss sie trotzdem beim Einwohnermeldeamt ihrer Gemeindeverwaltung erklären, dass sie sich nicht mehr dort aufhält, weil sie in ein Altersheim eingezogen ist. Im Bevölkerungsregister wird dann als „vorübergehend abwesend“ registriert. Diese Erklärung verhindert die Streichung aus dem Bevölkerungsregister im Falle einer Wohnsitzkontrolle durch die Gemeinde. Dies gilt nur mit Nachweis über die Eintragung als Altersheimbewohner (in). Bei Nichtbeachtung ist die Gemeindeverwaltung zur Streichung aus dem Bevölkerungsregister befugt.

Wohnhaushalt abgeschafft
Bis Ende März 2017 gab es für Altenheimbewohner eine dritte Alternative: die Eintragung in einen Wohnhaushalt. Wenn Sie beispielsweise bis zum Umzug allein gelebt hatten, durften Sie beim Einzug ins Altersheim bei eines ihrer Kinder registrieren lassen. Seit April 2017 ist das nicht mehr möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Person, die vor dem Umzug in ein Altersheim bereits bei eines ihrer Kinder gelebt hatte, auch nach dem Umzug noch dort gemeldet bleiben darf, da es sich in diesem Fall um ein "Zuhause" und nicht um einen "Gasthaushalt" handelt.

Keine Auswirkungen auf die Altersrente
Der Umzug in ein Altersheim hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Altersrente, denn der Rentenbetrag wird nach gesetzlichen Kriterien errechnet, die sich nach dem Durchschnittsgehalt, den geleisteten Arbeitsjahren oder dem Familienstand und Einkommen des Ehepartners richten. In unserem Rentensystem gibt es zwei Kategorien: die Rente für Alleinstehende und die Haushaltsrente für verheiratete Personen. Der Rentenbetrag bleibt gleich, ob Sie nun zusammen oder getrennt leben.
Kleines Detail am Rande: Wenn die Ehepartner an unterschiedlichen Adressen registriert sind, erhält jeder der beiden jeweils die Hälfte der Haushaltsrente.
Die Hinterbliebenenrente bleibt auch nach dem Umzug in ein Altersheim unverändert.

Neue Bestimmungen beim Garantierten Mindesteinkommen für Betagte (GRAPA)
Jedoch kann beim Umzug in ein Altersheim das Garantierte Mindesteinkommen für Betagte (GRAPA) angepasst werden: die betroffene Person hat bei der Aufnahme Anspruch auf den erhöhten Betrag. Wenn der amtliche Wohnsitz im Altersheim registriert wurde, zählt das föderale Rentenamt (SFP) nur die eigenen Einkünfte. Bleibt der ursprüngliche Wohnsitz im Bevölkerungsregister eingetragen, berücksichtigt die Rentenamt die Einkünfte des Ehepartners (oder des Zusammenwohnenden), der weiterhin unter derselben Adresse gemeldet bleibt.

Zusammenfassend:
Eine Person, die in einem Altersheim lebt, kann sich dort amtlich registrieren lassen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Beachten Sie, dass die Wahl des Wohnsitzes Auswirkungen haben kann. Überprüfen Sie daher die Sachlage  global, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.

Pressemitteilung - Donnerstag, 8. März 2018

Rund 40 Prozent der Bewohner von Altenheimen bzw. Alten- und Pflegeheimen (AH-APH) nehmen Antidepressiva. Und die Lage ist kaum besser bei den Neuroleptika (Arzneimittel mit antipsychotischer Wirkung), denn fast 20 Prozent der Altenheimbewohner erhalten solche Mittel. Im Übrigen werden alten Menschen ohnehin viel zu oft ungeeignete Antidepressiva und Neuroleptika verschrieben. „Arzneimittel dürfen nicht die erste und einzige Lösung sein“, betont Jean Hermesse, Generalsekretär der Christlichen Krankenkasse (CKK) unermüdlich.

Antidepressiva
Von den Mitgliedern der CKK, die in einem AH-APH leben, haben 39 Prozent mindestens 30 Tage lang Antidepressiva erhalten. Die Lage hat sich seit der letzten Studie kaum verbessert. Das ist erstaunlich, denn seit dem 1. April 2015 werden Arzneimittel in den Wohneinrichtungen für Senioren nach Einzelabgabe abgerechnet, also nicht die gesamte Packung sondern jede Tablette einzeln. Mit dieser Maßnahme sollte nämlich gerade die übermäßige Einnahme von Arzneimitteln bekämpft werden.
Beunruhigender ist jedoch die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Altenheimbewohner, die Antidepressiva nehmen müssen, Mittel erhalten, die nicht für alte Menschen geeignet sind. Es handelt sich also um Arzneimittel, die für die jeweilige Altersgruppe nicht empfohlen werden und schwerwiegende Nebenwirkungen haben oder aber normalerweise eher gegen andere Erkrankungen verschrieben werden.
Sobald jemand in ein Altenheim aufgenommen wird, steigt das Risiko der Einnahme von Antidepressiva um 18 Prozent. Oft ergibt sich daraus eine langfristige, ja sogar dauerhafte Einnahme. Bei AH-APH-Bewohnern liegt der Verbrauch von Antidepressiva auch höher als bei alten Menschen mit einem ähnlichen Profil, die noch in ihrer eigenen häuslichen Umgebung wohnen (46 Prozent gegenüber 32 Prozent).

Neuroleptika
Beunruhigend ist auch die Verbreitung der Neuroleptika bei alten Menschen. Diese Arzneimittel haben beruhigende und angsthemmende Wirkung, sollten aber normalerweise zur Bekämpfung von Wahnvorstellungen und Halluzinationen eingesetzt werden.
Von allen AH-APH-Insassen, die (2016) bei der CKK versichert waren, nehmen nicht weniger als 19 Prozent Neuroleptika, davon sind aber mehr als zwei Drittel nicht für die auf diese Weise Behandelten geeignet. Sobald jemand in ein Altenheim aufgenommen wird, steigt das Risiko, mit Neuroleptika behandelt zu werden, um 40 Prozent. Auch hier handelt es sich im Allgemeinen um eine dauerhafte Einnahme. Menschen, die in ihrer eigenen häuslichen Umgebung leben, verbrauchen deutlich weniger Neuroleptika als solche, die mit einem ähnlichen Profil im Altenheim wohnen (7 Prozent gegenüber 24 Prozent).

Große Unterschiede
Diese Zahlen sind ganz einfach nur alarmierend. „Als Gesundheitskasse setzt die CKK sich für einen sorgsamen Umgang mit Antidepressiva und Neuroleptika ein“, erklärt Jean Hermesse. „Natürlich lässt sich unter bestimmten Umständen bei alten Menschen der Nutzen dieser Arzneimittel nachweisen, aber ihnen beim geringsten Anzeichen von Niedergeschlagenheit, Ängsten oder Unruhe ganz einfach eine Tablette in den Mund zu schieben, darf nicht zu einem Automatismus werden. Psychische Gesundheit ist weitaus mehr als die Verabreichung eines Arzneimittels. Auf die Erwartungen, die Bedürfnisse der Menschen eingehen, sich Zeit für sie nehmen, ihnen zuhören, ihre legitimen Sorgen teilen, sie angemessen begleiten… verbessert manchmal auf wundersame Weise das allgemeine Wohlbefinden. Eine 2010 von der CKK und ihrem Seniorenverband (Die Eiche in der DG) bei AH-APH-Bewohnern und Gesundheitsfachleuten dieses Bereichs durchgeführte Studie hatte bereits die geeignete Praxis herausgestellt, die erforderlich wäre, um die Lebensqualität in den Altenheimen zu verbessern. Auf diesem so weitläufigen und so konkreten Feld können zahlreiche Einrichtungen Fortschritte erzielen. Als Beispiel sei hier nur angeführt, dass die Bewohner sich oft beklagen, dass sie praktisch niemals nach ihrer Mithilfe oder ihrer Meinung gefragt werden“.
Dieser Zustand ist aber nicht unabwendbar. Die erheblichen Unterschiede zwischen den Altenheimen verdeutlichen dies. So gibt es unter diesen Häusern einige, in denen 46 Prozent der Bewohner, die noch völlig eigenständig leben können, Antidepressiva nehmen. Umgekehrt nehmen in einigen Altenheimen, die zu den besten gehören, nur 12 Prozent der noch eigenständigen Bewohner Antidepressiva. „Manche Häuser konnten den Verbrauch von Psychopharmaka erfolgreich einschränken. Diese setzen beispielsweise auf intensive Konzertierung zwischen Ärzten, Heimmitarbeitern und -insassen und deren Familien. Diese Erfahrungen müssen möglichst weit verbreitet werden, damit andere Einrichtungen deren Beispiel folgen können“.
Lebensqualität produzieren
Mit den Ergebnissen ihrer Untersuchung möchte die Christliche Krankenkasse eine breite Debatte über die Lebensqualität in den Altenheimen auslösen und daran erinnern, dass die wesentliche Aufgabe dieser Wohneinrichtungen darin besteht, alten Menschen eine Lebensbegleitung zu bieten und nicht, deren Lebensabend zu organisieren. „Diese Wohneinrichtungen müssen als offene Lebensräume gestaltet werden. Die Bewohner müssen sich dort zuhause fühlen, Wertschätzung und Achtung finden. Alle Mitarbeiter der Altenheime müssen die Zeit haben, die Bewohner zu begleiten. Das ist die einzige Möglichkeit, den Verbrauch von Antidepressiva und Neuroleptika in den Altenheimen einzuschränken“, so das Fazit von Jean Hermesse.

Anhang: Ergebnisse der Studie (auf Französisch)

Weitere Informationen:
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Joëlle Delvaux, Presseverantwortliche der CKK, 0473 52 77 37
Alle Pressemitteilungen der CKK sind auf www.ckk-mc.be zu finden.

Bisher erhielten Selbstständige oder ihre helfenden Ehepartner bei Krankheit, Unfall oder stationärer Behandlung erst nach einem Monat Krankengeld. Die Regierung hat diese Karenzzeit jetzt auf 14 Tage gekürzt, damit Selbstständige früher Geldleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen können.

Die neuen Regeln gelten für die Arbeitsunfähigkeiten (AU), die ab dem 1. Januar 2018 eintreten. Selbstständige, die bereits vor diesem Datum krankgeschrieben sind, erhalten erst ab dem zweiten Monat Krankengeld.
Die Arbeitsunfähigkeit des Selbstständigen wird nur anerkannt, wenn er sämtliche Arbeiten, die mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun haben, einstellt. Allerdings darf er weiter Einkünfte als Selbstständiger beziehen, wenn sein Betrieb weiterläuft.

Formalitäten gegenüber der Krankenkasse
Der Selbstständige muss sich von seinem Arzt eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Selbstständige“ ausstellen lassen (die Krankenkasse stellt Vordrucke mit dem Vermerk „Vertraulich“ zur Verfügung). Auf dieser Bescheinigung muss deutlich stehen, wann die Arbeitsunfähigkeit beginnt und wann sie endet.

Diese urschriftliche Bescheinigung ist der Krankenkasse innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem auf dem Attest vermerkten Anfangsdatum der Arbeitsunfähigkeit mit der Post zu übersenden. Der Poststempel ist ausschlaggebend (1). Wenn die Arbeitsunfähigkeit also beispielsweise am 5. März beginnt, muss die Bescheinigung spätestens am 19. März versandt werden.
Achtung: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehört nicht in den grünen Briefkasten der Christlichen Krankenkasse (CKK). Die einzige Alternative zum Postversand ist die persönliche Abgabe beim Kundenberater der Krankenkasse, der dann eine Empfangsbestätigung ausstellt.
Nach Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schickt die Krankenkasse dem Versicherten einen Fragebogen zu seiner Tätigkeit als Selbstständiger und ein Auskunftsblatt für das Krankengeld. Diese Unterlagen sind so schnell wie möglich auszufüllen und zurückzuschicken. Für die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit ist der Vertrauensarzt zuständig.

Geldleistungen
Für Arbeitsunfähigkeiten ab dem 1. Januar 2018 wird ab dem 15. Tag nach deren Eintritt Krankengeld gezahlt (also nach einer zweiwöchigen Karenzzeit).

Es handelt sich um einen Tagesfestbetrag, der vom Familienstand abhängt. Von den Einkünften der Personen, die mit dem Selbstständigen zusammenleben, hängt es ab, ob dieser als Haushaltsvorstand, Alleinstehender oder Zusammenwohnender betrachtet wird.

Nach dem ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit tritt die Invalidität (Erwerbsunfähigkeit) ein. Der Tagessatz des Invalidengeldes ist höher als der des Krankengeldes, wenn das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit vollständig zum Erliegen kommt, weil der Selbstständige nicht mehr selbst arbeitet. In diesem Fall ist dem Selbstständigen zu empfehlen, sich frühzeitig mit seiner Sozialversicherungskasse in Verbindung zu setzen.

Höhe der Geldleistungen am 1. Januar 2018

 Brutto-Tagesfestbetrag  Brutto-Monatsfestbetrag (26 Tage)
 Haushaltsvorstand  58,68  1.525,68
 Alleinstehender  46,96  1.220,96
 Zusammenwohnender  35,76  929,76
 Zusammenwohnender (2. Jahr der AU mit Betriebseinstellung)  39,98  1.039,48

 

Was ist bei Verlängerung oder Rückfall zu tun?

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als ursprünglich vom Arzt angegeben anhält, muss der Arzt innerhalb von zwei Kalendertagen ab dem Datum der Verlängerung eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllen. Auch auf diesem neuen Attest muss ein voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit stehen. Außerdem ist das Feld „Verlängerung“ anzukreuzen.

Diese zweitägige Frist gilt auch für Rückfälle, d.h. eine neue Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 14 Tagen nach der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit (ganz gleich ob der medizinische Grund derselbe oder ein anderer ist).

Was geschieht bei verspäteter Krankmeldung?
Die „vertrauliche“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen versandt werden. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die vorgesehenen Strafen bei verspäteter Krankmeldung anzuwenden. Konkret ist hier die Rede von einer zehnprozentigen Kürzung der Geldleistungen bis zu dem Tag, an dem das ärztliche Attest eintrifft (es gilt der Poststempel).

Und wenn der Selbstständige wieder voll arbeiten möchte?
Wenn der Selbstständige wieder allen beruflichen Tätigkeiten nachgehen möchte, muss er der Krankenkasse eine „Mitteilung über die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit“ übermitteln, die er selbst ausfüllt und unterschreibt. Diese Mitteilung muss vor dem Ende der vom Vertrauensarzt anerkannten Zeit der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.

Selbstständige, die sich ab dem 1. Januar 2018 bei ihrer Krankenkasse krankmelden, erhalten dann nach zwei Wochen Krankengeld und nicht mehr erst nach vier Wochen, wie bisher.

Instinkt? Großzügigkeit? Unterstützung? Bei der CKK nennen wir es Solidarität. Und wir werden immer da sein, um sie zu fördern…

Die Solidaritätskampagne der Christlichen Krankenkasse, die im November bereits im Fernsehen, in den Kinos sowie auf sozialen Netzwerken angekündigt wurde, erinnert uns daran, dass Solidarität überall entsteht. Im Alltag wie in besonderen Momenten. In Brüssel, der Wallonie und auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die CKK Partner solidarischer Aktionen und fördert zahlreiche lokale Initiativen. Nicht zuletzt richtet die CKK ihre Vorteile und Leistungen so aus, dass alle Mitglieder in schwierigen Momenten abgesichert sind.

Für einige ist es Instinkt.
Für andere ist es Großzügigkeit.
Einige reden  wiederum von Hoffnung.
Andere reden von Unterstützung.
Manche wissen nicht, was sie sagen sollen.
Wir nennen es Solidarität. Und  wir werden immer da sein, um sie zu fördern…

 

Solidaritätspartner: Lebensmittelhilfe Ostbelgien

In Ostbelgien ist die Christliche Krankenkasse Partner der Lebensmittelhilfe des Roten Kreuzes. Die Rotkreuz-Lokalsektionen in Amel, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Raeren und St.Vith bieten eine wöchentliche Lebensmittelhilfe an, die zurzeit von ca. 1450 Nutznießern, darunter Familien mit Kindern, aber auch alleinstehenden Menschen in Not, in Anspruch genommen wird. Die Lebensmittel stammen vor allem aus den hiesigen Geschäften, die Produkte kurz vor dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums aussortieren und dem Roten Kreuz zur Verfügung stellen. Der Dienst bedarf vieler Helfer und einer kostenintensiven Infrastruktur:  Transporter, Tiefkühltruhen, Kühlschränke, große Räumlichkeiten und eine hygienische Aufbewahrung. Außerdem müssen verschiedene Lebensmittel hinzugekauft werden. 46 ehrenamtliche Helfer stemmen diese gewaltige Aufgabe.
Als Partner dieser Initiative startet die Christliche Krankenkasse im Monat Dezember einen Spendenaufruf.

Sie möchten die Lebensmittelhilfe in Ostbelgien unterstützen?
Spenden Sie an BE39 0882 1364 4919 - BIC: GKCCBEBB – Mitteilung: Christliche Krankenkasse

Gemeinsam mit 9 euregionalen Partnern unterstützt die Christliche Krankenkasse Verviers-Eupen das Projekt „Seniorenfreundliche Gemeinden“ in der Euregio Maas-Rhein. Zusammen mit 31 Kommunen setzen die Partner sich dafür ein, dass Senioren in der Euregio weiterhin mit Freude am alltäglichen Leben teilnehmen können – die Kernbotschaft dieser Initiative…

Das Ziel des Projektes ist die Schaffung von seniorenfreundlichen Gemeinden: Kommunen, die sich durch ihre Versorgungs-, Versorger- und Inklusionsfreundlichkeit auszeichnen. Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der psychischen Gesundheit, insbesondere im Hinblick auf demenzielle Veränderungen und Altersdepression. Das Projekt hat im September 2016 begonnen und hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Stiftung euPrevent | EMR
Das Projekt „Seniorenfreundliche Gemeinden“ ist Teil der Programmlinie ‘Mental Health’ der Stiftung euPrevent | EMR. Die Stiftung euPrevent | EMR unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen professionell Tätigen und Organisationen, die sich für den Erhalt, die Förderung und die Wiederherstellung der Volksgesundheit in der Euregio Maas-Rhein einsetzen.

Die Projektverantwortlichen und die Projektpartner
Die Universität Maastricht ist Lead-Partner des Projektes. Zu den weiteren Partnerorganisationen gehören:

Die Rolle der CKK
Die Christliche Krankenkasse Verviers-Eupen und ihr Partner ENEO (Sozialbewegung der Senioren), arbeiten mit der Uniklinik Lüttich (CHU) zusammen, um die französischsprachigen Projektteilnehmer in der Euregio Maas-Rhein zu belgeiten: Lüttich, Verviers, Plombières und Thimister.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt die CKK ebenfalls die „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben“ bei der Begleitung der deutschsprachigen Teilnehmer Amel und Kelmis.

Das Projekt "Seniorenfreundliche Gemeinde" wird im Rahmen des Interreg V-A Förderprogramms der Euregio Maas-Rhein umgesetzt und mit 983.167,50 Euro durch die Europäische Union und dem Europäischen Fonds für die Entwicklung der Regional Managing Authority Interreg V-A Euregio Meuse-Rhine unterstützt. Daneben erhält das Projekt eine Kofinanzierung und die Projektpartner entrichten eigene Beiträge.