850 Euro für ein Implantat, 660 Euro für eine Krone, 1 990 Euro für eine Brücke… Dies sind die Beträge, die von Zahnärzten durchschnittlich in Rechnung gestellt werden, wie eine Untersuchung der Christlichen Krankenkasse (CKK) ergeben hat. Die Statistiken ergeben sich aus den Ausgaben für Mitglieder, die bei der CKK die Zahnzusatzversicherung Denta + abgeschlossen haben. „Unser erstes Gesundheitsbarometer zur Zahngesundheit und zu festen Prothesen, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden, zeigt, wie die Preise explodieren - ohne, dass es dafür eine wirkliche Rechtfertigung gibt“, zeigt sich Jean Hermesse, Generalsekretär der CKK, besorgt. Und er fügt hinzu: „Um Zahnprothesen für alle zugänglich zu machen, braucht es Transparenz und ein Regelwerk“.

Im Jahr 2018 tätigte die Christliche Krankenkasse 72 000 Rückzahlungen an die 145 000 CKK-Mitglieder, die der Zahnzusatzversicherung Denta + beigetreten sind. Davon waren 3 843 Rechnungen für feste Zahnprothesen ausgestellt worden. Dabei handelt es sich um Leistungen und um Material, für die keinerlei Rückerstattungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind. Die Leistungserbringer legen ihr Honorar nach eigenem Ermessen fest - ob sie nun Vertragszahnärzte sind oder nicht. Im Vergleich mit Erhebungen aus den Jahren 2016 und 2017 lässt sich beobachten, wie ungünstig die Preisentwicklung für den Patienten ist.

Die Statistik zeigt Preise im drei- bis vierstelligen Bereich für die Behandlung eines einzelnen Zahnes und große Tarifunterschiede zwischen den einzelnen Leistungserbringern. So kann beispielsweise der Preis für eine Krone auf einem Implantat zwischen 1000 und 3000 Euro liegen, der höchste demnach das Dreifache des niedrigsten Tarifes betragen. Generell sind die Durchschnittspreise für Implantate, Kronen und Brücken zwischen 2016 und 2018 stabil geblieben. Dies gilt allerdings nicht für Inlays/Onlays (Einlagefüllung) und Attachments, bei denen die Durchschnittspreise – 526 und 538 Euro – um 16,5 bzw. 31 Prozent gestiegen sind.

Ein Mangel an Transparenz

„Die Wahl der genutzten Materialien kann sicherlich manchmal den Preisunterschied bei Prothesen oder Implantaten erklären – manche Erzeugnisse sind teurer als andere. Doch leider kennen wir weder den Wert der genutzten Materialien zur Herstellung von Zahnprothesen noch den Preis der Verarbeitung, den der Hersteller für maßgeschneiderte Kronen oder Inlays/Onlays verlangt“, so Jean Hermesse. In den Augen der CKK sollte dem deutschen Beispiel folgend die Zahnarztrechnung alle Eigenleistungen sowie die Materialkosten transparent wiedergeben. „Denn diese Praxis hat dazu geführt, die Kosten zu Lasten des Patienten zu senken und dessen Geldbeutel zu schonen“, so der CKK-Generalsekretär.

Preise und Honorare deckeln

Aus Sicht der CKK sollten die Kosten für Zahnprothesen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden – dadurch würden Preisstabilität und Zugänglichkeit für alle garantiert. Um einer Kostenexplosion vorzubeugen, sollten zudem die Preise für medizinisches Material gedeckelt und Maximalhonorare für Leistungserbringer festgelegt werden.

„Wir empfehlen das Modell ‚Reste à charge zéro‘ (dt. „Keine Eigenbeteiligung zu Lasten des Patienten“), eine wichtige Maßnahme, die kürzlich von der französischen Regierung getroffen wurde“, erklärt Jean Hermesse. „In Frankreich muss ein Zahnarzt seinem Patienten ab kommendem Jahr einen Kostenvoranschlag aushändigen, auf dem – neben weiteren Optionen – ein Angebot aufgeführt ist, das die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung ermöglicht. Dieses Angebot garantiert den Franzosen kostenlose Prothesen und Kronen für alle sichtbaren Zähne.“

Eine langfristige Politik der Zahngesundheit

Auf lange Sicht ist es die Vorbeugung und die Sensibilisierung für die tägliche Zahngesundheit, die die Kosten für Prothesen im Erwachsenenalter und für die teuersten Zahngesundheitsleistungen senken werden“, so Jean Hermesse. Eine gute Zahngesundheit muss schon im jüngsten Alter beginnen. Dazu gehören gesunde Ernährungsgewohnheiten ebenso wie die tägliche Zahnhygiene und der regelmäßige Kontrollbesuch beim Zahnarzt. Doch derzeit geht einer von vier Belgiern noch nicht einmal alle drei Jahre zum Zahnarzt.

Die CKK fordert die Politik auf, Verantwortung zu übernehmen und plädiert für eine langfristige, kohärente und die Gliedstaaten übergreifende Gesundheitspolitik - in den Regionen und Gemeinschaften ebenso wie auf Ebene des Föderalstaates. Die CKK fordert:

Weitere Informationen zur Zahngesundheit hier

In den letzten drei Jahren ist mehr als jeder Vierte nicht zum Zahnarzt gegangen. Das geht aus der Erhebung der Kostenerstattungsdaten aller Krankenkassen unseres Landes hervor. Es wird jedoch empfohlen, den Zahnarzt mindestens einmal im Jahr zu konsultieren, um mögliche Probleme an Zähnen und Zahnfleisch zu erkennen.... Bei Erwachsenen bedeutet der jährliche Besuch auch eine höhere Erstattung für zahlreiche Zahnbehandlungen.

Sobald bei Kleinkindern die ersten Zähne auftreten, sollte ein Zahnarztbesuch vereinbart werden (1). Leider muss festgestellt werden, dass 56 Prozent der Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren noch nie beim Zahnarzt waren. Andererseits waren von den über 75-Jährigen 44 Prozent drei Jahre lang nicht beim Zahnarzt. Regelmäßige Kontrollen sind jedoch in jedem Alter ratsam, auch bei Gebissträgern. Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren schneiden besser ab: Nur jedes sechste Kind wurde seit drei Jahren vom Zahnarzt nicht mehr gesehen. Diese Altersgruppe wird am häufigsten durch Kieferorthopäden betreut.

Die von der Intermutualistischen Agentur (AIM) (2) durchgeführte Studie liefert weitere interessante Ergebnisse: Die Wallonen gehen seltener zum Zahnarzt als die Flamen, mit Ausnahme der Einwohner von Wallonisch-Brabant und der Region Lüttich. Die Region Brüssel schneidet schlechter ab als die Wallonie. Personen mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) besuchen im Vergleich zu anderen Versicherten den Zahnarzt nur halb so häufig.

Vorbeugen ist besser als Heilen
Wir stellen beunruhigt fest, dass so viele Menschen wenig oder gar nicht zum Zahnarzt gehen, obwohl regelmäßig darauf aufmerksam gemacht wird, wie wichtig es ist, jedes Jahr zum Zahnarzt zu gehen; in allerster Linie wegen der Gesundheit. Bei einer jährlichen Kontrolle (der so genannten Munduntersuchung) werden Mund und Zähne überprüft, eine Routineversorgung durchgeführt und eventuelle Fehlfunktionen erkannt. Wohl demjenigen, bei dem es am Ende der Untersuchung nichts zu beanstanden gibt!

Andererseits kann die Entwicklung einer Karies erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Nur der Zahnarzt ist imstande, einen Schaden frühzeitig zu erkennen, manchmal sogar ein bis zwei Jahre vor dem spürbaren Auftreten erster Warnzeichen.

Darüber hinaus kann der Zahnarzt während der Kontrolluntersuchung plaqueartigen und klebrigen Zahnbelag feststellen, der für die Entstehung von Karies verantwortlich ist. Wenn sie nicht entfernt wird, entsteht aus der Plaque im Laufe der Zeit Zahnstein. Die Zahnsteinentfernung garantiert die Gesundheit von Kieferknochen und Zahnfleisch.

Auch mögliche Störungen, die eine Behandlung erfordern, wie Fehlstellungen, Zahnfleischentzündung..., können erkannt werden.

Schließlich kann das Beratungsgespräch eine Gelegenheit sein, um Fragen zu stellen und vom zahnärztlichen Fachwissen über Zahnbürste, Zahnseide, gute Essgewohnheiten, usw. zu profitieren.

Regelmäßigkeit zahlt sich aus
Der jährliche Zahnarztbesuch wird der Gesundheit zuliebe auch für Erwachsene empfohlen und zudem seit der Einführung des zahnärztlichen Versorgungsverlaufs seit 2016 von finanziellen Anreizen begleitet (siehe oben). Man hätte sich demzufolge wünschen können, dass diese Maßnahme die Zahl der Zahnarztbesuche deutlich verbessert hätte. Leider ist dies nicht der Fall, denn der Zuwachs beträgt nur wenige Prozentpunkte. Nur 23,4 Prozent in der Wallonie und 25,6 Prozent in der Region Brüssel (gegenüber 38,4 Prozent in Flandern) ließen zwischen 2015 und 2017 mindestens zweimal (in zwei getrennten Jahreszeitspannen) vorbeugende Maßnahmen durchführen. Zwischen 2012 und 2015 lagen diese Zahlen noch bei 19,7 Prozent, 22,3 Prozent bzw. 33,3 Prozent.

(1) Gehen Sie mit Ihrem Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt, wenn es 2 Jahre alt geworden ist, damit es sich an den Zahnarzt gewöhnt.
(2) (2) Die AIM-Analyse bezieht sich auf die Nutznießer, die in zwei unterschiedlichen Jahren zwischen 2015 und 2017 (3 Jahre) eine präventive zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen haben.


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Der CKK-Gesundheitsförderungsdienst „Gesundheitsinfo“ hat verschiedene Spiele, Broschüren und Faltblätter erstellt, um Zahngesundheit auf unterhaltsame Weise zu erlernen.

Entdecke die Zahnarztpraxis mit Phil!
Phil ist ein kleiner Junge, der Kinder ab 7 in die Welt des Zahnarztes einführt. Hierzu stehen mehrere Hilfsmittel bereit: Das Kind entdeckt von A bis Z alle Begriffe, mit denen es die Zahnarztpraxis betritt. Mit den einzelnen Begriffen werden ihm Spiele, Rätsel, Bastel- und Malaktivitäten vorgeschlagen. Das Heft kann in der Schule und zu Hause von der ganzen Familie genutzt werden. Das Kind taucht immer wieder in die Welt des Zahnarztes ein, so wie es gerade Lust hat, liest die Informationen gemeinsam mit seinen Eltern und spielt die Szenen mit der Familie nach. Und weshalb sollte es das Heft nicht einfach als hilfreichen Zeitvertreib im Wartezimmer mit zum Zahnarzt nehmen?. Das Heft darf gerne auch dem Zahnarzt gezeigt werden…

Phil beim Zahnarzt – Das Gänsespiel
Zusätzlich zu diesem Heft mit den Spielen hat sich Gesundheitsinfo (Infor Santé) ein Gänsespiel ausgedacht, bei dem es um dasselbe Thema, d.h. die Zahnarztpraxis, geht. Durch dieses Spiel werden Informationen über ein Frage- und Antwortspiel vermittelt, die das Kind in dem entsprechenden Heft mit den Spielen findet. Das Kind kann auf diese Weise sein Wissen spielend vertiefen. Gespielt wird in der Familie oder in der Schule, mit Freunden. Ein Würfel, einige Spielsteine, und schon geht’s los!
Das Gänsespiel wird als buntes A2-Poster angeboten.

Zahngesundheit für alle
Entdecken Sie in dieser Broschüre alle Tipps für eine gute Zahnhygiene in jedem Alter. Sie erfahren auch alles über Zahnpflege und Kostenerstattung. Alle Einzelheiten unter diesem Link.


Gute Zahnpflege und regelmäßige Zahnarzttermine

Tägliche und intensive Zahnpflege sind wichtig! Dadurch können Probleme und kostspielige Behandlungen vermieden werden. Setzen Sie auf Prävention!

Für jedes Alter gibt es Hinweise und Tricks zum Erhalt der Zahngesundheit. Alle Informationen unter diesem Link.


Wie wird die zahnärztliche Versorgung erstattet?

Für Kinder bis 18
Die Zahnbehandlung - mit Ausnahme der Kieferorthopädie - wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 Prozent erstattet. Sie ist also nur dann kostenlos, wenn der Zahnarzt die vertraglich vereinbarten Honorarsätze anwendet. Unter diesem Link finden Sie einen vertraglich gebundenen Zahnarzt.

Für Erwachsene
Die Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich je nachdem, ob Sie im Vorjahr Zahnbehandlungen erhalten haben oder nicht.

Wenn Sie 2018 nicht beim Zahnarzt waren und er in diesem Jahr 2019 Ihre Karies behandelt oder einen Zahn zieht, fällt die Kostenerstattung niedriger aus. Wenn Sie den EKE-Status haben (Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung), fällt der Unterschied sehr gering aus.

Um im Jahr 2020 eine höhere Kostenerstattung zu erhalten, sollten Sie in diesem Jahr 2019 zum Zahnarzt gehen. Warten Sie dafür nicht unbedingt bis Dezember!

Wichtiger Hinweis: Die verminderte Kostenerstattung gilt nicht für Konsultationen, Vorsorgeuntersuchungen, Kieferorthopädie oder Parodontologie.

Darüber hinaus gilt sie für EKE-Versicherte auch nicht für Röntgenaufnahmen der Zähne oder bestimmte Zusatzkosten.


Was bedeutet Drittzahlersystem?

Dieses System erlaubt es, nur den persönlichen Honoraranteil zu bezahlen. Die Krankenkasse erstattet dem Zahnarzt den fälligen Betrag. Ein Zahnarzt kann sich für die Anwendung des Drittzahlersystems entscheiden, insofern dies möglich ist. In diesem Fall darf er keine Honorarzuschläge für die betreffenden Gesundheitsleistungen in Rechnung stellen.

Einige Ziffern

Zum Tag der Patientenrechte am 18. April

Der 18. April ist der europäische Tag der Patientenrechte. Vor diesem Hintergrund möchte die Christliche Krankenkasse (CKK) auf ein Recht aufmerksam machen, das vielen Menschen nicht geläufig ist: Die Bezeichnung einer Vertrauensperson, die den Patienten bei einem Arztbesuch begleitet und ihm hilft, seine Rechte wahrzunehmen. Und wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, kann ein Vertreter dies an seiner Stelle tun - im Interesse des Patienten und unter Achtung seines Willens.

Zahlreiche Patienten haben bei einem Arztbesuch die Befürchtung, den Erklärungen des Mediziners nicht folgen zu können oder schlichtweg Angst vor der Diagnose. Im Rahmen einer Aufstellung von Erfahrungsberichten, die im vergangenen Dezember von der CKK durchgeführt wurde, haben etwa 100 Personen ihre Erfahrungen als Vertrauensperson oder als Vertreter geschildert. Alle Aussagen zur Vertrauensperson zeugen von den zahlreichen Vorteilen, die es mit sich bringt, sich von einer nahestehenden Person beim Arztbesuch begleiten zu lassen: vier Ohren hören und verstehen besser als zwei, die Vertrauensperson kann ergänzende Fragen stellen, der Patient fühlt sich unterstützt und somit sicherer. All dies trägt zu einer besseren Begleitung durch den Arzt und zu einer korrekten Behandlung bei. Meistens nimmt der Lebenspartner oder ein volljähriges Kind die Rolle der Vertrauensperson ein, es kann sich aber auch um ein Elternteil, die Geschwister oder einen Bekannten des Patienten handeln.

Die Rolle der Vertrauensperson darf nicht mit der Rolle des gesetzlichen Vertreters verwechselt werden. Erstere begleitet und berät den Patienten – der Vertreter jedoch trifft Entscheidungen für den Patienten und handelt im Sinne des Patienten, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies ist beispielsweise bei demenzkranken oder komatösen Patienten der Fall.

Die Bezeichnung eines Vertreters wird anhand einer festgelegten Prozedur geregelt. Wenn der Patient keinen Vertreter bezeichnet hat, als er selbst dazu noch in der Lage war, interveniert das Gesetz und schreibt eine Rangordnung vor: der Ehepartner oder der mit dem Patienten gesetzlich zusammen lebende Partner, ein volljähriges Kind, ein Elternteil, volljährige Geschwister. In bestimmten Situationen kann auch ein vom Friedensrichter ernannter, sogenannter Betreuer der Person die Rolle des Vertreters übernehmen. Wenn der Patient mit dieser gesetzlichen Rangfolge einverstanden ist, muss er nichts unternehmen. Falls nicht, sollte der Patient selbst aktiv werden und einen Vertreter bezeichnen. „Daher ist es von grundlegender Bedeutung, bereits im Vorfeld mit seinen Angehörigen über das Thema Vertreter zu sprechen, um die eigenen Vorstellungen klar zu definieren“, so Elisabeth Degryse, Nationalsekretärin der CKK. Die Christliche Krankenkasse plädiert für eine Vereinfachung der Erfassung der Angaben von Patienten-Vertretern. Diese Informationen sollten zentralisiert werden und für Gesundheitsdienstleister zugänglich sein.

Die Bezeichnung einer Vertrauensperson ist einfacher als die Bezeichnung eines Vertreters und kann auf informelle Weise getätigt werden. Es ist nicht notwendig, ein Dokument zu unterzeichnen – auch wenn dies möglich ist und die gegenseitigen Verpflichtungen der begleiteten Person und ihrer Vertrauensperson genauer definieren kann.

Obwohl es relativ einfach ist, eine Vertrauensperson zu bezeichnen, gibt es weiterhin Patienten, für die keine Vertrauensperson existiert. „Auch diese Patienten müssen ihre Rechte wahrnehmen dürfen“, betont Elisabeth Degryse. Die CKK schlägt vor, dass dem Gesundheitssektor nahe stehende Vereinigungen mit sozialer Zielsetzung staatliche finanzielle Mittel erhalten, um hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter im Hinblick auf eine Rolle als Vertrauensperson schulen zu können. Diese könnten jenen Patienten zur Seite stehen, die sich nicht auf ein soziales Netzwerk berufen können.

Weitere Informationen unter www.ckk-mc.be/ihrerechte.

Elisabeth Degryse, CKK, Nationalsekretärin

Der/die Mitarbeiter(in) sorgt für die Aktualisierung der deutschsprachigen Websites der CKK, die sozialen Netzwerke und digitale Tools (E-Mailing, SMS) in deutscher Sprache.

Aufgaben:

Profil:

Wir bieten:

Schriftliche und begründete Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis spätestens 2. Mai 2019 in französischer und deutscher Sprache an Ingrid BILLEN, Personalreferentin, grh.liege@mc.be, zu senden.

 

Bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Autonomieverlust tauchen manchmal viele Fragen in Bezug auf das soziale, familiäre oder finanzielle Umfeld der Betroffenen auf. In diesen Situationen bietet der Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse (CKK) seine Kompetenzen an, um die betroffenen Personen anzuhören, zu unterstützen, zu begleiten und mit den Familienangehörigen angemessene Lösungen vorzuschlagen.

Im Krankheitsfall
Eine Krankheit, die eine langfristige Gesundheitsversorgung erfordert, rüttelt am Alltagsmodus eines Menschen – manchmal bis zur Orientierungslosigkeit; Fragen über die Zukunftsgestaltung tauchen auf, Einkommenseinbußen und/oder erhöhte medizinische Ausgaben schlagen aufs Budget. Streng vertraulich und kompetent nimmt sich der CKK-Sozialdienst sämtlicher Fragen an, damit die Betroffenen etwas Abstand nehmen und individuelle Informationen über gesetzliche Ansprüche, Hilfsmittel und Dienstleistungen (Status chronisch Kranker, häusliche Hilfe und Pflege, usw.) einholen können. Chronisch Kranke beziehen ihre Informationen über gesetzliche Ansprüche und Leistungen auch über den Infopunkt für chronische Krankheiten auf der CKK-Website.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert
Eine Krankheit oder ein Unfall kann eine kürzere oder längere Arbeitsunterbrechung zur Folge haben. Aus beruflicher und/oder familiärer Sicht kann diese Situation problematisch werden, insbesondere dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit verlängert wird. Die Mitarbeiterinnen des CKK-Sozialdienstes haben Erfahrung damit; sie stehen bereit, um für die Umsetzung eines neuen Lebensmodells passende Parameter zu finden. Insbesondere bei materiellen und/oder finanziellen Schwierigkeiten sollte unverzüglich ein Kontakt zum Sozialdienst der Krankenkasse hergestellt werden, damit dem Status (Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Selbständige) entsprechende Hilfeleistungen vermittelt werden können. Der CKK-Sozialdienst steht auch Personen beim Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit oder bei Antritt eines Ehrenamtes zur Seite. Über das CKK-Portal zur Arbeitsunfähigkeit gelangen Sie an eine Fülle praktischer Informationen.

Wenn es zu Einschränkungen kommt
Ein Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung, aber auch das Älterwerden können die Selbstständigkeit beeinträchtigen. Auch wenn manchmal Anpassungen (von Lebensgewohnheiten, im Haus, usw.) notwendig sind, möchten viele Menschen die gewohnte häusliche Umgebung nicht verlassen. Um den gezielten Anforderungen, die dieser Autonomieverlust mit sich bringen kann, besser gerecht zu werden, bietet die CKK eine Autonomieberatung an. Die Autonomieberaterin der CKK orientiert die Betroffenen zu den entsprechenden Partnerdiensten und erarbeitet auf die Bedürfnisse zugeschnittene Lösungsansätze (Anpassungen der häuslichen Einrichtung, Pflege, Haushalts- und Familienhilfe, (para)medizinische Hilfsmittel, usw.).

Wenn Sie helfender Familienangehöriger sind
Zur Bewältigung tagtäglicher Aufgaben erhalten Menschen mit Autonomieeinschränkungen oft Beistand von einem geliebten Menschen: Essen zubereiten, waschen, Hausreinigung, Begleitung zu Arztterminen, Behördengänge, usw. Mit der Zeit kann es passieren, dass dem helfenden Familienangehörigen „die Luft ausgeht“. Um einer Erschöpfungssituation vorzubeugen, sollten diese Personen daher die ersten Ermüdungsanzeichen bewusst beachten. Der Sozialdienst steht ihnen auch in diesen Fällen mit Rat und Tat zur Seite und gibt ihnen maßgeschneiderte Informationen über Verschnaufpausen, thematischen Urlaub und Zeitkredit, damit sie von Zeit zu Zeit bzw. regelmäßig durchatmen können.

Wenn finanzielle Engpässe andauern
In diesen Ausnahmesituationen sind finanzielle Schwierigkeiten aufgrund hoher medizinischer Kosten nicht auszuschließen. Es ist daher empfehlenswert, sich an den Sozialdienst der Krankenkasse zu wenden, um den Anspruch auf bestimmte Rechte und Leistungen überprüfen zu lassen. Bleiben trotz des Zugangs zu diesen Hilfseinrichtungen weiterhin finanzielle Engpässe, hilft der Sozialdienst der CKK rechtzeitig bei der Suche nach einer geeigneten und zu vermeiden, dass es zu einer Überschuldung oder Aufschiebung der unentbehrlichen Gesundheitsversorgung kommt.

Sozialdienst
Die regionalen Anlaufstellen des CKK-Sozialdienstes stehen Ihnen zur Verfügung. Unter der Telefonnummer 087 32 43 33 oder unter diesem Link erfahren Sie die Sprechstunden in Ihrer Nähe.

Eine Information des CKK-Sozialdienstes

Für die Ostertage gelten die folgenden Öffnungszeiten:

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein frohes Osterfest!

Finanzielle Belastung der Verbraucher hat sich verdoppelt

Die Minderung der Rückerstattungsbeträge und die damit verbundene Erhöhung des Eigenanteils beim Kauf von Antibiotika, die vor etwa zwei Jahren von der Föderalregierung eingeführt wurde, hat laut Erhebungen der Christlichen Krankenkasse (CKK) kaum Auswirkungen auf den Antibiotikakonsum der Verbraucher.

„Sicherlich hat die Maßnahme zu einer Verringerung der Ausgaben der Pflichtversicherung geführt – doch logischerweise sind es nun die Patienten, die die Rechnung zahlen“, so CKK-Generalsekretär Jean Hermesse. „Die Verbraucher haben während eines Jahr 24 Millionen Euro zusätzlich für Antibiotika aus eigener Tasche bezahlt. Unsere Befürchtungen haben sich somit bestätigt. Diese Maßnahme bestraft nur die Patienten - verschrieben werden die Antibiotika aber von den Ärzten“, fährt er fort.

Seit dem 1. Mai 2017 fallen die Rückerstattungsbeträge für Antibiotika niedriger aus. Damals hatte die Föderalregierung Antibiotika von der Rückerstattungsklasse B in die Klasse C zurückgestuft. Durch diese Maßnahme hoffte die Föderalregierung, den übermäßigen Konsum von Antibiotika eindämmen zu können. „Das war sicherlich ein hehres Ziel, doch wir hatten die Föderalministerin damals darauf hingewiesen, dass es durch eine solche Maßnahme nicht erreicht werden könne“, so Jean Hermesse. „Nicht der Patient darf in die Verantwortung gezogen werden, denn er entscheidet ja nicht selbst darüber, ob er Antibiotika braucht. Darüber entscheidet immer noch der Arzt.“

Die Statistiken bezüglich des Verkaufs von Antibiotika an CKK-Mitglieder zeigen: die Anzahl Konsumenten und das Verbrauchsvolumen sind im ersten Jahr nach Anwendung der Maßnahme (1. Mai 2017 bis 30. April 2018) um nicht einmal 1 Prozent gesunken. Ein schwaches Resultat, das zudem nicht einmal auf die Erhöhung des Eigenanteils für Patienten zurückgeführt werden kann, denn bereits in den Vorjahren variierte der Antibiotikaverbrauch stets um etwa 3 Prozent.

Ärzte verschreiben zu häufig Antibiotika

Für die Krankenversicherung ist die Minderung der Rückerstattungen für Antibiotika eine gute Sache: Die diesbezüglichen Ausgaben konnten um 11 Millionen Euro (-27 Prozent) verringert werden. Aber diese Einsparungen belasten den Geldbeutel des Verbrauchers. Die Mitglieder der Christlichen Krankenkasse haben 11 Millionen Euro zusätzlich aus eigener Tasche für Antibiotika gezahlt. Rechnet man diesen Betrag auf die Gesamtbevölkerung hoch, betragen die Mehrausgaben der Patienten etwa 24 Millionen Euro.

Noch problematischer: besonders Verbraucher aus sozial schwachen Schichten sind von der Minderung der Rückerstattungen betroffen. Verbraucher mit Anrecht auf erhöhte Kostenerstattung (EKE), die vor Anwendung der Maßnahme durchschnittlich 4,66 Euro aus eigener Tasche zahlten, zahlen nun 14,10 Euro Eigenanteile. Bei allen anderen Personen stiegen die durchschnittlichen Ausgaben von 5,58 auf 11,06 Euro. Daher kann von Verdreifachung bzw. Verdopplung der Belastung der Verbraucher die Rede sein.

„Natürlich werden in Belgien zu viele Antibiotika konsumiert – obwohl bereits mehrere Aufklärungskampagnen stattgefunden haben“, erklärt Jean Hermesse. Und es muss weiter gehandelt werden, denn die Resistenz verschiedener Bakterien steigt, je häufiger Antibiotika verwendet werden. Schon heute können manche Krankheiten nur noch schwierig behandelt werden. „Als Gesundheitskasse unterstützt die CKK selbstverständlich jegliche Maßnahme, die die Eindämmung des übermäßigen Konsums von Antibiotika zum Ziel hat - aber die Abwälzung der Verantwortung auf den Verbraucher durch eine Erhöhung des Eigenanteils ist ganz klar der falsche Ansatz.“

Wie kann der übermäßige Konsum von Antibiotika eingedämmt werden?

In den Augen der CKK wäre es gerechter, die Ärzte in die Pflicht zu nehmen. „Natürlich ist es manchmal so, dass Patienten selbst die Verschreibung von Antibiotika fordern – doch hat immer der Arzt das letzte Wort und trifft die endgültige Entscheidung, ob er ein solches Medikament verordnet oder nicht“, so Jean Hermesse. „Die Untersuchungen zeigen, dass Fortbildungen, Empfehlungen oder Vorbehalte bezüglich einer erhöhten Resistenz der Bakterien auf die Wirkung von Antibiotika kaum Einfluss auf das Verschreibungsverhalten der Ärzte haben. Demnach sind strukturelle Maßnahmen notwendig: Die CKK schlägt vor, die Ärzteschaft finanziell in die Pflicht zu nehmen. Jeder Mediziner, der ohne triftigen Grund Antibiotika verschreibt, sollte selbst für einen Teil der entstehenden Kosten aufkommen. Die elektronische Verschreibung wird am 1. Januar 2020 verpflichtend. Um die Überwachung zu verbessern, muss die medizinische Indikation (Infektionsart) des Antibiotikums in das Online-Verschreibungsmodul integriert werden. Dafür setzt sich auch das Föderale Wissenszentrum für Gesundheitsversorgung (KCE) ein. Der Arzt wird verpflichtet, Empfehlungen zu beachten, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen (evidenzbasierte Medizin).“

Weitere Infos

CKK-Pressemitteilung vom 4. April 2019

Mit dem Frühlingserwachen tauchen auch gewisse eher lästige Wesen aus der Insektenwelt wieder auf. Zu ihnen gehören die Zecken! Sie sind nicht nur im Sommer aktiv: schon wenn die Temperaturen draußen über 8°C liegen, werden die kleinen Blutsauger aktiv. Zecken sind in Belgien weitverbreitet und können mehrere Krankheitserreger übertragen, wie Borreliose oder Zeckenzephalitis (FSME).

Das Portal "TiquesNet.be" gibt einen Überblick über Zeckenbisse in Belgien. Dadurch ist es möglich, in Belgien Risikogebiete zu identifizieren, um gezielt Vorbeugungsmaßnahmen durchzuführen.

Je mehr Auflistungen es gibt, desto besser ist die Darstellung der tatsächlichen Situation. Wenn Sie einen Zeckenstich mitteilen möchten, besuchen Sie einfach die Website und beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Dies geschieht völlig anonym und dauert weniger als zwei Minuten. Außerdem ist eine Teilnahme an einer dauerhaften Überwachung möglich. Jeden Monat wird dann eine E-Mail verschickt, die Sie daran erinnert, Bisse oder das Auftreten eines Migranten-Erythems aufzuzeichnen. Eine regelmäßige Teilnahme ist daher wichtig, um eine korrekte Analyse der Ergebnisse zu gewährleisten.

Weitere Infos

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Neben den Regional-, Föderal- und Europawahlen stehen am 26.Mai vor allen Dingen die Gemeinschaftswahlen vor der Tür. Und von deren Ausgang hängt auch die künftige Ausrichtung der Gesundheitsversorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab. Im Zuge der Veröffentlichung des Memorandums zu den Wahlen 2019 befragt Miteinander Madeleine Grosch, Verwaltungsratsvorsitzende der COK, und Christian Maréchal, Direktor der sozio-pädagogischen und der medizinisch-sozialen Abteilung der CKK, zu den Herausforderungen im Gesundheitswesen.

Frau Grosch, Herr Maréchal: im Zuge der 6. Staatsreform wurden die Kompetenzen im Gesundheitssektor in der DG umverteilt. Politik und Verwaltung üben seit dem 1. Januar 2019 einen größeren Einfluss als bislang aus. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Madeleine Grosch (MG): Bis zur 6. Staatsreform hatten die Krankenkassen den Auftrag seitens des Föderalstaates, die Gesundheitsversorgung zu garantieren. Dies hat bis dato gut geklappt, und in den anderen belgischen Gliedstaaten sind die Krankenkassen weiterhin mit der Verwaltung der übertragenen Kompetenzen betraut. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft jedoch haben die politisch Verantwortlichen und dasMinisterium beschlossen, die Reform eigenhändig zu managen und sind für verschiedene Bereiche nun selbst zuständig. Diese Entscheidung bereitet mir große Sorgen, weil die Deutschsprachige Gemeinschaft auf Erfahrungswerte sowie auf nationale und internationale Netzwerke der Krankenkassen verzichtet. Das kann auf Dauer zum Nachteil für die hiesige Bevölkerung werden. Zudem werden Parallelstrukturen geschaffen - ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem der Mensch im Mittelpunktsteht, geht verloren. Da Teile der Patientendaten nun an verschiedene Stellen ausgelagert werden, ist es für Sachverständige schwierig, den Gesundheitszustand eines Patienten in seiner Gesamtheit zu erfassen. Ein Qualitätsabfall ist wahrscheinlich und kann zu Problemen in der Entschädigung führen.

Was schlägt die Christliche Krankenkasse vor, um dieser Fragmentierung entgegenzuwirken?

Christian Maréchal (CM): Als Experten im Bereich der Gesundheitsversorgung müssen die Krankenkassen, wie in den anderen belgischen Teilstaaten auch, in der DG mitgestalten und mitverwalten dürfen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Aus der Bevölkerung häufen sich die Rückmeldungen, dass die Gesundheitsversorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu komplex ist und die Wege zu lang sind. Für den Bereich Gesundheit fordern wir eine paritätische Konzertierung, demnach gleichmäßiges Stimmenverhältnis und regelmäßigen Dialog auf Augenhöhe. Im Verwaltungsrat der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben (DSL) beispielsweise stellen die Krankenkassen nur zwei von neun Vertretern. Das ist keine Gleichberechtigung. Wir plädieren für eine Konzertierung auf allen Ebenen: zwischen den Gliedstaaten und mit der Föderalregierung, aber auch zwischen Einrichtungen, Behörden oder Kabinetten. Denn Gesundheit ist eine transversale Angelegenheit und betrifft alle Lebensbereiche.

Eine ganzheitliche Begleitung möchte die Christliche Krankenkasse künftig auch dadurch gewährleisten, dass verstärkt in die Prävention und Gesundheitsförderung investiert wird. Doch auch in diesem Bereich ist das Ministerium der DG aktiv. Eine Pattsituation?

MG: In diesem Zusammenhang würden wir uns wünschen, dass die Verantwortlichen mit den Krankenkassen kooperieren. Doch statt auch hier auf vorhandene Expertise zurückzugreifen, setzt man auf Stellenausbau in der Verwaltung und rekrutiert Angestellte, die nicht zwangsläufig mit dem belgischen Gesundheitswesen vertraut sind. Dabei ist die 6. Staatsreform eindeutig auf Prävention und Gesundheitsförderung ausgelegt – eine enge Zusammenarbeit bietet sich demnach an und wird in den anderen Teilstaaten auch praktiziert. Wir fordern die DG auf,die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu intensivieren.
CM: Wir sind der Ansicht, dass die im Rahmen der 6. Staatsreform übertragenen Mittel nicht ausreichen werden, um den föderalen Verpflichtungen in ausreichendem Maße nachzukommen. Wir stellen fest, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung für den Bürger weder einfacher geworden ist, noch bezweifeln wir, dass er kostengünstiger geworden ist.

Worin sehen Sie die Schlüsselkompetenzen der ChristlichenKrankenkasse?

MG: Wir garantieren eine angepasste Dienstleistung für die Bürger ab der Geburt bis ins hohe Alter, wobei Solidarität erste Priorität bleibt. Die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich erfassen wir täglich, bedingt durch die Nähe zur Bevölkerung durch unsere geographische und digitale Präsenz. Wir sind sowohl in Bezug auf unsere Geschäftsstellen als auch im Internet gut aufgestellt. Wir sind zudem das Sprachrohr der Patienten, die Verteidigung der Rechte unserer Mitglieder ist eine unserer Hauptaufgaben.Unsere Experten erheben zuverlässige Statistiken, wir verfügen über ein nationales Netzwerk, dem in der DG auch Bewegungen wie Alteo, Jugend & Gesundheit und die Eiche, oder auch Dienstleister wie die Familienhilfe VoG oder der Patientenrat & Treff angehören. Unser Angebot ist breit aufgestellt und jedem Bürger zugänglich. Wir sind Vorreiter und Initiativgeber, beispielsweise im Bereich des Eltern-Burnout oder der wertschätzenden Kommunikation, und Orientierungsgeber in der Gesundheitspolitik.

CM: Und ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass wir auf dem Gebiet der DG intensiver denn je investieren, beispielsweise durch den Einsatz der Autonomieberaterin, die angepasste Lösungen für Personen, die vom Verlust der Eigenständigkeit betroffen sind, und deren Angehörige erarbeiten wird.

Neben der Gesundheitsförderung, einer engeren Konzertierung zwischen Akteuren und dem Ausbau des Pflege- und Betreuungsangebotes: Vor welchen weiteren Herausforderungen steht der Gesundheitssektor in der DG?

CM: Da ist natürlich die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Wir müssen alles daran setzen, das Netz der Grundversorgung, das unter anderem aus Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern besteht, aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Christliche Krankenkasse weiterhin Kooperationen mit Anbietern aus den Nachbarländern verfolgen und entwickeln, wie es beispielsweise aktuell imBereich der seltenen Erkrankungen im Rahmen des Interreg-Projektes EMRaDi geschieht.

Was sind Ihre Erwartungen an die nächste Regierung derDeutschsprachigen Gemeinschaft?

MG: Dass die Zusammenarbeit zwischen Politik und Krankenkassen auf Grundlage eines klaren Kooperationsabkommens mit einem öffentlichen Auftrag wieder intensiviert wird. Wir plädieren für einen Geschäftsführungsvertrag, der unabhängig von der aktuellen Regierung Bestand hat. Wir wünschen uns eine fachliche, sachliche und dynamische Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen und möchten als privilegierter Partner dazu beitragen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Weitere Informationen: Memorandum der CKK zu den Wahlen 2019

 

 

Von Elisabeth Degryse, CKK, Nationalsekretärin

Laut einer kürzlich in der britischen Fachzeitschrift für Kardiologie „European Heart Jounal“ (1) veröffentlichten Studie wurde die durch Luftverschmutzung verursachte Todesrate bisher weitgehend unterschätzt. Nicht etwa 480.000 vorzeitige Todesfälle wären in Europa jährlich zu beklagen, sondern fast 800.000..... Überrascht diese Neuigkeit tatsächlich?

Diese aufschlussreiche Studie sorgte in Pressekreisen für einigen Wirbel, was ja zunächst schon einmal eine gute Sache ist! Zusätzlich war die angewendete Methodik beachtenswert, derzufolge noch umfassendere Daten einer großen Bevölkerungsgruppe die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Verschmutzungsursachen berücksichtigen. 800.000 europäische Bürger sind von den vorzeitigen Todesfälle betroffen; die aufgrund von Atemwegs- oder Herzerkrankungen etwa zwei Jahre früher sterben. Die Studie deckt 40 bis 80 Prozent der Todesfälle infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen oder Herzinsuffizienz) auf.

Solche "Enthüllungen" erinnern uns an den hohen Rat für Gesundheit, der bereits 2011 den Ernst der Lage in Belgien in Belgien erkannt hatte (2). Im ungeborenen Leben, so war zu lesen, kann die Luftverschmutzung für geringeres Geburtsgewicht, intrauterine Wachstumsverzögerungen, Frühgeburt (bis hin zum postnatalen Tod oder Sterblichkeit im Kindesalter) verantwortlich gemacht werden. Solche Warnungen geraten durch die Fülle der durch die Medien übermittelten Informationen rasch in Vergessenheit. Und dies, obwohl Belgien mit seinem außergewöhnlich dichten Straßennetz und seiner in Europa einzigartigen Firmenwagenflotte die Rangfolge der europäischen Staaten anführt, für die diese Warnungen besonders gelten. Die Herausforderungen für das Gesundheitswesen - aber auch für die Haushaltsmittel im öffentlichen Gesundheitssektor - sind enorm. Bereits im Jahr 2013 kam die Europäische Umweltagentur zu der Erkenntnis, dass Luftverschmutzung außerdem zu beträchtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen und aufgrund verlorener Arbeitstage zu einer reduzierten Produktivität der gesamten Wirtschaft in Höhe von schätzungsweise 100 Millionen Euro führt. (3).

Wiederholte Aufforderungen
Bereits 2017 hatten etwa hundert Ärzte verschiedener Fachrichtungen in unserem Land einen Appell (4) an die Behörden gerichtet, den hohen Anteil an Luftschadstoffen (Feinstaub, Ozon, Stickstoffdioxid.....) anzumahnen, da sie für die hier oben genannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen verantwortlich sind, aber auch für verschiedene Krebsarten (Lunge und Blase, Leukämie bei Kindern). Zudem sind sie für weniger schmerzhafte Erkrankungen verantwortlich die den Alltag von Millionen Familien beeinflussen (Asthma, Allergien, gelegentliche oder chronische Bronchitis). Die Christliche Krankenkasse schließt sich diesen Ärzten und den Autoren der Studie an und fordert eine Angleichung der europäischen Normen - insbesondere in Bezug auf Feinstaub aus Dieselmotoren und Haushaltsheizungen - an die strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Weshalb lassen wir so viel Zeit verstreichen, um unsere Bewegungs- und Lebensmuster in Frage zu stellen? Unser Wohnsitz – manchmal hat man keine andere Wahl! - beeinflusst die Anzahl der zurückgelegten Kilometer und die Art des Transportmittels. Die Christlichen Krankenkasse legt seit jeher Wert auf eine Abstimmung der gesundheitsrelevanten Faktoren (Einkommen, Wohnen, Beschäftigung, Bildung usw.) im Einklang mit einer sanfteren Mobilität und Raumplanung, wo Zufußgehen, Radfahren und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Vordergrund stehen, ohne dabei Sozialinteressen zu vernachlässigen. Jeden Tag ermutigen wir unsere Mitarbeiter und Mitglieder mitbürgerfreundliche, im Besonderen kinderfreundliche Verhaltensweisen anzunehmen. Eigenverantwortliches Handeln bedeutet Ansatz zur Problemlösung.

Seit dem Brügger Abkommen (2015) und dem Vertrag von Tallinn (2018) hat unsere Krankenkasse in Zusammenarbeit mit der Intermutualistischen Agentur - Organisation, die Krankenkassen aus verschiedenen Ländern zusammenführt - konsequent die internationale Angleichung der Luftqualitätsnormen an die Empfehlungen der WHO gefordert. Wenn wir den Erkenntnissen spezialisierter Wissenschaftler keine angemessene Aufmerksamkeit widmen, laufen wir Gefahr, verschiedene engverknüpfte Probleme in Bezug auf Gesundheit und Umwelt nicht wahrzunehmen.

 

(1) Cardiovascular disease burden from ambient air pollution in Europe reassessed using novel hazard ratio functions, European Hearth journal, Ausgabe vom 12. März 2019
(2) En route pour la santé. Les effets environnementaux du trafic sur la santé, Hoher Rat für Gesundheit, 2011
(3) Senkung der Gesundheitskosten in Höhe von 45 Milliarden Euro infolge der Luftverschmutzung durch LKW, nachzulesen unter diesem Link
(4) La population vit dans un air dangereux : l’appel de 100 médecins belges contre la pollution, Le Soir, Ausgabe vom 20. Mai 2017

Foto: © M. Detiffe