Der Heizkostenzuschuss

Wir wollen uns nicht auf die aktuelle milde Wetterlage verlassen, denn die Winterzeit naht. In Kürze werden wir erneut unsere Wohnräume wieder beheizen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Familien und Einzelpersonen einen Heizkostenzuschuss beanspruchen.

Durch den gemeinnützigen Heizölsozialfonds kann Haushalten bei der Regelung ihrer Heizkosten geholfen werden. Je Haushalt und je Kalenderjahr können maximal 1.500 Liter Brennstoff für die Gewährung der Heizölbeihilfe berücksichtigt werden. So können Haushalte, die 2018 noch keinen Heizkostenzuschuss beantragt haben oder das Maximum von 1.500 Litern nicht erreichten, bis zum 31. Dezember, innerhalb von 60 Kalendertagen nach Lieferung, einen Zuschuss beantragen. Ein neuer Antrag kann bereits im Januar 2019 gestellt werden. Die Zugangsbedingungen werden wahrscheinlich dieselben bleiben, wobei jedoch eine mögliche Indexierung des Betrags des Maximaleinkommens, das für den Erhalt der Vergütung zulässig ist, zu berücksichtigen sein wird.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

  • Einzelpersonen (mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder), die Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung im Rahmen der Kranken- und Invalidenversicherung haben, und Haushalte, in dem alle Berechtigten Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben.
  • Personen, deren jährliches steuerbares Brutto-Haushaltseinkommen unter oder gleich 18.730,66 Euro ist, zuzüglich 3.467,55 Euro pro Person zu Lasten (1). Berücksichtigt wird das nicht indexierte Katastereinkommen (X3) des Immobilienvermögens mit Ausnahme der Haushaltswohnung.
  • Überschuldete Personen, die ihre Heizkosten nicht bezahlen können.

Für welchen Brennstoff?

  • Heizöl als Massengut oder an der Zapfsäule
  • Heizpetroleum (Typ C) an der Zapfsäule
  • Propangas als Massengut

Bei anderen Heizquellen (Strom, Erd- oder Stadtgas, Flaschengas, Holz, Kohle, Pellets usw.) besteht kein Anspruch auf diesen Zuschuss. Andererseits wird bestimmten Personengruppen in schwierigen finanziellen Situationen, die mit Erdgas oder Strom heizen, automatisch ein Sozialtarif gewährt (2).

Wie hoch ist die Beihilfe?
Bei Brennstoffen, die in größeren Mengen geliefert werden, wird der Zuschlag pro Liter berechnet. Er darf bis zu einer Höhe von 210 Euro pro Jahr betragen. Für kleine Mengen Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C) aus der Zapfsäule wird eine pauschale Heizkostenzulage von 210 Euro auf Vorlage einer einzigen Quittung gewährt.

Was müssen Sie tun?
Der Zuschussantrag sollte innerhalb von 60 Kalendertagen nach Lieferung des Brennstoffs beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden. Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen: Personalausweis, Kopie der Rechnung/des Lieferscheins, Einkommensnachweis....
Falls Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, fragen Sie den Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes nach einer Kopie der Rechnung. Bei Zusage wird der Betrag auf ein Bankkonto überwiesen oder bar ausgezahlt. In bestimmten Fällen wird direkt an den Kraftstofflieferanten gezahlt.

Bezahlen Sie in mehreren Teilbeträgen
Einige Lieferanten bieten Haushalten, die große Mengen an Heizöl erhalten, die Möglichkeit, in monatlichen Raten zu bezahlen. Der Kunde, der seine Rechnung staffeln möchte, muss einen Vertrag mit seinem Kraftstofflieferanten abschließen. Die Bedingungen und die Liste der betroffenen Lieferanten sind beim FÖD Wirtschaft (2) erhältlich.

(1) Als unterhaltsberechtigt gilt, wer über ein Jahresnettoeinkommen von weniger als 3.200 Euro verfügt (ohne Kinderzulagen und Unterhaltszahlungen für Kinder).
(2) FÖD Wirtschaft: 0800/12033 (kostenlos) oder unter https://economie.fgov.be/fr/themes/energie/prix-de-lenergie/tarif-social). Weitere Informationen beim Heizölsozialfonds unter 0800 90 92 9 (kostenlos), auf https://www.heizoelfonds.be/oder beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde.

Foto: © Yasin Hoşgör on Unsplash