Die Krankenkassenwahlen in der Praxis

Wer kann sich zur Wahl stellen?

Wer kann sich bei der Christlichen Krankenkasse Verviers-Eupen für die Generalversammlung zur Wahl stellen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen…

Die Christliche Krankenkasse Verviers-Eupen zählt zwei Wahlkreise: einen deutschsprachigen (COK, Christliche Ostbelgische Krankenkasse) und einen französischsprachigen (MCV, Mutualité chrétienne de Verviers). Für jeden Wahlkreis wird die Zahl der Vertreter in der Mitgliederversammlung (Generalversammlung) im Verhältnis zur Zahl der Hauptversicherten ermittelt. Die künftige Generalversammlung der Christlichen Krankenkasse Verviers-Eupen (CKKVE) wird demnach aus höchstens 250 Vertretern bestehen (185 Französischsprachige und 65 Deutschsprachige). Beide Wahlkreise wählen jeweils ihre eigene Generalversammlung und ihren eigenen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat der Christlichen Krankenkasse Verviers-Eupen (CKKVE) besteht aus 10 Verwaltungsratsmitgliedern der Christlichen Ostbelgischen Krankenkasse (COK) und aus 10 Verwaltungsratsmitgliedern der Mutualité chrétienne de Verviers (MCV). Insgesamt gehören 20 gewählte Mitglieder dem Verwaltungsrat der CKKVE an.

Erfülle ich die Voraussetzungen, um mich zur Wahl zu stellen?

Um sich zur Wahl zu stellen, müssen die Bewerber:

  • volljährig oder für volljährig erklärt sein;
  • seit mindestens zwei Jahren regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bei der Krankenkasse entrichten und mit den Zahlungen nicht im Rückstand sein;
  • ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben;
  • einen guten Leumund und die bürgerlichen Rechte besitzen;
  • der Christlichen Krankenkasse seit mindestens zwei Jahren vor dem Datum der Wahl angehören;
  • nicht bei der Regionalkrankenkasse oder dem Landesbund der Christlichen Krankenkassen beschäftigt sein oder gewesen sein.

Wie kann ich mich zur Wahl stellen?

Mitglieder, die sich zur Wahl stellen möchten, müssen das auf zwei Ebenen tun:

  • für die Generalversammlung der Christlichen Ostbelgischen Krankenkasse (COK);
  • für die Generalversammlung der Christlichen Krankenasse Verviers und Eupen (MCVE).

Um sich gültig zu bewerben muss das Einschreiben folgende Unterlagen enthalten:

  • ein Bewerbungsschreiben für die Christliche Ostbelgische Krankenkasse (COK);
  • ein Bewerbungsschreiben für die Christliche Krankenkasse Verviers-Eupen (CKKVE);
  • einen Auszug aus dem Strafregister (ehemals Leumundszeugnis);
  • eine Liste mit 20 Unterschriften von Mitgliedern, die Ihre Kandidatur unterstützen (die Regionalkrankenkasse hilft Ihnen bei dieser Aufgabe).

Die Bewerbungsfrist läuft am fünfzehnten Februar 2016 aus. Bis dahin müssen die Einschreiben versandt sein. Hinweis: Die Einschreibegebühren und die Kosten für den Auszug aus dem Strafregister werden von der Krankenkasse übernommen.

Wie laufen die Wahlen ab?

Die Liste der Kandidaten wird am einundzwanzigsten April 2016 veröffentlicht. Wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der zulässigen Vertreter (65 für die COK) überschreitet, werden zwischen dem fünfzehnten und dem neunundzwanzigsten Mai 2016 Wahlen abgehalten. Alle Mitglieder der Christlichen Krankenkasse werden dann aufgefordert, sich für an der Wahl zu beteiligen und ihren Vertreter zu wählen. Die Wahlergebnisse und die Liste der Gewählten werden am fünften Juni 2016 veröffentlicht. Am einundzwanzigsten Juni 2016 wird die neue Generalversammlung eingesetzt.