Einkommen für Ehepartner von verstorbenen Arbeitnehmern

Witwer und Witwen haben nach dem Tod des Ehepartners im Rahmen der gesetzlichen belgischen Sozialversicherung Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder Übergangsbeihilfe. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die Zulassungsbedingungen für diese monatlichen Leistungen und beschäftigen uns besonders mit der Verknüpfung mit anderen Einkünften.

In Belgien erhalten rund 460.000 Menschen – unter ihnen hauptsächlich Frauen - diese Beihilfen oder Renten. Diese Ziffern sind weiterhin beachtlich, auch wenn sie im Laufe der Jahre leicht rückläufig waren. Es folgen einige Richtlinien zum Verständnis dieser umfangreichen Gesetzgebung (1).

Personen über 47 Jahre
Die Hinterbliebenenrente ist ein Geldbetrag, der monatlich bis zum Tod an den überlebenden Ehepartner eines verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt wird. Die Nutznießung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:

  • Sie sollten über 47 Jahre alt sein (Referenzjahr 2019). Bis zum Jahr 2025 wird das gesetzliche Mindestalter zum Erhalt der Hinterbliebenenrente auf 50 Jahre angehoben.
  • Das eheliche Zusammenleben - oder die Zeit des gesetzlichen Zusammenlebens (2) vor der Ehe - muss im Vorfeld mindestens ein Jahr angedauert haben, es sei denn, ein Kind geht aus der Ehe hervor.
  • Keine Wiederheirat, da der Anspruch für die Dauer einer erneuten Eheschließung ausgesetzt wird.
  • In Bezug auf das Einkommen gibt es keine besonderen Bedingungen für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Der überlebende Ehepartner kann ein Arbeiter sein (und damit ein Gehalt beziehen) oder ein Rentner (mit Pensionsbezug) sein. Wie wir später sehen werden, kann die Höhe des Einkommens jedoch die Zahlung der Hinterbliebenenrente einschränken oder aussetzen.

Personen bis 47 Jahre
Die Übergangsbeihilfe (sie wurde im Jahr 2016 parallel zur Erhöhung der Altersschwelle für die Hinterbliebenenrente eingeführt) ist ein Betrag, der dem überlebenden Ehepartner gewährt wird, wenn er die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente nicht erfüllt. Sie ist zeitlich begrenzt und gilt zwölf Monate nach dem Tod des Ehepartners (24 Monate, wenn ein Kind vorhanden ist). Es gelten die gleichen Heirats-Bedingungen wie bei der Hinterbliebenenrente (siehe oben).
Diese Beihilfe kann unbegrenzt mit Berufs- oder Ersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Zeitkredit, usw…) verknüpft werden.

Beachten Sie: Wenn der Leistungsempfänger nach Ablauf der Bezugsdauer keinen Arbeitsplatz gefunden hat, bezieht er Arbeitslosengeld ohne Wartezeit.
(1) Wir sprechen hier nur über das Arbeitnehmersystem. Für die Selbständigen sind die Rahmenbedingungen mehr oder weniger gleich. Demgegenüber unterstehen die Beamten im öffentlichen Dienst einem gesonderten Regelwerk.
(2) Das bedeutet, dass bei der Verwaltung des Wohnortes eine Erklärung über das rechtliche Zusammenleben hinterlegt wurde.

Kurz gesagt
• Für die Gewährung einer Hinterbliebenenrente oder einer Übergangsbeihilfe ist das Alter des überlebenden Ehepartners entscheidend.
• Für die Gewährung der Hinterbliebenenrente und Übergangsbeihilfe müssen die Ehebedingungen erfüllt sein.
• Sie können mit anderen Einkünften verknüpft werden. Aber die Beträge schwanken je nach persönlicher Situation.

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Hinterbliebenenrente und Alterspension
Auch wenn der überlebende Ehepartner eine Altersrente bezieht (entsprechend seiner beruflichen Laufbahn), hat er Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese Anhäufung ist bis zu einem Maximalbetrag von 110 Prozent des auf der Grundlage einer vollständigen Karriere des verstorbenen Ehepartners berechneten Betrags der Hinterbliebenenrente zulässig.

Hinterbliebenenrente und Arbeitslosenunterstützung
Die Hinterbliebenenrente kann für die Dauer von zwölf Monaten mit einem Ersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Invalidengeld usw.) verknüpft werden. Sie wird dann auf der Grundlage eines Betrages ermittelt, der dem Sozial-MAGER (Einkommensgarantie für ältere Personen) entspricht, d.h. 745,57 Euro auf der Grundlage von 2019.
Hinterbliebenenrente und berufliche Tätigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Hinterbliebenenrente mit einer beruflichen Tätigkeit zu verknüpfen. Allerdings gilt es, einige Regeln zu beachten. Hier gilt besonders: Das mit einer beruflichen Tätigkeit verbundene Einkommen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Obergrenze hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Jahr der Ausübung der Berufstätigkeit, Art der Tätigkeit, Alter, Rentenkategorie, etwaige Kinder zu Lasten und Renteneintrittsdatum. Die CKK-Rentenberatung kann Sie je nach Ihrer persönlichen Situation umfassend beraten.

CKK-Rentenbratung
Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der CKK-Rentenberatung. Um die Beratungszeiten zu erfahren, rufen Sie uns unter 087/32 43 33 an, senden Sie uns eine E-Mail an pensionsdienst@mc.be oder surfen Sie unter www.ckk-mc.be.