Höherer Eigenanteil des Patienten für Antibiotika ohne Auswirkungen auf den Verbrauch

Finanzielle Belastung der Verbraucher hat sich verdoppelt

Die Minderung der Rückerstattungsbeträge und die damit verbundene Erhöhung des Eigenanteils beim Kauf von Antibiotika, die vor etwa zwei Jahren von der Föderalregierung eingeführt wurde, hat laut Erhebungen der Christlichen Krankenkasse (CKK) kaum Auswirkungen auf den Antibiotikakonsum der Verbraucher.

„Sicherlich hat die Maßnahme zu einer Verringerung der Ausgaben der Pflichtversicherung geführt – doch logischerweise sind es nun die Patienten, die die Rechnung zahlen“, so CKK-Generalsekretär Jean Hermesse. „Die Verbraucher haben während eines Jahr 24 Millionen Euro zusätzlich für Antibiotika aus eigener Tasche bezahlt. Unsere Befürchtungen haben sich somit bestätigt. Diese Maßnahme bestraft nur die Patienten - verschrieben werden die Antibiotika aber von den Ärzten“, fährt er fort.

Seit dem 1. Mai 2017 fallen die Rückerstattungsbeträge für Antibiotika niedriger aus. Damals hatte die Föderalregierung Antibiotika von der Rückerstattungsklasse B in die Klasse C zurückgestuft. Durch diese Maßnahme hoffte die Föderalregierung, den übermäßigen Konsum von Antibiotika eindämmen zu können. „Das war sicherlich ein hehres Ziel, doch wir hatten die Föderalministerin damals darauf hingewiesen, dass es durch eine solche Maßnahme nicht erreicht werden könne“, so Jean Hermesse. „Nicht der Patient darf in die Verantwortung gezogen werden, denn er entscheidet ja nicht selbst darüber, ob er Antibiotika braucht. Darüber entscheidet immer noch der Arzt.“

Die Statistiken bezüglich des Verkaufs von Antibiotika an CKK-Mitglieder zeigen: die Anzahl Konsumenten und das Verbrauchsvolumen sind im ersten Jahr nach Anwendung der Maßnahme (1. Mai 2017 bis 30. April 2018) um nicht einmal 1 Prozent gesunken. Ein schwaches Resultat, das zudem nicht einmal auf die Erhöhung des Eigenanteils für Patienten zurückgeführt werden kann, denn bereits in den Vorjahren variierte der Antibiotikaverbrauch stets um etwa 3 Prozent.

Ärzte verschreiben zu häufig Antibiotika

Für die Krankenversicherung ist die Minderung der Rückerstattungen für Antibiotika eine gute Sache: Die diesbezüglichen Ausgaben konnten um 11 Millionen Euro (-27 Prozent) verringert werden. Aber diese Einsparungen belasten den Geldbeutel des Verbrauchers. Die Mitglieder der Christlichen Krankenkasse haben 11 Millionen Euro zusätzlich aus eigener Tasche für Antibiotika gezahlt. Rechnet man diesen Betrag auf die Gesamtbevölkerung hoch, betragen die Mehrausgaben der Patienten etwa 24 Millionen Euro.

Noch problematischer: besonders Verbraucher aus sozial schwachen Schichten sind von der Minderung der Rückerstattungen betroffen. Verbraucher mit Anrecht auf erhöhte Kostenerstattung (EKE), die vor Anwendung der Maßnahme durchschnittlich 4,66 Euro aus eigener Tasche zahlten, zahlen nun 14,10 Euro Eigenanteile. Bei allen anderen Personen stiegen die durchschnittlichen Ausgaben von 5,58 auf 11,06 Euro. Daher kann von Verdreifachung bzw. Verdopplung der Belastung der Verbraucher die Rede sein.

„Natürlich werden in Belgien zu viele Antibiotika konsumiert – obwohl bereits mehrere Aufklärungskampagnen stattgefunden haben“, erklärt Jean Hermesse. Und es muss weiter gehandelt werden, denn die Resistenz verschiedener Bakterien steigt, je häufiger Antibiotika verwendet werden. Schon heute können manche Krankheiten nur noch schwierig behandelt werden. „Als Gesundheitskasse unterstützt die CKK selbstverständlich jegliche Maßnahme, die die Eindämmung des übermäßigen Konsums von Antibiotika zum Ziel hat - aber die Abwälzung der Verantwortung auf den Verbraucher durch eine Erhöhung des Eigenanteils ist ganz klar der falsche Ansatz.“

Wie kann der übermäßige Konsum von Antibiotika eingedämmt werden?

In den Augen der CKK wäre es gerechter, die Ärzte in die Pflicht zu nehmen. „Natürlich ist es manchmal so, dass Patienten selbst die Verschreibung von Antibiotika fordern – doch hat immer der Arzt das letzte Wort und trifft die endgültige Entscheidung, ob er ein solches Medikament verordnet oder nicht“, so Jean Hermesse. „Die Untersuchungen zeigen, dass Fortbildungen, Empfehlungen oder Vorbehalte bezüglich einer erhöhten Resistenz der Bakterien auf die Wirkung von Antibiotika kaum Einfluss auf das Verschreibungsverhalten der Ärzte haben. Demnach sind strukturelle Maßnahmen notwendig: Die CKK schlägt vor, die Ärzteschaft finanziell in die Pflicht zu nehmen. Jeder Mediziner, der ohne triftigen Grund Antibiotika verschreibt, sollte selbst für einen Teil der entstehenden Kosten aufkommen. Die elektronische Verschreibung wird am 1. Januar 2020 verpflichtend. Um die Überwachung zu verbessern, muss die medizinische Indikation (Infektionsart) des Antibiotikums in das Online-Verschreibungsmodul integriert werden. Dafür setzt sich auch das Föderale Wissenszentrum für Gesundheitsversorgung (KCE) ein. Der Arzt wird verpflichtet, Empfehlungen zu beachten, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen (evidenzbasierte Medizin).“

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CKK-Pressemitteilung vom 4. April 2019