Invaliden: höhere Aufholprämie für alle

Bezieher von Invalidengeld erhalten jedes Jahr im Mai von ihrer Krankenkasse einen Zuschlag zu ihren gewöhnlichen Geldleistungen. Beim Abschluss des letzten branchenübergreifenden Abkommens hatten die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen, diese Prämie im Rahmen der Bindung der Sozialleistungen an die Lebenshaltungskosten 2019 und 2020 anzuheben.

Allgemeines System (Arbeitnehmer und Arbeitslose)

Es gelten folgende Erhöhungen der Aufholprämie:

  • Invaliden, die am 31. Dezember 2019 seit mehr als einem Jahr aber weniger als zwei Jahre arbeitsunfähig krankgeschrieben waren:
    • + 58,54 Euro für die Versicherten mit Unterhaltspflichten;
    • + 27,34 Euro für Versicherte ohne Unterhaltspflichten;
  • Invaliden, die am 31. Dezember 2019 seit mehr als zwei Jahren arbeitsunfähig krankgeschrieben waren:
    • + 69,32 Euro für die Versicherten mit Unterhaltspflichten;
    • + 52,61 Euro für Versicherte ohne Unterhaltspflichten.

System der Selbstständigen

  • Die Aufholprämie wird um 52,06 Euro angehoben.
    Um diese Prämie zu erhalten, muss der Selbstständige im Mai 2020 seit mindestens einem Tag Invalidengeld beziehen.

 

Die Zahlung erfolgt automatisch. Der Versicherte braucht nichts zu unternehmen. Die Prämie unterliegt der Einkommenssteuer für natürliche Personen. Allerdings kommt der sogenannte Berufssteuervorabzug nicht zur Anwendung (das bedeutet, dass die Krankenkasse die Steuern nicht automatisch an das Steueramt abführt).

Der Zuschlag wird automatisch überwiesen. Als Versicherter brauchen Sie nichts zu unternehmen.

 

Joëlle Delvaux

 

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