Pensionsreform

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Wie bereits einige Medien berichteten, hat die belgische Föderalregierung eine Reform der Pensionen in die Wege geleitet. Einige Maßnahmen sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Dazu gehören unter anderem Änderungen in puncto Hinterbliebenenpension, Pensionsbonus,… und neue Regeln für die letzten Monate vor der Pension.

Die Reform der Hinterbliebenenpension
Die Reform der Hinterbliebenenpension betrifft Personen, deren Ehepartner frühestens am 1. Januar 2015 gestorben ist. Es ändert sich nichts für die Pensionen, die bereits in Kraft getreten sind. Für Witwen und Witwer unter 45 sieht die neue Regierung eine finanzielle Übergangslösung während 12 Monaten (ohne Kind zu Lasten) und während 24 Monaten (mit Kind zu Lasten) zusätzlich zu ihrem Einkommen (Gehalt oder Sozialhilfe) vor. Die Altersgrenze von 45 Jahren wird jährlich um 6 Monate erhöht, um ab 2025 die Altersgrenze auf 50 Jahre festlegen zu können.

Die letzten Monate vor der Pension
Bislang wurden die Monate, die ein Angestellter im letzten Jahr seines Arbeitsverhältnisses leistete, nicht in die Berechnung der Pension einbezogen. Für alle, die 2015 in Rente gehen, werden diese Monate berücksichtigt. Diese Änderung gilt ebenfalls für Selbstständige (für geleistete oder zugelassene Quartale).

Abschaffung des Pensionsbonus
Wer vor dem 1. Januar 2015 in Rente gegangen ist oder im Dezember 2014 eine berufliche Laufbahn von 40 Jahren hinter sich lässt, hat Anrecht auf den sogenannten Pensionsbonus. Ab 2015 wird dieser Pensionsbonus nicht mehr ausgezahlt.

Austrittsgelder
In der Berechnung zugelassener Gehälter und deren Pensionen werden Austrittsgelder, Einkünfte bei Laufbahnunterbrechungen oder Kündigungsgelder mit einbezogen. Ab 2015 unterliegen diese Gelder einem Kontrollmechanismus, der von der Aufteilung dieser Gelder auf den entsprechenden Zeitraum ausgeht. Auch hier werden Übergangsreglungen eingesetzt. Zu erwähnen ist auch, dass die aktuelle Regierung zahlreiche weitere Reformen im Bereich der Pensionen und für die letzten Jahre der beruflichen Laufbahn vorsieht, welche öffentlich heftig kritisiert werden. Bislang wurden noch keine Anwendungen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Gut zu wissen
  • Das gesetzliche Pensionsalter wird 2015 auf 66 Jahre und 2030 auf 67 Jahre festgelegt. Ausnahmen werden für besonders schwere Berufe vorgesehen.
  • Die Altersbestimmungen für Vorruhestandsregelungen (vorgezogene Pensionen) werden strenger: 62,5 Jahre und 41 Jahre Laufbahn ab 2017, 63 Jahre und 41 Jahre Laufbahn ab 2018, 63 Jahre und 42 Jahre Laufbahn ab 2019.
  • Das Mindestalter, um einen Zeitkredit gegen Ende der Laufbahn zu beantragen wird für Erstanfragen ab dem 1. Januar 2015 von 55 auf 60 Jahre hochgesetzt.
  • Ab dem 1. Januar 2015 werden die Altersbedingungen, um Arbeitslosengeld plus Unternehmenszuschuss (vorher Frühpension genannt) zu beziehen, für neue Anfragen von 60 auf 62 Jahre hochgesetzt. Bei Arbeitern mit 33 Jahren Karriere (schwere Berufe) oder 40 Jahren Dienstalter (bei einer langen beruflichen Laufbahn), wird die Altersgrenze auf 58 Jahre gesetzt (60 Jahre ab dem 1. Januar 2017).
  • Ab 2017, wird das Mindestalter für eine Arbeitslosenreglung mit Unternehmenszuschuss im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Neustrukturierung der Firma auf 60 Jahre hochgesetzt.