Krankenhausaufenthalt: Vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht!

Krankenkassen, Krankenhäuser und das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) starten eine Aufklärungskampagne, um die Patienten daran zu erinnern, ihren elektronischen Personalausweis (eID-Karte) mitzubringen, wenn sie zu Konsultationen, Krankenhausaufenthalten und Notfällen in die Klinik gehen.

Wozu dieses Dokument notwendig ist?
Mit der eID-Karte können Patienten bei der medizinischen Versorgung und Kostenübernahme ordnungsgemäß identifiziert werden. Die Abfrage des Personalausweises des Patienten soll Verwaltungs- und Abrechnungsfehler vermeiden. Obwohl die überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser (und die in Krankenhäusern arbeitenden Leistungserbringer) die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung korrekt anwenden, unterstützt das System auch die Betrugsbekämpfung und hilft, möglichen Betrug im Zusammenhang bzgl. der Identität der Patienten zu vermeiden.

Künftig (1) werden die Krankenhäuser daher verpflichtet sein, die Identität der Patienten zur Anwendung des elektronischen Drittzahlersystems zu überprüfen. Dieser Hinweis gilt auch für Kinder: Ihre Kids-ID oder ISI+-Karte ist ebenfalls erforderlich.

(1) Zu welchem Zeitpunkt diese Verpflichtung in kraft tritt, steht noch nicht fest.

Foto: LIKIV