Mit dem Krebs leben

Welche Unterstützung gibt es?

Eine Krankheit ist oft eine schwere Prüfung. Sie betrifft den jeweiligen Patienten, aber auch sein Umfeld in zahlreichen Aspekten ihres Lebens. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf eine Unterstützung zählen zu können. Krebs verursacht darüber hinaus häufig hohe Behandlungskosten.

Die Krankenkasse bietet Möglichkeiten zur Bewältigung der mit der Krankheit verbundenen finanziellen Schwierigkeiten. Sie erstattet beispielsweise Transportkosten und Krankenhauskosten. Auch die Stiftung gegen Krebs kann eine Lösung sein.

Erstattung von Transportkosten

Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Fahrtkosten im Rahmen einer Chemotherapie, einer Strahlentherapie oder der Kontrolluntersuchungen nach einer dieser Behandlungen. Die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden auf Vorlage der Fahrausweise in voller Höhe erstattet. Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug, dem Fahrzeug eines Angehörigen, einem Taxi oder einem auf nichtdringende Krankenhaustransporte spezialisierten Unternehmen zahlt die Krankenkasse 0,25 Euro pro Kilometer zwischen der Wohnsitzadresse und dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden. Für diese Rückerstattung müssen Sie ein Antragsformular bei der Krankenkasse einreichen, dass Sie vom behandelnden Krankenhausarzt ausfüllen lassen.
Die Möglichkeiten des Krankenhaustransports sind unterschiedlich je nachdem, wo Sie wohnen und wo Sie behandelt werden. Im Süden der DG bietet die VoG Hilfe für Krebskranke diesen Dienst an (info@krebshilfe.be) und im Norden den Josephine-Koch-Service VoG . Für weitere Infos hilft Ihnen auch gerne der Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse.

 Gut zu wissen

Das Krankenhaus verfügt ebenfalls über einen Sozialdienst sowie Psychologen, die Ihnen helfen können. Es gibt auch Gesprächskreise, in denen die Teilnehmer austauschen können. Die Stiftung gegen Krebs bietet Patienten und ihren Angehörigen eine telefonische psychologische Beratung an. Weitere Infos erteilt Ihnen das Krankenhaus oder die Stiftung gegen Krebs .

Erstattung von Krankenhauskosten

Die Christliche Krankenkasse bietet mehrere Krankenhausversicherungen ohne Fragebogen, ohne vorherige ärztliche Untersuchung, ohne Höchstgrenze und für gleich welche Behandlung, ohne Ausschluss und ohne Einschränkung im Falle einer vorher bestehenden Krankheit. Zudem verfügen alle Mitglieder automatisch über eine ausgezeichnete Absicherung, die bereits im Mitgliedbeitrag enthalten ist: die Hospi-Solidar. Sie haben zudem Anspruch auf einen Festbetrag von 150 Euro im Rahmen dieser solidarischen Krankenhausversicherung, wenn Sie auf Grund einer schweren und kostspieligen Krankheit ins Krankenhaus mussten.
Zusätzlich bietet Ihnen die CKK drei wahlfreie Krankenhausversicherungen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget angepasst sind:

  • Die Hospi+ übernimmt die vollen Krankenhauskosten im Mehrbett- oder Zweibettzimmer abzüglich einer Selbstbeteiligung von 100 Euro jährlich für Erwachsene im Mehrbett- oder Zweibettzimmer. Kinder unter 18 zahlen keine Selbstbeteiligung.
  • Die Hospi +100 und +200 übernehmen hohe Kostenanteile im Einzelzimmer sowie ambulante Leistungen vor und nach der stationären Behandlung. Im Mehrbett- und Zweibettzimmer entfällt die Selbstbeteiligung.
Hier erfahren Sie mehr über unsere Krankenhausversicherungen

 

Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung gegen Krebs

Wenn Sie dennoch finanzielle Probleme wegen Ihrer Behandlung haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Stiftung gegen Krebs wenden. Die Unterstützung durch diese Stiftung hängt von Ihrem Antrag und von folgenden Bedingungen ab:

  • Haushaltseinkommen
  • Krankheitskosten über eine bestimmte Behandlungszeit

Den Antrag können Sie über den Sozialdienst Ihrer regionalen Krankenkasse, die medizinische Einrichtung, in der Sie behandelt werden oder das ÖSHZ Ihrer Gemeinde einreichen. Die Schuldenvermittlung, insbesondere der entsprechende Dienst des ÖSHZ, kann Ihnen auch eine große Hilfe bei Ihren Formalitäten sein.

 CKK-Infopunkt für chronische Patienten