Mit einem Familienangehörigen zum Arzt

Die Begleitung und Unterstützung durch einen geliebten Menschen während einer medizinischen Beratung ist gesetzlich erlaubt und entspricht zudem dem Wunsch vieler Patienten. In ganz besonderen Situationen kann es vorkommen, dass ein Außenstehender sogar Entscheidungen treffen muss. Werfen wir einen Blick auf wesentliche Funktionen dieser Vertrauensperson.
Es gibt viele Gründe, sich von Ihrem Partner, eines Ihrer Kinder oder einem Freund in einem medizinischen Umfeld begleiten zu lassen. Dank dieser Begleitung stellen Sie sicher, dass Sie die Erklärungen des Arztes verstanden haben, dass Sie bei der Bekanntgabe einer Diagnose aufgefangen werden und dass Sie sich bei allen anstehenden Entscheidungen auf eine Person verlassen können. Als Patient haben Sie Anspruch auf Beistand, wenn Sie zum Arzt gehen; Sie haben auch das Recht, jemanden mit Entscheidungen zu beauftragen, wenn Sie es nicht mehr selbst tun können.

Alltagssituationen anhand einiger Beispiele

  • Etienne hat gemeinsam mit den Ärzten entschieden, die Behandlung der nach einem Schlaganfall im Koma liegenden Mutter einzustellen.
  • Auch Frédéric wurde mit einer Anfrage zur Amputation bei seinem Bruder konfrontiert, da er nach einem sehr schweren Autounfall bewusstlos wurde.

Étienne und Frédéric traten in diesen Fällen als die Vertreter ihrer Angehörigen auf.

In der Regel wenden Sie sich an eine "Vertrauensperson".

  • So wie Beatrice, die im Anschluss an eine Lungenkrebsdiagnose ihren Mann Eric zum Onkologen begleitete, um anstehende Therapiemöglichkeiten zu besprechen.
  • Oder bei Evelyne, die bei Bekanntgabe ihrer Mammografie-Ergebnisse ihre Schwester an ihrer Seite wissen wollte.
  • Für die in Marokko geborene Fatima waren die fehlenden Französischkenntnisse ausschlaggebend. Als sie wegen Verdauungsproblemen bei einem Facharzt vorspricht, klappt es nicht so recht mit der Verständigung. Sie hat das Recht, sich durch ihren Bekannten Franck begleiten zu lassen, selbst wenn es keine rechtliche Bindung zur Familie gibt. Sie hat dem Arzt klar und deutlich erklärt, dass Franck für sie eine Vertrauensperson ist.

Anerkannte Funktionen
Die Gesetzgebung zum Schutz des Patienten fördert die Beziehung zwischen Patienten und Leistungserbringern und berücksichtigt die Leitbegriffe "Vertrauensperson" und "Vertreter". Was bedeutet das im Einzelnen?

Die Vertrauensperson
Jeder Patient kann eine oder mehrere Vertrauenspersonen berufen. Die Begleitperson begleitet den Patienten und hilft ihm bei der Wahrnehmung seiner Rechte. Die ihn betreffenden Entscheidungen trifft aber nur der Patient allein. Die Berufung einer Vertrauensperson erfolgt formlos, wobei auf eine Unterzeichnung schriftlicher Dokumente verzichtet wird, obwohl sie in der Praxis eigentlich sogar sinnvoll wäre.

Der Vertreter
Der Vertreter greift nur dann ein, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern. Von diesem Moment an macht er die Ansprüche an der Stelle des Patienten geltend. Seine Funktion ist deshalb nicht bloß eine rein unterstützende. Der Vertreter versetzt sich in die Lage des Patienten.
Um die Rolle dieser Menschen und deren Bedeutung zu unterstreichen, bittet die CKK um Aussagen.


Was wir von Ihnen erfahren möchten...
Erfahrungsberichte gesucht

  • Brauchten Sie schon einmal eine Betreuung bei einem Arzttermin? Oder haben Sie einen Familienangehörigen bei einem Beratungsgespräch begleitet?
  • Verfolgen Sie den medizinischen Verlauf einer nahestehenden Person, um mit ihr gemeinsam die richtigen Entscheidungen zu treffen? Haben Sie schon einmal einen Angehörigen oder Freund gebeten, während einer Krankenhausbehandlung in Ihrer Nähe zu bleiben?
  • Haben Sie mit Ihrem Partner und/oder Ihren Kindern vereinbart, wie Sie sich gegebenenfalls zu verhalten haben? Wer würde gesundheitsgebundene Entscheidungen treffen, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage wären? Haben Sie schon einmal Entscheidungen über den Behandlungsverlauf eines geliebten Menschen getroffen, der bewusstlos oder nicht imstande ist, sich zu äußern?

Die CKK interessiert sich für Ihre positiven oder negativen Erfahrungen. Wie sind Sie mit diesen Situationen umgegangen? Wie sind sie abgelaufen? Wie haben Sie das erlebt?
Die CKK ist offen für Ihre Vorschläge. Was wäre Ihnen als Begleiter bzw als Begleiteter eine Hilfe gewesen? Was empfehlen Sie zu tun, damit diese Aufgaben besser funktionieren?

Die CKK bündelt alle Berichte und Meinungen.
Anlässlich des Tages der Patientenrechte am kommenden 18. April 2019 sollen diese anonym verfassten Empfehlungen an die Politiker gerichtet werden.
Gibt es ähnliche Erfahrungen, die Sie mit anderen teilen möchten?

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