Nach Brustkrebsbehandlung wieder zurück an den Arbeitsplatz

In der Regel kehren die meisten berufstätigen Frauen innerhalb von zwei Jahren nach einer Brustkrebsdiagnose an ihren Arbeitsplatz zurück. Eine durch die CKK durchgeführte Studie bei rund 7.600 Frauen, die diese Herausforderung gemeistert haben, gibt Anlass zur Hoffnung, denn sie verdeutlicht, dass Menschen wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, sobald es ihre Gesundheit möglich macht. "Langzeitpatienten" benötigen hingegen eine individuelle Betreuung und einen auf ihre persönliche Situation zugeschnittenen Wiedereinstieg, ganz ohne Stigmatisierung oder Androhung von Sanktionen.

Wenn die Worte „Sie haben Brustkrebs“ fallen, können bei einer Betroffenen unzählige unterschiedliche und sehr existenzielle Gefühlslagen entstehen: beeinträchtigte Lebensqualität, häufig schwere und stressige Behandlungen und der Krankheitsprozess stellt die Weiblichkeit auf die Probe. Glücklicherweise lässt sich Brustkrebs zunehmend besser behandeln, sodass bei berufstätigen Frauen nach der Behandlung die Arbeitsstelle häufig – mitunter vollzeitig - erhalten werden kann. Zu diesem Schluss kommt die CKK-Studie nach der Befragung von rund 7.600 Frauen.
Eine Brustkrebsdiagnose bedeutet somit für die meisten Frauen kein endgültiges Ausscheiden aus der Arbeitswelt, was ja zunächst einmal eine gute Nachricht ist! Nur ist es so, dass Krankheitsbild, Beschäftigung und Chance auf Rückkehr am Arbeitsplatz je nach Alter, beruflicher Verantwortung und Art der ausgeübten Tätigkeiten unterschiedlich ablaufen.

Hinter den Ziffern stecken Schicksale
Die Studie liefert keinen Aufschluss darüber, auf welche Weise die Arbeitswiederaufnahme verlaufen ist, ob die Patientin ihre Arbeitsstelle behalten konnte, ob eine Anpassung der Arbeitszeiten bzw. ein neuer Arbeitsplatz das berufliche Umfeld angenehmer gestalten konnten. Noch weniger wissen wir, inwieweit die Wiederaufnahme unter den von der Person selbst gewünschten Bedingungen erfolgt ist. Zeugnisse lassen aufhorchen: Eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit ist nicht selbstverständlich, auch wenn der Beruf unter einem therapeutischen Gesichtspunkt dazu dienen soll, "die Krankheit in den Hintergrund zu stellen". Trotz Remission sind die körperlichen und geistigen Auswirkungen dieser Erfahrung auch noch über Jahre nach der Behandlung zum Teil sehr deutlich spürbar, während die Leistungserbringer ihre Akten meistens schon lange geschlossen haben.

Von Fall zu Fall
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz muss freiwillig erfolgen. Sie sollte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin vorbereitet werden, vorzugsweise in Absprache mit dem Vertrauensarzt der Krankenkasse sowie dem Hausarzt. Hier gibt es verschiedene Optionen: Arbeitsstelle entsprechend der Ausbildung, zeitweise Wiederaufnahme oder berufliche Umschulung.

Leider gibt es viele Hindernisse: Manchmal verweigert der Arbeitgeber eine Anpassung und kündigt den Arbeitsvertrag unter einem Vorwand „höherer Gewalt“.
Außerdem laufen nicht alle Wiedereingliederungsmaßnahmen wie geplant ab: Eine nicht optimal eingeleitete Wiederaufnahme der Arbeit kann zum Rückfall führen.

Recht auf Vergessen
Zurzeit wird von Personen, die eine Versicherung abschließen möchten, verlangt, vergangene schwere Krankheiten wie beispielsweise Krebs anzugeben; dadurch kann sich die Versicherungsprämie um das vergleichsweise Achtfache erhöhen. Gleiches gilt selbst dann, wenn der Betroffene seit mehreren Jahren wieder genesen ist. Der Föderalregierung ist diese Problematik seit Jahren bekannt: Der föderale Minister für Verbraucherfragen Kris Peeters hat angekündigt, ein „Recht auf Vergessen“ in die Rechtsvorschriften des Versicherungswesens aufzunehmen. Die Restschuldversicherung sollte gleichsam davon betroffen sein. Es ist an der Zeit, diese Gesetzesvorschläge endlich zur Abstimmung zu bringen, damit diese inakzeptable Diskriminierung aufhört.

Früherkennung für eine schnellstmögliche Behandlung
Wir können dieses Thema nicht abschließen, ohne Sie auf die Notwendigkeit einer Brustkrebsvorsorge hinzuweisen. Die im Rahmen der von den Gemeinschaften organisierten Programme durchgeführten Mammografie ist für Frauen von 50 bis 69 Jahren kostenlos. Sie sollte alle zwei Jahre erneuert werden. Zahlreiche Frauen lassen keine Vorsorgeuntersuchung durchführen. Im Jahr 2015 war mehr als jede fünfte Frau in der Zielgruppe der 50- bis 69-Jährigen seit sechs Jahren nicht mehr zur Mammografie gegangen. Wenn es um eine frühestmögliche Erkennung von Brustkrebs und den sich daraus ergebenden verbesserten Heilungschancen geht, kann dieser Schritt nur empfohlen werden.
Als ein positives Zeichen und zugleich als eine Botschaft der Hoffnung bewerten wir die Rückkehr an den Arbeitsplatz einer Mehrheit der berufstätigen Frauen nach einer Brustkrebsbehandlung. Beweist sie doch auch, dass die inakzeptable Brandmarkung von arbeitsunfähigen Bediensteten - insbesondere von Krebspatienten - ausschließlich auf Vorurteilen beruht.

Elisabeth Degryse, CKK-Nationalsekretärin, 24. Januar 2019

Foto: © M. Detiffe