Das Berechnungsverfahren des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit soll angepasst werden. Die CKK hat die wichtigsten Punkte zum Verständnis für Sie zusammengefasst.
Nein. Das neue Bemessungsverfahren, das am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, betrifft nur die Krankmeldungen ab diesem Datum. Versicherte, die seit langem Geldleistungen aus der Krankenversicherung beziehen, sind nicht betroffen.
Bisher war die Bemessungsgrundlage eine Momentaufnahme (d.h. das Entgelt vom letzten Tag vor der Einstellung der Arbeit). Durch die von Gesundheitsministerin Maggie De Block vorgeschlagene Maßnahme soll dieser Bezugszeitraum auf ein ganzes Quartal ausgeweitet werden. Die Bemessungsgrundlage ändert sich also nicht grundlegend.
Keineswegs. Diese Maßnahme wird nur in ganz wenigen Fällen zu einer Senkung des Krankengeldes führen.
Das neue Verfahren ist eine Vereinheitlichung der Berechnung der Geldleistungen. Es wird vom Arbeitsentgelt ausgegangen, und die zu berücksichtigenden Prämien und Überstunden werden genau festgelegt, während das bisherige Berechnungsverfahren nicht für alle gleich ist. Einige Arbeitgeber berücksichtigen die Prämien, andere nicht.
Dieses neue Berechnungsverfahren betrifft sämtliche Geldleistungen, also auch das Mutterschaftsgeld.