Schritte zur Anerkennung als chronischer Patient

Als erster Schritt zur Anerkennung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wurde im Jahr 2013 der Status „Chronische Erkrankung“ ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die gesetzlichen Ansprüche, die Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen helfen sollen, ihre Gesundheitskosten zu verringern.

Den Status einer chronischen Erkrankung wird automatisch den Personen zuerkannt, die während acht aufeinanderfolgenden Quartalen (d.h. während zwei vollen Kalenderjahren) mindestens 325,35 Euro pro Quartal für ihre Gesundheitsversorgung ausgegeben haben. Zu den berücksichtigten Gesundheitsausgaben gehören die vom Patienten getragenen Selbstbehalte (gesetzliche Eigenanteile) und die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Beträge, nicht betroffen sind die Zusatzhonorare der nicht vertraglich gebundenen Ärzte. (1). Der Status einer chronischen Erkrankung wird auch Personen zugesprochen, die in den Genuss der Pflegepauschale (2) kommen, und zwar automatisch ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Anspruchsbeginn.

Laufzeit des Status
Im Allgemeinen wird der Status einer chronischen Erkrankung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt; bei unveränderten Ausgaben kann von Jahr zu Jahr (automatisch) verlängert werden. Die Krankenkasse informiert die anspruchsberechtigten Personen schriftlich. Sobald eine Person an einer seltenen Krankheit leidet (3) und das erste Bezuschussungskriterium erfüllt (Mindestausgaben in Höhe von 325,35 Euro pro Quartal), erhält sie den Status für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Anerkennung kann ebenfalls verlängert werden. Konkret sieht das folgendermaßen aus: wenn eine von einer seltenen Krankheit betroffene Person von ihrer Krankenkasse ein Schreiben erhält, worin sie über die Statuszulassung informiert wird, erhält sie gleichzeitig die Aufforderung, eine fachärztliche Bescheinigung über ihre Krankheit an den Vertrauensarzt zu schicken, damit eine Anerkennung für fünf Jahre gewährt werden kann. Bei gleichbleibenden Ausgaben ist der Anspruch auf den Status verlängerbar, sofern ein aktuelles ärztliches Attest vorliegt. Wenn eine Person nicht mehr dafür in Frage kommt, wird sie schriftlich durch die Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt.

Die mit dem Status verbundenen Leistungen
Der Anspruch umfasst zwei Vorteile und Leistungen :

  • Eine Reduzierung um 100 Euro der Obergrenze für die Berechnung der maximalen Gesundheitsrechnung (MAGER), insofern die Person nicht bereits durch andere gesetzliche Regelungen (4) Anspruch auf eine Reduzierung hat. Das MAGER-Modell wurde entwickelt, um den Zugang zu den Gesundheitsleistungen zu erleichtern. Sobald die gesetzlichen Eigenanteile (Selbstbehalte) einen bestimmten Mindestbetrag überschreiten, werden die meisten Gesundheitsleistungen vollständig erstattet. Der Status einer chronischen Erkrankung hat den Vorteil der rascheren Kostenerstattung. Dieser Anspruch wird automatisch errechnet und überwiesen; Sie brauchen nichts zu unternehmen.
  • Beim Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt) und beim Zahnarzt haben Sie Anspruch auf das Drittzahlersystem: Sie bezahlen lediglich Ihren persönlichen Honoraranteil und etwaige Honorarzuschläge. Praktisch geht das folgendermaßen: Sie bitten den Arzt oder Zahnarzt um die Anwendung des Drittzahlersystems und legen ihm ein Schreiben Ihrer Krankenkasse vor, worin der Status einer chronischen Erkrankung anerkannt wird. Einige Leistungserbringer haben einen Online-Zugang zu dieser Anerkennung, so dass Sie das Schreiben der Krankenkasse nicht benötigen. Die Krankenkasse überweist dem Leistungserbringer den Restbetrag für die Beratung. Die Anwendung des Drittzahlersystems ist für den Leistungserbringer allerdings nicht bindend.

 

Wenn Sie das Anerkennungsschreiben der Krankenkasse nicht mehr finden
Sollten Sie die Anerkennung nicht mehr finden, kontaktieren Sie die örtliche CKK-Geschäftsstelle. Die meisten Leistungserbringer können online überprüfen, ob eine Anerkennung vorliegt.

(1) www.ckk-mc.be/VertraglicheVereinbarungen
(2) Der Status einer chronischen Erkrankung sollte nicht mit der Pflegepauschale verwechselt werden. Die Pflegepauschale (auch Festbetrag für Pflege) ist eine jährliche Beihilfe, die chronisch kranken Patienten gezahlt wird, die in hohe Maße pflegebedürftig sind und sehr hohe Gesundheitsausgaben zu bestreiten haben. Weiterführende Infos unter diesem Link.

Weitere Infos
Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf den Status einer chronischen Erkrankung finden Sie unter diesem Link.

Der Infopunkt für chronische Patienten
Den Infopunkt für chronische Patienten darf jeder Patient, der unter einer chronischen Erkrankung leidet, ob Mitglied der CKK oder nicht, anrufen. Weitere Infos unter diesem Link.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Lage? Dann kontaktieren Sie den Infopunkt für chronische Patienten über das Kontaktformular oder per E-Mail unter diesem Link. Hinter dem Bildschirm arbeitet ein erfahrenes Team, das die geltenden Gesetze sehr gut kennt und Ihnen innerhalb von drei Werktagen antwortet. Falls erforderlich, werden Sie an die zuständige Dienststelle verwiesen, die Sie bei allen Formalitäten begleitet.

 

Eine Information des Infopunkt für chronische Patienten vom 21. März 2019

Foto: @iStock