Status chronisch Kranker

Ihre Frage:

Seit Jahren leide ich unter derselben Krankheit. Ich schätze, dass ich 2013 und 2014 mehr als 300 Euro im Quartal für meine Gesundheit ausgegeben habe. Können Sie prüfen, ob ich den Status eines chronisch Kranken erhalten kann?

Unsere Antwort:

Im Dezember 2013 wurde ein Königlicher Erlass zur Einführung eines besonderen Status für Patienten veröffentlicht, die unter einer chronischen Krankheit leiden. Dieser Status ist ein weiterer Schritt bei der Absicherung zusätzlicher Gesundheitskosten bei langfristigen Krankheiten, ganz gleich um welche Krankheit es sich handelt.

Der Status wird in den zwei folgenden Fällen gewährt:
  1. Einmal in dem von Ihnen zitierten Fall: mindestens 8 Quartale hintereinander (d.h. zwei vollständige Kalenderjahre) und in jedem einzelnen Quartal mindestens 300 Euro für Gesundheitsleistungen ausgegeben haben. Diese Ausgaben umfassen die persönlichen Zuzahlungen (gesetzliche Eigenanteile) und die Beträge, die von der Krankenkasse übernommen werden. Ausgeschlossen sind übertarifliche Forderungen der Ärzte.
  2. Der zweite Fall ist die Inanspruchnahme der „Pflegepauschale“ (auch „Festbetrag für chronisch Kranke“ genannt).
    Wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, wird der Status ab dem darauffolgenden Jahr für eine Dauer von zwei Jahren bewilligt. Im ersten hier oben genannten Fall wird Patienten, die unter einer seltenen Krankheit, auch Orphan-Erkrankung (1) genannt, leiden, der Status für eine Dauer von fünf Jahren gewährt. Hierzu ist dem Vertrauensarzt Ihrer Regionalkrankenkasse eine vom behandelnden Facharzt ausgefüllte Bescheinigung vorzulegen (ein Muster finden Sie auf unserer Website, dort, wo es um diesen Status geht).
Die drei mit diesem Status verbundenen Vorteile:
  1. Anwendung des Drittzahler-Systems. Bei diesem System zahlt der Patient nur noch seine gesetzlichen Eigenanteile und eventuelle übertarifliche Forderungen des Arztes. Der Patient braucht also den Kassenanteil nicht mehr vorzustrecken. Der Patient muss den aufgesuchten Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt) oder Zahnarzt allerdings bitten, das System anzuwenden. Hierzu legt er ihm das Schreiben seiner Krankenkasse vor, aus dem hervorgeht, dass ihm der Status eines chronisch Kranken zugesprochen wurde.
  2. Die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) wurde eingeführt, um die Gesundheitsleistungen für den Patienten erschwinglicher zu machen. Sobald der Gesamtbetrag der gesetzlichen Eigenanteile (2) eine bestimmte Schwelle überschreitet, werden die meisten Eigenanteile in voller Höhe erstattet. Allerdings werden dabei nicht alle Gesundheitsausgaben berücksichtigt. Der zusätzliche Vorteil, der Patienten mit dem Status eines chronisch Kranken gewährt wird, besteht in einer Herabsetzung der Schwelle um 100 Euro. Mit anderen Worten: die Erstattung der Eigenanteile erfolgt früher. Dieser Anspruch wird automatisch gewährt und die entsprechenden Berechnungen erfolgen auch automatisch. Der Patient braucht nichts zu unternehmen.
  3. Die Leistungserbringer dürfen für Krankenhausleistungen im Zweibett- oder Mehrbettzimmer und für die meisten Leistungen im Mehrbettzimmer der Tagesklinik keine übertariflichen Honorare mehr in Rechnung stellen.
Automatische Berechnung und Anspruchsgewährung.

Ihre Krankenkasse berechnet und prüft den Anspruch auf den Status. Diese Berechnung erfolgt automatisch über ein Computerprogramm. Manuelle Berechnungen sind wenig zuverlässig. Sie brauchen also Ihren Kundenberater nicht zu bitten, die Berechnung durchzuführen. Sie brauchen überhaupt nichts zu unternehmen, um den Status eines chronisch Kranken zu erhalten (außer wenn es sich um eine seltene Krankheit, auch Orphan-Erkrankung genannt, handelt - siehe oben). Sie brauchen nur einfach regelmäßig Ihrer Behandlungsbescheinigungen bei der Krankenkasse einzureichen.

Schreiben und Informationsfluss.

Sollten Sie eines Tages die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein persönliches Schreiben. Die Krankenhäuser und die Krankenkassen sind im Übrigen mit einem gesicherten Datenaustauschsystem verbunden. Auf diese Weise können die Daten schnell auf elektronischem Weg ausgetauscht werden. Seit kurzem sind die Daten, die auf die Gewährung oder die Verweigerung des Status hinweisen, in das Austauschsystem integriert. Seit Juli 2015 haben die Hausärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin), die über eine entsprechende Software verfügen, ebenfalls Zugang zu dieser Information. Obwohl der Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern und der Krankenkasse jetzt umfassender geworden ist, haben einige Leistungserbringer immer noch nicht die erforderliche Software. Wenn Ihr Arzt zu diesen gehört und Sie die Anwendung des Drittzahler-Systems wünschen, legen Sie einfach das Schreiben der Krankenkasse vor, in dem der Status des chronisch Kranken bestätigt wird. Wenn Sie sicher sind, dass Sie dieses Schreiben zwar erhalten, jedoch verlegt haben, lassen Sie sich von Ihrer Regionalkrankenkasse eine Zweitschrift ausstellen.
(1) Krankheit von der weniger als einer von zweitausend Menschen betroffen ist. Eine Liste finden Sie unter www.orpha.net
(2) Der gesetzliche Eigenanteil oder der persönliche Kostenanteil ist der Unterschied zwischen dem amtlichen Tarif und dem Erstattungssatz der gesetzlichen Krankenversicherung, wie vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung vorgesehen.