Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit: Genehmigung ist erforderlich !

Sie sind arbeitsunfähig und möchten Ihre Arbeit nach und nach wieder aufnehmen? Wir empfehlen Ihnen, zuerst den Vertrauensarzt der CKK  zu kontaktieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer muss der Antrag vor der Wiederaufnahme der Arbeit eingereicht werden, auf die Gefahr hin, aufhören zu müssen, wenn der Vertrauensarzt seine Genehmigung verweigert.
Für Selbständige muss die Genehmigung vor jeder Wiederaufnahme schriftlich erfolgt sein.
In beiden Fällen besteht bei Nichtbeachtung die Gefahr, dass die erhaltenen Geldleistungen erstattet werden müssen, unabhängig von der Anzahl der seit der Wiederaufnahme geleisteten Arbeitsstunden. Hinzu kommt, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit für ungültig erklärt wird.
Eine mündliche Besprechung mit dem Vertrauensarzt über eine mögliche Wiederaufnahme der Arbeit ist ohne Rechtskraft. Auch eine Empfehlung Ihres Hausarztes ist für den Vertrauensarzt nicht verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vorsichtig zu sein und  alle Verwaltungsschritte bewusst zu machen. Stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz aller notwendigen Dokumente sind. Dies betrifft alle bezahlten oder ehrenamtlichen Aktivitäten, einschließlich Weiterbildungen und politische Mandate. Wir bitten Sie, wachsam zu sein!