Thalidomid: Entschädigung für Contergan-Opfer

Thalidomid, besser bekannt als Contergan oder Softenon,wurde in den 1950er und 1960er Jahren zur Bekämpfung der morgendlichen Übelkeit bei schwangeren Frauen eingesetzt. Dieses Medikament hat sich als äußerst toxisch erwiesen und bei Tausenden von Neugeborenen zu Missbildungen oder zum Tod geführt. Contergan-Opfer, die in Belgien geboren wurden (oder die belgische Staatsangehörigkeit besitzen), können nun finanzielle Unterstützung erhalten.

Wer durch den Einsatz von Thalidomid während der Schwangerschaft der Mutter an angeborenen Fehlbildungen leidet, hat Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 125 000Euro. Eltern eines inzwischen verstorbenen Contergan-Opfers haben Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 30 000 Euro. Es handelt sich um eine von der Einkommenssteuer befreite Vergütung.
Diese Entschädigung hat keinerlei Auswirkungen auf die Unterstützung oder die Rechte, die das Opfer oder seine Eltern im Rahmen anderer Rechtsvorschriften bereits haben  könnten.

Wie und wo kann ich einen Antrag auf Entschädigung stellen?

Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen die betroffenen Personen einen Antrag bei der Direktion des medizinischen Dienstes der HKIV (Hilfskrankenkasse für Kranken und Invalidenversicherung) einreichen. Die Adresse lautet: Troonstraat 30A in 1000 Brüssel.
Der medizinische Dienst der HKIV überprüft, ob alle Bedingungen erfüllt und die Akte vollständig ist. Nach Bestätigung der Akte leitet die HKIV Ihren Antrag an den Föderalen öffentlichen Dienst (FÖD) Politik und Unterstützung (BOSA) weiter. Dieser ist verantwortlich für die Auszahlung der Entschädigung.

Achtung!

Die Anträge können nur bis zum 16. Mai 2021 bei der HKIV eingereicht werden! Falls Sie es wünschen, unterstützt die CKK Sie bei allen Formalitäten. Sie können uns per E-Mail an eupen@mc.be oder telefonisch unter 087 32 43 33 kontaktieren.
Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare (nur in französischer oder niederländischer Sprache):
 www.caami-hziv.fgov.be