Waren Sie dieses Jahr schon beim Zahnarzt?

Vorbeugung soll im Bereich der zahnärztlichen Versorgung ganz groß geschrieben werden. Vor diesem Hintergrund sehen die im Zeitraum 2015-2016 getroffenen Vereinbarungen zwischen Zahnärzten und Krankenkassen seit dem 1. Januar 2016 die Einrichtung eines "Verlaufs der zahnärztlichen Versorgung“ vor. Diese Maßnahme hat Auswirkungen auf die Kostenerstattung der Zahnarzt-Leistungen.
Prävention und Zahnpflege
Seit dem 1. Januar 2016 werden Ihre zahnärztlichen Leistungen unterschiedlich erstattet, je nachdem, ob Sie für eine Zahnarztleistung aus dem Vorjahr eine Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten oder nicht.

Konkret bedeutet dies, dass eine verminderte Kostenerstattung für bestimmte Leistungen wie Kariesbehandlung oder Zahnziehen vorgesehen ist, wenn Sie im Vorjahr keine Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankversicherung erhalten haben. Der zu Ihren Lasten bleibende Betrag (auch Eigenbehalt) kann in diesem Fall wesentlich höher (etwa 15 Prozent) sein.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Konsultationen, Vorsorgeuntersuchungen, Kieferorthopädie und paradontologische Leistungen.

Diese Regelung ist nicht ganz neu, denn sie bestand bereits für die Kostenerstattung von Zahnsteinentfernen: der Eigenbehalt ist höher, wenn Sie im Vorjahr keine Zahnarztleistung erstattet bekamen.

Wer ist von dieser Regelung betroffen?
Jede versicherte Person ab dem 18. Lebenjahr ist von dieser Regelung betroffen.

Setzen Sie in jedem Fall auf Vorbeugung

  • Gehen Sie mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt, egal wie alt Sie sind.
  • Im Verlauf der jährlichen Munduntersuchung prüft der Zahnarzt die Gesundheit Ihrer Zähne und des Zahnfleisches. Zudem stellt er sicher, dass Ihre Zähne kariesfrei sind.
  • Der Zahnarzt überwacht auch die Entwicklung von Zahnstein und kann bei Bedarf eine Zahnsteinentfernung vorschlagen.
  • Die jährliche Konsultation gibt dem Zahnarzt auch Gelegenheit, Ihnen Ratschläge zur Vorbeugung zu geben, beispielsweise über das Zahnbürsten bzw über eine geeignete Zahnbürste oder Zahnpasta, oder über den Tabakkonsum.

Wenn Sie also in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt waren, sollten Sie heute noch einen Termin bei ihm nehmen!

Weitere Informationen
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