Zahngesundheit geht nicht ohne Zahnarzt

In den letzten drei Jahren ist mehr als jeder Vierte nicht zum Zahnarzt gegangen. Das geht aus der Erhebung der Kostenerstattungsdaten aller Krankenkassen unseres Landes hervor. Es wird jedoch empfohlen, den Zahnarzt mindestens einmal im Jahr zu konsultieren, um mögliche Probleme an Zähnen und Zahnfleisch zu erkennen.... Bei Erwachsenen bedeutet der jährliche Besuch auch eine höhere Erstattung für zahlreiche Zahnbehandlungen.

Sobald bei Kleinkindern die ersten Zähne auftreten, sollte ein Zahnarztbesuch vereinbart werden (1). Leider muss festgestellt werden, dass 56 Prozent der Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren noch nie beim Zahnarzt waren. Andererseits waren von den über 75-Jährigen 44 Prozent drei Jahre lang nicht beim Zahnarzt. Regelmäßige Kontrollen sind jedoch in jedem Alter ratsam, auch bei Gebissträgern. Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren schneiden besser ab: Nur jedes sechste Kind wurde seit drei Jahren vom Zahnarzt nicht mehr gesehen. Diese Altersgruppe wird am häufigsten durch Kieferorthopäden betreut.

Die von der Intermutualistischen Agentur (AIM) (2) durchgeführte Studie liefert weitere interessante Ergebnisse: Die Wallonen gehen seltener zum Zahnarzt als die Flamen, mit Ausnahme der Einwohner von Wallonisch-Brabant und der Region Lüttich. Die Region Brüssel schneidet schlechter ab als die Wallonie. Personen mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) besuchen im Vergleich zu anderen Versicherten den Zahnarzt nur halb so häufig.

Vorbeugen ist besser als Heilen
Wir stellen beunruhigt fest, dass so viele Menschen wenig oder gar nicht zum Zahnarzt gehen, obwohl regelmäßig darauf aufmerksam gemacht wird, wie wichtig es ist, jedes Jahr zum Zahnarzt zu gehen; in allerster Linie wegen der Gesundheit. Bei einer jährlichen Kontrolle (der so genannten Munduntersuchung) werden Mund und Zähne überprüft, eine Routineversorgung durchgeführt und eventuelle Fehlfunktionen erkannt. Wohl demjenigen, bei dem es am Ende der Untersuchung nichts zu beanstanden gibt!

Andererseits kann die Entwicklung einer Karies erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Nur der Zahnarzt ist imstande, einen Schaden frühzeitig zu erkennen, manchmal sogar ein bis zwei Jahre vor dem spürbaren Auftreten erster Warnzeichen.

Darüber hinaus kann der Zahnarzt während der Kontrolluntersuchung plaqueartigen und klebrigen Zahnbelag feststellen, der für die Entstehung von Karies verantwortlich ist. Wenn sie nicht entfernt wird, entsteht aus der Plaque im Laufe der Zeit Zahnstein. Die Zahnsteinentfernung garantiert die Gesundheit von Kieferknochen und Zahnfleisch.

Auch mögliche Störungen, die eine Behandlung erfordern, wie Fehlstellungen, Zahnfleischentzündung..., können erkannt werden.

Schließlich kann das Beratungsgespräch eine Gelegenheit sein, um Fragen zu stellen und vom zahnärztlichen Fachwissen über Zahnbürste, Zahnseide, gute Essgewohnheiten, usw. zu profitieren.

Regelmäßigkeit zahlt sich aus
Der jährliche Zahnarztbesuch wird der Gesundheit zuliebe auch für Erwachsene empfohlen und zudem seit der Einführung des zahnärztlichen Versorgungsverlaufs seit 2016 von finanziellen Anreizen begleitet (siehe oben). Man hätte sich demzufolge wünschen können, dass diese Maßnahme die Zahl der Zahnarztbesuche deutlich verbessert hätte. Leider ist dies nicht der Fall, denn der Zuwachs beträgt nur wenige Prozentpunkte. Nur 23,4 Prozent in der Wallonie und 25,6 Prozent in der Region Brüssel (gegenüber 38,4 Prozent in Flandern) ließen zwischen 2015 und 2017 mindestens zweimal (in zwei getrennten Jahreszeitspannen) vorbeugende Maßnahmen durchführen. Zwischen 2012 und 2015 lagen diese Zahlen noch bei 19,7 Prozent, 22,3 Prozent bzw. 33,3 Prozent.

(1) Gehen Sie mit Ihrem Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt, wenn es 2 Jahre alt geworden ist, damit es sich an den Zahnarzt gewöhnt.
(2) (2) Die AIM-Analyse bezieht sich auf die Nutznießer, die in zwei unterschiedlichen Jahren zwischen 2015 und 2017 (3 Jahre) eine präventive zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen haben.


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Gute Zahnpflege und regelmäßige Zahnarzttermine

Tägliche und intensive Zahnpflege sind wichtig! Dadurch können Probleme und kostspielige Behandlungen vermieden werden. Setzen Sie auf Prävention!

  • Gehen Sie mindestens einmal pro Jahr zum Zahnarzt, auch wenn Sie keine Schmerzen oder Probleme haben. Kindern bis 18 empfehlen wir einen halbjährlichen Besuch.
  • Putzen Sie Ihre Zähne wenigstens zweimal täglich (morgens und abends) während mindestens zwei Minuten mit Zahnpasta, um Plaque zu entfernen.
  • Wählen Sie eine fluoridhaltige Zahnpasta, die für Ihr Alter geeignet ist (weniger Fluorid für Kinder).
  • Ersetzen Sie Ihre Zahnbürste alle drei Monate.
  • Verwenden Sie Bürsten oder Zahnseide, um Bakterien zu entfernen und Zahnsteinbildung zu verhindern.
  • Ernähren Sie sich gesund: essen Sie maximal 5 mal am Tag (Zahnschmelz braucht Zeit und Ruhe, um sich zu erholen) und trinken Sie Wasser (Soda und Fruchtsäfte greifen den Zahnschmelz an).

Für jedes Alter gibt es Hinweise und Tricks zum Erhalt der Zahngesundheit. Alle Informationen unter diesem Link.


Wie wird die zahnärztliche Versorgung erstattet?

Für Kinder bis 18
Die Zahnbehandlung - mit Ausnahme der Kieferorthopädie - wird im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 Prozent erstattet. Sie ist also nur dann kostenlos, wenn der Zahnarzt die vertraglich vereinbarten Honorarsätze anwendet. Unter diesem Link finden Sie einen vertraglich gebundenen Zahnarzt.

Für Erwachsene
Die Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich je nachdem, ob Sie im Vorjahr Zahnbehandlungen erhalten haben oder nicht.

Wenn Sie 2018 nicht beim Zahnarzt waren und er in diesem Jahr 2019 Ihre Karies behandelt oder einen Zahn zieht, fällt die Kostenerstattung niedriger aus. Wenn Sie den EKE-Status haben (Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung), fällt der Unterschied sehr gering aus.

Um im Jahr 2020 eine höhere Kostenerstattung zu erhalten, sollten Sie in diesem Jahr 2019 zum Zahnarzt gehen. Warten Sie dafür nicht unbedingt bis Dezember!

Wichtiger Hinweis: Die verminderte Kostenerstattung gilt nicht für Konsultationen, Vorsorgeuntersuchungen, Kieferorthopädie oder Parodontologie.

Darüber hinaus gilt sie für EKE-Versicherte auch nicht für Röntgenaufnahmen der Zähne oder bestimmte Zusatzkosten.


Was bedeutet Drittzahlersystem?

Dieses System erlaubt es, nur den persönlichen Honoraranteil zu bezahlen. Die Krankenkasse erstattet dem Zahnarzt den fälligen Betrag. Ein Zahnarzt kann sich für die Anwendung des Drittzahlersystems entscheiden, insofern dies möglich ist. In diesem Fall darf er keine Honorarzuschläge für die betreffenden Gesundheitsleistungen in Rechnung stellen.

Einige Ziffern

  • Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte zwischen 18 und 67 Jahren Anspruch auf die Kostenerstattung einer vorbeugenden Munduntersuchung pro Jahr. Der vertraglich gebundene Zahnarzt berechnet dafür 64 Euro. Die Krankenkasse erstattet den größten Teil dieses Betrags, sodass Sie schlussendlich nur noch 3,50 Euro.... oder, wenn Sie Anspruch auf den EKE-Status haben, gar nichts mehr zu zahlen haben.
  • Es gibt verschiedene Arten von Zahnfüllungen. Für die Behandlung und Füllung eines Zahnwurzelkanals zum Beispiel beträgt das Honorar 90 Euro. Ihr persönlicher Patientenanteil beträgt 12,50 Euro. Wenn Sie hingegen im vorausgegangenen Jahr nicht beim Zahnarzt waren, beträgt Ihr Anteil 25 Euro. Wenn Sie EKE-versichert sind, ist diese Behandlung kostenlos; ohne zahnärztlichen Versorgungsverlauf beträgt Ihr Anteil 1 Euro.
  • Das Entfernen von Zahnstein erfolgt in der Regel in allen vier Quadranten. Das offizielle Honorar beträgt dann 58 Euro (4 x 14,50 Euro). Ihr Anteil beträgt 14 Euro. Wenn Sie EKE-versichert sind, wird diese Leistung vollständig zurückerstattet. Aber Vorsicht: Wenn Ihnen die im vergangenen Jahr erbrachte Zahnbehandlung nicht erstattet wurde, erhalten Sie nur die Hälfte. Die Zahnsteinentfernung der vier Quadranten kostet Sie also 28 Euro. Wenn Sie EKE-versichert sind, beträgt Ihr Anteil 14,50 Euro.