Arbeitsunfähigkeit

Neue Regelungen.

Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhalten von Ihrer Krankenkasse Krankengeld? Ihr Gesundheitszustand erlaubt es Ihnen aber nicht, an dem ursprünglich auf dem ärztlichen Attest vorgesehenen Datum wieder zu arbeiten? Dann sollten Sie vorsichtig sein: Sie haben nur 48 Stunden Zeit, um Ihrer Krankenkasse eine Verlängerungsbescheinigung zukommen zu lassen. Bei verspäteter Meldung wird Ihr Krankengeld für die Dauer der Verspätung um 10 Prozent gekürzt.

Seit letztem Jahr müssen Sie für Krankmeldungen bei der Krankenkasse ein neues Formular verwenden. Auf dem alten Vordruck brauchte der Arzt nur das Anfangsdatum der Arbeitsunfähigkeit zu vermerken. Jetzt muss er aber auch angeben, wann die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich endet (1). Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen für Sie:

• Ohne Rückmeldung Ihrerseits (ärztliche Bescheinigung über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit oder Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit vor dem Ende des Anerkennungszeitraums) stellt die Krankenkasse ihre Zahlungen automatisch an dem Datum ein, das auf der Bescheinigung stand, die Sie ihr für die erste Krankmeldung zugesandt hatten (2).

• Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus fortbesteht, müssen Sie Ihrer Krankenkasse eigens für die Verlängerung ein neues Attest Ihres Arztes vorlegen. Diese Bescheinigung ist innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Zeitraums zu versenden, für welche die Arbeitsunfähigkeit anerkannt war. Auch hier muss der Arzt ein neues voraussichtliches Enddatum angeben und das Feld „Verlängerung“ ankreuzen (3). Wie Sie bereits erraten haben: für jede Verlängerung ist innerhalb von 48 Stunden eine neue Bescheinigung Ihres Arztes einzusenden. Halten Sie sich ganz strikt an diese kurze Frist, denn laut Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, jede verspätete Krankmeldung zu ahnden. Konkret bedeutet das eine Kürzung Ihrer Geldleistungen um 10 Prozent bis zum Eintreffen des neuen Attests (es gilt der Poststempel). Wenn Ihre Krankmeldung also ausläuft und Sie sich noch nicht so gut fühlen, dass Sie wieder arbeiten könnten, warten Sie nicht bis zur letzten Minute, bevor Sie zu Ihrem Arzt gehen. Wenn Sie beispielsweise bis sonntags krankgeschrieben sind, muss die Verlängerungsbescheinigung spätestens am Dienstagabend von der Post abgestempelt sein. Treffen Sie lieber alle Vorkehrungen in der Woche zuvor, vielleicht sogar noch früher.

• Wenn Sie am Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten gehen, brauchen Sie nichts gegenüber der Krankenkasse zu unternehmen. Wenn Sie aber bereits vor diesem Datum wieder arbeiten, müssen Sie der Krankenkasse Bescheid sagen und ihr so schnell wie möglich die vom Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit zuschicken. Wenn Sie hingegen einer Teilzeitbeschäftigung oder einer anderen als ihrer üblichen Beschäftigung nachgehen möchten, müssen Sie unbedingt vorher mit dem Vertrauensarzt reden. Um an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, brauchen Sie natürlich die Zustimmung Ihres Arbeitgebers und eventuell des Arbeitsmediziners. Als Selbstständiger benötigen Sie eine Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse.

• Bei einem Rückfall nach der Wiederaufnahme der Arbeit ist die Krankenkasse auch innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen. Hierzu ist eine neue ärztliche Bescheinigung (wie bei der ersten Krankmeldung) erforderlich.
(1) Dieses Datum ist der Tag vor der Wiederaufnahme der Arbeit. Zum Beispiel der Sonntag, wenn der Arzt der Meinung ist, dass Sie ab dem Montag erneut arbeiten können.
(2) Diese Bestimmung gilt nur für das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit.
(3) Dieses Verfahren ist ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht mehr erforderlich.