Bis zu 180 Euro für psychologische Beratungen

Das Leben ist voller Ereignisse, die uns aus der Bahn werfen können. Manchmal sind es Emotionen, Gedanken, extreme Gefühle, die uns überfluten, ohne dass wir wirklich wissen, warum. Es kommt auch vor, dass wir den Eindruck haben, das Wesentliche zu verpassen und das Bedürfnis verspüren, unser Leben erneut ins Gleichgewicht zu bringen. Eine psychologische Beratung kann in dieser Lage hilfreich sein. Die Christliche Krankenkasse unterstützt dieses Vorhaben durch eine erhebliche Kostenerstattung.

„Zum Psychologen? Ich? Ich brauche keinen Psychologen, ich bin doch nicht verrückt!“. Auch wenn die Mentalitäten sich langsam ändern, halten die Vorurteile und überlieferten Bilder der „Psychotherapie“ sich hartnäckig. Wer sich von einem Psychologen helfen lässt, muss aber nicht unbedingt psychisch krank sein. Vielleicht brauchen wir zu bestimmten Zeiten im Leben einfach jemanden, der uns zuhört, der uns begleitet oder uns eine Lösung vorschlägt für das, was wir gerade durchmachen. Eine Trennung, der Verlust der Arbeit, ein Trauerfall, eine schwere Krankheit, ein Trauma, Konflikte mit der Familie oder mit Kollegen, Ängste, übertriebene Eifersucht, Süchte, Burnout, … Manche Ereignisse oder persönliche Probleme geben uns das Gefühl, dass wir nicht mehr die nötige Kraft haben, diese allein zu bewältigen. Gewiss, sich einer nahestehenden Person anzuvertrauen oder ganz einfach anonym mit jemandem zu reden, kann schon hilfreich sein. Aber das ist weder mit der nötigen Distanz noch mit dem erforderlichen Tiefgang bei der persönlichen Betreuung verbunden. Demnach können die Beratungen eines Psychologen und eine therapeutische Arbeit durchaus sinnvoll sein. Das Alter, die Situation, die Schwierigkeiten spielen keine Rolle: Wir alle können irgendwann psychologische Hilfe brauchen. Ein solcher Schritt gehört ganz natürlich zu den Lösungsmöglichkeiten, die sich uns anbieten, um unser Wohlbefinden zu verbessern und ein ausgeglichenes Leben zu führen (siehe weiter unten: „Sich rundum wohlfühlen!“).
Bisher wurden psychotherapeutische Behandlungen nur von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn sie von Psychiatern, also Ärzten, durchgeführt wurden. Diese individuelle psychologische Begleitung erfolgt im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung des Patienten. Wird jedoch die Hilfe eines Psychologen in Anspruch genommen, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten. Um allen Menschen eine psychologische Betreuung zu ermöglichen, hat die Christliche Krankenkasse beschlossen, ihren Mitgliedern eine Finanzhilfe bis zu 180 Euro jährlich und je Leistungsberechtigten im Rahmen ihrer Zusatzversicherung zu gewähren. Diese neue gemeinsame Leistung aller deutsch- und französischsprachigen Christlichen Krankenkassen gilt seit dem 1. Januar 2017. Schauen wir uns diese Leistung im Einzelnen an.

Wer kann die Leistung „Psychotherapie“ in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der Christlichen Krankenkasse, die regelmäßig ihre Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen, unabhängig vom Alter, von ihrer Lage oder von den Gründen, weshalb sie einen Psychologen aufsuchen. Kinder sind genauso betroffen wie Erwachsene. Bei einer Paar- oder Familientherapie hat jeder Teilnehmer Anspruch auf eine Kostenerstattung, ganz ohne Einschränkung und ohne Vorbedingungen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Erstattungsbedingungen sind sehr flexibel. Für eine einzelne Sitzung zahlen wir bis zu 15 Euro (1) und jeder Leistungsberechtigte kann bis zu 180 Euro im Jahr erhalten. Die Zahl der Sitzungen ist nur durch die jährliche Obergrenze der Erstattungen begrenzt.

Welche Psychologen darf der Versicherte aufsuchen?
Um die Leistung zu erhalten, muss nur eine einzige Bedingung erfüllt sein: Der aufgesuchte Therapeut muss diplomierter Psychologe und von der Psychologenkommission (2) anerkannt sein. Das ist die beste Garantie für eine gute Betreuung, denn die Zulassung bedeutet, dass der Psychologe effektiv ein Masterdiplom (oder eine Lizenz) in Psychologie besitzt und somit offiziell als solcher anerkannt ist und sich an bestimmte berufsethische Vorschriften hält. Darüber hinaus spielt es keine Rolle, ob der Psychologe seine Dienste in einer privaten Praxis anbietet oder in einer Einrichtung, wie zum Beispiel einer Einrichtung für psychische Gesundheit, für Familienplanung, einem Gesundheitszentrum, einem Krankenhaus oder einem Ärztehaus… Auch die Art der Therapie spielt keine Rolle (kognitive Verhaltenstherapie, Hypnose, körperorientierte Psychotherapie, NLP, Psychoanalyse, …). Keine Therapieform ist ausgeschlossen.

Was muss der Versicherte tun, um eine Erstattung zu erhalten? 
Um die Leistung der Zusatzversicherung zu erhalten, braucht der Leistungsberechtigte seiner Krankenkasse lediglich einen Kostenerstattungsantrag vorzulegen, den sein Psychotherapeut ihm vorher ausgefüllt hat. Den erforderlichen Vordruck kann der Versicherte auf www.ckk-mc.be/psy finden und herunterladen. Er wird ihm aber auch auf einfache Anfrage von seinem Kundenberater ausgehändigt.

Sich rundum wohlfühlen
Stress, Schlaflosigkeit, Ängste, Emotionalität, Mangel an Selbstwertgefühl, Erschöpfung, Burnout, … Wenn Sie Ihr Wohlbefinden (oder das Ihres Kindes) verbessern oder Ihr tägliches Leben wieder ins Lot bringen möchten, finden Sie unter der eigens zum Thema „Psychotherapie“ eingerichteten Homepage auf der Webseite der CKK. Dort finden Sie unzählige Tipps von Gesundheitsfachleuten rund um das Wohlbefinden. Sie können auch einen Emotions-Test durchführen und eine Reihe von Lösungsansätzen für die Verbesserung Ihres Wohlbefindens im Alltag ausprobieren.

Besuchen Sie unsere Webseite: www.ckk-mc.be/psy

(1) In bestimmten subventionierten Einrichtungen, wie psychiatrischen Behandlungszentren, kosten die einzelnen Beratungen weniger als 15 Euro. Die CKK zahlt in diesem Fall nur das, was der Patient tatsächlich bezahlt hat.
(2) Die Liste der anerkannten Psychologen finden Sie unter www.compsy.be.