Chronische Krankheiten

Antworten auf Ihre Fragen

Festbetrag für chronisch Kranke, Status einer Person mit einer chronischen Erkrankung, chronisches Krankheitsbild, … tausend Begriffe und Sie finden sich nicht zurecht ?

Um alle seine Rechte in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig sich zunächst gründlich zu informieren, denn das System der sozialen Sicherheit ist komplex. Ein Recht in Anspruch nehmen zu können hängt immer von bestimmten Bedingungen ab.

Der Festbetrag für chronisch Kranke
Dieser Betrag entspricht in Wirklichkeit einer Pflegepauschale (mehr dazu in französischer Sprache auf der Internetseite von „En marche“ vom 08.01.2015: www.enmarche.be). Jährlich wird Ihnen dieser Betrag automatisch zugestellt, wenn Sie hohe Beträge für Gesundheitsleistungen ausgeben mussten oder erhebliche Einschränkungen haben, die vom Gesetzgeber definiert wurden. Diese Beträge werden im täglichen Umgang auch gelegentlich Beihilfe für chronisch Kranke genannt.

Chronisches Krankheitsbild
Dieser Begriff wird in der Kinesiotherapie benutzt. Es gibt drei Listen von Krankheitsbildern, die jeweils besondere Rechte und Erstattungsmodalitäten mit sich bringen : Liste E (= schwere Krankheitsbilder wie chronische Polyarthritis,…), Liste Fa (=akute Situation, zum Beispiel nach einer Knie-OP) und die Liste Fb (= zum Beispiel Fibromyalgie, …). Die Listen E und Fb betreffen chronische Krankheitsbilder.

Status einer Person mit einer chronischen Erkrankung
Dieser Begriff ist der jüngste in dieser Reihe, weil die entsprechende Gesetzgebung erst 2013 geschaffen wurde. Es geht hierbei aber gar nicht um die Bezeichnung der Krankheit, sondern um die Kosten für Pflege- und Gesundheitsleistungen, die jemand in einer bestimmten Zeitspanne gehabt hat.

Dieser Status eröffnet bestimmte Rechte:

  • Zugang zum Drittzahlersystem
  • Eine Ermäßigung von 100 Euro auf den zu berechnenden Höchstbetrag (MAGER – maximale Gesundheitsrechnung)
  • Zusätzlicher Schutz bei Zimmerzuschlägen im Krankenhaus

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, die Gesundheitskosten zu senken oder besondere Erstattungen zu erhalten. Wenden Sie sich an den Sozialdienst oder sprechen Sie mit einem Kundenberater unter der Rufnummer: 087 32 43 33