Zum zwölften Mal hintereinander hat die Christliche Krankenkasse (CKK) sämtliche Krankenhausrechnungen ihrer Mitglieder über den Zeitraum eines Jahres unter die Lupe genommen(1). 2015 hat fast einer von vier Patienten sich für ein Einzelzimmer entschieden und für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt im Schnitt 1460 Euro ausgeben müssen, das heißt fünf Mal mehr als in einem Zweibettzimmer. Der konstante Anstieg der Nachfrage nach Einzelzimmern, gepaart mit der ebenfalls konstanten Anhebung der Zimmerzuschläge und der übertarif-lichen Honorarforderungen der Ärzte beunruhigt die Christ-liche Krankenkasse. Die Gefahr besteht, dass wir letztlich eine zweigleisige medizinische Versorgung haben werden.
In Belgien hängt die Höhe der Krankenhausrechnung im Wesentlichen von der vom Patienten getroffenen Zimmerwahl ab. Für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt zahlt der Patient, der sich für ein Einzelzimmer entscheidet, fünf Mal mehr (durchschnittlich 1463 Euro), als der Patient, der sich in einem Mehrbett- oder Zweibettzimmer behandeln lässt (durchschnittlich 278 Euro).
Dieser Unterschied lässt sich leicht erklären: Im Mehrbett- oder Zweibettzimmer hat der Gesetzgeber den Zimmer- und Honorarzuschlägen einen Riegel vorgeschoben. Im Einzelzimmer ist beides erlaubt. Das Einzelzimmer wird trotzdem immer beliebter. Im Jahr 2015 hat sich knapp einer von vier Patienten (23%) im Rahmen einer gewöhnlichen Krankenhausbehandlung für ein Einzelzimmer entschieden (ausgenommen sind die Behandlungen im Einzelzimmer auf ärztliche Anordnung).
Die Zahlen schwanken sehr stark je nach Station: 68,5% der Einzelzimmerbehandlungen betreffen Entbindungsstationen, 38% Kinderstationen und 10,5% Geriatrie bzw. Reha. „Die meisten Patienten möchten ein Zimmer für sich haben. Das entspricht im Übrigen ihrem Lebensstandard“, so Frau Muriel Wantier und Frau Fabienne Van Slotten, die beiden Autorinnen des Krankenhausbarometers der CKK. „Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Zahl der Einzelzimmer, die den Patienten zur Verfügung gestellt werden, steigt und künftig im Zuge des Neu- und Umbaus von Krankenhäusern noch weiter steigen wird“.
Dass das Einzelzimmerangebot sich im Sinne eines besseren Komforts für die Patienten entwickelt, ist an sich eine gute Nachricht. Aber in Belgien - und das gibt es nirgendwo sonst in Europa - erhält der Leistungserbringer durch die Zimmerwahl die Erlaubnis, dem Patienten übertarifliche Honorare in Rechnung zu stellen. 2015 lagen diese Forderungen im Durchschnitt 66% über dem amtlichen Honorar. Die Gesamtrechnung von 1463 Euro (für eine gewöhnliche stationäre Behandlung) enthält Zusatz-honorare von 900 Euro. Dieser Durchschnittswert verdeckt aber auch große Unterschiede zwischen den Fachbereichen und den Krankenhäusern. Das gilt in diesem Jahr für die Gegend um Namur, wo die Höchstwerte in den meisten Krankenhäusern von 150 auf 200% angestiegen sind.
Die tatsächlich in Rechnung gestellten übertariflichen Honorarforderungen sind letztes Jahr um 1 Prozent angestiegen. Dieser Anstieg hebt sich wohltuend von den 3,4% in den letzten vierzehn Jahren ab, aber wenn wir uns den Anstieg der letzten zehn Jahre anschauen, kommen wir auf einen Wert von 4,3%.
Aufgrund der steigenden Anzahl der stationären Behandlungen im Einzelzimmer ist die Masse der Honorarzuschläge 2015 um 4% angestiegen. „Der Anstieg liegt hauptsächlich an der systematischen Abrechnung von zusätzlichen Honoraren für technische Leistungen“, empört sich Jean Hermesse, Generalsekretär der CKK. „Mit der Ausführung von technischen Leistungen ist jedoch keine Arztwahl verbunden. Der Patient kommt mit diesen Ärzten überhaupt nicht in Kontakt, wie zum Beispiel dem Laborarzt für die Blutuntersuchungen, dem Radiologen. Die Abrechnung zusätzlicher Honorare für technische Leistungen und die Intensivmedizin müsste einfach unterbunden werden“.
Fast die Hälfte (47%) der Krankenhausbehandlungen sind Tagesaufenthalte, und deren Anteil wächst weiter (+2% im Vergleich zu 2014). In der Tagesklinik werden im Verhältnis zur gewöhnlichen stationären Behandlung wesentlich weniger Einzelzimmer gebucht: 7,7% für chirurgische und 3,9% für nichtchirurgische Eingriffe.
Aber auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Krankenhäusern. Für Behandlungen im Mehrbett- oder Zweibett-zimmer werden dem Patienten im Schnitt 122 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten liegen sechs Mal höher (735 Euro) im Einzelzimmer und sind 2015 um 1-2% angestiegen. Umgekehrt ist die durchschnittliche Rechnung im Mehrbett- und Zweibettzimmer um einige Prozentpunkte gesunken. (1) 1,4 Millionen Rechnungen in 101 Krankenhäusern des Landes.