Der Sozialdienst der CKK: Hilfe in schwierigen Lebenssituationen

MITEINANDER: Warum hat die CKK einen Sozialdienst?

Monique Kessler: Die CKK setzt sich als Maßstab, in allen Lebenslagen an der Seite der Menschen zu sein: Neben allen anderen Dienstleistungen bietet sie ihren Sozialdienst an, der nicht nur für alle Mitglieder, sondern auch für Nicht-Mitglieder in besonderen oder schwierigen Lebenslagen ein offenes Ohr hat.

MIT: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sich an den Sozialdienst der CKK zu wenden?

MK: Keine! Die Leute können sich sogar anonym an uns wenden.

MIT: Mit welchen Anliegen kommen die Leute zu euch?

MK: Das ist sehr vielschichtig. Manche Anfragen, für eine allgemeine Information oder Orientierung, können sehr einfach behandelt werden. Komplexere Situationen erfordern eine intensivere, manchmal längerfristige Begleitung.

Jede Situation ist einzigartig. Deshalb ist es für die Sozialassis­tentinnen besonders wichtig, erst einmal aufmerksam zuzuhören und sich ein 360°-Bild der Lebenslage des Gegen-übers zu machen. Ein besonderes Plus ist, dass unsere Sozial-assistentinnen bei Bedarf auch Hausbesuche anbieten.

MIT: In welchen Bereichen könnt ihr Hilfestellung bieten?

MK: Den Menschen, die Fragen zu ihrer sozial-gesundheitlichen Situation haben, bieten wir Informationen, Beratung, Orientierung, administrative Hilfestellung und Begleitung an.
Wir sind die Experten im Querblick zu Fragen zur Sozialversicherung, ganz spezifisch in den Bereichen Pflegeleistungen, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall und Berufskrankheiten, außerdem zum Thema Sozialhilfe (ÖSHZ, Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit einer Beeinträchtigung, egal welchen Alters, …) sowie zu Fragen rund um die häusliche Versorgung.

Unser Sozialdienst ist von der Wallonischen Region anerkannt. Er hat die nötige Anerkennung, um beim Föderalen Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit Anträge für Behindertenbeihilfen zu stellen oder Parkausweise zu beantragen. Bei Anfragen an den Dienst für Selbstbestimmtes Leben (DSL) oder im wallonischen Landesteil an die „Agence pour une Vie de Qualité“ (AVIQ) können wir die Antragsteller unterstützen.

MIT: Ein weites Feld…

MK: In der Tat, die Sozialgesetzgebung ist äußerst komplex. Daher ist es sehr sinnvoll, wenn Menschen mit erheblichen Gesundheitsproblemen sich gezielt beraten lassen. Von unserer Seite können wir dann über Angebote sprechen, die den Menschen dabei helfen, besser mit ihrer Krankheit umzugehen.

Das System der Erstattungen für Gesundheitsleistungen enthält viele Feinheiten. Die „abgeleiteten Sozialrechte“ sind ebenfalls eine komplexe Materie.

Hinzu kommt: Bei einem Selbständigen, der von einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung betroffen ist, stellen sich andere Fragen als bei einem Arbeitnehmer in der gleichen Situation. Unsere Sozialassistentinnen können die fachliche Begleitung und Beratung bieten.

Es gilt auch immer „pro-aktiv“ zu beraten, damit die Hilfesuchenden ihre Entscheidungen in Abwägung aller verfügbaren Informationen treffen können.

MIT: Wie behalten eure Leute denn da den Überblick?

MK: Alle unsere Sozialassistentinnen haben einen entsprechenden Studienabschluss. Das ist nur eine der Voraussetzungen, damit unser Sozialdienst als solcher auch von der Wallonischen Region anerkannt ist. Davon abgesehen sind ständige Weiterbildungen für alle ein Muss.

In unserer Arbeit greifen wir auf verschiedene Ressourcen zurück. Wir arbeiten natürlich eng verzahnt mit unseren hausinternen Experten. Aber wir sind auch im ständigen Austausch mit einem großen Netzwerk von Sozialdiensten und Dienstleistern: die Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ), die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben (DSL), das Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ), Kaleido, Ärzte, Krankenhäuser, Gesundheitsdienstleister, Dienste der häuslichen Versorgung, aber auch Dienste wie die Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL), Patientenrat und Treff (PRT), die Verbraucherschutzzentrale, Gewerkschaften usw.

MIT: Inwiefern spielt die Lage der DG als Grenzregion eine Rolle?

MK: Auch das ist ein sehr wichtiger Aspekt – wo es viele Grenzgänger gibt, gibt es viele Fragen zu grenzübergreifender Gesundheitsversorgung. Die Lebenssituationen können recht komplex werden, wenn man mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen konfrontiert wird; dies gilt nicht zuletzt in Fällen, wo Arbeitnehmer im Ausland arbeiten, dann aber im Krankheitsfall im Wohnsitzland ihr Invalidengeld erhalten. Regelmäßig unterstützen und beraten wir aber auch Menschen, die diesseits und jenseits der Grenze Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

MIT: Wie ist der Sozialdienst der CKK organisiert?

MK: Jede Sozialassistentin hat ihr „Zuständigkeitsgebiet“ nach den Gemeinden in der DG. Dort bietet sie offene Sprechstunden an, empfängt nach Terminabsprache und besucht betroffene Personen gegebenenfalls.

  • Gemeinde Kelmis: Valérie Meessen
    offene Sprechstunde donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr
  • Gemeinden Lontzen, Eupen und Raeren: Célia Rauw und Miriam Fleckenstein
    offene Sprechstunde in Eupen montags von 9 bis 12.30 Uhr
  • Gemeinden Bütgenbach, Büllingen, Amel, Sankt Vith und Burg-Reuland: Nathalie Jenniges
    offene Sprechstunde in Sankt Vith freitags von 9 bis 12.30 Uhr, und in Büllingen dienstags von 9 bis 12.30 Uhr

Unter der Nummer 087 30 51 16 ist der Sozialdienst jeden Vormittag von 9.00 bis 12.30 Uhr telefonisch erreichbar.

MIT: Vielen Dank für dieses Gespräch.

Weitere Infos unter: ckk-mc.be/sozialdienst