Die sechste Staatsreform

Rückblick und Ausblick

2011 wurde nach 540 langen Tagen der Unterhandlung das sogenannte „Schmetterlings-Abkommen“ (accord papillon) unterzeichnet. Dieses Abkommen ist die Basis der 6. Staats-reform, welche auch einen großen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung hat.  2014 mündet dieses Abkommen in das Sondergesetz zur  6. Staatsreform und entsprechende Anpassungen im Finanzierungsgesetz der Gemeinschaften und Regionen folgen…

Durch verschiedene Übergangsprotokolle und das Ausbleiben von Veränderungen an der bestehenden Gesetzgebung ist im Alltag der Bürger bis heute von dieser 6.Staatsreform wenig zu spüren gewesen. Allerdings neigt sich diese Übergangsphase allmählich ihrem Ende zu, und die Teilstaaten beginnen damit, die neuen Kompetenzen zu übernehmen, welche ihnen durch die 6.Staatsreform übertragen werden (Übersicht auf Seite 7). In einer ersten Phase der Umsetzung liegt die Priorität bei der Kontinuität der Leistungen. Das bedeutet aber nicht, dass die Teilstaaten nicht bereits damit begonnen haben, neue Initiativen zu ergreifen.

Das Jahr 2016 ist für die DG eine wichtige Übergangsphase, welche dazu genutzt wurde, Konzepte auszuarbeiten und verschiedene Konsultationen und Verhandlungen durchzuführen. In den nächsten Wochen werden von der Regierung und dem Parlament wichtige Schlüsselentscheidungen gefällt werden.

Dienststelle für ein Selbstbestimmtes Leben (DSL)

Am 1. Januar 2017 soll die Dienststelle für ein Selbstbestimmtes Leben (DSL) an den Start gehen. Diese Dienststelle wird die Bereiche „Behinderung und Senioren“ verwalten. Als einzige Anlaufstelle konzipiert, soll die DSL Bürger mit Unterstützungsbedarf informieren, beraten und begleiten. Die DSL soll den Bürgern alle möglichen Mittel an die Hand geben, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Krankenkassen fordern eine stimmberechtigte Vertretung im Verwaltungsrat der DSL. Denn ein paritätisch verwaltetes Modell, das auch die Krankenkassen mit einbezieht, sichert ein Finanz- und Rentabilitäts-Monitoring und ermöglicht die Verteidigung der fundamentalen Werte der Solidarität.

Knowhow der Krankenkassen in der Gesundheitspolitik

Die Krankenkassen machen sich weiterhin dafür stark, dass die neuen Kompetenzen paritätisch verwaltet werden, in einer Struktur, die alle Partner einbezieht, die bereits jetzt die Bereiche der sozialen Sicherheit mitverwalten und gerade deswegen ein solides Fachwissen und jede Menge Knowhow einbringen können. Bis heute haben die Krankenkassen die Gesundheitspolitik mitgestaltet; und dies immer mit Blick auf eine nachhaltige Politik und eine effiziente Verwaltung, welche jedem Bürger den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in der Gesundheit ermöglichen.

Gerade wegen ihrer geringen Größe ist es wichtig, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft eine transversale, effiziente, finanzierbare und bürgernahe Gesundheitspolitik erschafft, die sich nach den Bedürfnissen der Bürger ausrichtet. Um dies zu erreichen ist die Zusammenarbeit mit den Akteuren unerlässlich. In diesem Sinne setzt sich die CKK tagtäglich auf verschiedenen Eben für die Interessen ihrer Mitglieder ein.

2017 wird für die DG und ihre Gesundheitsakteure ein wichtiges und ausschlaggebendes Jahr. Die Auswirkungen und Herausforderungen der 6. Staatsreform im Bereich der Gesundheit werden sich bemerkbar machen. In verschiedenen Bereichen sind die Krankenkassen konsultiert worden, beziehungsweise werden in die Ausarbeitung von Konzepten mit einbezogen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Gesundheitsförderung und die Prävention oder die Überlegungen zu den Mobilitätshilfen, die ab 2017 durc h die DSL verwaltet werden sollen.

Verschiedene Systeme der sozialen Absicherung

Durch die 6. Staatsreform entwickeln sich die Teilstaaten unterschiedlich. Diese mittlerweile deutlich erkennbaren Unterschiede sind offensichtlich zurzeit unabwendbar. Konkret bedeutet dies, dass ein Flame, Wallone, Brüsseler oder Deutschsprachiger nicht mehr die gleichen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Nutzung von Größenvorteilen, die Vereinfachung der Verwaltung,.. stehen in unerreichbarer Ferne angesichts einer immer komplizierter werdenden Struktur: heute zählen wir in Belgien 6 verschiedene Verwaltungsstrukturen und nicht weniger als 8 Gesundheitsminister…

Die Krankenkassen befürchten, dass durch die 6.Staatsreform eine soziale Fragmentierung unseres Landes stattfindet. In den verschiedenen Landesteilen entstehen vermehrt verschiedene Systeme der sozialen Sicherung.   Die 6.Staatsreform und die zukünftigen Entwicklungen in den Teilstaaten stellen die Krankenkassen, aber auch die übrigen Akteure, vor enorme organisatorische Herausforderungen. Die Krankenkassen sind bereit, auch in Zukunft diese Herausforderungen anzugehen, um ihre Werte, ihre Vision der Gesundheit, ihr Gesellschaftsbild und die Interessen ihrer Mitglieder im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Gesundheitspolitik zu verteidigen und weiterzuentwickeln.

Folgende Zuständigkeiten im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Unterstützung von Perronen sind am 1. Juli 2014 an die Gemeinschaften übertragen worden:

  • die Mobilitätshilfen und die Beihilfe- und Unterstützung für betagte Personen (BUB);
  • die Anerkennungsnormen der Krankenhäuser, sowie die Finanzierung der Infrastruktur und der schweren medizinischen Ausstattung (MRT, Pet-Scan, Strahlentherapie);
  • die Altenwohnheime und Pflegewohnheime, Kurzeitpflegezentren und Tagespflegezentren;
  • die Langzeitpflege und Rehabilitationsabkommen;
  • die häusliche Konzertierung der Bedürfnisse von Patienten;
  • die psychiatrischen Pflegewohnheimen und die Intitiativen für Begleitetes Wohnen;
  • alle Präventionsinitiativen (Impfungen, Krebsfrüherkennungsprogramme, Ernährungs- und Bewegungspläne, Mundhygiene, Raucherentwöhnung, Suchtbekämpfung …);
  • die Organisation der Grundversorgung (Impulseo -Fonds, Hausärztekreise, integrierte Dienstleistungen der häuslichen Hilfe und Pflege (IDHHP), lokale multidisziplinäre Netzwerke (LMN);
  • die Palliativpflegeverbände und die häuslichen Palliativbetreuungsteams;
  • die Anerkennung der Gesundheits- und Pflegeberufe.