Gemeinnütziger Auftrag

 

Liebe Leserinnen und Leser,

Offensichtlich müssen wir einigen in Erinnerung rufen, dass die Krankenkassen einen gemeinnützigen öffentlichen Auftrag erfüllen, bei dem es nicht um Profit geht. Der Föderalstaat stellt ihnen für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung finanzielle Mittel bereit. Die Verwaltung ist von herausragender Wirtschaftlichkeit geprägt: 3,2 Prozent des Gesamtbudgets für gesundheitliche Versorgungsleistungen. „Wer kann da behaupten, die Krankenkassen würden den Bürger viel Geld kosten? Wagen wir doch einfach den Vergleich: Bei den kommerziellen Anbietern von Krankenhausversicherungen verschlingt die Verwaltung 20 bis 22% ihres Budgets.

Und nebenbei bemerkt: bei den Krankenkassen sind die Verwaltungskosten seit 2011 nicht mehr gestiegen. Mehr noch: bis 2018 sollen wir auf weitere 100 Millionen Euro verzichten!“, erläuterte Jean Hermesse, Generalsekretär der Christlichen Krankenkassen in seiner Ansprache am 4. März.

Seit jeher haben wir unsere Verantwortung im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung des Gesundheitssystems getragen und werden dies auch weiterhin tun. Der CKK liegt die reiche Konzertierung mit den Gesundheitsfachleuten unter Achtung unserer gegenseitigen Interessen ganz besonders am Herzen: die Qualität der Versorgung, die Tarifsicherheit für den Patienten und eine korrekte Honorierung der Leistungserbringer. Der jüngste Vertrag zwischen Ärzten und Krankenkassen für 2016-2017 liefert wieder den Beweis dafür, dass dieses Modell gut funktioniert!

Die Krankenkassen sind Partner, nicht Gegner der Ärzte. Deshalb möchten wir diesen Weg weiter beschreiten, denn aus unserer Sicht, ist er der einzig konstruktive.

Ihre Präsidentin
Madeleine Grosch