Gesundheitsbarometer zu den Krankenhauskosten: Die Kluft wird immer größer

Ein Krankenhausaufenthalt in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer kostet im Durchschnitt sechsmal weniger als in einem Einzelzimmer. Manchmal kann die Krankenhausrechnung aber überall alarmierende Höhen erreichen. Für eine aufgrund von Funktionsstörungen durchgeführte Brustverkleinerung z.B. bezahlt eine Patientin im Krankenhaus A einen Preis von 3023 Euro und im Krankenhaus B nur 103 Euro. Das gleiche Verfahren, die gleiche Zimmerart, aber 29 Mal billiger! Es hängt alles von den nicht erstattungsfähigen, übertariflichen Arzthonoraren ab.

Leider ist das keine Überraschung: 2018 sind die Zusatzkosten in den Krankenhäusern zum x-ten Mal gestiegen. Das geht aus der 15. Ausgabe des Krankenhausbarometers der Christlichen Krankenkasse (CKK) hervor. Bei einer gewöhnlichen Aufnahme (mit Übernachtung) im Krankenhaus stiegen die übertariflichen Arzthonorare neben der Indexierung nochmals um 4,7%. In einem Einzelzimmer bezahlt ein Patient durchschnittlich 1619 Euro pro Aufnahme aus eigener Tasche. In einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer liegen die durchschnittlichen Zuzahlungen bei 278 Euro. In den zuletzt genannten Zimmern dürfen die Ärzte keine übertariflichen Gebühren erheben. Auch Zimmerzuschläge sind untersagt.

Zweibettzimmer: Vorsicht vor bösen Überraschungen

Im Durchschnitt bezahlt der Patient im Zweibett- oder Mehrbettzimmer fast sechsmal weniger als im Einzelzimmer. Aber diese Zimmer sind keine absolute Gewähr für Tarifsicherheit. Patienten, die sich entscheiden, das Zimmer mit anderen Patienten zu teilen, können für einige Eingriffe trotzdem noch kräftig zur Kasse gebeten werden. In einigen Krankenhäusern sind die Kosten für den Patienten für die gleiche Behandlung (fast) so hoch wie im Einzelzimmer, obwohl die Behandlung in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer stattgefunden hat.

Dies ist z.B. bei der „Brustverkleinerung aufgrund von Funktionsstörungen“ der Fall. Für diesen Eingriff erheben einige Krankenhäuser regelmäßig nicht erstattungsfähige Gebühren, die manchmal illegal sind. Diese Gebühren hat die Patientin in voller Höhe selbst zu tragen. Einige Krankenhäuser berechnen diese nur dann, wenn die Aufnahme in einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer erfolgt. Auf diese Weise erreichen die Kosten fast die gleiche Höhe wie bei einer Aufnahme in einem Einzelzimmer, wenn die Leistungserbringer dort auf die Berechnung von nicht erstattungsfähigen Leistungen verzichten.

Andere Krankenhäuser gehen den umgekehrten Weg: Sie erheben nur im Einzelzimmer nicht erstattungsfähige Gebühren. Infolgedessen sind die mittleren Kosten für die Patientinnen in diesen Krankenhäusern in Einzelzimmern etwa 30 Mal höher als in Zweibett- oder Mehrbettzimmern. In anderen Krankenhäusern zahlen die Patientinnen niemals Gebühren für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind.

„Natürlich können einzelne Umstände einen unterschiedlichen Ansatz erfordern, aber solche Preisschwankungen für den gleichen Eingriff sind nicht vertretbar“, erklärt Jean Hermesse, Vizepräsident der CKK. „Realistisch lässt sich daraus nur schlussfolgern, dass Krankenhäuser und/oder Ärzte kreative Wege finden, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Die Erhebung von Gebühren für Leistungen, die nicht durch die Pflichtversicherung übernommen werden, ist eine solche Methode. Wir sehen auch, dass Komfortzuschläge, zum Beispiel für einen Fernseher oder einen Kühlschrank im Zimmer, ebenfalls weiter zunehmen, genau wie die übertariflichen Honorar- und Zimmerzuschläge“.

Unsicherheit, auch wenn der Patient eine Krankenhausversicherung hat.

Alle oben beschriebenen Kosten gehen zu Lasten des Patienten. Auch die Krankenhausversicherung sichert den Patienten nicht automatisch ab. So decken beispielsweise nicht alle Versicherungen Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.

„Wir befinden uns voll und ganz in einem System der zweigleisigen medizinischen Versorgung. Fakt ist, dass sich nur noch Menschen ein Einzelzimmer leisten können, die auch die nötigen Mittel haben. Dabei sollte ein Einzelzimmer kein Luxus sein. Die meisten Patienten möchten im Krankenhaus allein sein. Die Krankenhäuser bieten diese Zimmerart auch immer mehr an. Und internationale Untersuchungen belegen, dass eine Behandlung im Einzelzimmer mehr Vorteile als Nachteile bietet. Das Einzelzimmer sollte deshalb Standard für Behandlungen mit mindestens einer Übernachtung werden“, fordert Jean Hermesse.

Übertarifliche Honorare gänzlich verbieten

Wenn alle Menschen die Möglichkeit haben sollen, sich in einem Einzelzimmer behandeln zu lassen, geht das nur, wenn übertarifliche Arzthonorare untersagt werden. „Dann wären auch die Krankenhausversicherungen nicht mehr nötig“, gibt Jean Hermesse zu bedenken. „Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass ein wesentlicher Teil der Prämien, die Arbeitgeber und Versicherte für wahlfreie Krankenhausversicherungen aufbringen müssen, in das System der gesetzlichen Krankenversicherung einfließt. Das würde zu einer Verbesserung der Krankenhausfinanzierung führen, und die Ärzte könnten korrekt bezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass wir einen Einblick erhalten in die Art und Weise, wie Krankenhäuser und Ärzte sich die Einnahmen aufteilen, die sie aus den übertariflichen Gebühren erwirtschaften. Hier herrscht immer noch keine Transparenz. Auch alle anderen Kosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, müssen geregelt werden, wie zum Beispiel die Vergütung von Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, damit hier Klarheit und Transparenz herrschen“, schlussfolgert er.

Anhänge (in französischer Sprache):

Anhang_1_Durchschnittskostentabelle_FR Anhang_2_Krankenhauskartierung_FR Anhang_3_Prozentsätze_Honorarzuschläge_FR Anhang_4_Grafik Anhang_5_Tipps_Krankenhausrechnung_FR Anhang_6_Krankenhausbarometer_CKK