Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse

Sie müssen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls der Arbeit fernbleiben? Seit dem ersten Januar 2016 gilt für Krankmeldungen gegenüber der Krankenkasse (1) ein neues Formular, ob für Arbeitnehmer, Selbstständige oder Arbeitsuchende. Auf diesem Vordruck muss der behandelnde Facharzt oder Hausarzt jeweils das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit vermerken.

Welches sind die Fristen für die Krankmeldung gegenüber der Krankenkasse?

Die Antwort auf diese Frage bleibt unverändert: Alles hängt von der jeweiligen Lage und dem beruflichen Status ab (siehe Übersicht weiter unten).

Sie können Ihre Lage oder Ihren Status nicht genau einschätzen?

Dann übersenden Sie der Krankenkasse vorsichtshalber innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung.

Eine neue Bescheinigung

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Sie für die Krankmeldung eine neue (vertrauliche) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verwenden (2). Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von Ihrem Kundenberater oder können Sie über die CKK-Website www.ckk-mc.be herunterladen (Rubrik Self-Service). Denken Sie daran, einen Blankovordruck mitzunehmen, wenn Sie den Arzt aufsuchen. Der Vordruck für Arbeitnehmer ist ein anderer als der für Selbstständige. Der Arzt muss jetzt nicht nur das Datum eintragen, an dem die Arbeitsunfähigkeit beginnt, sondern auch das Datum, an dem sie voraussichtlich endet. Das Enddatum ist der Tag vor der Wiederaufnahme der Arbeit. Zum Beispiel der Sonntag, wenn der Arzt meint, Sie könnten ab montags wieder arbeiten. Wenn es sich um den Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit handelt, muss das Feld „der Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit“ angekreuzt werden. Wenn es sich um eine Verlängerung einer bestehenden Arbeits­unfähigkeit handelt, ist das Feld „die Verlängerung dieser Arbeitsunfähigkeit“ anzukreuzen. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass die Art der ausgeübten Erwerbstätigkeit möglichst genau beschrieben werden muss, damit der Vertrauensarzt der Krankenkasse die mit Ihren beruflichen Aufgaben verbundenen Anstrengungen einschätzen kann (zum Beispiel schwere körperliche Arbeit, Verwaltungsarbeit im Büro, …).

Mit der Post

Sobald der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgefüllt hat, ist diese mit der Post an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse zu schicken (der Poststempel ist ausschlaggebend). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehört nicht in den grünen Briefkasten der Christlichen Krankenkasse.

Die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit

Anhand der ihm zugesandten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entscheidet der Vertrauensarzt über die Anerkennung oder die Ablehnung der Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Post. Wenn die Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird, steht auf dem Bescheid auch die Dauer der Anerkennung (was bisher nicht der Fall war).

Sie nehmen die Arbeit erneut auf?

Wenn Sie am Tag nach dem Enddatum der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit erneut aufnehmen oder sich erneut als Arbeitsuchender melden, brauchen Sie Ihre Krankenkasse nicht zu benachrichtigen. Wenn Sie jedoch die Arbeit vor diesem Enddatum erneut aufnehmen, müssen Sie der Krankenkasse innerhalb kürzester Frist die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit zustellen. Wenn Sie während der Zeit der Anerkennung die Arbeit teilzeitig wieder aufnehmen oder eine andere Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie die Krankenkasse hierüber in Kenntnis setzen, bevor Sie eine Tätigkeit ausüben. Die Selbstständigen müssen sogar warten, bis die Genehmigung zur Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung tatsächlich vorliegt, bevor sie erneut arbeiten. Bei einem Rückfall ist der Vertrauensarzt innerhalb von 48 Stunden anhand einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung (Erst-bescheinigung) zu benachrichtigen.

Ihre Arbeitsunfähigkeit wird verlängert?

Wenn der Arzt der Meinung ist, dass Sie an dem Tag, den er als Enddatum auf die ursprüngliche Bescheinigung eingetragen hat, noch nicht fähig sind, Ihre Arbeit erneut aufzunehmen, darf er eine Verlängerung beantragen. Achtung: solche Verlängerungsanträge sind lediglich im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. In diesem Fall ist also eine neue Bescheinigung mit einem neuen Enddatum für die Arbeitsunfähigkeit auszufüllen. Diese Bescheinigung ist dem Vertrauensarzt innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Arbeitsunfähigkeit zu übermitteln. Es spricht nichts gegen eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des ursprünglichen Enddatums.

  • (1) Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben und eine entsprechende Erklärung bei Ihrer Arbeitsunfallversicherung eingereicht wurde, brauchen Sie der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nicht zu melden.
  • (2) Für Versicherte, deren Arbeitsunfähigkeit vor dem 1. Januar 2016 bereits anerkannt war, gilt weiterhin das alte Verfahren (mit Vorladung des Vertrauensarztes). Bei einem Rückfall gilt auch für diese Versicherten das neue Verfahren.

Wann ist die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse zu melden?

STATUS DES VERSICHERTEN MELDEFRIST
Angestellte 28 Kalendertage (1)
Arbeiter 14 Kalendertage (1)
Arbeitsuchende oder andere Versicherte, die bei Risikoeintritt nicht (mehr) erwerbstätig sind (z.B. Interimsbeschäftigte, deren Vertrag ausläuft) 48 Stunden
Selbständige 28 Kalendertage (2)
Tageseltern, die Kinder im Rahmen einer anerkannten Einrichtung betreuen 48 Stunden
Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus 48 Stunden
Bei einem Rückfall nach Wiederaufnahme der Arbeit:

• innerhalb von 14 Kalendertagen (im ersten Jahr der AU)

• innerhalb von drei Monaten (ab dem zweiten Jahr der AU)

48 Stunden
Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit 48 Stunden

 

 

(1) Nach der vom Arbeitgeber gewährten Lohn- oder Gehaltsfortzahlung.

(2) Nach dem Karenzmonat.