Page 3 - Miteinander_1_2022
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  Ab 1. Januar: neue 
EKE-Einkommensgrenzen 
Derzeit kann jede Person, die nachweist, dass ihr Haushaltsein- kommen während eines einjährigen Bezugszeitraums gering war, die erhöhte Kostenerstattung (EKE) in Anspruch nehmen. Der EKE-Status (frz.: BIM-Status) garantiert, dass der Nutznießer weniger für die Gesundheitsversorgung zahlen muss und ver- schiedene soziale Vergünstigungen erhält. Dieser Status wird unabhängig von der Situation, in der sich die betreffende Person befindet, auf Antrag bei der Krankenkasse gewährt.
Es gibt jedoch Personengruppen oder Situationen (sogenannte Indikatoren), bei denen der zugrunde liegende Bezugszeitraum für die Einkommensprüfung auf einen Monat beschränkt ist. Der EKE-Status wird dann aufgrund einer Erhebung in Bezug auf das Einkommen in diesem Monat von der Krankenkasse gewährt. Für Personen, die sich nicht in einer als Indikator bezeichneten stabilen Situation befinden, wird die Einkommenserhebung für das Vorjahr durchgeführt. Für die Personengruppen, die auto- matisch einen Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung haben (z. B. Sozialhilfeempfänger und Kinder mit Beeinträchtigung), ändert sich nichts.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um den EKE-Status zu erhalten:
 Für Personen in besonderen Situationen wird das aktuelle
Einkommen berücksichtigt. Für 2022 liegt die jährliche Ober- grenze bei 22.315,89 Euro brutto pro Jahr für den Antrag- steller und erhöht sich um 4.131,28 Euro brutto pro Jahr für jede weitere Person im Haushalt.
 Für Personen, die sich in einer anderen Situation mit gerin- gem Einkommen befinden, wird das Haushaltseinkommen des Vorjahres zugrunde gelegt. Bei Anträgen auf den EKE- Status, die im Jahr 2022 gestellt werden, beträgt die jährliche Einkommensgrenze für das Jahr 2021 brutto 20.292,59 Euro für den Antragsteller, erhöht um 3.756,71 Euro brutto für jede weitere Person im Haushalt.
Mehr Erstattung für Schmerzmittel   
Etwa 232.000 Patienten mit chronischen Schmerzen haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für ihre Analgetika (Schmerzmittel). Ab dem 1. Januar 2022 müssen sie deutlich weniger für diese Medikamente bezahlen.
Zu Beginn des Jahres ist ein neues einheitliches Erstattungs- system in Kraft getreten, das für die Patienten vorteilhafter und für den Arzt einfacher ist. Letzterer muss nur noch einen einzi- gen Antrag auf Zulassung bei der Krankenkasse stellen, der dann lebenslang gültig ist.
Künftig werden Schmerzmittel zu 75% statt zu 20% erstattet. Der Patient zahlt dann zwischen 1,09 und 2,09 € pro Packung, gegenüber bisher durchschnittlich 10 € für eine gleiche Behand- lungsdauer.
Patienten mit einer einjährigen Genehmigung haben ein Schrei- ben der CKK erhalten: sie sollen zeitnah ihren Hausarzt aufsu- chen, damit dieser beim Vertrauensarzt eine neue Genehmi- gung beantragen kann. Ohne diese Genehmigung erhalten sie ab dem 1. Januar keine Kostenerstattung mehr.
Weniger Gesundheitskosten 
für niedrige Einkommen 
Auf Vorschlag der Krankenkassen hat die Föderalregierung beschlossen, eine niedrigere Obergrenze für die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) einzuführen.
Demnach müssen Haushalte, deren steuerpflichtiges Nettoein- kommen im Jahr 2020 nicht mehr als 11.120 Euro betrug, im Jahr 2022 maximal 250 Euro Eigenanteil für Gesundheitsleistun- gen aufbringen. Diese Maßnahme wird voraussichtlich mehr als 96.000 Haushalte betreffen.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass diese Personen eine Behandlung aus finanziellen Gründen aufschieben müssen. Sie wird allerdings erst im Laufe des Jahres greifen, da die entspre- chenden Gesetze und Ausführungserlasse noch verabschiedet werden müssen.
Durch das System der maximalen Gesundheitsrechnung (frz.: Maximum à facturer, MAF) werden die Gesundheitsausgaben der belgischen Haushalte je nach Einkommen auf eine bestimm- te Obergrenze gedeckelt.
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