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  Eltern zahlen weniger Steuern
Staat unterstützt Familien durch Steuervorteile!
miteinander
 Wer für unterhaltsberechtigte Kinder zu sorgen hat, bezahlt weniger Steuern. Ob die Eltern zusammen oder getrennt leben, spielt dabei keine Rolle.
 KinderbedeutenAusgabenundkönnen das Familienbudget beeinflussen
Der Teil des Einkommens, auf den die steuerpflichtige Person keine Steuern zahlt (der sogenannte Steuerfreibetrag), erhöht sich, wenn sie ein oder mehrere Kinder hat, für die sie unter- haltspflichtig ist. Und jedes neue Kind berechtigt zu einem höhe- ren Vorteil als das vorherige Kind. Hier sind die Beträge, die für die Steuererklärung dieses Jahres gelten (Steuerjahr 2022, Ein- kommen 2021).
Steuerfreibeträge (je Steuerpflichtigen)
Um die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder zu zählen, wird der Familienstand am 1. Januar berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2022 (Einkommen 2021) geht die Steuerver- waltung daher vom Stand am 1. Januar 2021 aus.
Als unterhaltsberechtigtes Kind gilt ein Kind, das
 dauerhaft mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebt,  über Nettojahreseinkünfte verfügt, die bei maximal
 3.410 Euro liegen, wenn die Eltern gemeinsam besteuert werden;
 oder 4.920 Euro, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil getrennt besteuert wird.
Diese Beträge gelten für das Steuerjahr 2022. Die Einkünfte des Kindes sind z.B. die Einkünfte aus einer Tätigkeit als jobbender Student. Bei der Berechnung des Einkommens eines Kindes zählt die Steuerbehörde das Kindergeld nicht mit.
Ein Kind kann unabhängig von seinem Alter (es muss nicht min- derjährig sein) und selbst dann steuerlich unterhaltsberechtigt sein, wenn es nicht mit dem Steuerpflichtigen verwandt ist. Bei einem Paar in eheähnlicher Gemeinschaft kann beispielsweise der Sohn der Partnerin oder die Tochter des Partners ebenfalls für diesen Steuervorteil berücksichtigt werden, wenn er oder sie an derselben Adresse wohnhaft ist. Es muss nachgewiesen werden, dass der Steuerpflichtige die Kosten für den Unterhalt und die Erziehung dieses Kindes trägt.
 SteuerlicheMitelternschaftbei getrennten Eltern
Normalerweise wird die Steuervergünstigung bei Trennung nur jenem Elternteil gewährt, bei dem die Kinder ihren steuerrecht- lichen Wohnsitz haben. Der steuerrechtliche Wohnsitz ist der Wohnsitz, der im Bevölkerungsregister am 1. Januar 2021 für das Steuerjahr 2022 (Einkommen 2021) eingetragen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Steuervorteile für Kinder zwischen den Eltern aufgeteilt: Jeder Elternteil erhält die Hälfte der Steuervorteile. Dies wird als steuerrechtliche Mit- elternschaft bezeichnet.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
 Die Eltern dürfen nicht demselben Haushalt angehören;
 jeder Elternteil übernimmt einen Teil der Sorge- und Erzie-
hungspflicht für die gemeinsamen Kinder;
 die Kinder wohnen abwechselnd bei beiden Elternteilen (die
Häufigkeit wird im Urteil oder in einer Vereinbarung zwi-
schen den Eltern mit oder ohne Notar festgelegt);
 kein Elternteil setzt für diese Kinder Unterhaltszahlungen
von der Steuer ab.
Wie ist die Steuererklärung auszufüllen?
 Rubrik B 2 im Rahmen II, wenn die Kinder aus steuerlicher
Sicht als Unterhaltsberechtigte gelten;
 Rubrik B 3 im Rahmen II, wenn die Kinder aus steuerlicher
Sicht nicht als Unterhaltsberechtigte gelten.
Ohne Kinder
 9.050 €
 Mit einem unterhaltsberechtigten Kind
 10.700 €
 Mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern
14.940 €
 Mit drei unterhaltsberechtigten Kindern
  24.440 €
 Mit vier unterhaltsberechtigten Kindern
39.800 €
 Mit mehr als vier unterhaltsberechtigten Kindern
 +5.860 € / Kind
  
Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen
Die Unterhaltszahlung ist der Geldbetrag, den ein Elternteil regelmäßig (meist monatlich) an den anderen Elternteil zahlt, um die Pflege, Erziehung und Unterbringung des Kindes zu decken, solange es finanziell nicht unabhängig sein kann (auch nach Erreichen der Volljährigkeit, bis die Ausbildung oder das Studium vollständig abgeschlossen sind).
Der Elternteil, der diese Unterhaltszahlungen leistet, kann sie unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen.
 Die Unterhaltszahlung muss auf der Grundlage einer Unter-
haltspflicht erfolgen;
 beide Elternteile dürfen nicht demselben Haushalt
angehören;
 die Unterhaltszahlung muss in einem Urteil oder in einer
schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern festgelegt
sein;
 die Unterhaltszahlung muss regelmäßig erfolgen und die
Zahlung muss nachgewiesen werden.
Gwénaël Leriche, ASBL Droits quotidiens
MITEINANDER 3/2022 |5
  soziales
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