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 Ein Zehntel der Arbeitszeit als Elternurlaub
 Seit dem 1. Juni 2019 haben die Arbeitnehmer der Privatwirt- schaft und die Beschäftigten der lokalen und provinzialen Behörden unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Mög- lichkeit, ein Zehntel ihrer Arbeitszeit als Elternurlaub zu neh- men. Diese Möglichkeit erstreckt sich über 40 Monate, die in Zeiträume von 10 Monaten aufgeteilt werden können.
Diese neue Form der Teilzeit gilt für Erwerbstätige, die vollzeitig arbeiten und insofern der Arbeitgeber sein Einverständnis erteilt. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, seine Arbeitsleistung wöchentlich um einen halben Arbeitstag oder zweiwöchentlich um einen vollen Arbeitstag zu reduzieren.
Eine Unterbrechungspauschale wird vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA – Onem) gewährt. Diese beträgt 58, 67 oder 88 Euro netto pro Monat, je nachdem, ob der Arbeitnehmer jünger oder älter als 50 Jahre ist. Für alleinstehende Personen beläuft sich die Pauschale - unabhängig vom Alter der Person - auf 108,82 Euro.
 Flexiblere Regelung des Urlaubs für medizinischen Beistand
Künftig hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Elternurlaub oder Urlaub für medi- zinischen Beistand in kürzeren Zeitabschnitten als gesetzlich vorgesehen zu neh- men. Dies kann mit Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen.
So kann ein Vollzeit-Elternurlaub in Zeitabschnitten von einer Woche oder einem Vielfachen von einer Woche und ein Teilzeit-Elternurlaub in Perioden von einem Monat oder einem Vielfachen von einem Monat genommen werden.
Der Vollzeiturlaub für medizinischen Beistand kann auf eine, zwei oder drei Wochen, statt auf mindestens einen Monat, reduziert werden.
Alle Infos unter:
  
www.lfa.be/de
      Der Sozialdienst der  Christlichen Krankenkasse...
Pensionsberatung Sozialdienst
n Kelmis, Kirchplatz 32,
Tel. 087 32 43 36, donnerstags 9:00 bis 12:30
n Büllingen, Hauptstraße 28, Tel. 087 89 82 69,
dienstags 9:00 bis 12:30 Uhr
n Informationen über Ihre Rechte
n Vorbereitung Ihres Pensionsantrags
n Provisorische Berechnung Ihrer Pension
n Zusammenstellen der Akte für die inländische und die ausländische Pensionsversicherung
n Rechtsberatung bei Streitfällen
n Fragen zur Sozialversicherung
n Anträge auf Beihilfen oder Vorteile
n soziale und berufliche Integration
n Unterbringung
n berufliche oder körperliche
Rehabilitation n Beziehungen zu
Sozialeinrichtungen
  MITEINANDER 4/2019 |3
 Uhr
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montags* 9:00 bis 12:30 Uhr n Malmedy, Malgravestraße 3,
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donnerstags 9:00 bis 12:30 Uhr
E-Mail: sozialdienst@mc.be | www.ckk-mc.be
* Ausser am letzten Montag eines Monats.
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