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  Auch Selbstständige haben  Anspruch auf Krankengeld
Viele Selbstständige und mitarbeitende Ehepartner wissen nicht, dass sie Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie krank werden, einen Unfall erleiden oder ins Krankenhaus eingelie- fert werden. Bisher betrug die Karenzzeit 14 Tage. Von nun an können Selbstständige ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähig- keit Geldleistungen erhalten, wenn die Arbeitsunfähigkeit län- ger als sieben Tage dauert1. Der Antrag ist an die Krankenkasse zu richten.
Die neuen Vorschriften gelten für Arbeitsunfähigkeiten (AU) ab dem 1. Juli 20192. Zur Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit muss der Selbstständige seine beruflichen Tätigkeiten eingestellt haben. Er kann jedoch weiterhin Einnahmen beziehen, wenn sein Unternehmen weiterläuft.
 Was ist zu tun?
Der Selbstständige muss die „Bescheinigung über die Arbeits- unfähigkeit der Selbstständigen“ (auch „vertrauliche Krank- meldung“ genannt, erhältlich bei der Krankenkasse) durch sei- nen Arzt ausfüllen lassen. In dieser Bescheinigung müssen das Anfangs- und das Enddatum sowie die Diagnose der Arbeitsun- fähigkeit vermerkt sein.
Diese Originalbescheinigung muss innerhalb von sieben Kalen- dertagen nach Beginn der in der Bescheinigung genannten Arbeitsunfähigkeit mit der Post an die Krankenkasse geschickt werden, wobei der Poststempel ausschlaggebend ist.
Achtung! Dieses Attest darf niemals in einen grünen Briefkasten der CKK eingeworfen werden. Die einzige Alternative zum Post- stempel besteht darin, das Attest einem Kundenberater der Krankenkasse persönlich gegen Empfangsbestätigung aus- zuhändigen.
Nach Erhalt der AU-Erklärung sendet die Krankenkasse dem Arbeitnehmer einen Fragebogen über seine selbstständige Tätigkeit und ein Informationsblatt zum „Krankengeld“. Diese Dokumente sollten schnellstmöglich ausgefüllt und zurückge-
schickt werden. Für die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit ist der Vertrauensarzt der Krankenkasse zuständig. Wenn die Arbeitsunfähigkeit die in der „vertraulichen Krankmeldung“ angegebene Dauer überschreitet, muss innerhalb von zwei Tagen ein neues Attest zugesandt werden.
 Wie hoch sind die Geldleistungen?
Achtung: Die Auszahlung der Geldleistungen kann erst ab dem Datum der Unterzeichnung der Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gung durch den Arzt erfolgen.
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Familienstand (Festbetrag zum 1. Juli 2019):
37,35 Euro für Versicherte, die mit anderen zusammenwohnen; 48,71 Euro für Alleinstehende;
60,86 Euro für Haushaltsvorstände
Die Leistungen werden an sechs Tagen in der Woche gewährt und monatlich ausgezahlt. Ein Berufssteuervorabzug auf das Arbeitseinkommen (11,11% im ersten Jahr der AU) wird von der Krankenkasse an das Steueramt überwiesen.
Weitere Infos unter:
1 Im Januar 2018 war die Karenzzeit für Selbstständige von 28 auf 14 Tage gekürzt worden.
2 Versicherte, die im Hauptberuf als Selbstständige tätig sind, müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig bezahlt haben. Wer nebenberuf- lich als Selbstständiger arbeitet, erhält kein Krankengeld, außer unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
miteinander
 
ckk-mc.be/arbeitsunfaehigkeit
  
087/32 43 33
  MITEINANDER 4/2019 |7
  soziales










































































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