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    gen erheben übrigens diesen Anspruch, beruhen jedoch nicht auf belastbaren wissenschaftlichen Angaben. Es ist kein Zufall, dass weltweit keine öffentliche Gesundheitseinrichtung, kein unabhängiger Sachverständigenausschuss und nicht einmal die Weltgesundheitsorganisation einen solchen, umfassenden Indi- kator entwickeln konnte.“
Dem Nutri-Score wird zudem vorgeworfen, dass er etwaige Umwandlungen des Produktes unmittelbar vor dem Verbrauch nicht berücksichtigt (Art der Zubereitung, Beifügung von Zuta- ten...). „Die Nährwertinformationen beziehen sich auf den Pro- duktzustand bei Verkauf“, so Nicolas Guggenbühl. „Im Falle von tiefgefrorenen Fritten beispielsweise ist es nicht möglich, den Nährwert nach der Zubereitung anzugeben, da es unterschied- liche Zubereitungsformen (Backen, frittieren, Wahl des Öles etc.) gibt. Nicht vorgebackene Tiefkühlfritten – die nichts ande- res als geschälte Kartoffeln sind – haben den Nutri-Score-Wert A; vorgebackene Tiefkühlfritten jedoch den Nutri-Score-Wert B. Der Wert B würde im Falle einer Zubereitung im Ofen erhalten bleiben; während die Zubereitung in Frittenfett den Score jedoch auf den Wert C herunterstufen würde.“
 Den Nutri-Score verpflichtend machen
Seit 2016 von den französischen Behörden entwickelt und gete- stet, kann sich der Nutri-Score auf eine solide wissenschaftliche Grundlage stützen, mehrere Studien belegen zudem den Ein-
fluss dieses Labels auf das Kaufverhalten der Verbraucher: „Der Konsument wählt systematisch kleinere Portionen von Produk- ten mit einem mittelmäßigen Nutri-Score-Wert“, versichert Test- Achats. Dies sind einige der Gründe, die die belgischen Behörden dazu bewogen haben, den Nutri-Score in Belgien einzuführen. Seine Anwendung ist jedoch nicht verpflichtend, sondern steht den Nahrungsmittelproduzenten frei. Aktuell sind in Belgien zwischen 15 und 20 Prozent der weiterverarbeiteten Nahrungs- mittel mit dem Nutri-Score auf der Packung versehen.
Die Anwendung auf freiwilliger Basis begrenzt das Potenzial des Nutri-Score. Doch obliegt die verpflichtende Einführung nicht den Nationalstaaten, sondern der Europäischen Union. Sieben Verbraucherschutzorganisation aus sieben Staaten (dar- unter Test-Achats) haben unter www.pronutriscore.org eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen. Die darauf enthaltene Peti- tion benötigt eine Million Unterschriften, um Gehör bei der europäischen Kommission zu finden.
(Quelle: En Marche/Joëlle Delvaux)
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 MITEINANDER 4/2019 |9
  gesundheit
 Quelle: santepubliquefrance.fr





















































































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