Page 7 - Miteinander_6_2018
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 Das Kindergeld wird künftig vom Ministerium der DG verwaltet
Ab dem 1. Januar übernimmt der Fachbereich Familie und Sozia- les des Ministeriums der DG die Verwaltung und Auszahlung des Kindergeldes. Am Kaperberg 6 in Eupen werden künftig die ostbelgischen Kindergeldakten bearbeitet. Was bleibt beim Alten und was verändert sich?
In Ostbelgien betrifft der Zuständigkeitswechsel vom Föderal- staat an die Deutschsprachige Gemeinschaft über 14.000 Kinder. Es geht um rund 35 Millionen Euro. Die Kindergeldakten werden automatisch übertragen, also muss keine Familie etwas unter- nehmen.
 WiesiehtdasneueKonzept für Ostbelgien aus?
Das Kindergeld wird das Recht eines jeden Kindes. Also hat jedes Kind, das in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeldet ist, automatisch Anrecht auf Kindergeld. Unabhängig davon, um das wievielte Kind es sich handelt, erhält jedes Kind denselben Basisbetrag.
Das Recht auf Kindergeld ist bis 18 Jahre bedingungslos. Für Kinder mit Beeinträchtigung gilt dies sogar, bis diese ihren 21. Geburtstag feiern. Danach können erwachsene Kinder unter gewissen Bedingungen (z.B. Ausbildung) bis zum Alter vom 25 Jahren weiterhin finanziell unterstützt werden.
 WiegehtderÜbergangvom
alten ins neue System vonstatten?
Wenn das neue System startet, erhält keine Familie weniger Geld. Die Übergangsregelung hält pro Empfänger den Kinder- geld-Betrag fest, den er erhielt, bevor das neue System einge- führt wurde. Dieser festgehaltene Betrag wird nicht indexiert.
Der Kindergeld-Betrag ändert erst, wenn dieser laut neuem System vorteilhafter für einen Empfänger ist, sprich höher, oder wenn die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ändert, beispielsweise ein Baby kommt zur Welt oder ein Kind zieht aus und verlässt offiziell den Haushalt.
Dann wechselt eine Familie automatisch und endgültig ins neue Kindergeld-System. Ob der neue Betrag vorteilhafter ist, wird automatisch geprüft, wenn das neue System eingeführt wird.
Auch nach dem Start berechnet das Ministerium dies immer wie- der aufs Neue. Wenn etwa eine Familie, die den festgehaltenen Betrag erhält, plötzlich Anrecht auf den Sozialzuschlag bekommt und der neue Betrag dadurch vorteilhafter wird, erhält sie den neuen Betrag.
Ein Wechsel zurück zum festgehaltenen Betrag ist nicht vorge- sehen. Wer der Empfänger im alten Kindergeld-System war, bleibt es auch im neuen. Das Kindergeld wird pro Empfänger berechnet und ausgezahlt.
Detaillierte Informationen stehen auf der neuen Internetseite für ostbelgische Familien:
Quelle: Ministerium der DG
 
www.ostbelgienfamilie.be
 MITEINANDER 6/2018 |7
  soziales
 














































































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