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  miteinander
   der lebendigen Stoffe an der Quelle ihrer Produktion nicht unbedingt in gleicher Weise reproduzierbar. Biosimilars sind aber ihren Referenzmitteln sehr ähnlich. Sie müssen in Qualität, Sicherheit und Effizienz völlig identisch sein. Verantwortlich dafür ist die Europäische Arzneimittelagentur. Kurz gesagt sind Biosimiars gleichwertig, aber nicht identisch.
Zwischen April 2006 und November 2017 hat die Europäische Arzneimittelagentur die Markteinführung von 37 Biosimilar- Spezialitäten genehmigt. 15 dieser 37 Spezialitäten sind derzeit in Belgien erhältlich und erstattungsfähig, wie uns das LIKIV (2) bestätigt.
Dies ist zweifellos einer der Reflexe, die von Ärzten und Patien- ten übernommen werden müssen: Wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, für die ein biologisches Medikament ent- wickelt wurde, sollten die Biosimilars auch zur Sprache gebracht werden.
(1) Homöopathische Arzneimittel fallen nicht unter das Thema (2) LIKIV: Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung
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Mangelnde Nutzung, die
dem Geldbeutel schadet
Vergleichende Studien der Europäischen Kommission zei- gen, dass in Belgien das Potenzial von Biosimilars bis vor kurzem unzureichend genutzt wurde. Ein Beispiel:
In der Europäischen Union betrug der durchschnittliche Marktanteil von Epoetin-Biosimilar (das bei Anämie bei Patienten mit Nierenversagen oder bestimmten Krebsarten eingesetzt wird) im Jahr 2016 43 Prozent und der von Fil- grastim-Biosimilar (das zur Stimulierung der Produktion von weißen Blutkörperchen eingesetzt wird) 81 Prozent. In Bel- gien lagen diese Anteile bei 1,3 Prozent bzw. 4,5 Prozent.
Im Jahr 2016 hat die Föderalministerin für Gesundheit eine Vereinbarung mit Verbänden von Krankenhäusern, Fachärzten, Krankenhausapothekern und der Pharmaindu- strie getroffen, um den Einsatz von Biosimilarmitteln zu för- dern. Ziel dieser Vereinbarung war es, die Verfügbarkeit dieser Art von Medikamenten in Belgien zu sichern, ihren Einsatz zu erhöhen und die Ärzte zu motivieren, auf diese Art von Behandlung zurückzugreifen, wenn sie existiert.
Letztendlich zielen die Maßnahmen zugunsten von Biosi- milars darauf ab, die Gesundheitsausgaben zu senken. Diese Medikamente - Alternativen zu Referenzprodukten - sind billiger. Manchmal ist diese Preisdifferenz zum Original- präparat für den Patienten nicht sichtbar, weil er die gleiche Erstattung erhält. Aber der Gewinn bleibt bestehen, nur eben kollektiv, d.h. für die Sozialversicherung.
Ein weiterer Kostenvorteil von Biosimilars ist, dass ihre Inver- kehrsetzung automatisch zu niedrigeren Preisen bei den Originalpräparaten führt. Eine gesetzliche Regelung sieht vor, dass diese Verringerung 15% betragen muss. Darüber hinaus begünstigt der Wettbewerb zwischen den verschie- denen Produkten auch eine Senkung der Tarife.
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