Page 5 - Miteinander1-2006
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Fragen & Antworten
Neues Verfahren zur Berechnung des Krankengeldes
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Das neue Verfahren ist eine Vereinheitlichung der Berechnung der Geldleistungen. Es wird vom Arbeitsentgelt ausgegangen, und die zu berücksichtigenden Prämien und Überstunden wer- den genau festgelegt, während das bisherige Berechnungsver- fahren nicht für alle gleich ist. Einige Arbeitgeber berücksichti- gen die Prämien, andere nicht.
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Dieses neue Berechnungsverfahren betrifft sämtliche Geldlei- stungen, also auch das Mutterschaftsgeld.
Sie möchten mehr erfahren?
Unsere Kundenberater in den Geschäftsstellen aber auch unsere Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33 geben
Ihnen gerne zusätzliche Auskünfte. Auch auf unserer speziel- len Website www.ckk-mc.be/arbeitsunfaehigkeit finden Sie
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miteinander
Das Berechnungsverfahren des Krankengeldes bei Arbeitsun- fähigkeit soll angepasst werden. Die CKK hat die wichtigsten Punkte zum Verständnis für Sie zusammengefasst.
Nach dem neuen Verfahren werden bestimmte Prämien, Überstunden usw. nicht mehr berücksichtigt?
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Nein. Das neue Bemessungsverfahren, das am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, betrifft nur die Krankmeldungen ab diesem Datum. Versicherte, die seit langem Geldleistungen aus der Krankenversicherung beziehen, sind nicht betroffen.
Gilt die Maßnahme für alle
Geldleistungen der Krankenversicherung?
 WiewirddieHöhedesKrankengeldes künftig berechnet?
Bisher war die Bemessungsgrundlage eine Momentaufnahme (d.h. das Entgelt vom letzten Tag vor der Einstellung der Arbeit). Durch die von Gesundheitsministerin Maggie De Block vorge- schlagene Maßnahme soll dieser Bezugszeitraum auf ein ganzes Quartal ausgeweitet werden. Die Bemessungsgrundlage ändert sich also nicht grundlegend.
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Keineswegs. Diese Maßnahme wird nur in ganz wenigen Fällen zu einer Senkung des Krankengeldes führen.
Gilt dieses Berechnungsverfahren auch
für das Mutterschaftsgeld?
Dieses neue Berechnungsverfahren bedeutet also nicht, dass die Geldleistungen systematisch geringer ausfallen werden?
zahlreiche Antworten auf Ihre Fragen.
Weitere Infos unter: www.ckk-mc.be/arbeitsunfaehigkeit
MITEINANDER 7/2016 | 5
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