Patientenrecht: CKK setzt sich für die Schulung von Vertrauenspersonen ein

Zum Tag der Patientenrechte am 18. April

Der 18. April ist der europäische Tag der Patientenrechte. Vor diesem Hintergrund möchte die Christliche Krankenkasse (CKK) auf ein Recht aufmerksam machen, das vielen Menschen nicht geläufig ist: Die Bezeichnung einer Vertrauensperson, die den Patienten bei einem Arztbesuch begleitet und ihm hilft, seine Rechte wahrzunehmen. Und wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, kann ein Vertreter dies an seiner Stelle tun - im Interesse des Patienten und unter Achtung seines Willens.

Zahlreiche Patienten haben bei einem Arztbesuch die Befürchtung, den Erklärungen des Mediziners nicht folgen zu können oder schlichtweg Angst vor der Diagnose. Im Rahmen einer Aufstellung von Erfahrungsberichten, die im vergangenen Dezember von der CKK durchgeführt wurde, haben etwa 100 Personen ihre Erfahrungen als Vertrauensperson oder als Vertreter geschildert. Alle Aussagen zur Vertrauensperson zeugen von den zahlreichen Vorteilen, die es mit sich bringt, sich von einer nahestehenden Person beim Arztbesuch begleiten zu lassen: vier Ohren hören und verstehen besser als zwei, die Vertrauensperson kann ergänzende Fragen stellen, der Patient fühlt sich unterstützt und somit sicherer. All dies trägt zu einer besseren Begleitung durch den Arzt und zu einer korrekten Behandlung bei. Meistens nimmt der Lebenspartner oder ein volljähriges Kind die Rolle der Vertrauensperson ein, es kann sich aber auch um ein Elternteil, die Geschwister oder einen Bekannten des Patienten handeln.

Die Rolle der Vertrauensperson darf nicht mit der Rolle des gesetzlichen Vertreters verwechselt werden. Erstere begleitet und berät den Patienten – der Vertreter jedoch trifft Entscheidungen für den Patienten und handelt im Sinne des Patienten, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies ist beispielsweise bei demenzkranken oder komatösen Patienten der Fall.

Die Bezeichnung eines Vertreters wird anhand einer festgelegten Prozedur geregelt. Wenn der Patient keinen Vertreter bezeichnet hat, als er selbst dazu noch in der Lage war, interveniert das Gesetz und schreibt eine Rangordnung vor: der Ehepartner oder der mit dem Patienten gesetzlich zusammen lebende Partner, ein volljähriges Kind, ein Elternteil, volljährige Geschwister. In bestimmten Situationen kann auch ein vom Friedensrichter ernannter, sogenannter Betreuer der Person die Rolle des Vertreters übernehmen. Wenn der Patient mit dieser gesetzlichen Rangfolge einverstanden ist, muss er nichts unternehmen. Falls nicht, sollte der Patient selbst aktiv werden und einen Vertreter bezeichnen. „Daher ist es von grundlegender Bedeutung, bereits im Vorfeld mit seinen Angehörigen über das Thema Vertreter zu sprechen, um die eigenen Vorstellungen klar zu definieren“, so Elisabeth Degryse, Nationalsekretärin der CKK. Die Christliche Krankenkasse plädiert für eine Vereinfachung der Erfassung der Angaben von Patienten-Vertretern. Diese Informationen sollten zentralisiert werden und für Gesundheitsdienstleister zugänglich sein.

Die Bezeichnung einer Vertrauensperson ist einfacher als die Bezeichnung eines Vertreters und kann auf informelle Weise getätigt werden. Es ist nicht notwendig, ein Dokument zu unterzeichnen – auch wenn dies möglich ist und die gegenseitigen Verpflichtungen der begleiteten Person und ihrer Vertrauensperson genauer definieren kann.

Obwohl es relativ einfach ist, eine Vertrauensperson zu bezeichnen, gibt es weiterhin Patienten, für die keine Vertrauensperson existiert. „Auch diese Patienten müssen ihre Rechte wahrnehmen dürfen“, betont Elisabeth Degryse. Die CKK schlägt vor, dass dem Gesundheitssektor nahe stehende Vereinigungen mit sozialer Zielsetzung staatliche finanzielle Mittel erhalten, um hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter im Hinblick auf eine Rolle als Vertrauensperson schulen zu können. Diese könnten jenen Patienten zur Seite stehen, die sich nicht auf ein soziales Netzwerk berufen können.

Weitere Informationen unter www.ckk-mc.be/ihrerechte.

Elisabeth Degryse, CKK, Nationalsekretärin