Wann sollte Ihr Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt gehen?

Wir empfehlen den ersten Zahnarztbesuch bereits sogleich nach dem Durchbruch des ersten Zahnes, spätestens am zweiten Geburtstag.

So gewöhnt sich Ihr Kind langsam an den Zahnarzt
Und andererseits wird der Zahnarzt den neuen kleinen Patienten, den er vielleicht bis ins Erwachsenenalter begleiten wird, und vielleicht auch dessen Familie kennenlernen. Es ist auch eine Gelegenheit für den Zahnarzt (und / oder seiner Praxishilfe), dem Kind Ratschläge für ein wirksames Zähneputzen zu geben. Nehmen Sie Ihr Kind besser nicht mit zu Ihrem eigenen Termin; schon gar nicht, wenn eine Behandlung ansteht. Am besten ist ein ausschließlich für Ihr Kind reservierter Zahnarzt-Termin.

 

Wie läuft der erste Zahnarztbesuch ab ?
Achten Sie bei der allerersten Terminvereinbarung auf eine für Sie und für Ihr Kind angenehme Uhrzeit: wählen Sie einen Tageszeitpunkt, an dem Ihr Kind weder müde noch hungrig ist. Versuchen Sie auch, einen Zeitpunkt zu finden, wo der Warteraum nicht überfüllt ist und Ihnen und dem Kind keinen zusätzlichen Stress macht.

Beim ersten Zahnarztbesuch findet normalerweise eine erste Kontrolle im Mund des Kindes und eine kurze Besprechung mit dem begleitenden Elternteil statt, damit sich der Zahnarzt ein umfassendes Bild vom Gesundheitszustand der Zähne machen kann.

Die Untersuchung erfolgt zunächst mit einem Spiegel. Wenn das Kind noch sehr klein ist, sitzt es nicht direkt auf dem Untersuchungsstuhl, sondern nimmt auf dem Schoß des Elternteiles Platz. Der Zahnarzt untersucht den gesamten Mundbereich des Kindes, wobei er die Position der ersten bereits herausstehenden Zähne kontrolliert. So kann er einen Kariesbefall frühzeitig entdecken und gegebenenfalls einen Behandlungstermin festlegen.
Wenn Sie einen Kariesbefall an einem Zahn Ihres Kindes bemerken oder Fragen zum Durchbruch der ersten Milchzähne haben, sollten Sie den Zahnarzt vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres konsultieren.
Es ist sehr wichtig, einen Milchzahn zu behandeln (auch wenn er irgendwann einmal ausfällt, um Platz für einen definitiven Zahn zu machen). Sonst können nämlich später Probleme auftauchen und entsprechende Behandlungen vonnöten machen.

Zahnarztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr voll erstattet, unter der Voraussetzung, dass der Zahnarzt vertraglich gebunden ist oder die vertraglichen Honorare anwendet.