Wie können Sie Ihre Gesundheitskosten senken?

Die CKK hilft Ihnen, Ihre Gesundheitskosten zu senken. Hier ist eine Erinnerung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Gesundheitsversorgung zu einem angemessenen Preis erhalten.

Vertragsleistungserbringer (Leistungserbringer, die sich an den Vertrag mit den Krankenkassen halten) Die Höhe des zu zahlenden Honorars kann variieren, je nachdem, ob der Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Krankenkassen hält oder nicht. Ein Vertragsarzt oder dienstleister verpflichtet sich, die vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) festgelegten offiziellen Tarife einzuhalten. Ein Leistungserbringer, der sich nicht an den Vertrag hält, darf übertarifliche Honorare verlangen. Der Betrag, den Sie erstattet bekommen, hängt nicht vom Vertragsstatus des Leistungserbringers ab. Das bedeutet, dass Sie für alle übertariflichen Honorarforderungen eines Leistungserbringers, der sich nicht an den Vertrag hält, selbst aufkommen müssen.

Allgemeine medizinische Akte (AMA)

Indem Sie Ihren Hausarzt mit der Verwaltung Ihrer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) beauftragen, sichern Sie sich eine bessere gesundheitliche Betreuung und einen finanziellen Vorteil, wenn Sie Ihren Hausarzt aufsuchen und/oder Ihr Hausarzt Sie besucht (unter bestimmten Voraussetzungen): 30% Ermäßigung auf den gesetzlichen Eigenanteil (1), den Sie bei jeder Beratung zahlen müssen.
Für die Eröffnung einer AMA brauchen Sie nur Ihren Arzt zu fragen. Sie müssen nichts bezahlen, um ein AMA zu eröffnen. Ihr Arzt benachrichtigt Ihre Krankenkasse auf elektronischem Weg und erhält seine Gebühr direkt von der Krankenkasse. Ihre AMA wird jedes Jahr automatisch verlängert. Die einzige Bedingung ist, dass Sie Ihren Arzt (in der Sprechstunde oder bei einem Besuch) mindestens einmal alle zwei Jahre sehen.

MAGER

Die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) ist eine finanzielle Härteregelung zur Abmilderung der gesetzlichen Eigenanteile, die dem Patienten automatisch erstattet werden. Jedes Jahr, sobald Ihre Gesundheitskosten einen bestimmten Betrag erreichen, wird ein Teil dieser Kosten vollständig von der Krankenversicherung übernommen.

Die erhöhte Kostenerstattung (EKE)

Versicherte mit geringem Einkommen erhalten eine höhere Rückvergütung für ihre Gesundheitsversorgung: Beratungen, Arzneimittel, Krankenhauskosten usw.
Diese Regelung eröffnet auch noch andere Vorteile: Ermäßigung auf öffentliche Verkehrsmittel, Heizung, Telefon usw.
Die Krankenkasse gewährt die erhöhte Kostenerstattung (EKE) auf der Grundlage des Status der Begünstigten (Empfänger der Einkommensgarantie für Betagte (EGB), eines Eingliederungseinkommens, einer Beihilfe für Menschen mit Behinderung oder eines erhöhten Kindergeldes) oder auf der Grundlage einer Einkommenserhebung bei bestimmten Personengruppen (Alleinerziehende, Pensionsempfänger, Witwen, Invaliden, Behinderte, Langzeitarbeitslose usw.). Auch Waisenkinder und unbegleitete ausländische Minderjährige haben Anspruch auf diese erhöhte Leistung.

Drittzahlerregelung (oder Drittzahler-System)

Das Drittzahler-System bedeutet, dass Sie bei einer Beratung nicht den vollen Betrag der Leistung bezahlen müssen: Die Krankenkasse bezahlt den Leistungserbringer direkt, und Sie müssen nur Ihren persönlichen Anteil bezahlen, den sogenannten gesetzlichen Eigenanteil (1).

Verringerung des gesetzlichen Eigenanteils

Dank des Überweisungsscheins erhalten Patienten, die nach Überweisung durch den Hausarzt bestimmte Fachärzte aufsuchen, eine Ermäßigung ihrer gesetzlichen Eigenanteile, die zwischen 2 Euro (für Begünstigte der erhöhten Kostenerstattung - EKE) und 5 Euro (für gewöhnliche Versicherte) liegt.
Dieses (vom Hausarzt ausgefüllte) Schreiben muss zusammen mit der vom Facharzt ausgefüllten Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Ermäßigung wird einmal pro Jahr und Fachgebiet für Patienten mit einer AMA (2) gewährt. Diese verminderten Eigenanteile gelten auch für die Erstattungen im Rahmen der Drittzahlerregelung ab 1. Januar 2021.

Tarifpraxis der Krankenhäuser

Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt hängen natürlich von der Dauer Ihres Aufenthalts und der Behandlung ab, und folglich auch von den eingesetzten Mitteln und der Pflege, die Sie erhalten. Diese Kosten werden aber auch von verschiedenen Ausgaben und Zuschlägen (für das Zimmer oder Honorare) bestimmt, die je nach Zimmerart und/oder Krankenhaus stark variieren können. Wenn ein Krankenhausaufenthalt geplant ist, raten wir Ihnen, sich vorher zu erkundigen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Billigere Arzneimittel

Jedes neue Medikament, das von einem pharmazeutischen Unternehmen auf den Markt gebracht wird, ist für einen Zeitraum von 20 Jahren durch ein Patent geschützt.
Nach dieser Schutzfrist können andere pharmazeutische Unternehmen dieses Medikament unter einem anderen Namen in den Verkauf bringen. Diese sogenannten „Generika“ haben den gleichen Wirkstoff, die gleiche Dosierung, die gleiche Bioverfügbarkeit (gleiche Wirkung auf den Körper), sind aber mindestens 30% billiger!

Zahnärztliche Versorgung

Einige Leistungen (Füllung von Karies, Extraktionen usw.) werden besser erstattet, wenn Sie im Jahr zuvor beim Zahnarzt waren. Zur Erinnerung: dies gilt nicht für die zahnärztliche Versorgung von Kindern unter 18 Jahren, die vollständig erstattet wird.

Ärztehäuser

Das Ärztehaus ist eine Struktur, die mehrere Leistungserbringer verschiedener Disziplinen (Allgemeinmediziner, Krankenpfleger(innen), Kinesiotherapeuten, aber manchmal auch Zahnärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und Diätassistenten) zusammenführt. Für einen monatlichen Festbetrag, den die Krankenkasse an Ihr Ärztehaus zahlt, werden Sie von den Leistungserbringern kostenlos behandelt.
Um sich anzumelden, müssen Sie im geografischen Bereich des Ärztehauses wohnen und sich verpflichten, nur die Anbieter des Hauses aufzusuchen.

Weitere Infos

Wenden Sie sich an Ihren CKK-Kundenberater unter der Nummer 087 32 43 33 oder besuchen Sie unsere Website: ckk-mc.be

 

(1) Restbetrag zu Ihren Lasten gemäß dem offiziellen Erstattungstarif.
(2) Die Vorschriften des LIKIV erlauben keine Reduzierung der gesetzlichen Eigenanteile für Erstattungen im Drittzahler-System.