Page 11 - Miteinander_5_2018_18
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P(sy) sagen!
miteinander
 WiekommenSieindenGenuss dieses Vorteils?
Um von dieser Rückerstattung zu profitieren, rufen Sie den Vor- druck unter www.ckk-mc.be/psy ab, lassen Sie ihn von Ihrem Leistungserbringer ausfüllen und schicken Sie ihn unterschrie- ben an Ihre Krankenkasse zurück.
Ein von Ihrem Leistungserbringer erstelltes Formular ist eben- falls gültig, vorausgesetzt es enthält folgende Informationen: Eigenschaft einer psychologischen Beratung, Datum der Behandlung, Name des Patienten, Betrag, den der Patient zahlt, Unterschrift des Leistungserbringers. Um diesen Vorteil genießen zu können, muss der Leistungserbringer von der CKK anerkannt sein.
 VonderCKKanerkannte Leistungserbringer
Folgende Leistungserbringer sind von der CKK anerkannt: Psy- chologen, die bei der Kommission der Psychologen eingetragen sind (eine Liste finden Sie unter www.compsy.be), Angestellte oder Selbstständige, die privat, in einer Einrichtung oder einem Krankenhaus arbeiten.
 Die Leistungserbringer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
In der DG sind folgende Leistungserbringer von der CKK aner- kannt: Sozialpsychologisches Zentrum (SPZ), Arbeitsgemein- schaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL), Prisma VoG und Kaleido.
Weitere Informationen unter:
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www.ckk-mc.be/psy
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