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  Ostbelgienregelung  bleibt 2020 bestehen
miteinander
 Gute Nachrichten zu Ende des Jahres 2019 für alle Ostbelgier, die sich im deutschen Grenzgebiet medizinisch versorgen lassen: die Ostbel- gien-Regelung (OBR) zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversor- gung wurde in ihrer bestehenden Auslegung vom Versicherungs- komitee des Likiv (Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversiche- rung) verlängert.
„Die Krankenkassen hatten sich im Verbund dahingehend eingesetzt und sind mit dieser bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Übergangs- lösung zufrieden“ erklärt Rolf Longerich, Sachverständiger der CKK und Leiter der Abteilung Gesundheitsleistungen.
Bis dahin gilt also weiterhin die am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Regelung für Einwohner der neun deutschsprachigen Gemeinden sowie Weismes, Malmedy, Baelen, Bleyberg und Welkenraedt. Diese können in zahlreichen, grenznahen deutschen Städten* Fachärzte auf- suchen, deren Leistungen von der belgischen Krankenversicherung erstattet werden. Ziel der OBR ist es, deutschsprachigen Belgiern eine fachärztliche Behandlung in deren Muttersprache zu garantieren.
Für Patienten, die sich auf Eigeninitiative zu einem deutschen Facharzt begeben, wird eine ambulante fachärztliche Behandlung mit einem Maximalhonorar von 200 Euro zu 75 Prozent erstattet. Der Patient streckt das Honorar vor und kann bei seiner belgischen Krankenkasse
 Karneval und Ostern: Unsere Öffnungszeiten
Zu Karneval bleiben folgende Geschäftsstellen geschlossen: 24.02: Eupen, Raeren, St. Vith, Kelmis
24.02 und 25.02: Büllingen, Malmedy und die deutschsprachige Telefonlinie
24.02 bis 28.02: Nivezé, Pepinster, Verviers-Zentrum
Zu Ostern bleiben folgende Geschäftsstellen geschlossen: 10.04: Alle Geschäftsstellen bleiben nachmittags geschlossen 13.04: Alle Geschäftsstelle bleiben geschlossen
14.04 bis 17.04: Aubel, Raeren, Nivezé, Pepinster, Verviers-Zentrum 17.04: Herve und die deutschsprachige Telefonlinie
Der Sozialdienst der  Christlichen Krankenkasse...
die entsprechende Erstattung beantragen – unter der Voraussetzung natürlich, dass die Leistung im belgischen Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Die restlichen 25 Prozent bleiben zu Lasten des Patienten. Rechnungen, die den Betrag von 200 Euro übersteigen, werden nach Artikel 294 des königlichen Erlasses über Krankenver- sicherungen und Rückerstattungen erstattet.
Falls dem Patienten von seiner Krankenkasse ein S2- Anspruchsschein ausgestellt wird, werden die Abrech- nungsmodalitäten der hierfür vorgesehenen EU-Richt- linie angewandt: Der behandelnde Facharzt rechnet dann direkt mit der deutschen Krankenkasse ab, der Pati- ent muss das Honorar nicht vorstrecken. Der Anspruchs- schein wird beispielsweise für psychiatrische oder kin- derpsychiatrische Behandlungen ausgestellt.
Die OBR kann zudem bei Krankenhausaufenthalten angewendet werden, dazu muss die belgische Kranken- kasse im Vorfeld einen S2-Anspruchsschein* ausstellen.
Die Kosten für Medikamente und andere Hilfsmittel, die in Deutschland gekauft werden, müssen vom Patienten vorgestreckt werden. Die Erstattung kann bei der bel- gischen Krankenkasse beantragt werden, erstattungs- fähige Medikamente werden nach Artikel 294 erstattet.
Eine erneute Debatte zur Fortführung der Ostbelgien- Regelung ab dem 1. Januar 2021 steht für das laufende Jahr auf dem Programm des Likiv. „Die CKK wird auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Unser Ziel ist es, unseren deutschsprachigen Mitgliedern eine geografisch erreichbare, muttersprachliche und bezahlbare Behandlung zu garantieren“, bekräftigt Rolf Longerich.
*Weitere Informationen unter:
Pensionsberatung Sozialdienst
 
ckk-mc.be
       n Kelmis, Kirchplatz 32,
Tel. 087 32 43 36, donnerstags 9:00 bis 12:30
n Büllingen, Hauptstraße 28, Tel. 087 89 82 69,
dienstags 9:00 bis 12:30 Uhr
n Informationen über Ihre Rechte
n Vorbereitung Ihres Pensionsantrags
n Provisorische Berechnung Ihrer Pension
n Zusammenstellen der Akte für die inländische und die ausländische Pensionsversicherung
n Rechtsberatung bei Streitfällen
n Fragen zur Sozialversicherung
n Anträge auf Beihilfen oder Vorteile
n soziale und berufliche Integration
n Unterbringung
n berufliche oder körperliche
Rehabilitation n Beziehungen zu
Sozialeinrichtungen
  MITEINANDER 1/2020 |3
 Uhr
n Raeren, Hauptstraße 75a, Tel. 087 89 82 86,
Auf Termin
n Eupen, Klosterstraße 66,
Tel. 087 59 61 18,
montags* 9:00 bis 12:30 Uhr n Malmedy, Malgravestraße 3,
n St.Vith, Büchelstraße 3-5, Tel. 087 89 82 72,
freitags 9:00 bis 12:30 Uhr
Tel. 087 89 82 77,
donnerstags 9:00 bis 12:30 Uhr
E-Mail: sozialdienst@mc.be | www.ckk-mc.be
* Außer am letzten Montag eines Monats.
 service
  














































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